Dienstag, 10. November 2009

Unerträglich? - Freispruch: Im Zweifel für den Angeklagten - und gegen die Polizei?

"Der Richter sagte, auch durch die Gutachter hätte nicht eindeutig geklärt werden können, was wirklich geschehen sei, ob und wann die Mädchen sich untereinander ausgetauscht hätten und inwieweit sie von Eltern und Lehrern beeinflusst wurden. Er warf der Polizei vor, Protokolle der Erstaussagen nicht wasserdicht verfasst zu haben."[...]

"«Ich kann Ihnen nur raten, suchen Sie sich einen anderen Beruf», sagte er" - ganz dicht, wasserdicht nicht etwa der Polizei, sondern - "dem Angeklagten".

Wenn wir die Berichterstattung (>>>>)  richtig verstanden haben (mehr unter Landeselternbeirat Thüringen >>> http://lev-thueringen.de/2009/11/grundschullehrer-aus-erfurt-ist-freigesprochen/).

(siehe auch HIER zur "Vernehmungstechnik" - Theorie (Bender/Nack) und PRAXIS.

Grausiger Gedanke, manche bleiben Polizist, machne so weiter und kommen wieder.

Wir werden es wohl ertragen müssen. >>>"Unerträglich!"(Der LINK zur Berliner Morgenpost funzt dort leider nicht* >>>>http://www.morgenpost.de/berlin/article1200958/Gericht-spricht-angebliche-Brandstifterin-frei.html)

"DIE Polizei" kann nach dem Freispruch weiter so als DIE Polizei arbeiten und hat Anspruch auf die Bezahlung ihres Gehaltes ohne Suspendierung ... .


Vielleicht sollte man mal über Fernsehverbot für Polizisten laut nachdenken, zumindestens für manche amerikanische oder amerikanisierte Polizei-, Gerichtsmediziner- und Pseudo-Doku-Sendungen ... . Die "richten" mindestens so iel Schaden an, wie die unsäglichen Gerichtsshows à la Salesch & Co.. Nur dass die katasstrophalen Wechselwirkungen bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen live inzwischen bis zur lieder-/luderlichen Kleiderunordnung nachvollzogen werden können. Bei den polizeilichen Vernehmungen und der "Protokollierung" läßt sich manches Stille-Post-Spiel für Erwachsene beim Tête-à-Tête (Kopf-an-Kopf) nachher nur noch erahnen... (siehe oben). (Drei Literatur-Nobelpreise für deutschsprachige Schreiber in den letzten Jahren. Das erzeugt zusätzlichen Druck.)  


*

Aber es ist unerlässlich für den Rechtsstaat, dass unabhängige Richter frei entscheiden, ob die vorgebrachten Beweise für eine Verurteilung ausreichen oder nicht, das muss man ertragen können“, kommentierte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD)



Stimmungslage Besser entscheiden mit schlechter Laune Gute Laune schadet: Miesepeter treffen ihre Entscheidungen offenbar viel durchdachter

Mist: Wir waren gerade auch so(zu) gut drauf.
Glück: Aber die Meldung kam ja gerade noch rechtzitigt, um uns die Laune richtig zu verderben.
Danke auch.
Wohl demjenigen/derjenigen, der/die schon morgens jemanden hat, der/die ihn/sie gleich in die richtige Stimmung versetzt... .

Stimmungslage

Besser entscheiden mit schlechter Laune

Gute Laune schadet: Miesepeter treffen ihre Entscheidungen offenbar viel durchdachter als Gutgestimmte

Schlecht gelaunte Menschen treffen offenbar die besseren Entscheidungen. Gute Laune hingegen führt zu Fehlentscheidungen, so eine australische Studie. Somit seien gereizte Menschen für Chefpositionen besser geeignet.[...]

Das ganze Elend lesen Sie hier:

http://www.menshealth.de/health/hirn-psyche/besser-entscheiden-mit-schlechter-laune.139166.htm

Montag, 9. November 2009

SHUT UP! - Wir sind eins. Es gibt keine Krise und keine Mauer zwischen Abu Dhabi und Dubai

und auch sonst ist natürlich alles in bester Ordnung. Niemand hat die Absicht eine Düne zwischen Abu Dhabi und Dubai zu errichten.

"There is no Dubai and Abu Dhabi, we are one," Sheikh Mohammed said at an investor meeting."


Shut up! - Klare Ansage. Scheich Mohammed (in Personalunion auch gleichzeitigPM von ganz UAE) spricht ein großes Wort gelassen aus.

"And I want to tell those people who nag about Dubai and Abu Dhabi to shut up," Sheikh Mohammed said breaking into English whilst delivering a speech in Arabic."


Ach, wenn es (auch in Deutschland) nur immer so einfach wäre.

"I am confident that the worst has passed, and that as the global economy stabilises, Dubai today is well placed."

Dubai's main bourse rallied after the comments closing almost 1.5 percent higher.


Dubai in seinem Lauf, halten weder ...

Da werden wohl in den nächsten Tagen einige vorher ungenannte CEO auf der Hauptstraße Dubais antreten müssen, um sich das Mündchen mit Seife auswaschen zu lassen. Mindestens. Wir hegen den begründten Verdacht, dass schon morgen der Anteil der mit dem Krisen-Handling der Regierung Zufriedenen deutlich und schnell gestiegen ist.

Dubai's ruler tells doubters to 'shut up'



Vorausgegangen waren Äußerungen (siehe unten) von ungenannten Wirtschaftskapitänen vom Vortag, die man so wohl in den UAE bzw. Dubai so wohl nicht gewohnt war und sich wohl auch nicht gewöhnen will.

Also, wenn der Ruler (laut www.leo.org: Machthaber, Fürst, Gewalthaber, Regler) sagt (genauer: VORAUSsagt/predicts), die Krise ist vorbei, man in den UAE bzw. Dubai "out of the woods" (sehr sinnig dort!) sei, dann ist man über den Berg bzw. die Düne, aus dem Gröbsten raus, aus dem Schneider also, dann ist die Krise vorbei, obwohl nur Allah die Zukunft kennt und obwohl am gleichen Tag noch gemeldet wird, dass z.B. eine TOP Schule gerade ihren "secondary wing" schließt. Manchmal wünscht man sich auch so ein klares Wort von unserer Rulerin zur Krise bzw. den Kritikern. Manchmal ;-).

UAE business execs question crisis handling

Nov 08, 2009 at 11:29 By Shakir Husain
DUBAI - The UAE economy is in decline and the government has not done enough to stem the economic crisis despite pumping billions of dollars into the banking system and struggling companies, according to new survey, the first to poll the government’s handling of the crisis.

Fifty-seven percent of respondents said business conditions in the UAE are in decline, while 51 percent said they are not satisfied with the government’s response to the crisis, the survey by consultancy Oliver Wyman and U.S.-based pollster Zogby International found.[ maktoob business >>>>...]

DJV solidarisch mit inhaftierten Karikaturisten in Marokko

Der DJV-Verbandstag in Berlin hat am heutigen Montag einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der sich der DJV solidarisch mit den inhaftierten marokkanischen Karikaturisten Khalid Gueddar und Taoufik Bouachrine erklärt. Die beiden Journalisten sind in Marokko wegen einer Karikatur zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 270.000 Euro verurteilt wurden.

"Es ist nicht hinzunehmen", heißt es in der Resolution wörtlich, "dass die Journalisten dafür bestraft wurden, dass die Zeichnungen ein Mitglied der königlichen Familie zeigen." Die Pressefreiheit ohne die Freiheit der Karikaturisten sei nicht denkbar. Karikaturen gehörten zu den wirksamsten Formen der Kritik in der Presse.
(pressebox) Berlin, 09.11.2009,

"... how to finance your divorce" or „A Ludicrous Evening with John Cleese ...

And now - something totally different: Almost the Truth...
Dank an TV Today, die uns an die private Niederlage des Monty Python Stars John Cleese erinnert (20 Mio. - nur Pfund, keine EURONEN, auch keine Dollars, TV Today !), die es für ihn im Alter von 70 wieder nötig macht zu arbeiten. Von Norwegen aus will bzw. muss er Europa jetzt mit sienem Solo-Programm unsicher machen (TV Today - Seite 6 - Danke für die Hinweise!). Außerdem kam jetzt auc pünktlich die neue DVD raus (Seite 222). Doku: zum 40. Jahrestag von Monty Python's Flying Circus
"Monty Python - Almost the Truth - Lawyer's Cut.

Da werden wir wohl dafür sorgen, dass er sich noch in hohem Alter ein vierte Frau leisten kann, nach der Enttäuschung mit der dritten Ex, die er mit Heather Mills vergleicht und der Auseinandersetzung mit der Anwältin, die - will man TV Today Glauben schenken - mit den Orks aus "Der Herr der Ringe" vergleicht.
Wie gesagt: Schlecht für ihn, gut für uns.

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/monty-python-alles-gute-zum-todestag-john-cleese_aid_448326.html

Alles Gute zum Todestag, John Cleese

Das Oberhaupt des britischen Komikerzirkus Monty Python John Cleese wird heute 70 Jahre alt. Vor lauter Freude lässt er seine Fans im Internet abstimmen, wie er an seinem Geburtstag sterben soll.
John Cleese hat auch Jahre nach seinen großen Erfolgen mit der Komikertruppe Monty Python seinen typisch schwarzen Humor nicht verloren. Auch [...]

Die Hat Nerven ... und 'nen Arzt, die Justiz - in Hessen

Top-News

Steuerfahnder-Fall

Der Nervenarzt und die Justiz

Von Matthias Thieme



Aus Sicht der Ärztekammer soll der Neurologe und Psychiater Thomas H. für das Land Hessen "Gefälligkeitsgutachten" erstellt haben, um etwa in Ungnade gefallene Steuerfahnder als "querulatorisch" zu brandmarken und dauerhaft aus dem Dienst des Landes zu drängen. Noch im November soll vor dem Gießener Landgericht die Verhandlung gegen H. im berufsrechtlichen Verfahren beginnen.[...]




10:07
Der Nervenarzt und die Justiz
Bron: FR-online.de ~ Aus Sicht der Ärztekammer soll der Neurologe und Psychiater Thomas H. für das Land Hessen "Gefälligkeitsgutachten" erstellt haben, um etwa in Ungnade ...


11:13
Steuerfahnder-Fall Der Nervenarzt und die Justiz
Bron: FR-online.de ~ Aus Sicht der Ärztekammer soll der Neurologe und Psychiater Thomas H. für das Land Hessen "Gefälligkeitsgutachten" erstellt haben, um etwa in Ungnade ...


via:

Zielenknijper.nl

Een kritische kijk op de praktijk van de psychiatrie!

Warum "via"? Na, weil es so schön klingt:

Een kritische kijk op de praktijk van de psychiatrie!

Gratis juridische hulp:
Schade door psychiatrische medicijnen?
Gratis juridische hulp: 0800-6643825

Auftaktveranstaltung Bundesverband Mediation Bamberger: Mediation wichtig für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft

Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte auf der Auftaktveranstaltung des Bundesverbandes Mediation die Bedeutung der Mediation für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft. "Bei der Mediation geht es um eine neue Kultur der Streitbeilegung, die mehr auf den Konsens setzt und bei der die streitenden Parteien in einen Dialog eintreten. Die Mediation ist das Mittel der Konfliktlösung für die Fälle, in denen es nicht nur um Ansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern auch um weitere andere Anliegen, Belange, Bedürfnisse der streitenden Beteiligten, die in Recht und Gesetz nicht immer abgebildet sind."

Bamberger ging in seiner Rede auf das Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation ein. "Wir haben mit dem Landeskonzept 'Gerichtsinterne Mediation' in Rheinland-Pfalz neben den klassischen Aufgaben der Justiz in Gestalt der Schlichtung und Streitentscheidung eine weitere alternative Konfliktlösungsmöglichkeit geschaffen, ganz im Sinne einer bürgerfreundlichen, dienstleistungsorientierten und modernen Justiz. Wir können uns freuen und festhalten, dass die gerichtsinterne Mediation schon jetzt, also nur zehn Monate nach Beginn der Umsetzung des Konzeptes, bei 46 von insgesamt 74 Gerichten, mithin bei nahezu zwei Dritteln aller rheinland-pfälzischen Gerichte angeboten wird. Das ist ein Erfolg", bekräftigte der Minister.

Bei der gerichtsinternen Mediation wird die Richterin oder Richter, und zwar nicht die oder der für die Streitentscheidung zuständige, sondern eine für die Mediation ausgebildete Richterin oder Richter mit der Mediation befasst. Es ist im Einzelnen festgelegt worden, für welche Verfahren (Familiensachen, Nachbarrechtssachen, verwaltungsgerichtliche Verfahren, sozialgerichtliche Verfahren) sich die Mediation eignet. Sie soll nach Möglichkeit in einem Termin durchgeführt werden. Ist ein länger andauerndes Verfahren zu erwarten, sollen die Parteien darüber unterrichtet werden, dass sie auch die gerichtsnahe Mediation externer Anbieter in Anspruch nehmen können. Zur Wahrung der Vertraulichkeit wird das gerichtliche Mediationsverfahren - anders als z. B. die Verhandlungen vor dem Zivilgericht - in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt.

Eine getroffene Vereinbarung der Parteien wird als gerichtlicher Vergleich protokolliert. Protokolliert wird auch, wenn ein Mediationsverfahren erfolglos war. Zur Wahrung der Vertraulichkeit werden jedoch weder Inhalt noch Ablauf des Mediationsverfahrens protokolliert.

Das Konzept sieht vor, dass die Durchführung eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens zum Bereich der richterlichen Tätigkeit gehört. Die Richterinnen und Richter sind auch darin unabhängig. War die gerichtsinterne Mediation erfolglos, wird das Verfahren an die Richterin oder den Richter zurückverwiesen, der für eine streitige Entscheidung zuständig ist.

Information:

Das Landeskonzept zur gerichtsinternen Mediation steht auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz www.justiz.rlp.de zum Herunterladen bereit. Das Konzept wird seit Beginn dieses Jahres umgesetzt. Inzwischen wird bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerichtsinterne Mediation angeboten. Die Sozialgerichtsbarkeit bietet mit vier von fünf Gerichten die gerichtsinterne Mediation an. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also bei den Amtsgerichten, den Landgerichten und den beiden Oberlandesgerichten wird die gerichtsinterne Mediation derzeit bereits bei 37 von insgesamt 56 Gerichten angeboten. Das Finanzgericht wird gerichtsinterne Mediation im kommenden Jahr einrichten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht derzeit zwar nicht das Angebot der gerichtsinternen Mediation im Sinne des Landeskonzeptes. Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Auftaktveranstaltung Bundesverband Mediation
Bamberger: Mediation wichtig für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft

Iran: Bei Diebstahl noch zu viele Hände im Spiel

Iran kehrt zur Körperstrafe zurück - Hände werden wieder abgehackt
Die iranische Polizei will einem Medienbericht zufolge verstärkt Körperstrafen wie die Amputation von Händen für Diebstahl anwenden.

Weil dies zuletzt nicht geschehen sei, habe die Zahl der entsprechenden Delikte zugenommen, zitierte die Zeitung "Ebtekar" Polizeichef Asghar Dschafari.[...]

via NTV - Panorama: MEHR >>>>>>>>>>>>>>>>

Montag, 09. November 2009

Der Bachelor/die Bachelorette macht krank - Nach Reform immer mehr Studenten zum Psychologen

DPA stellt Bachelor/Bachelorette unter General- bzw. Psychiaterverdacht!
Rösler, übernehmen sie! Wenn nicht mal mehr die Ärzte-Zeitung den Psychiater vom Psychologen unterscheiden kann ... :
Als Zwischenergebnis können wir uns ja schon mal auf den Obersatz einigen: Bachelor/Bachelorette hat fertig wie Flasche leer- Studenten/Studentinnen machen immer mehr Überstunden - ob beim Psychiater oder Psychologen wird noch rechts-gutachterlich geklärt werden (auf jeden Fall kostet's die Solidargemeinschaft der SozVersZahler.).

Beim fliegenden Spaghettimonster. Jetzt möchte ich aber nicht DPA heißen. Wenn DAS mal keine Klagewelle gibt?!?!?!?

Als investigative Bloggerin neusten Typs irritierte uns die Meldung letzte Woche zunächst schon. Denn schließlich hatten wir noch die "ähnliche" Meldung vom Februar des Jahres 2009 vor dem geistigen Auge (bei der immer mehr Studenten nur - wie es hieß zum Psychologen gehen) und glaubten auch zunächst einfach an den von uns gefundenen und wissenschaftlich so genannten "My-Fair-Lady"-"Pretty-Woman"-Down-Turn-Verschiebungseffekt (Es MUSS bergab gehen, schon der Meldungen wegen: zunächst einfaches Blumenmädchen dann im Remake Straßendirne ...).

Dachten allerdings zunächst, es sei nun schon so weit, dass entweder der Psychologe nicht mehr reicht und jetzt schon der Psychiater (* siehe unten) herhalten muss, oder dass nicht mal mehr die Ärzte-Zeitung den PSYCHIATER vom PSYCHOLOGEN unterscheiden könne - und daher hilfsweise die DPA (böse DPA!), ganz ganz böse DPA) unter zwei Titeln im RSS-Feed beide Varianten am 4.1..2009 jeweils um 6:50 Uhr (!!!) zur selbstbestimmten Auswahl gab, so ist es doch schlimmer als gedacht ("Google = don't do evil - bringt es an den Tag):
Die Ärzte-Zeitung ist das einzige Online-Medium, dass den DPA-Fehler offensichtlich wenigstens korrigierte.
  1. Angst vor Schwarzen Löchern - Dennoch startet der ...

    1. Sept. 2008 ... Pfusch an US-Klinik: Ärzte verwechseln Seite · Nach Reform mehr Studenten beim Psychologen. Weitere Top-Meldungen ...
    www.aerztezeitung.de/.../angst-schwarzen-loechern-dennoch-startet-teilchenbeschleuniger-lhc.html - Ähnlich
  2. Mindestens zwei verletzte Deutsche bei Tsunami auf Samoa-Inseln

    Mann zu schwer fürs CT - UKE gerät in die Schlagzeilen · Pfusch an US-Klinik: Ärzte verwechseln Seite · Nach Reform mehr Studenten beim Psychologen ...
    www.aerztezeitung.de/.../mindestens-zwei-verletzte-deutsche-tsunami-samoa-inseln.html - Ähnlich
  3. n2day - Business Neu - Alle Nachrichten

    Nach Reform mehr Studenten beim Psychologen aerztezeitung.de (10:20). Die Reform der Studiengänge und der erhöhte Leistungsdruck im Bachelor-Studium treiben ...
    www.n2day.com/suche/?word=Student - Im Cache - Ähnlich



So heißt es nun weltweit via Google weltweit (zur Zeit 11.400 Treffer mit " ") nicht nur für Personalchefs verlautend-multiplizierend, dass seit der Reform immer mehr Studenten in Deutschland zum PSYCHIATER gehen. (Wobei das natürlich auch nicht gender korrekt ist.)


Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 11.400 für "Nach Reform mehr Studenten beim Psychiater". (0,11 Sekunden)

Suchergebnisse

  1. Nach Reform mehr Studenten beim Psychiater

    Nachrichten und aktuelle Informationen und News aus Politik, Wirtschaft, Finanzen, Wetter, Sport, Fußball, Kultur, Literatur, Reise und Internet.
    newsticker.welt.de/index.php?channel=wis... - Im Cache - Ähnlich
  2. Berliner Zeitung - Aktuelles Wissenschaft - Nach Reform mehr ...

    Nach Reform mehr Studenten beim Psychiater. Ähnliche Artikel im Textarchiv. 12.10.09: Wie man an Geld fürs Studium kommt · 8.7.09: Schavan will Korrekturen ...
    www.berlinonline.de/.../detail_dpa_22881818.php - Im Cache - Ähnlich
  3. Nach Reform mehr Studenten beim Psychiater - Märkische Allgemeine ...

    3. Nov. 2009 ... Märkische Allgemeine – Zeitung für das Land Brandenburg.
    www.maerkischeallgemeine.de/.../Nach-Reform-mehr-Studenten-beim-Psychiater.html - Im Cache - Ähnlich

Nach Reform mehr Studenten beim Psychologen

BERLIN (dpa). Die Reform der Studiengänge und der erhöhte Leistungsdruck im Bachelor-Studium treiben mehr Studenten zur psychologischen Beratung der Studentenwerke. Mit rund 80 000 Kontakten verzeichneten die Beratungsstellen 2008 einen Anstieg von mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte das Deutsche Studentenwerk (DSW) am Dienstag mit.[...]


http://bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml#wer


"Psychiater
Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran.
Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers - kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln.
Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. [...]

Psychologe
Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran.
Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.
Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren.[...]"

Sonntag, 8. November 2009

Last Exit/"3x1t" Suizid: Justiz nicht nur bei SchülerVZ-Hacker in Erklärungsnot

Während sich der SPIEGEL um die Vorgänge rund um den Tod des SchülerVZ-Hackers und Datensaugers kümmert, diskutiert der FOCUS die Suizidgefahr in deutschen Gefängnissen, rund 100 Suizide pro Jahr in deutschen Haftanstalten (meist wohl in Untersuchungshaft) auf einer allgemeinen Ebene.



07.11.2009 Datenaffäre bei schülerVZ
"Kooperation oder Krieg?"

Von Sven Röbel und Marcel Rosenbach

Gab es im Fall schülerVZ wirklich eine Erpressung? Oder wollte Matthias L. mit dem Hackerangriff nur das eigene Ego pflegen? Nach dem Selbstmord des 20-Jährigen zeigt sich: Der Fall wirft weiterhin viele offene Fragen auf. Das Web-Unternehmen und die Justiz geraten in Erklärungsnot.[...]


08.11.2009, 10:37 Studie
Hundert Gefängnis-Suizide pro Jahr
Jedes Jahr setzen in Deutschland etwa hundert Gefangene ihrem Leben ein Ende, die meisten von ihnen in Untersuchungshaft. Vier von zehn Häftlingen sind nach der Festnahme selbstmordgefährdet.[...]




(Selbst-)Täuschung, WAMS, im Namen des Kaisers, WAMS,

stell DAS ab! Wir verbieten das. AB sofort. Geiz ist ja geil - und sonntags ganz besonders. So klickten wir gerade in unserer sonntäglichen Geizheit so vor uns hin, als wir auf folgendes Vorbefriedigendes stießen (http://www.welt.de/anzeigen/article4787246/4-Wochen-WELT-am-SONNTAG-gratis-lesen.html?utm_source=WamsAbo&utm_campaign=ba_wamsprobe_extern):

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Doch schon einen geilzigen Klick weiter kam dann der Interruptus:

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WAMS, Du spekulierst nicht nur mit unseren Gefühlen, sondern auch mit der Erwartung, dass wir an einem verregneten Sonntagvormittag nicht ganz ausgeschlafen seien. Uns hier ein X für ein U bzw. eine 4 für eine 3 (in Worten: nur drei!) vormachen zu wollen.

Das sind glatte 25% von oben zu wenig bzw. "von unten" 33 Prozent zu wenig. (Was UNS sogar an einem Sonntagmorgen zum ALLIANZ-Vorstnds-Casting-Last-Recall qualifiziert- Kopfrechnen (sch)wach: >>>> http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumne-schon-komisch/schon-komisch-kopfrechnen-schwach;2476771)

Selbsttäuschung.

Abstellen. DAS. WAMS. Sofort!


"Wenn Allianz-Chef Michael Diekmann Bewerber zum
Vorstellungsgespräch empfängt, kehrt er gerne mal den Oberlehrer heraus. Wie er jetzt verriet, lässt er die schwitzenden Aspiranten Prozentrechnungen durchführen oder das von ihnen geforderte Jahresgehalt in Monatsgehälter umrechnen. Wer daran scheitert, braucht sich auf eine Karriere bei der Versicherung keine Hoffnung zu machen. "Ich bin mir sicher, wenn ich nicht kopfrechnen könnte, wäre ich heute nicht Vorstand", sagt Diekmann.

Sollte sich diese Erkenntnis in der internationalen Finanzszene durchsetzen, wäre das ein ziemlicher Kulturwandel."


http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumne-schon-komisch/schon-komisch-kopfrechnen-schwach;2476771

Samstag, 7. November 2009

Wahnsinn: Zwei Frauen wollten Shoppen-Fahren - Allein.

Einfach so. Obwohl es ausdrücklich verboten ist. In Jeddah.

Wenn das Frauenrecht auf Shopping im Widerspruch zur "allgemeinen Verkehrsauffassung" über selbst-fahrende (selbstredend)  Frauen steht... . wie hier in Jeddah. (Saudi Arabien)

News Transport 
Two women arrested for driving in Saudi
Nov 07, 2009 at 11:59
View count (28) | | | |
Saudi denies women breaking law by driving

DUBAI - Police have arrested two female professors in Jeddah for violating Saudi Arabia’s strict ban on women driving, the daily Saudi Gazette reported on Saturday.

The women, whose nationalities have not been released,...

Dass diese Professorinnen natürlich auch nicht zum Teachen geeignet sind, zumal sie die Regeln des Gastlandes nicht befolgen wollen, obwohl diese weltweit bekannt sind, dürfte klar sein. Oder?

http://business.maktoob.com/20090000392914/Two_women_arrested_for_driving_in_Saudi/Article.htm

Im Übrigen dient diese Einschränkung nur dem Schutz der Frauen: Man(n) darf sich gar nicht ausmalen, was alles passieren kann, wenn sich die Säume der langen Oberbekleidung mal unter Brems- und/oder Gaspedal verirrt...:

"Women in the conservative Muslim kingdom are legally obliged to cover up from head to toe in public, and cannot travel without written permission from a male guardian."

Freitag, 6. November 2009

Zum Namensrecht bei sog. „Scheidungshalbwaisen“ - hier:mit islamischem Nachnamen

Sorgende Mütter ....! - und die Wohle, die Wöhler (?) des Kindes ... vor deutschen Gerichten.

Wie Mutti es braucht???

BTW: Heute - PHOENIX -Spanien unterm Halbmond - DOKU 8.15 Uhr - 10.05 Uhr 07.11.2009 (siehe unten)

Im dem Fall hatte die Hansestadt Lübeck einem Antrag auf Änderung des Nachnamens eines Sohnes eines iranischen Vaters und einer deutschen Mutter nach der Scheidung entsprochen. Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen. Hiergegen klagte der ir
anische Vater, erschien aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Hansestadt Lübeck. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung lägen vor. Für die Fälle der sogenannten „Scheidungshalbwaisen“ gelte, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich sein müsse, sie sei also nur möglich, wenn das Kindeswohl sie gebiete und andere dagegen sprechende Interessen nicht überwiegen. Ansonsten gelte der Grundsatz der Namenskontinuität des Kindes. Es reiche nicht aus, wenn die Namensänderung nur dazu dienen solle, dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen, die mit der Namensverschiedenheit zum sorgeberechtigten Elternteil zusammenhängen.

Kinder könnten nicht völlig konfliktfrei in das Leben treten. So müssten sie mit der Scheidung und Namensverschiedenheit der Eltern zu leben lernen. Hier hatte der Sohn im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen. Zudem sei er der einzige in seiner Familie mit einem anderen Nachnamen. Gegen die Urteile ist Antrag auf Zulassung der Berufung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht möglich (Az. 14 A 126/08 und 14 A 167/07).

http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/19032009VG_20Namensrecht.html

Die Probleme mit dem "islamischen Namen" fielen ihr natüüüürlich erst nach der Trennung und Scheidung auf. Aber so wird wenigstens ein Schuh draus... und macht das Ganze in Deutschland wneigstens (noch) Sinn zum Schutze und Wohle des Kindes.

Genau umgekehrt versuchte die Mutter marokkanischer Herkunft in DIESEM Fall ( 9 UF 116 08 OLG Koblenz mehrere Fundstellen im Netz und FamRZ 05/2009 Seite 439) gegen KORAN (SURE 33,4 ) und Verstand zu "argumentieren", um dem gemeinsamen Kind den urdeutschen Namen des verhassten Ex-Mannes auszutreiben und gegen den syrischen ihres inzwischen deutschen zweiten Ehemannes zu ersetzen, weil das Kind (man höre, lese und staune) Probleme beim Zoll in Damaskus habe (Wobei die dortigen Zöllner - bereits durch den Film "Die syrische Braut weltweit berühmt-berüchtigt - offensichlich den KORAN auch nicht zu kennen scheinen.

Übrigens NOCH WAS FÜR DIE aLLGEMEINBILDUNG. Nur eine der monotheistischen Religionen leitet die Religionszugehörigkeit (abgesehen von der Konvertierung) von der Mutter ab. Na? Genau.

PHOENIX -

Spanien unter dem Halbmond

Im Jahr 756 wurde Andalusien von dem aus Damaskus geflohenen Abd-ar-Rahman I. erobert. In dieser Zeit entwickelte sich eine Periode blühender Kultur und beispielhafter Toleranz zwischen Muslimen, Juden und Christen. Vor allem unter dem Kalifen Abd-ar-Rahman III. erlebte Spanien einen großen Aufschwung von Handel und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft.
Über sieben Jahrhunderte standen weite Teile Spaniens unter der Herrschaft arabischer Kalifen. Ihre Regentschaft gilt als eine Zeit weitgehender Toleranz gegenüber christlichen und jüdischen Minderheiten. Immer wieder gab es aber auch Kämpfe zwischen Arabern, Westgoten, Berbern und Christen.

Sendetermine

Fr, 06.11.09, 20.15 Uhr

Sa, 07.11.09, 08.15 Uhr

In Nachspielszenen und Historiker-Interviews skizziert die Dokumentation die bewegte Geschichte von "Al Andalus" - von der Eroberung durch die Araber im Jahr 756 bis zur Vertreibung ihrer letzten Nachfahren aus Spanien 1614 unter Phillip III.

Gedreht wurde an Originalschauplätzen in Spanien und im gesamten Mittelmeerraum. Archivbilder, Statements von Historikern und inszenierte Szenen illustrieren die wechselvolle 900-jährige Geschichte der Mauren, Juden und Christen auf der Iberischen Halbinsel.

Ein Film von Rob Gardner und Carrie Gardner

http://phoenix.de/content/phoenix/tv_programm/spanien_unter_dem_halbmond/271519


Amokläufer in Militärbasis US-Militärpsychiater richtet Blutbad an

" Psychoanalyse ist jene Geisteskrankheit, für deren Therapie sie sich hält.
Karl Kraus, in DIE FACKEL >>gemeinfrei<< (komplett).

Vielleicht DIE Gelegenheit, fuer Familienrichter einmal darueber nachzudenken, wie sie ihre Gutachterinnen & Gutachter casten. Vielleicht sollten sie diese in Zukunft vorher selbst wenigstens einmal in Augenschein byw. in Anhoerung genommen haben, anstatt sich nur auf Flyer, Google oder auf die Tradition am Gericht zu beziehen... .
Man darf gespannt sein, was die >>ueblichen Verdaechtigen<< class="h4">Amokläufer in Militärbasis US-Militärpsychiater richtet Blutbad an

Ein Massaker auf ihrem größten Armeestützpunkt hat die USA erschüttert: Ein Amokläufer erschoss zwölf Menschen, weil er über seinen bevorstehenden Einsatz im Irak aufgebracht war - er soll überlebt haben. US-Präsident Obama sprach von einem "entsetzlichen Ausbruch von Gewalt". mehr

Mittwoch, 4. November 2009

Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gem. § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf Unterhalt mit GG vereinbar

Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitraum 2001 maßgeblich sind die Bestimmungen des
Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999. Danach wird die steuerliche Freistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Betreuungsbedarfs durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder
durch das monatlich als Steuervergütung gezahlte Kindergeld bewirkt. Die Freibeträge werden nur dann vom Einkommen des Steuerpflichtigen abgezogen, wenn die gebotene steuerliche Freistellung nicht bereits durch das monatlich gezahlte Kindergeld bewirkt wird („Günstigerprüfung“). Sind bei der steuerlichen Veranlagung die Freibeträge abzuziehen, wird das gezahlte Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Nicht steuerlich zusammenveranlagten Eltern stehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG jeweils zur Hälfte
zu. Da das Kindergeld nur einem Berechtigten - wie im Ausgangsverfahren meist dem betreuungsunterhaltspflichtigen Elternteil - ausgezahlt wird (§ 64 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG), steht für die steuerliche Hinzurechnung ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch dem Erhalt von
Kindergeld gleich (§ 31 Satz 5 EStG). Nach den im Veranlagungszeitraum geltenden unterhaltsrechtlichen Vorschriften war gemäß § 1612b Abs. 1 BGB das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt anzurechnen, wenn es nicht an den barunterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlt wurde. Gemäß § 1612b Abs. 5 BGB unterblieb die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt aber, soweit der Unterhaltspflichtige
außerstande war, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten (sog. Mangelfall).

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs sah sich in einem Revisionsverfahren gegen die Festsetzung der Einkommenssteuer eines geschiedenen Ehegatten, der für seine nicht in seinem Haushalt lebenden minderjährigen Kinder barunterhaltspflichtig ist, an einer Entscheidung
gehindert und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob in unterhaltsrechtlichen Mangelfällen die Hinzurechnung des Kindergeldes zur Einkommensteuer gemäß § 31 Satz 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG gegen das Grundgesetz verstoße,

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch soweit Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB betroffen sind (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 9. April 2003 – 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 <70>; Pressemitteilung Nr. 64/2003 vom 05. August 2003). Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie und dem allgemeinen Gleichheitssatz ist vereinbar, dass die um die Freibeträge verminderte Einkommensteuer auch
bei den Steuerpflichtigen um die Hälfte des gezahlten Kindergeldes erhöht wird, die nicht in der Lage sind, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten. Die Entscheidung ist mit 7:1 Stimmen ergangen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die verfassungsrechtlich gebotene Verschonung des kindbedingten Existenzminimums wird in - hier allein zu betrachtenden - Fällen wie dem des Ausgangsverfahrens dadurch bewirkt, dass das Einkommen des Steuerpflichtigen um die Freibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG vermindert
wird. Der Gesetzgeber hat sich damit für eine verfassungsrechtlich zulässige generalisierende Regelung entschieden, mit der die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für Kindesunterhalt bei allen Steuerpflichtigen in gleicher Weise in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Das dem Steuerpflichtigen als monatlich gezahlte Steuervergütung (§ 31 Satz 3 EStG) zugeflossene Kindergeld ist zur Vermeidung doppelter Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums zurückzugewähren, indem es zur tariflichen
Einkommensteuer hinzugerechnet wird (§ 31 Satz 5 EStG).

Entsprechend dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers fließt das Kindergeld dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auch in den Fällen zu, in denen eine Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt nach § 1612b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise unterblieben ist, weil es vorrangig zur Auffüllung des Kindesunterhalts zu verwenden war (sog. Mangelfall).

Ein gemäß § 31 Satz 5 EStG auszugleichender Zufluss des Kindesgeldes ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige über das Kindergeld, das ihm für ein Kind zusteht, beliebig verfügen kann. Da den Eltern Kindergeld vor allem zugunsten des Kindes für dessen sächliches Existenzminimum sowie für seinen Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf gezahlt wird, trifft die Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB eine Zweckbestimmung für die Verwendung des Kindergeldes. Hinter dieser Ausgestaltung steht die materielle Verpflichtung des Barunterhaltspflichtigen, im Mangelfall den gemäß § 1612a Abs. 1, §
1612b Abs. 1 BGB geschuldeten Unterhalt auf das Barexistenzminimum (135 Prozent des Regelsatzes nach der Regelsatz-Verordnung) aufzustocken. Insofern stellt sich die Regelung wirtschaftlich als Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung des Barunterhaltspflichtigen dar. Änderungen der individuellen Unterhaltslast berühren indes das System der steuerlichen
Entlastung des Unterhaltspflichtigen im Wege generalisierter Freibeträge nicht, solange diese das Kindesexistenzminimum angemessen abdecken, was im vorliegenden Verfahren nicht in Zweifel gezogen worden ist.

Ein Verstoß gegen die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen gesetzlicher Regelungsbefugnis lässt sich nicht feststellen. Die steuerliche Entlastung kindesbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit der von § 1612b Abs. 5 BGB betroffenen Steuerpflichtigen erfolgt nach
denselben Bestimmungen wie diejenige anderer Unterhaltspflichtiger. Die durch diese Vorschrift bewirkten finanziellen Einschränkungen Betroffener sind Konsequenz ihrer geringeren Leistungsfähigkeit. Nicht ersichtlich ist, inwiefern daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers
folgen könnte, für diesen Personenkreis zur Wahrung des Gleichheitssatzes besondere, von den allgemeinen Bestimmungen des Familienleistungsausgleichs abweichende Regelungen zu schaffen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 2 BvL 3/05 –

Rechtslupe war wohl einen Tick schneller: http://www.jurablogs.com/de/go/kindergeld-kinderfreibetrag

Pressemitteilung Nr. 126/2009 vom 3. November 2009

"Der entsorgte Vater"

DAS kommt also dabei heraus. Dabei? Ja, wenn man sich als familienrechtlich Interessierte(r) einen Google-Alert zu Douglas Wolfsbergers Film "Der entsorgte Vater"einrichtet.

So geht's natürlich auch.

Google News-Alert für: der entsorgte vater
Rätsel um den Tod eines Tyrannen
Passauer Neue Presse (Abonnement) - Passau,Bayern,Germany
Familie wurde verurteilt, weil sie rabiaten Vater zerstückelt haben soll - Tatversion ... man habe das Opfer im Auto in einem nahen Baggersee entsorgt. ...
Wiederaufnahmeverfahren:

vom 05.11.2009 Rätsel um den Tod eines Tyrannen

Familie wurde verurteilt, weil sie rabiaten Vater zerstückelt haben soll - Tatversion stimmt aber nicht - Rollt Landshuter Gericht den Fall neu auf?
http://www.google.com/url?sa=X&q=http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php%3Fcid%3D29-26057641%26Ressort%3Dbay%26Map%3D%26BNR%3D0%26Titel%3D&ct=ga&cd=Z0BOsO2HQq8&usg=AFQjCNESzcmboW6Sebjc-B2z_QWdEsfyGw

Vor dem Zuchtpolizeigericht: 16 Millionen in 35 Jahren - Schöner Schnitt

Das nachzumachen schafft nicht mal "der Türke" oder gar "der Chinese." als Kopierweltmeister Aber wie auch? Nicht dass wir es nachmachen wollten, oder gar jede reife Frau mit 200 Paar Schuhen und 100 Handtaschen und einem 20 Jahre jüngeren Geliebten (neuerdings "Cugar" genannt) aus Nordafrika unter Generalverdacht stellen wollen, aber interessieren täte es uns schon tun. Wie macht frau sowas? Und sooooooooooo lange? 35 Jahre! Die IN(G)formationen des wort.lu sind da noch etwas dürftig ;-).
Vielleicht sollte man sich schon mal die Filmrechte sichern ?!?!?!!??

Prozessauftakt am Bezirksgericht Luxemburg
03.11.2009 17:06 Uhr, aktualisiert 04.11.2009 08:27 Uhr

16 Millionen Euro in die eigene Tasche

62-jährige ING-Angestellte veruntreute während über 30 Jahren Geld von insgesamt 90 Bankkunden

Gilles Siebenaler

Am Bezirksgericht Luxemburg wird seit Dienstag der Prozess gegen eine 62-jährige Bankangestellte verhandelt, der zur Last gelegt wird, während 35 Jahren im großen Stil Geld von Bankkunden unterschlagen zu haben. Die Beschuldigte muss sich wegen Hausdiebstahls, Urkundenfälschung, Betrugs sowie Vertrauensmissbrauchs vor dem Zuchtpolizeigericht verantworten.

Nicht weniger als 16 Millionen Euro hat die Angeklagte zwischen 1969 und 2004 veruntreut, indem sie als Angestellte des „Crédit Européen“ – später BBL, heute ING – Geld von insgesamt 90 luxemburgischen und belgischen Kunden entgegengenommen und in ihre eigene Tasche gesteckt oder auf zwei ihrer Konten transferiert hat.[...]

http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/54399/16-millionen-euro-in-die-eigene-tasche.php



Dienstag, 3. November 2009

"Internationaler Männertag"? Stell Dir vor, es ist "Internationaler Männertag" und keine(r) geht hin ...



Schon bemerkt? Heute ist "Internationaler Männertag"! Nur man(n) merkt irgendwie nix davon. Okay, der aktuelle FOCUS hat die vergleichende Suizid-Grafik (exponentielles Wachstum!) in die aktuelle Ausgabe (Titelthema: Depression) als Erinnerung an die Ausgabe Nr. 38 ("Der entrechtete Mann") - 1 u 2 gehoben, aber sonst?
Da muss man(n) aber schon Hardcore-Googeln, so schlapp hat er gemacht, der internationale Mann.
Dabei meldete neulich noch TABAC ( oder war's NIVEA? - mit MÄNNERSACHE), men's health oder Sandra Bullock, dass er back sei der männliche Mann?
FOCUS, Men’s health, TABAC … Jetzt geht’s Schlag auf SChlag … ;-)


Von glücklichen Kindern empfohlen? - Anwältinnen und Anwälte bzw. Anweltinnen und Anwälde

Marketing und Werbung kann ja was Feines, Lustiges, ja manchmal was Erhebendes sein. HIER ist alerdings dann wohl doch eher Fremdschämen angesagt. Und dass nicht nur, weil der (unsichtbare) Dritte im Bunde der "unsrigen Anwälte" wohl fehlt: der/die Anwalt /die Anwältin des Kindes/Verfahrenspfleger ....(sowieso nicht ganz Up-to-date wegen FamFG), der/die "Gutachter/-in", Psychologe/-in/, Logopäde/-in .... (Großeltern?), Onkel, Tanten?, Rechtspfleger/-in .

BTW: Wir wüssten schon mal ganz gerne, welche Plakat- bzw. Postkartenmotive wie oft nachgefragt werden.

Mal ehrlich, DAV, welcher Anwalt (Man(n) bemerke: "unser Anwald!", welche Anwältin, ((Frau bemerke: "unsere AnwelTin"!) welcher FACHanwalt bzw. FACHanwältin für FAMILIENRECHT gar, hängt sich das Motiv allen Ernstes in die Kanzlei?

Postkarten zweites von links (http://anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/postkarten)

Plakate (erste Reihe Mitte) : http://anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/plakate

Montag, 2. November 2009

Staatsanwaltschaft Trier Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Trier der NPD abgeschlossen

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte zur Strafkammer des Landgerichts Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Trier der NPD und zwei weitere Personen Anklage zu einer Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie legt dem Kreisvorsitzenden der NPD, der auch Mitglied des Stadtrates der Stadt Trier ist, darüber hinaus einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und ein Vergehen der Volksverhetzung zur Last.Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hatten in den späten Abendstunden des 18. Mai 2009 drei Personen vier von der NPD aus Anlass des Kommunalwahlkampfes 2009 in der Zurmaiener Straße aufgehängte Plakate abgerissen und beschädigt. Die Staatsanwaltschaft hält es für hinreichend wahrscheinlich, dass der Kreisvorsitzende der NPD, als er hiervon erfahren hatte, ein Rollkommando zur Ergreifung und Bestrafung der Plakatabreißer zusammenstellte. Hierzu gehörten neben ihm und den beiden anderen Angeschuldigten weitere vier bis sechs Personen. Nach einer Fahndung
im Stadtgebiet Trier stießen die Angeschuldigten und ihre Mittäter schließlich in der Weberbach auf die Gesuchten. Während zwei Personen die Flucht gelang, stürzte das spätere Opfer zu Boden. Der Geschädigte wurde mit Fäusten gegen den Kopf und mit festen Schuhen in den Unterleib getreten. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und weitere Verletzungen, die einem Krankenhaus stationär behandelt werden mussten Erst nachdem aufgrund seiner Hilferufe in der Nachbarschaft Rollläden hochgezogen wurden, ließen die Angreifer von ihm ab. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Kreisvorsitzenden der NPD weiter zur Last, für den Abend des 08. Mai 2009 zu einer von ihm sogenannten Gedenkveranstaltung auf dem Hauptfriedhof Trier aufgerufen zu haben, ohne vorher die zuständige Versammlungsbehörde über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt zu haben. Am 09. Mai 2009 veröffentlichte er auf der Homepage der NPD Trier eine Mitteilung über die Veranstaltung, in der er nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft Trier den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmloste. Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Lediglich der Kreisvorsitzende der NPD hat nach den Ereignissen in der Weberbach gegenüber der Polizei angegeben, er habe von seinem Festnahmerecht Gebrauch machen wollen. Die Körperverletzung habe er nicht wahrgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Trier strebt ferner die Einziehung der für den Transport der Angeschuldigten und der weiteren Mittäter benutzten Fahrzeuge sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis eines der Angeschuldigten beziehungsweise die Verhängung eines Fahrverbotes an.Hintergrund:Nach §§ 74 Absatz 1 in Verbindung mit 24 Absatz 1 Nummer 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht erheben, wenn der Fall aus ihrer Sicht besondere Bedeutung hat. Die besondere Bedeutung kann sich insbesondere aus der Stellung des Beschuldigten im öffentlichen Leben, dem I
nteresse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache oder dem Bedürfnis an der raschen Klärung einer bedeutsamen Rechtsfrage ergeben.§ 26 Versammlungsgesetz lautet auszugsweise wie folgt:
Wer als Veranstalter oder Leiter
1.…2.Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.§ 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) lautet auszugsweise wie folgt:I.…II. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Schriften (§ 11 Abs. 3), … a) verbreitet,…III.Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.


gez. ( Dr. Brauer )Leitender
Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Trier
via: AKTUELLES - Justiz in Rheinland-Pfalz - newsletter
http://www.justiz.rlp.de