Jüngstes Beispiel:
4. September 2009 15:33 TAGESSPIEGEL/BERLIN
Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...]
Aber auch an diese Meldung wird man erinnert:
Was solche Falschanschuldigungen individuell für die betroffenen Männer bedeuten, kann man erahnen bzw. nachlesen in der Studie: “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt.
Was diese Falschanschuldigungen durch weibliche TÄTERINNEN den Staat kosten (inkl. der "Falschdemo" oben - Migranten, immer wieder gerne genommen!!!!) sollte dringend mal berechnet werden.
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:
• die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
• das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
• die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
• die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
• das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.
Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist,
befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
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- http://www.sueddeutsche.de/,tt3m2/panorama/artikel/790/109681/
- Aktuelle Sammlung von Falschbeschuldigungen
- USA: Falschbeschuldigungen wegen häuslicher Gewalt kosten Steuerzahler 20 Milliarden Dollar im Jahr
- Genderama-Label "Falschbeschuldigungen"
- PDF-Datei - Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren; Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert, Praxis der Rechtspsychologie, Dezember 2000
- PDF-Datei Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2008
- PDF-Datei Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern Seite 181
- Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – Wie leicht die Justiz irren kann WDR 5 Von Maike Mackerodt
- Falsche Erinnerungen: Erfundener Missbrauch und Falschanschuldigungen in Deutschland und Umgebung
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