Mittwoch, 25. Juli 2012

psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Sexual- und Gewalttaten

Und wieso überhaupt ProzessBEGLEITUNG, wenn erst am Ende des Prozesses feststeht, ob es sich überhaupt um ein Opfer handelt(e) und es überhaupt nur dann und eben nur dann (bei aktuell: 13 %, in Worten: dreizehn Prozent! Verurteilungsquote)  im rechtsstaatlichen Sinne als Opfer bezeichnet werden kann [Bsp.1, 2, 3, ] und der NK-Vertreter gar als "Opfer-Anwalt"(ob von Polizei oder Medien)??

Und das nach 
* Wiesbaden (10/2008, Täterinnen. Befunde, Analysen, Perspektiven -Tagungsband 2009),
Maria Laach ( am 09. und 10. April 2011) „Opfer im Blickpunkt – Angeklagte im Abseits?“ - Das 40. Symposion des Instituts für Konfliktforschung Köln und des Vereins Deutscher Strafverteidiger Frankfurt/Main [1], [2],[Google Books - 3], 
[4 WAZ. Abschied von der Opferrolle]
* Meissen (18.-20.05.2011),  
* Bern ( 23.06.2011 DittmannUni Basel: "Glaubhaftigkeitsbegutachtung - Wann muss der Zweifel siegen?" - Abschiedssymposium für Dr. Madeleine EgglerUPD Bern)
* Bielefeld (14. - 15. September 2011 - Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts - Zwischenbilanz nach einem Vierteljahrhundert opferorientierter Strafrechtspolitik in Deutschland), [1],   [2], [3]
* Basel (2011), 
* Zürich (4. Intern. Symposium Forensische Psychiatrie - 24./25. Mai 2012 - Vortrag MaxSTELLER (PP), Workshop MAX STELLER),  
* 17. Präventionstag in München (2012 - Vortrag: Prof. em. Kreuzer, Gießen ), 
* Trier am 14./15. Juni 2012 - interdisziplinärer Workshop zur "Psychologie der Vernehmung im Strafverfahren"  [Psychologie/Jura [1],[2]

undundund ... Tsss.

Täglich wird über die Opfer von schweren Sexual- und Gewalttaten berichtet. Ihr Leiden endet nicht nach der Tat, sondern dauert oft ein ganzes Leben an. Die Justiz kann mit den Strafverfahren ihren Teil zur Bewältigung und Verarbeitung des erlittenen Unrechts beitragen. Dennoch erleben die Verletzten und ihre Angehörigen das Strafverfahren häufig als besondere, zusätzliche Belastung und brauchen deshalb Unterstützung und Begleitung im Strafverfahren.
"Unser Ziel ist es, das heute schon bestehende gute Angebot an haupt- und ehrenamtlicher Prozessbegleitung für diese schwer belasteten Verletzten auszubauen. Diese besonders Betroffenen sollen möglichst früh und über einen längeren Zeitraum, weit vor und über die Hauptverhandlung hinaus qualifiziert begleitet werden. Es geht darum, ihre speziellen psychischen Befindlichkeiten und Traumatisierungen zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren, ihnen Hilfsmöglichkeiten an die Hand zu geben und sie für ihre Aussage zu stabilisieren, nicht aber zu beeinflussen", so Justizstaatssekretärin Beate Reich.
Rheinland-Pfalz werde deshalb eine Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum -begleiter finanziell fördern, um das Angebot vor Ort zu erweitern, betonte die Staatssekretärin.
„Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz auf der Justizministerkonferenz im Juni 2012 vorgeschlagen, dass im Interesse der Verletzten als auch der Justiz die Länder gemeinsam mit dem Bund einheitliche Kriterien für die psychosoziale Prozessbegleitung und für die Weiterbildung erarbeiten sollen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Rheinland-Pfalz leitet die hierzu von der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe“, so Reich.
Hintergrund:
Die Strafprozessordnung sieht vor, Verletzte möglichst frühzeitig darauf hinzuweisen, dass sie „Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten können, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung. Eine gesetzliche Definition oder ein standardisiertes Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung gibt es derzeit nicht.
Unter psychosozialer Prozessbegleitung versteht man die fachlich qualifizierte Begleitung von Verletzten vor, während und nach der Hauptverhandlung im Strafverfahren. Sie umfasst unter anderem die Betreuung, Vermittlung von Informationen insbesondere über das Strafverfahren und die damit verbundenen emotionalen Belastungen, die Begleitung zu (Vernehmungs-)Terminen, die Unterstützung bei der Suche nach anwaltlicher und therapeutischer Hilfe und beim Kontakt zu anderen Behörden und Institutionen. Gespräche mit den Betroffenen über das Tatgeschehen sind dabei ausgeschlossen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine Ergänzung der bestehenden Angebote für Opfer schwerer Sexual- und Gewalttaten dar, die aufgrund ihrer Traumatisierung oder ihren psychischen Befindlichkeiten in besonderem Maße professionelle fachliche Unterstützung durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine zeitlich länger dauernde und intensivere Begleitung im Strafverfahren benötigen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Formen und über die Stellen, die in Rheinland-Pfalz Prozessbegleitung anbieten, hat die AG FOKUS: Opferschutz in ihrem 1. Tätigkeitsbericht erstellt.
Diese ist abrufbar unter http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Opferschutz/AG-FOKUS-Opferschutz/

Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rheinland-Pfalz
Psychosoziale Prozessbegleitung

Rheinland-Pfalz fördert psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Sexual- und Gewalttaten