Dienstag, 19. März 2013

Causa Kachelmann: BGH genehmigt WILDwuchs und Voyeurismus - Honi soit qui mal y pense!?!? Ist am Ende des Tages der BGH-Richter/die BGH-Richterin auch nur ein(e) einfache(r) BILD-Guckerin?

Das Letzte/Last minute zum Abend - und Gute Nacht Deutschland: Ganz BESTIMMT! - Der BGH heißt allerdings nach wie vor BUNDES- und nicht BILDgerichtshof ... 
Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12 Landgericht Köln, Urteil vom 22. Juni 2011 – 28 O 956/10
Bild Dir seine Meinung: "Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

Der Kläger war bis zu seiner Verhaftung im März 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer damaligen Freundin als Fernsehmoderator und Journalist tätig. Er wendet sich mit seinem Unterlassungsbegehren gegen eine ihn betreffende Online-Berichterstattung auf dem von der Beklagten betriebenen Internetportal "www.bild.de" während eines gegen ihn geführten Strafverfahrens.

Kurz nach seiner Verhaftung begann eine intensive Medienberichterstattung über das gegen ihn wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitete Strafverfahren sowie über sein bis zu diesem Zeitpunkt der breiten Öffentlichkeit unbekanntes Privatleben, insbesondere seine Beziehungen zu Frauen. Durch inzwischen rechtskräftiges Urteil wurde er von den Tatvorwürfen freigesprochen.

In dem vom Bundesgerichtshof verhandelten Rechtsstreit hat der Kläger das verklagte Presseorgan auf Unterlassung wegen noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgter Äußerungen in einem am 13. Juni 2010 auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite aufrufbar gestellten Artikel mit der Überschrift "Magazin "Focus" veröffentlicht intime Details - Der K….-Krimi: Neue Indizien aus der Tatnacht" in Anspruch genommen. Anlass des Artikels waren bekannt gewordene Passagen aus der Einlassung des Klägers in seiner ersten richterlichen Vernehmung. Das Protokoll dieser Vernehmung wurde später in der öffentlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren verlesen.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen die beanstandeten Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf die sexuellen Neigungen des Klägers ergaben, wie in dem Artikel vom 13. Juni 2010 zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Auf die Revision der Beklagten hat der unter anderem für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Unterlassungsklage abgewiesen.

Wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) folgenden und in Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Unschuldsvermutung und einer möglichen durch die Medienberichterstattung bewirkten Stigmatisierung war die Veröffentlichung im Juni 2010 wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers rechtswidrig. Ein Unterlassungsanspruch des Klägers besteht gleichwohl nicht. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung war eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig. Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Der Unterlassungsanspruch ist auch nicht wieder neu entstanden. Der Kläger hat sich mit seinem Unterlassungsantrag gegen die aktuelle Berichterstattung im Strafverfahren gewandt. Umstände dafür, dass die Beklagte eine erneute Veröffentlichung in dieser Form vornehmen könnte, sind nicht ersichtlich.

Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12

Landgericht Köln, Urteil vom 22. Juni 2011 – 28 O 956/10

OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2012 – 15 U 123/11

(veröffentlicht in ZUM 2012, 330 und in MMR 2012, 768)

Karlsruhe, den 19. März 2013

In drei weiteren Verfahren hat der Bundesgerichtshof allerdings die Nichtzulassungsbeschwerden der Presseorgane gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen, in denen den Unterlassungsanträgen des Klägers stattgegeben worden ist. Dabei ging es um Berichte über ein Ermittlungsverfahren gegen den Kläger, das wegen eines angeblichen Vorfalls aus dem Jahre 2001 eingeleitet worden war, nachdem eine frühere Freundin des Klägers drei Tage nach dessen Festnahme im Jahre 2010 die Justizbehörden darüber informiert hatte. In diesen Fällen haben die Gerichte das Vorliegen der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung verneint, weil schon der für eine Verdachtsberichterstattung erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen nicht gegeben war und zudem die notwendige Stellungnahme des Klägers nicht eingeholt worden war."

Beschlüsse vom 19. März 2013 – VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12

OLG Köln, Urteile vom 14. Februar 2012 – 15 U 130/11, 131/11, 132/11
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Bundesgerichtshof


Mitteilung der Pressestelle




Nr. 46/2013

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=63532&pos=0&anz=46


und so sieht es DPA bspw: via

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12489010/63589/Kachelmann-unterliegt-BGH-staerkt-Gerichtsberichterstattung.html

Just-in-time:

vor 6 Tagen —Über Wochen hat der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann die Medien dominiert. Welche Rolle spielen Medien in spektakulären Gerichtsprozessen? Untergraben sie nur die Sachlichkeit oder beeinflussen sie gar die Rechtsprechung? Setzen Verteidigung und Anklage Medien für ihre Strategien un…

»

 

STETER TROPFEN ...

 

Der beanstandete Bericht HIER wurde inzwischen/'über Nacht' geändert! Einsicht?!?! 



vor 21 Stunden —FREISPRUCH, aber das mediale "Opferabo" läuft munter weiter! - RICHTIG: "Die Aussagen des damals gerade 16 Jahre alt gewordenen Mädchens aus dem Zürcher Unterland waren laut Gericht «sehr fragwürdig» oder «nicht glaubhaft»." FALSCH! (im Header): "Die Aussagen des Opfers waren laut Gericht «sehr frag…

»

(+2)

Meilenstein II: Freispruch=KEINE Vergewaltigung - "Schändung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen nicht erwiesen" - Gegen einen Schuldspruch sprach auch die ungewöhnliche Aussage der Mutter des Mädchens.

FREISPRUCH, aber das mediale "Opferabo" läuft munter weiter! -
RICHTIG: "Die Aussagen des damals gerade 16 Jahre alt gewordenen Mädchens aus dem Zürcher Unterland waren laut Gericht «sehr fragwürdig» oder «nicht glaubhaft»."
FALSCH! (im Header): "Die Aussagen des Opfers waren laut Gericht «sehr fragwürdig» und «nicht glaubhaft» "
Dass die Journaille das nicht begreifen kann oder will?!? KEINE TAT, KEIN Täter. KEIN Opfer!



Steter Tropfen ....
Der Bericht wurde zwischenzeitlich/'über Nacht' geändert .... Einsicht!?!??

Dazu auch am Donnerstag in MAINZ:

vor 6 Tagen —Über Wochen hat der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann die Medien dominiert. Welche Rolle spielen Medien in spektakulären Gerichtsprozessen? Untergraben sie nur die Sachlichkeit oder beeinflussen sie gar die Rechtsprechung? Setzen Verteidigung und Anklage Medien für ihre Strategien un…

»

  1. zur Mitteilung - HÖCKER Marken- und Medienrecht

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197
    15.11.2011 – Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: ... Die PD Sigmaringen hat sich daher auf Betreiben von HÖCKER in einer ...
  2. SIGMARINGEN - Aktuelles zu Sigmaringen bei JuraBlogs

    www.jurablogs.com/thema/sigmaringen
    07.03.2013 – Lesen Sie die aktuellen Meldungen zum Thema Sigmaringen von Blogs wie ... oder Polizei Sigmaringen (wg PM) – siehe www.hoecker .
  3. WG - Aktuelles zu WG bei JuraBlogs

    www.jurablogs.com/thema/wg
    22.02.2013 – Januar 2013 — ... Köln der Staatsanwältin Freudenberg (Göttingen wg FAZ-Artikel) oder Polizei Sigmaringen (wg PM) – siehe www.hoecker.eu ...
  4. Sigmaringen: Kein Opfer im Kachelmann-Fall | SÜDKURIER Online

    www.suedkurier.de/.../sigmaringen/Kein-Opfer-im-Kachelmann-Fall;...
    11.11.2011 – Sigmaringen (sk) Beim „Tag des Opferschutzes“, einer ... der Polizeidirektion Sigmaringen, gab es für Bürger Informationen in Sachen Opferschutz. ... Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kanzlei Höcker zu Recht.
  5. KEINE Vergewaltigung - KEIN OPFER! - Die Rechtsanwäldin

    rechtsanwaeldin.blogspot.com/.../illertissen-keine-vergewaltigung-kei...
    19.12.2012 – Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: ... Da sich das Team Kachelmann/Höcker – wie wir berichteten und berichten ...
  6. Causa Jörg Kachelmann - Die Rechtsanwäldin

    rechtsanwaeldin.blogspot.com/.../causa-jorg-kachelmann-urteil-gege...
    10.11.2011 – ... und der "SÜDKURIER" und die Polizei Sigmaringen (BW) (UPDATE von ... Dr. Ralf Höcker, der Kachelmann im Verfahren gegen Claudia D.
  7. Alice Schwarzer, Prof. Höcker, die Lizenz zum Gelddrucken und die ...

    rechtsanwaeldin.wordpress.com/.../alice-schwarzer-prof-hocker-die-li...
    29.04.2012 – Höcker, die Lizenz zum Gelddrucken und die vor- wie ... sich AS sagen, wenn es nicht mal die Polizei in BW („Polizeidirektion Sigmaringen gibt ...
  8. Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche eines Bewerbers um ein ...

    rechtsanwaeldin.wordpress.com/.../bundesgerichtshof-bestatigt-freisp...
    07.03.2012 – http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212 · http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173. Zur Polizei Sigmaringen: ...
  9. KEINE Vergewaltigung! Lost in genderism & translation: EMMA ...

    rechtsanwaeldin.wordpress.com/.../keine-vergewaltigung-lost-in-gen...
    14.09.2012 – da auch kein „Anwalt des Opfers“ (siehe Polizei Sigmaringen http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197), siehe Alice Schwarzer ;-) ...
  10. Meedia: Justiz stoppt Kachelmann-'Nachverurteilung'

    meedia.de/fernsehen/gericht-stoppt-kachelmann.../2011/.../10.html
    10.11.2011 – ... der Polizeidirektion Sigmaringen durch, dass die Radiomoderatorin nicht mehr als "Opfer" bezeichnet werden darf. Zuvor hatte Höcker eine ...
 

Hammer: "Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg in Sachen Mollath" - Schindler: "Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag"

Per aspera ad astra: Na geht doch, mindestens 2 Wege führen nicht nur nach Rom, sondern auch zur WA: RA Strate via "Rechtsbeugung" und nun die STA via "Neue Tatsachen". Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg in Sachen Mollath - just in time zur Veranstaltung des ISP und LKA Rheinland-Pfalz morgen in Mainz zum Thema: Im Namen des Publikums? Medien in Strafverfahren" - Tagung: Promi-Anwälte, Journalisten und Wissenschaftler diskutieren (Da sind wir mal gespannt, wie Rückert (DIE ZEIT) und Lakotta (SPIEGEL) jetzt och die Kurve bekommen... .


"Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat heute in der Sache Mollath bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.


Gegen Mollath wurde im Jahr 2006 ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung geführt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah die angeklagten Taten zwar als erwiesen an, sprach den Angeklagten aber frei, weil es feststellte, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. Gleichzeitig ordnete das Gericht in seinem Urteil die Unterbringung Mollaths in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da es zu der Überzeugung kam, dass von Mollath aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte heute die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Sie stützt diesen Antrag im Wesentlichen auf neue, also dem Gericht im Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannte Tatsachen. Diese sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft grundsätzlich geeignet, die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen in Frage zu stellen. Sie rechtfertigen deshalb ausnahmsweise die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.

Der Wiederaufnahmeantrag hat dabei zum Ziel, den Beweiswert einer dem Urteil zugrunde liegenden Urkunde und die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen einer erneuten gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Daneben werden Gesichtspunkte vorgetragen, die für die psychiatrische Begutachtung von Bedeutung sein können.

Gleichzeitig nimmt die Staatsanwaltschaft Regensburg Stellung zum Wiederaufnahmegesuch von Rechtsanwalt Dr. Strate.


Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher 
Portal > Gerichte > OLG > Nürnberg > Presse > Archiv > 2013 - Letzte Änderung: 18.03.2013

18. März 2013 - Pressemitteilung 3/13

 Jetzt auf einmal, dann aber gleich mit der Bolle dran, der Herr Schindler? Und damals... vor Jahren??

Fall Mollath: "Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag"
Marcus Klöckner 18.03.2013

Ein Interview mit Franz Schindler, SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag

In seiner gesamten Laufbahn als Politiker sei ihm ein Fall wie der des Gustl Mollath noch nicht begegnet, sagt der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag, Franz Schindler, im Telepolis-Interview. In einem ausführlichen Gespräch steht Schindler Rede und Antwort zur Causa Mollath. Mit klaren Worten stellt der SPD-Politiker fest, dass es im Fall Mollath einen Kommunikationsgau gegeben habe und kritisiert das Verhalten der Bayerischen Justizministerin Beate Merk. Aus Schindlers Sicht hätte Merk frühzeitiger die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen im Fall Mollath anweisen müssen. via: http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html


Gerichtsprozess
Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme im Fall Mollath


Wegen neuer Erkenntnisse soll der Prozess gegen das angebliche Justizopfer Gustav Mollath wieder aufgerollt werden. Auch Zeugenaussagen sollen überprüft werden.


 http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-03/mollath-prozess-wiederaufnahme#comments