Donnerstag, 4. August 2011

Kachelmann/Höcker jetzt auch in der Königsklasse erfolgreich! Gegen FAZ bzw. (noch) amtierende Staatsanwältin

"Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden"
Es wurde aber auch Zeit: Darauf hatten wir seit einer Woche gewartet. Während man auf dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum bereits nach dem Erfolg von Höcker/Kachelmann mit der EV gegen BUNTE (25/2011) und die Nebenklägerin aus Schwetzingen glaubte, dass es nun wenigstens bis zum Fristablauf bzgl. der Begründung des LG Mannheim bereits ruhiger werden würde, erschien noch taggleich im Print und einen Tag versetzt online, doch tatsächtlich folgender Schmonzes ("So mag es der Geschädigten im Kachelmann-Prozess, aber auch vielen Opfern in weniger bekannten Verfahren ergangen sein.") als "Gastbeitrag" einer (noch) amtierenden Staatsanwaeltin* in der FAZ, der in der Print-Ausgabe mit dem parallel geschalteten Kommentar nicht nur nahezu eine ganze Seite belegte, sondern auch besonders geschmackvoll mit einer Froschabbildung (inkl. zweier Schmeißfl.., äh Stechmücken - am Auge bzw. Maul des Frosches) "illustriert" wurde. Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch hier wohl dringend notwendige Blutgrätsche machten und diese Ungeheuerlichkeit [Der "Gastkommentar" beginnt sogar mit dem Wort "Freispruch" (sic!).] ebenfalls mittels EV einkassieren ließen, wie folgende auch untenstehende PM (170)  unmissverständlich belegt:



Gastbeitrag

Noch einmal Opfer

Für viele Geschädigte von Sexualstraftaten ist es wichtig, Beweise zu sichern, ohne dass sofort ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Von Dagmar Freudenberg

[...]
Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht der Autorin wieder.

03.08.2011
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden
Jörg Kachelmann hat sich mit Höcker erfolgreich gegen eine Veröffentlichung einer Staatsanwältin aus Göttingen zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Bei der FAZ kann auch niemand die Hände in Unschuld waschen, schließlich erschien in der gleichen Ausgabe (allerdings auf Seite 33) die reichlich eingedampfte Meldung zur EV gegen BUNTE und die Nebenklägerin. Man sage also nicht, man habe es nicht wissen können. Oder weiß bei der FAZ die eine Hand nicht was die andere tut?


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170


Einen hammwanoch:

03.08.2011
Kachelmann wehrt sich mit Höcker gegen Falschmeldung, er habe Meteorologen Jung abwerben wollen
Verschiedene Medien haben berichtet, dass Herr Jörg Kachelmann bzw. die Meteomedia AG versucht hätten, den zuvor von ihnen kritisierten Meteorologen Jung abzuwerben und diesem ein Jobangebot unterbreitet hätten. Diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Herr Jung hat weder von Herrn Kachelmann, noch von der Meteomedia AG ein Jobangebot erhalten. Zu keinem Zeitpunkt bestand das Interesse, Herrn Jung einzustellen. Herr Kachelmann und die Meteomedia AG haben sich mit Höcker erfolgreich gegen sämtliche Verlage gewehrt, die die Falschmeldungen verbreitet haben. Alle Verbreiter haben sich verpflichtet, die Verbreitung, dieser falschen Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=169