Montag, 24. August 2009

"Neue" Dreierkette des StGB: vom Leutnant- zum Generalverdacht



"Le Schönke-Schröder enchainé", "Le Tröndle-Fischer enchainé" et "Le Lackner enchainé".


Nein, nein, liebe Leser/-innen, liebe Gucker/-innen: Das ist KEINE Bild-Ente!
Kein Hoax, das ist Life 2.0.

Gut, in der letzten Zeit sind wohl einige Richter mehr als sonst (üblich) wegen Rechtsbeugung verurteilt worden und mancher Jura-Student der next generation scheint bei Hausarbeiten und Klausuren mit dummen Gedanken noch nicht ausgelastet gewesen zu sein. Auch gegen Justizangestellte wird derzeit ermittelt. Okay.
Aber deshalb gleich alle (anderen) unter Leutnant- und Generalverdacht zu stellen
(bzw. alle drei an die Kette zu legen, gleich alle 3 (!!!), während die dazugehörigen Gesetze einfach so frei rumstehen/-liegen).
Oder was soll uns dieses Bild wirklich sagen?
Welche Assoziationsketten rasseln lassen? Sollen wir an Lessings Tempelherrn (Nathan der Weise) denken?

"Es sind nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten."

oder gar an den mindermeindenden Voltaire (Potpouri, ja eben Pot pourri!)?

"Diese Welt ist ein einziges großes Narrenhaus, wo Irre andere Irre in Ketten legen."

Oder an Dr. Karl Marx?

"Mögen die herrschenden Klassen vor einer juristischen Revolution zittern. Die Kommentare haben nichts in ihr zu verlieren als ihre Ketten. Sie haben eine Welt zu gewinnen. Jurastudenten aller Bundesländer, vereinigt euch!"

Oder einfach nur melden:

"Kein Kommentar"

?!?!?!??!

(zurücklehnen, nachdenken .... und - für den, der es kann, genießen!)


Der Anwalt: ein Organ der Rechts(chreib(e))pflege


Und was für eines:
Rechtschreibekenntnisse (Ja, ja, Google
>>m.w.i.N. >>>, is' ja schon gut, wir meinten "Rechtschreibkenntnisse"- und die noch (nur) am PC...!?!?!?)
Hoffentlich hat dieser Anwalt eine Mitarbeiterin (oder mehrere Auszubildende?) gefunden, die welche hatte (haben).
Nur wie hat er sie/sie dann erkannt?!!??

Der Anfang einer neuen Serie: Der Anwalt zwischen Rechtschreib- und Rechtsprechung am PC.

Auch für Anwältinnen mit Rechtsprechegrundkenntnissen.