"Die Bundesrechtsanwaltskammer ist nicht nur eine wichtige Repräsentantin der deutschen Anwaltschaft, sie ist vor allem eine kluge Ratgeberin der Rechtspolitik. Die Bundesrechtsanwaltskammer nimmt ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr und sichert damit die Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Ich bin dankbar, dass sich die BRAK auch immer wieder neuen Aufgaben stellt - wie zuletzt durch die Einrichtung der neuen Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant, die in Kürze ihre Arbeit aufnimmt. Zahlreiche Reformen, die wir in der Vergangenheit auf den Weg gebracht haben, wurden von der BRAK kritisch begleitet. Zwar lagen Bundesregierung und Anwaltschaft inhaltlich nicht immer auf einer Linie - wie etwa bei der Frage, inwieweit Anwältinnen und Anwälte mit anderen Berufen zusammenarbeiten dürfen. Wir haben aber immer um einen gerechten Interessenausgleich gerungen und Lösungen gefunden, mit denen alle gut leben können. Nicht zuletzt durch dieses Engagement der BRAK genießt die Anwaltschaft heute in der Bevölkerung hohes Ansehen. Damit steht und fällt auch das Vertrauen in eine starke Justiz, die für einen sozialen Rechtsstaat unverzichtbar ist. Gerade deshalb ist es wichtig, auch über Fehlentwicklungen in den Reihen der Anwaltschaft zu diskutieren, die vor allem die Ethik der anwaltlichen Tätigkeit betreffen. Ich denke hier in erster Linie an die horrenden Abmahnkosten, die mehr Unrecht als Recht schaffen, oder daran, dass Strafverteidiger Fehler im Protokoll der Hauptverhandlung für wahrheitswidrige Revisionsrügen ausnutzen. Derlei schwarze Schafe schaden dem Ansehen der Anwaltschaft. Sie ist daher ihrerseits gut beraten, die Debatte über das Berufsethos ernsthaft zu führen - in ihrem eigenen Interesse genauso wie im Interesse der gesamten Justiz", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde mit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung am 1. Oktober 1959 errichtet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie die Dachorganisation der 27 Rechtsanwaltskammern in den Ländern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit Bindeglied für die regionalen Anwaltskammern. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind kraft Gesetzes Mitglied einer Anwaltskammer. Die BRAK vertritt daher die Gesamtheit der Anwaltschaft gegenüber Parlament, Ministerien, Gerichten, Behörden und Organisationen. Sie wirkt in laufenden Gesetzgebungsverfahren durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen und Verhandlungen mit den Bundesministerien, insbesondere dem Bundesjustizministerium mit. Ihre vielfältigen Aufgaben reichen von der Förderung der anwaltlichen Fortbildung über Forschungen zur Anwaltsgeschichte bis zu internationalen Aktivitäten und Kontakten. Über das Deutsche Anwaltsinstitut bietet die BRAK eine große Zahl von Fortbildungsveranstaltungen an, die es Anwältinnen und Anwälten ermöglichen, ihr Fachwissen im Interesse ihrer Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Mit der Wanderausstellung "Anwalt ohne Recht - Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933", die auch im Ausland, zuletzt etwa in London, präsentiert worden ist, hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Vergangenheit geleistet. Und im "Bündnis für das deutsche Recht", das vom Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit den großen deutschen Justizorganisationen geschlossen worden ist, wirkt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, um das deutsche Recht im Ausland zu verbreiten.
Eine neue Aufgabe ergibt sich mit der "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft", die zurzeit bei der Bundesrechtsanwaltskammer aufgebaut und voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2010 ihre Arbeit aufnehmen wird. Zum 1. September 2009 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Ombudsstelle" geschaffen worden, die bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant vermittelt. Die Vermittlung ist für die Rechtsuchenden kostenlos. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten der örtlichen Rechtsanwaltskammern darf die Schlichterin oder der Schlichter nicht Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sein. Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft erstreckt sich auf alle zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant. So können Streitigkeiten etwa über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) beigelegt werden, ohne dass die Gerichte angerufen werden müssen.
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Berlin, 10. September 2009 -