Donnerstag, 21. Januar 2010

Arbeitsrecht: PANORAMA - Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber Das Erste | 21.01.2010 Panorama am 21. Januar 2010

WÜRG! - Da wollen wir mal hoffen, dass sich die Rechtsanwaltskammer in Bremen mal kümmert - und PANORAMA weiter über die Einhaltung des Standes-Reinheitsgebots berichtet... .

Sowas (siehe PANORAMA) kommt wohl von SOWAS!

Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber



Eigentlich hat sich Wolfgang* wohl gefühlt im Unternehmen. Doch als er für den Betriebsrat kandidierte, begannen die Schikanen. Wolfgang wurde in eine andere Abteilung versetzt und isoliert. Weil er den Boden fegte, bekam er eine Abmahnung. Diese Arbeit gehörte angeblich nicht zu seinen Aufgaben.

Irgendwann gab man Wolfgang überhaupt keine Arbeit mehr. Er saß im so genannten "Sterbezimmer", ohne Beschäftigung, aber unter genauer Beobachtung. Ihn mürbe zu machen war das Ziel, die Geschäftsführung wollte ihn los werden. Wie Wolfgang ergeht es vielen Arbeitnehmern: In der Krise versuchen Unternehmer mit allen Mitteln, unliebsamen Mitarbeitern zu kündigen oder sie selbst zur Kündigung zu bewegen.
Damit das gelingt, lassen sich einige Arbeitgeber von findigen Arbeitsrechtlern schulen. Die Titel solcher Veranstaltungen sind vielsagend: "Die Kündigung unkündbarer Mitarbeiter", "So beenden Sie jedes Arbeitsverhältnis" und "In Zukunft ohne Betriebsrat".[...]

zum Text: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/panoramakuendigungsschutz104.html

gleich zum: VIDEO-Clip>>>>>>>>>>>>>>>>>>>)


Die Rechtsanwäldin | 27. April 2009 — ... ja auch immer mehr Kochsendungen und immer mehr Fertiggerichte, die man ... Bundesgebiet bei 4934 Bürger pro Rechtsanwalt, inzwischen sind wir bei 561 ... der in Deutschland zugelassenen Anwwälte und -innen 1950: 12.644 2009 ... ) 42.647 (zweiundvierzigtausendsechshundertsiebenundvierzig!!!!) Anwältinnen gegenseitig und ihren männlichen Kollegen die Mandate ... gleichzeitig größer werdender Nachfrage (==>Alter und Anteil der Alten der Bev ... inzwischen im Osten die Hausärzte und -innen ausgehen, sollte vielleicht die ... Studium vermiesen." in: Der Rechthaber und neu hier: http://www.rechthaber ... …

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Die Rechtsanwäldin | 29. Februar 2008 — ... Anwältinnen.WAMS online: Die fetten Jahre für Anwälte sind vorbei.Jahr für Jahr kommen 5000 zusätzliche Anwälte auf den Markt. Chancen hat nur, wer sich ... nicht geschieden werden. Wer ohne Kinder ist, der kann nicht um Kinder streiten.So ... Anwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr verringert. Während der Anstieg 2006 noch 3,42 % ... , dass sich in den nächsten zwei Jahren der Zuwachs weiter verlangsamt", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen. "Deshalb wird der ... Vor dem Prozess das AktienstudiumDer Beruf des Anwalts hat sich verändert: Es wird in ... …


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Die Rechtsanwäldin | 18. März 2008 —Die Zahl der Fachanwältinnen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Branche befürchtet bei zu vielen Titelträgerinnen aber einen Wertverlust der Spezialausbildung. http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116- ... Fälle für den Rechtsanwalt. Aber bitte nicht alle für denselben Anwalt. Ein echter Kenner, am besten ein Spezialist, soll den ... allem mit "Anwaltsforschung" beschäftigt, gaben 2007 rund 80 Prozent der Befragten an, für sie sei die Spezialisierung eines Anwalts ein "sehr wichtiges Auswahlkriterium".<<>

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Familienrecht: OLG Koblenz neu zum Wechselmodell Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010 Aktenzeichen: 11 UF 251/09

Im Südwesten nix Neues.... .

Oberlandesgericht Koblenz entscheidet zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

Leitsätze des Senats:

1. Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

2. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.


Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem familienrechtlichen Umgangsverfahren entschieden, dass ein sogenanntes Betreuungs-Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraussetzt, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das Modell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und es keine Stabilität erfahren kann.Die Antragstellerin und der Antragsgegner, die jeweils im Raum Mainz wohnhaft sind, haben zwei gemeinsame Kinder im Kindergarten- bzw. Grundschulalter. Seit Oktober 2008 leben die Eltern räumlich getrennt; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Anlässlich des Auszugs des Antragsgegners vereinbarten die Eltern ein zweiwöchiges Wechselmodell im Verhältnis von 8:6 Tagen, wonach die Kinder in der ersten Woche von Montagmorgen bis Donnerstagnachmittag bei der Mutter und von Donnerstagnachmittag bis Montagmorgen bei dem Vater und in der zweiten Woche von Montagmorgen bis Mittwochmorgen bei der Mutter,
von Mittwochnachmittag bis Freitagmorgen beim Vater und von Freitagnachmittag bis Montagmorgen bei der Mutter betreut wurden. Nach jeweils zwei Wochen wechselten die Aufenthaltszeiten.

Die Antragstellerin ist der Auffassung, die bisherige Umgangsregelung habe sich nicht bewährt. Die Kinder seien durch den permanenten Wechsel stark belastet und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Sie begehrt ein Umgangsmodell mit einem Aufenthaltsschwerpunkt der Kinder bei ihr.

Der Antragsgegner ist hingegen der Ansicht, das Wohl der Kinder erfordere, dass diese zu gleichen Teilen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Er strebt deshalb ein einfacheres Wechselmodell in der Weise an, dass sich die Kinder wöchentlich abwechselnd bei ihm beziehungsweise bei der Kindesmutter aufhalten.

Das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz hat das Umgangsrecht im Wesentlichen dahingehend geregelt, dass sich die Kinder grundsätzlich im Haushalt der Mutter aufhalten und der Vater das Recht hat, die Kinder jede 1., 2. und 4. Woche eines Monats in der Zeit von Donnerstagnachmittag bis Montagmorgen sowie in den Ferien in deutlich überwiegenden Zeiträumen zu sich zu nehmen.

Gegen diese Entscheidung hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Der zuständige 11. Zivilsenat – 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz hat ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt und die Beteiligten, soweit sie hiermit einverstanden waren, angehört. Durch Beschluss vom 12. Januar 2010 hat der Familiensenat die Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und eine andere Umgangsregelung getroffen. Danach haben die Kinder ihren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Kindesmutter. Der Kindesvater hat das Recht, die Kinder jeweils Donnerstagnachmittags bis Freitagmorgens sowie alle 14 Tage von Donnerstagnachmittags bis zum darauf folgenden Montagmorgen zu sich zu nehmen. Ferner hat der Vater in den Ferien sowie an Weihnachten und Ostern ein mit der Kindesmutter zeitlich gleichrangiges Umgangsrecht.

Der Senat hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Fortsetzung des Wechselmodells nicht (mehr) dem Wohl der Kinder entspreche. Den Vorteilen eines Wechselmodells stünden erhebliche Nachteile für das Kind gegenüber. Die mit dem regelmäßigen Wechsel verbundenen Belastungen erforderten ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und der Kinder. Das Betreuungs-Wechselmodell setze deshalb die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Widerstand eines Elternteils könne das Wechselmodell nicht funktionieren.

Diese Grundvoraussetzungen hat der sachverständig beratene Familiensenat im vorliegenden Fall nicht als erfüllt angesehen. Das Wechselmodell habe für die Kinder mit sich gebracht, dass für sie ein Lebensmittelpunkt fehle. Sie seien besonderen Belastungen ausgesetzt. Zwischen den Eltern bestehe ein hohes Konfliktpotential. Eine reibungslose Kommunikation und Verständigung über die Belange der Kinder sei zwischen ihnen nicht möglich. Die Kindesmutter wolle an dem Wechselmodell nicht mehr festhalten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies rechtsmissbräuchlich und aus eigennützigen Motiven erfolge.

Dem Wohl der Kinder entspreche hier eine Umgangsregelung, bei der die Kinder, ausgehend von einem Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin, den Antragsgegner regelmäßig und häufig sehen, aber mit einem klaren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Antragstellerin.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Januar 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (→ Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010

Aktenzeichen: 11 UF 251/09


Leitsätze des Senats:

1. Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

2. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.


Oberlandesgericht Koblenz

Praktikanten - Generation Praktikum - Prekarisierung



Ein Film der Deutschland verändern wird ......: Résiste Aufstand der Praktikanten
http://www.filmstarts.de/kritiken/103768-R%E9siste-Aufstand-der-Praktikanten.html


http://www.lastfm.de/music/Marc-Uwe+Kling/_/Generation+Praktikum

Goethe-Institut: Prekarisierung

http://www.goethe.de/ges/soz/dos/arb/pre/deindex.htm


... und am Ende Prekarisierung "des Staates": Griechenland, Island .... - Japan

Irgendwie "unpraktisch": Nicht mehr nur ein Land voller Praktikanten, sondern ien ganzer Globus......

Anleihemärkte

Das Mega-Schulden-Risiko Japan

Staatspleiten sind das beherrschende Thema an den Kapitalmärkten. Als Gefahrenindikator gilt Japan: Trotz gewaltiger Schulden kann sich das Land günstig über Anleihen finanzieren. Seit Jahrzehnten geht das gut. Doch wie lange noch?
FTDonline 18.01.2010 15:56 Uhr

Im Fall Harry Wörz wurde Polizist Thomas H. mit "sofortiger Wirkung" suspendiert

Ach, auf einmal geht's doch:

"Die Pforzheimer Polizei hat im Fall Harry Wörz die Konsequenzen aus den neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Polizeibeamten Thomas H. gezogen. „Der Polizist wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert“, erklärte Burkhard Metzger, der Leiter der Polizeidirektion Pforzheim.[...]
Von Ralf Steinert
Tel.: (07231) 933-306')" onmouseout="return nd();">Ralf Steinert



Landgericht: Vergewaltigung-Prozess ausgesetzt / Mehr Zeugen Anklage sieht Streit um Kopftuch als Tatmotiv

Daraus macht das"Morgenweb" zunächst das Folgende (Original-Pressmitteilung unten):

"Landgericht Frankenthal
Prozess wegen "Ehrverletzung"

Eine "Frage der Ehre" war das Verhalten wohl für diesen Mann: Weil seine Frau ohne Kopftuch auf die Straße ging, soll ein 47-jähriger syrischer Staatsangehöriger[>>>>>>...]


Noch mehr Kopftuchmädchen?? >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


Inzwischen liest sich das schon ganz anders:
"Landgericht: Vergewaltigung-Prozess ausgesetzt / Mehr Zeugen
Anklage sieht Streit um Kopftuch als Tatmotiv

Das Verfahren gegen einen Mediziner aus Ludwigshafen vor der Zweiten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts wurde gestern ausgesetzt: Es sollen weitere Zeugen aus Marokko und Frankreich gehört werden. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-jährigen Mediziner an, seine mittlerweile von ihm geschiedene 25-jährige Ehefrau viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben, da sie ohne Kopftuch das Haus verlassen habe.[...]
Da die 25-Jährige bereits zum dritten Mal geschieden sei, beantragte der Verteidiger die Anhörung des ersten Ehemanns aus Marokko. Dieser sei ebenfalls fälschlich der Vergewaltigung und Körperverletzung bezichtigt worden. Desweiteren soll auch der zweite Ehemann aus Frankreich gehört werden: Diese Ehe sei nur als Scheinehe geschlossen worden, so der Rechtsanwalt.

Inzwischen klingt's wohl eher nach dem Motto:

"Geht Milch, geht Butter, geht Quark."

...


- oder nach "SHORTCUT TO JUSTICE">>>>>>>>>>>


"

Update vom 21.01.2010 WORMSER ZEITUNG
Nun erfahren wirm dass es sich um einen ZAHNarzt aus Ludwigshafen handelt, der seine zuvor in Frankfurt geführte Praxis verkauft haben soll ... Und in der "Sache"?

"Rhein-Neckar

Mögliche "Ehrverletzung" wird in Frankenthal vor Gericht verhandelt

21.01.2010 - FRANKENTHAL / LUDWIGSHAFEN

Von Christina Jost-Mallrich

Wegen einer möglichen „Ehrverletzung“ muss sich ein Zahnarzt aus Ludwigshafen vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Weil seine Frau ohne Kopftuch das Haus verlassen hatte, soll der Mediziner die Frau vergewaltigt und geschlagen haben. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-Jährigen an, seine mittlerweile von ihm geschiedene zweite Ehefrau zwischen Ende Juni bis 17. August 2008 viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben.[...]

http://www.wormser-zeitung.de/region/rhein-neckar/meldungen/8259555.htm



Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Januar 2010

I. Es verhandeln:

  1. am 05.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 20-jährigen angeklagten deutschen Staatsangehörigen sowie einen 22-jährigen somalischen Staatsangehörigen, beide in Untersuchungshaft, einen 18-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein und einen 18-jährigen türkischen Staatsangehörigen, ebenfalls in Untersuchungshaft befindlich, die sich wegen Raubes, räuberischer Erpressung, schweren Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten haben, begangen in wechselnder Besetzung oder als Einzeltäter in der Zeit vom 19. April bis Anfang Juli 2009 in Ludwigshafen am Rhein. Drei der Angeklagten sollen in der Nacht vom 19.04.2009 in Ludwigshafen am Rhein zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern auf zwei Opfer auf der Straße eingeschlagen und eingetreten haben, um sie zu berauben. Den Opfern soll aber die Flucht gelungen sein. Am 24.04.2009 sollen vier der Angeklagten ihre Opfer in Ludwigshafen am Rhein auf der Straße mit einer Schreckschusswaffe bedroht, eines der Opfer damit geschlagen und zur Herausgabe ihrer Handys bestimmt haben. Am 25.04.2009 soll dieselbe Tätergruppe in Ludwigshafen am Rhein zwei Opfer wiederum mit einer Schreckschusswaffe bedroht und zur Herausgabe von 20,00 € Bargeld und zwei Mobiltelefonen bestimmt haben. Wenige Minuten später sollen bei einem gleichartigen Überfall 50,00 € und ein Handy erbeutet worden sein. Einer der Angeklagten soll am 27.04.2009 zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern gewaltsam in eine Schule eingedrungen und 50,00 € Bargeld sowie Foto- und Filmkameras erbeutet haben, wobei sie von der Polizei überrascht und festgenommen worden sein sollen. Am 07.06.2009 soll einer der Angeklagten gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern wiederum ein Opfer auf offener Straße überfallen und zur Aushändigung von 35,00 € gezwungen haben. Einer der Angeklagten soll schließlich am 07.07.2009 unter der Drohung, sein Opfer totzuschlagen, ebenfalls auf einer Ludwigshafener Straße seinem Opfer eine kleine Menge Rauschgift entwendet haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  2. am 06.01.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-Jährigen, der in der Zeit vom 25.01.2007 bis 12.09.2008 in Bad Dürkheim, Kaiserslautern und anderenorts Gelder, die ihm im Rahmen von Automobilgeschäften zugeflossen waren, nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet haben soll. Außerdem soll er bei den Autoverkäufen gegen ein Berufsverbot verstoßen haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, sich in Hotels eingemietet zu haben, ohne für Zimmer und Verköstigung zu zahlen. Auch soll er mit nicht gedeckten Schecks Waren eingekauft haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  3. am 13.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Planckstadt und einen 41-jährigen Angeklagten aus Leipzig, denen Betrug, dem 44-Jährigen auch Untreue zum Nachteil einer Ludwigshafener Firma zur Last gelegt werden, für die der 44-Jährige Prokura gehabt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 14., 18., 19. und 25. Januar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt

  4. am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der in der Zeit zwischen Juni 2008 und dem 17.08.2008 in Ludwigshafen am Rhein seine Ehefrau geschlagen haben soll, weil sie sich ohne Kopftuch außerhalb des Hauses begeben haben soll. Weiter soll er sie mehrfach vergewaltigt und verletzt haben. Fortsetzungstermin ist auf den 26.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  5. am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Frankenthal (Pfalz), der ebenda am 01.06.2009 seine Lebensgefährtin mit den Händen gewürgt und – evtl. mit einem Stromkabel – so lange gedrosselt haben soll, bis ihr Tod eintrat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und mit der Pflege der schwer pflegebedürftigen Lebensgefährtin überfordert war. Fortsetzungstermin ist auf den 21.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  6. am 26.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 47-jährigen libanesischen Staatsangehörigen, der am 04.08.2009 in Mutterstadt und am 05.08.2009 in Frankenthal (Pfalz) das jeweils selbe 15-jährige weibliche Opfer vergewaltigt und körperlich verletzt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 04. Februar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.






    II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir
    (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

Frankenthal (Pfalz), den 22. Dezember 2009

– Der Mediendezernent –

K Ö N E K E

Richter am Landgericht

Datum:22.12.2009
Herausgeber:Landgericht Frankenthal (Pfalz)


Islamisches Buch («Frauen im Schutz des Islam») über Schlagen von Frauen beschlagnahmt Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt

Bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion haben Ermittler am Mittwoch unter anderem in Baden-Württemberg Bücher aus dem Islam sichergestellt, in denen Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt wird. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines in Saudi-Arabien erschienenen Werkes mit dem Titel «Frauen im Schutz des Islam», wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten. Passagen in dem Kapitel «Schlagen der Frau» werden von der Bundesprüfstelle als Diskriminierung sowie als Anreiz zur Gewalttätigkeit eingestuft. Die Bücher wurden den Ermittlungen zufolge in den vergangenen Monaten bei Veranstaltungen ausgelegt und im Versandhandel angeboten. Auch Jugendliche erhielten Zugang zu den Medien. Offenbar waren die Bücher erstmals bei einem Vortrag eines islamischen Predigers in Stuttgart im Juni 2009 aufgetaucht.[...>>>>]