Sonntag, 16. September 2012

KEINE Vergewaltigung! Lost in genderism & translation: EMMA kapiert es immer noch nicht, legt aber noch nach („„Dem Opfer ist eine Verteidigung zu wünschen, die trotz bestehender Gesetzeslage …) – med1 hat’s verstanden


EMMA und DIE WELT: Na, da sind wir mal gespannt, wie lange DIESER neuerliche multiple Nonsens der sicherlich dennoch lupenreinen Rechtsstaatlerin, wenn auch juristisch bekanntlich unbeschlagenen, aber schwer geschlagenen Mannheimer-BILD-Gerüchtsberichterstatterin und ihrer Kalfaktorinnen vom der auflagensinkenden Geschlechterschlacht-Schiff EMMA und der Mist vom 13.09. so noch stehen bleibt- und EMMAonline den Penisersatz uneinsichtig bleibend [wie die OSTA Freundenberg/Göttingen
[1] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
[2] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170 ,
FAZ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173  
im Kachelmann-Freispruchsfall?] wieder einmal einzieht (Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260 ) bis es ganz teuer  siehe BUNTE LG Köln. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258 ) wird
 
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender [sic!] Gesetzeslage[sic!] in Berufung geht  - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.
EMMAonline, 14.9.2012
Man beachte den Ordner “Vergewaltigung“ im String - wie auch schon hier einen Tag zuvor:
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/proteststurm-nach-vergewaltigungsfreispruch/

OBITER dictum (Klar! EMMA-Leserinnen werden immer jünger und akademischer ;-). Wer kontrolliert das? - Klar, Italiener haben auch die längsten Schwänze in Europa - bei unkontrollierter Selbstvermessung ;-)). Näh, der Franzos' - nach EIGENEN Angaben http://www.welt.de/vermischtes/article2796899/Penislaenge-So-sind-die-Maenner-in-Europa-bestueckt.html (Muss man bei den Griechen 40-50% Wahrheitsgehalt bei der Penis-Bilanz abziehen?)
Nein, es soll noch absurder, wie inzwischen DIE WELT erfahren haben will:

„Auch Staatsanwältin war für Freispruch

Andererseits stand die Richterin nicht allein mit ihrer Meinung, dass der Tatvorwurf nicht haltbar ist: Sogar die Staatsanwältin plädierte am Ende der dreistündigen Verhandlung auf Freispruch.
Zudem kündigte Rechtsanwalt Dirk Brockpähler, Vertreter der Nebenklage, an, das Urteil nicht anfechten [Merke: NICHT Verteidiger des  Opfers, EMMA!) zu wollen. (Anmerkung: Können könnte er schon, aber wollen will er nicht, oder wie?] Es könnte also ein typischer Fall sein, bei dem Bürger wenig Verständnis für den Rechtsstaat haben, während die Verfahrensbeteiligten der Meinung sind, dass korrekt geurteilt wurde.
Nun … hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil [sic!] eingelegt – trotz des Plädoyers auf Freispruch der Staatsanwältin. […]Dass dieser Schritt mit dem Druck der Öffentlichkeit zu tun hat, dementiert Kassenböhmer: "Wir haben sofort nach dem Urteil, noch am gleichen Tag, Revision eingelegt." Nach Recherchen der "Welt" ist diese Aussage falsch. Demnach wurde der Revisionsantrag erst zwei Tage später unterschrieben.“
Ja: „Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch die Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.“
Korrektur der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum freisprechenden Urteil des Landgerichts Essen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 10 kB
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Mal wieder weg von dieser deutschen Abart einer EMMA falsch verstandenen Schwarm-Pussy-Riot-Intelligenz gegen weibliche Justiz.

Immerhin: med1 ist man schlauer als Schwarzer und ihre (An-)Heizerinnen und hat bereits reagiert und den Eingangstext geändert.

Angeklagter im Vergewaltigungsprozess freigesprochen

14.09.12  07:51
Der ursprüngliche Titel "Vergewaltiger freigesprochen" wurde durch die Moderation korrigiert
(Wohl das „Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196 gelesen?

Wo keine Vergewaltigung, da in einem Rechtsstaat kein Opfer, http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=168
da auch kein „Anwalt des Opfers“ (siehe Polizei Sigmaringen http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197 ), siehe Alice Schwarzer ;-). Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260


Korrektur der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum freisprechenden Urteil des Landgerichts Essen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 10 kB
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php

Doch was soll man schon von medialen Laien-Scharfrichtern des untergehenden Genderimus’ (aus zeitökonomischen Gründen verweisen wir nur auf den Blog unserer gelegentlichen Gastautorin, der Pensionierten OSTA undKrimiautorin HIER UND HIER) erwarten, wenn selbst ausgebildete Juristen de lege lata nicht von de lege ferenda (mit einem ‚r’!) unterscheiden können.

Während man bei dem obigen infamen Mumpitz
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender Gesetzeslage in Berufung geht  - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.
EMMAonline, 14.9.2012

nur noch kopfschüttelnd „Frau, Frau, Frau!“ bloggen kann, macht es sich und uns dieser Jura-Blogger auch nicht gerade leicht!
Man! Mann! Mann! – (Geht Beschneidung manchmal doch zu weit?Man denke zwangsläufig da an die Aufforderung des galligen, bei Damaskus vom Esel gefallenen, mutmaßlichen Epileptikers, des doch im tiefsten Inneren Saulus gebliebenen Paulus mit seiner barmherzig-christlichen Botschaft: „Jene, die unter Euch Verwirrung stiften, soll(t)en sich doch leich kastrieren lassen!“) )
Nicht dass der Blogger etwa nicht – wie jener, der unbedingt einmal in die Top 10 Treffer (sogar zweimal)bei Google kommen wollte [man gebe mal de lege ferenda mit zwei „r“ ein – Man ist Google böse:  ) – wüsste, dass man „de lege ferenda“ nur mit einem ‚r’ schreibt. Nein, das weiß er schon. Nur den Begriff scheint er nun wahrlich nicht verstanden zu haben (Kommt das davon, wenn das Hormon Genderismus an Testosteron andockt, um Männern die Cojones schon auf Hirnebene zu nehmen und damit sie des männlichen Verstandes und der Übersetzungskraft zu berauben, und sie durch weibliche Genderlogik und Übersetzungsfähigkeit zu ersetzen?) .

Weil ich weder die Entwicklung des Sexualstrafrecht besonders intensiv verfolge, noch unbedingt auf Basis bloßer Presseberichte Urteile bewerten möchte, …“

ABER dann:

Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist, möchte ich hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint.“

Ihm! Allein im weiten Googlerund! (si tacuisses ..)

„Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist, möchte ich hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint. Denn jedenfalls de lege ferenda ist [sic!] sie es nicht[sic!].“


Nun, das ist zwar kurz und knapp und so gar nicht rechtsanwäldisch verquast (Ist sie korrekt, oder erscheint sie falsch? Erscheint sie de lege ferenda falsch, oder ist sie es? Deutsch Sprack, schwer Sprack. Erscheint der EMMAonline entlehnt ;-)), aber halt auch falsch bzw. Nonsens.

Nach/Gemäß ungemachten oder gemachten (=„lege lata“) (?) Gesetzen, der Logik und Kausalität (Physik, Dimension Zeit) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes (Nullum crimen, nulla poena sine lege.* – Rückwirkungsverbot) kann es nicht falsch sein, auch im Nachhinein nicht, sollte das „zu machende/erlassende Gesetz“ (also eine Vorschrift, die in der allenfalls gewünschten Eventualzukunft liegt) jemals so – wie vom Autor gewünscht je geben (FUTUR) in Kraft treten, WÄRE ab dann – und genau nur ab dann – ein solches Urteil falsch
Um es deutlich(er) zu machen:
So mag man es bedauern, dass seit Erlaubnis des legalen Tötens (Abtreibung/Abortion genannt), das Schnetzel, Zerstückeln und Absaugen ungeborenen Lebens jährlich in einem der reichsten, aber geburtenärmsten Länder der Welt inzwischen einige Millionen Nicht-Geborene auf dem Altar des Genderismus’ als Gabe (natürlich nicht: Opfergabe!) Ver(w)endung fanden, ehe sie überhaupt die Chance hatten zur virtuellen Zerteilung auf dem Familienrichtertisch zu landen.
Eine (Wieder-)Einführung der Strafbarkeit (also „de lege ferenda“) in allen Fällen ( auch denen im Promille-Bereich liegenden nach mutmaßlicher Vergewaltigung, die ja in der Regel zu diesem Zeitpunkt gerichtlich ohnehin noch nicht festgestellt werden konnte!) würde nicht nur die bereits Millionen getöteten Föten wieder (auf)leben lassen, noch würde es rückwirkend zur Strafbarkeit der Nicht-Mutter-Gewordenen führen.
*Nullum crimen, nulla poena sine lege
„kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ ist die Zusammenfassung des sogenannten Gesetzlichkeitsprinzips durch:
Abwandlungen und Erweiterungen:
·        Nulla poena sine lege stricta: „Keine Strafe ohne strenges Gesetz“. Umschreibt das Analogieverbot.
·        Nulla poena sine culpa: „Keine Strafe ohne Schuld“. Umschreibt das Schuldprinzip.
·        Nulla poena sine lege certa: „Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz“. Umschreibt das Bestimmtheitsgebot.
·        Nulla poena sine lege praevia: „Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz“. Umschreibt das Rückwirkungsverbot.
Nulla poena sine lege scripta: „Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz“. Umschreibt das Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht.

Deutscher Universitätsprofessor erfolgreich gegen rechtswidrige Berichterstattung über Strafverfahren in der Schweiz: Deutsche Gerichte für Artikel auf Schweizer Internetseite blick.ch zuständig.

„Selbst wenn die Presse aufgrund eines besonders interessanten Strafverfahrens über dieses berichten darf, bedeutet dies noch nicht, dass der Angeklagte auch erkennbar gemacht werden darf. In der Regel muss er vollkommen anonymisiert werden."
Auch in der zweiten Instanz ist ein deutscher Universitätsprofessor mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung eines unzulässigen Berichts über ein Strafverfahren in der Schweiz durchgesetzt. Das Schweizer Boulevard-Blatt "Blick" hatte auf blick.ch in einem deutschsprachigen Artikel über ein in der Schweiz geführtes Strafverfahren berichtet und den dort angeklagten deutschen Hochschullehrer durch Nennung seines abgekürzten Namens und die Veröffentlichung von Fotos verkennbar gemacht. Auf Antrag von HÖCKER hatte das Landgericht Köln bereits mit Urteil vom 04.04.2012 die Berichterstattung verboten. Gegen dieses Verbot hatte die Verlegerin Berufung eingelegt.
Sie hat sich vor dem OLG Köln damit verteidigt, für die deutschsprachige Internetseite blick.ch seien deutsche Gerichte nicht zuständig. Es bestehe zudem ein Berichterstattungsinteresse an den angeblichen Verfehlungen des Professors.
Die Berufung wurde mit Urteil des OLG Köln vom 11.09.2012, Az. 15 U 62/12, zurückgewiesen:
Das OLG Köln bestätigt , dass die Ansprüche des deutschen Professors vor deutschen Gerichten durchsetzbar sind. Durch die Mitteilung im Artikel, dass dieser einen deutschen Professor behandele, werde ein hinreichender Bezug zu Deutschland hergestellt. Da der Angeklagte zudem seinen aktuellen Tätigkeitsort in Deutschland habe, trete die Rechtsbeeinträchtigung auch in Deutschland ein.
Das OLG bestätigt weiter, dass der Professor ein überwiegendes Interesse daran hat, nicht im Zusammenhang mit den Strafrechtsvorwürfen erkennbar gemacht zu werden. Zwar bestehe ein öffentliches Informationsinteresse daran, aufzuzeigen, dass das Sozialverhalten eines Universitätsprofessors gegebenenfalls im Widerspruch zu seiner beruflichen Stellung stehe. Ein solches Informationsinteresse genüge jedoch nicht, um den Professor in diesem Zusammenhang erkennbar zu machen und damit öffentlich an den Pranger zu stellen. Das OLG Köln stellt vielmehr klar, dass es durchaus ausgereicht hätte, hier in anonymisierter Art und Weise über den Fall zu berichten.
Dr. Carsten Brennecke:„Selbst wenn die Presse aufgrund eines besonders interessanten Strafverfahrens über dieses berichten darf, bedeutet dies noch nicht, dass der Angeklagte auch erkennbar gemacht werden darf. In der Regel muss er vollkommen anonymisiert werden.“
 Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

14.09.2012