Mittwoch, 27. Juli 2011

Causa Kachelmann: Prof. Höcker kehrt via LG Köln weiter mit dem eisernen Besen gut durch! Einstweilige Verfügung gegen eine Frau aus Schwetzingen

Kehrwoche in Schwetzingen und München! -  Andere Männer werden es ihnen die andauernde Großreinemachaktion danken. HIER geht's zu LG Köln 28 O 557/11 

Man darf gespannt sein, was BUNTE  nun mit den Remittenden-Exemplaren (rund 150.000 ) der 25. Ausgabe (24. Kalenderwoche) anstellt  ;-).

"27.07.2011
Anzeigenerstatterin darf Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann nicht mehr öffentlich wiederholen: LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen vorgebliches "Opfer" und gegen BUNTE.
Am vergangenen Samstag wurde der früheren Geliebten von Jörg Kachelmann, die ihn fälschlich einer Sexualstraftat beschuldigt hatte, eine einstweilige Verfügung des LG Köln (Az. 28 O 557/11) zugestellt. Darin untersagt das Gericht es ihr, weiterhin öffentlich, also außerhalb eines Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens, zu behaupten, Herr Kachelmann habe die Tat begangen. Diese falschen Behauptungen hatte sie in einem Interview mit der Illustrierten "BUNTE" nach dem Freispruch unseres Mandanten erhoben und damit nach Auffassung des LG Köln dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch Medien dürfen den falschen Vergewaltigungsvorwurf nicht weiter verbreiten. Das Gericht hat eine Verfügung gleichen Inhalts auch gegen die BUNTE erlassen (28 O 540/11).
RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
"Nach seinem Freispruch darf Herr Kachelmann nicht mehr als Täter hingestellt werden. Das LG Mannheim hatte in seinem freisprechenden Urteil einen entsprechenden Appell an Öffentlichkeit und Medien gerichtet. Dieser scheint bei der BUNTE und bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nicht angekommen zu sein. Wir hoffen, dass die Verbotsverfügung des LG Köln einen nachhaltigeren Eindruck bei jenen hinterlassen wird, die Herrn Kachelmann immer noch nachverurteilen wollen."

Für die, die noch nicht genug haben vom fast perfekten Promi-Diener. Nachschlag gibt's hier. Glückwünsche dort.>>>>>


Kachelmann erwirkt Verfügung gegen Ex-Geliebte

STERN.DE - ‎Vor 1 Stunde‎
Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen seine ehemalige Geliebte erwirkt. Köln (dpa) - Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann ...

Jörg Kachelmann: Schweigegelübde

citynet-mv - ‎Vor 21 Minuten‎
(Köln) Wetterfrosch Jörg Kachelmann hat mit tatkräftiger Unterstützung des Landgerichts Köln seiner Ex-Geliebten ein Schweige-Gelübde auferlegt. Nach einem Beschluss des Landgerichts Köln darf sie nicht mehr öffentlich darüber sprechen, ...

Wetter-Experte erwirkt Verfügung gegen Ex-Geliebte

Hamburger Abendblatt - ‎Vor 1 Stunde‎
Die 38-Jährige darf nach Gerichtsbeschluss nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie "unter Einsatz eines Messers vergewaltigt". Köln. Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann eine einstweilige ...

Vergewaltigungsvorwurf in den Medien Kachelmann erwirkt Verfügung gegen Ex ...

sueddeutsche.de - ‎Vor 1 Stunde‎
Vom Gericht freigesprochen - doch öffentlich weiter beschuldigt: Wettermoderator Jörg Kachelmann wehrt sich dagegen, dass seine Ex-Geliebte ihn auch weiterhin bezichtigt, er habe sie "unter Einsatz eines Messers vergewaltigt". Mit Erfolg. ...

Update 27.07.2011 im Falle BUNTE Ausgabe 23 (Urteil Kachelmann mit Titel) bzw. 25 (mit Titel des photogeshopten angeblichen Opfers):

Übrigens: Schwächere Verkäufe ohne Kachelmann
(Die Peaks in 2010 sind jeweils Titel mit Viktoria von Schweden.)

Schließlich wurde uns doch hier (MEEDIA) 


Meedia: Bunte: starke Verkäufe mit Kachelmann

5. Juli 2011Die "aktualisierte Ausgabe" hat sich ausgezahlt: Burdas People-Magazin Bunte hat mit Heft 23/2011 am Kiosk die zweitbeste Verkaufszahl des ...
meedia.de/print/bunte-starke-verkaeufe-mit-kachelmann.html

versprochen, uns nach der "Erfolgsmeldung" bzgl. der 23. Ausgabe auch bzgl. der 25.  Ausgabe auf dem Laufenden zu halten.
Außer Sp/V/Fesen nix gewesen?

Hatte uns MEEDIA nicht versprochen uns über den Abverkauf der 25. Ausgabe

http://www.bunte.de/service/bunte-heft/bunte-das-heft-nummer-25-2011-inhaltsverzeichnis_aid_25588.html



 auf dem  Laufenden zu halten? (Doch, doch, so war's !)

http://meedia.de/print/bunte-starke-verkaeufe-mit-kachelmann.html

Aber nix war!

Hier denn also die "Ausschnittvergrößerung" der Zahlenreihe seit der Hochzeitsausgabe "William & Kate"


    Verkauf
18-2011    786118
19-2011    644724
20-2011    625636
21-2011    604887
22-2011    668547
23-2011    631664
24-2011    655585
25-2011    641420

    Druckauflage gesamt
18-2011    1148880
19-2011    816575
20-2011    817874
21-2011    825307
22-2011    927793
23-2011    823272
24-2011    822863
25-2011    825521

    Abo gesamt
18-2011    101294
19-2011    101062
20-2011    100915
21-2011    100800
22-2011    100648
23-2011    100523
24-2011    100230
25-2011    100020

    EV-Verkauf
18-2011    465934
19-2011    324128
20-2011    305325
21-2011    284720
22-2011    348627 Urteil (Doppelausgabe/Update-Ausgabe)
23-2011    311655
24-2011    336080 Claudia D. mit eigenem Titel
25-2011    322066

    Remittenden
18-2011    344075
19-2011    158707
20-2011    178797
21-2011    206466
22-2011    241335
23-2011    176274
24-2011    153334
25-2011    170374





Was ist also die Konsequenz? Zumal Prinzen(hochzeiten) nicht beliebig vermehrbar sind. Der Thai-Prinz mit seinem etwas verwirrenden Liebesleben (!) und trotz Notaufenthalt in Deutschland und vor der Haustür quasi kein geeignetes und dem deutschen Volk vermittelbares Opfer (trotz allem Pomp und Gold) für BUNTE erschien.
Mehr prominente vermeintliche Täter? Da angebliche Opfer trotz allem Make-Up and Make-Down nicht so richtig am Kiosk (Einzelverkauf - Abos stehen ja nahezu fest) ziehen?

Das dürfte doch kein echtes Problem sein, (siehe DSK nun in New York) irgendwelche männlichen Promis mal kurz und heftig anzuklagen. Ermitteln kann man ja dann immer noch. Ist ja auch besser für die Medien. Das zeiht sich mehr... (siehe Verscheibung aktuell DSK neuer Anhörungstermin auf 23.08. statt 1.08. Wie bereits gestern Nacht erwähnt: Ohne Job und Präsidentschaftskandidatur hat der Mann JETZT ja alle Zeit der Welt.)

"Wir werden sehen," sagte der Zen-Meister (Charly Wilson's War).
Vorschlag: Sobald der Mann wieder in Frankreich ist, kann Alice S. höchstselbst für die BUNTE als Korrespondentin aus Frankreich über die dortige vermeintliche "Nicht-Diffamation" (Alice S. für Verleumdung/Diffamierung) durch Tristane B. (das vermeintliche Opfer für das natürlich auch die völlige Unschuldsvermutung gilt) berichten.

Die Auflage wird dann galaktisch, wie Kai Diekmann, BILD und/oder ivw.eu sicher zu berichten wissen.

BTW: Inzwischen haben wir ja ohnehin den dringendsten aller Verdächte/Verdachte wie bei BILD und Alice S. eigentlich alles begann:
Der Tag, an dem ich beschloss, meinen Mann zu dressieren: oder ...www.amazon.de › Bücher › Belletristik › Gegenwartsliteratur - Im CacheDer Tag, an dem ich beschloss, meinen Mann zu dressieren: oder: Ein Ehemann ist ein Rohstoff, kein Fertigprodukt: Amazon.de: Katja Kessler: Bücher.

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 26. Juli 2011, 2 N 572/11.KO: Vollstreckungsantrag gegen Land Rheinland-Pfalz erfolgreich

Einen gewissen "Unterhaltungs"wert ist dieser  Causa nun wirklich nicht mehr abzusprechen:
"Das Verwaltungsgericht Koblenz hat gegen das Land Rheinland-Pfalz – Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,-- € für den Fall angedroht, dass es der ihm durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auferlegten Verpflichtung, über die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz neu zu entscheiden, nicht binnen eines Monats nachkommt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf Antrag eines unterlegenen Mitbewerbers die Ernennung des ausgewählten Bewerbers aufgehoben und das Land zur erneuten Entscheidung über die Besetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats verpflichtet. In der Folgezeit hob das Ministerium der Justiz die erneute Ausschreibung der Präsidentenstelle auf. Daraufhin teilte das Ministerium dem unterlegenen Bewerber mit, dass seine Bewerbung nach Rücknahme der Ausschreibung ohne Sachprüfung unberücksichtigt bleiben müsse.
Der unterlegene Bewerber stellte daraufhin beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Der Antrag hatte Erfolg. Die Entscheidung, dass die Stelle des OLG-Präsidenten überhaupt wieder besetzt werden solle, sei, so das Gericht, bereits im Vorfeld der ersten Auswahlentscheidung getroffen worden und werde von der Rechtskraft der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst. Von daher führe die Aufhebung der Ausschreibung nicht dazu, dass die Verpflichtung des Landes aus dem Urteil entfalle. Vielmehr könnten Einwendungen in Zusammenhang mit dem etwaigen Wegfall der Stelle als solcher nur mittels einer Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden, die das Land aber nicht erhoben habe. Zudem liege in der bislang politisch nur beabsichtigten Auflösung des Oberlandesgerichts Koblenz auch kein sachlicher Grund für die Aufhebung der Ausschreibung. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbrieften Anspruchs auf den gesetzlichen Richter sei eine Gerichtsauflösung nur dann als ein sachlicher Grund für die Aufhebung der Ausschreibung einer Präsidentenstelle anzuerkennen, wenn diese Auflösung bereits in Gesetzesform beschlossen worden sei. Dies gelte in besonderem Maße für die Stelle eines OLG-Präsidenten, der eine herausgehobene Funktion innehabe. Er übe nicht nur Rechtsprechungstätigkeit aus, sondern leite auch eine Behörde und habe überdies durch seine Stellung als Vorsitzender des Präsidiums kraft Amtes bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters mitzuwirken. Vakanzen in diesem Amt dürften allenfalls für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 26. Juli 2011, 2 N 572/11.KO)"