Für ALICE SCHWARER ist Jörg Kachelmann KEIN VERGEWALTIGER! - Es ist klar: Abwegig ist frau und mediale Laienrichterin von Diekmanns Gnaden im Auftrag der Wahrheit und/oder(?) BILD immer etwas schneller - auf dem Weg nach unten, nach ganz unten. Auch ohne sich selbst permanent rollend zu wenden.
Daher dauerte es denn auch bis Jörg Kachelmann mittels Höcker, auf dem geschwungenen Rechtsweg in die Abgründe ihres Geistes und die (Un)Tiefen ihrer Schwarzer Seele - wenn schon nicht geistig, so dann doch rechtstaatlich - folgen konnte. Dass diese Frau sich im Laufe der Jahre mutmaßlich selbst in überborderndem Narzissmus und intellektuelller wie charakterlicher Selbst(ein)überschätzung, als Schweinchen-Super-Schlau wähnt, dürfte herrschende Meinung, wnen nicht unstrittig (außer für sie) sein. Nun hat das LG Köln ihr (zum wievielten Male eigentlich?) ihre sprachlichen Grenzen aufgezeigt. So richtig einsichtig scheint sie allerdings (erinnert da an die niedersächsische Staatsanwältin mit ihrem FAZonline-Artikle) dennoch nicht zu sein.
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
Lesen wir die PM aus der Kanzlei Höcker:
"Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend
frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice
Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.
Ein Jahr
nach Jörg Kachelmanns rechtskräftigem Freispruch durch das LG Mannheim
hat nun auch Alice Schwarzer den Wettermoderator überraschend frei
gesprochen. Noch in der EMMA-Ausgabe "Winter 2012" hatte sie ihren
Lesern die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als
Vorschläge für das Unwort des Jahres 2011 unterbreitet. Schwarzer
begründete diesen Vorschlag wie folgt:
„Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder
Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten
Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger (sic! - ungeschätzer ?!? Einfügung die Rechtsanwaeldin) nie angezeigt, nie angeklagt oder
nie verurteilt wurden"
Kachelmann, vertreten durch HÖCKER,
hatte gegen diese Verleumdung seiner Person am 28.02.2012 vor der
Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Mit dieser wurde es Alice Schwarzer und der EMMA verboten, wie im
Artikel geschehen,
"den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen"(LG Köln, Az. 28 O 96/12)
Schwarzer legte Widerspruch gegen die Verfügung ein und
begründete diesen mit Schriftsatz ihres Rechtsanwalts vom 5. April 2012
mit folgender bemerkenswerten Erkenntnis:
"Durch das "oder" vor den 86.800 vergewaltigten
Frauen ergibt sich auch, dass Claudia D. darin gerade nicht einbezogen
werden sollte. Für eine solche Einbeziehung hätte dort "und" stehen
müssen. Denn das Wort "oder" trennt zwei verschiedene Sachverhalte oder
Begriffe. Sie stehen in einem Alternativverhältnis. Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört." (Hervorhebung durch uns)
Das Landgericht Köln folgte dieser spitzfindigen
Interpretation nicht. Es attestierte Frau Schwarzer vielmehr, dass ihre
Interpretation der Äußerung „keinen rechten Sinn“ ergebe. Frau
D. werde von Schwarzer vielmehr beispielhaft für die Gruppe
vergewaltigter Frauen genannt, deren Vergewaltiger nie verurteilt
würden.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker sieht Alice Schwarzers Sinneswandel dennoch positiv:
"Es ist erfreulich, dass selbst Frau
Schwarzer Herrn Kachelmann endlich freispricht und sie seine Unschuld
erkannt hat. Ihre Erkenntnis kommt zwar ein Jahr zu spät, aber
immerhin."
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
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15.06.2012
ZUR STAATSANWÄLTIN:
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
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Kachelmann
./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der
Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG Köln
zum Gegenstandswert in Online- und Printveröffentlichungen.
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» zur Mitteilung
Artikel
der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet
sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann
nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.
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