Sonntag, 17. Juni 2012

Die Woche der Wahrheit - TV-Programmhinweise nicht nur für Strafrechtler



WVideorekorder oder Internet-Mediathek tut's auch ;-)... "5 Jahre unschuldig im Gefängnis" Unter uns -- Geschichten, die man nicht vergisst - mit Griseldis Wenner und Axel Bulthaupt
Die Gäste der Sendung:

* Ralf Witte (48) aus Garbsen musste mehr als fünf Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen. Ihm war vorgeworfen worden, mehrfach die damals 15-jährige Tochter eines Bekannten vergewaltigt zu haben. Obwohl er seine Unschuld beteuerte, verurteilte ihn ein Gericht im Mai 2004 zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten. Ralf Witte und seine Familie kämpften nach erfolgloser Revision nachdrücklich um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dazu kam es aber erst im Jahr 2009. In diesem Verfahren stellte sich heraus, dass das vermeintliche Vergewaltigungsopfer den Missbrauch frei erfunden hatte.
Es leidet unter schweren psychischen Störungen. Die Gutachten, die zur Verurteilung führten, erwiesen sich als mangelhaft und unbrauchbar. Ralf Witte ist wieder ein freier Mann. Aber sein Leben ist aus dem Takt.

http://www.mdr.de/tv/programm/sendung132230.htmlhttp://www.mdr.de/tv/programm/sendung132230.html


"Wahrheit" der Gefühle lesen (können) ... Empathie ...und mehr:


Ewige Gefühle?
Wie Emotionen unser Zusammenleben beeinflussen
Angst, Freude, Trauer - was Menschen im Innersten berührt, scheint unveränderlich zu sein und Menschen über Zeiten und Kulturen hinweg zu verbinden. Doch Gefühle, so lehrt die Geschichte, sind alles andere als ewig, denn tatsächlich haben sich ihr Ausdruck und ihre Bedeutung immer wieder gewandelt. Gert Scobel diskutiert diesmal im Rahmen des Max-Planck-Forums mit den Wissenschaftlerinnen Tania Singer und Ute Frevert über die Welt der Gefühle im Wandel der Zei
..Scobel 3SAT Donnerstag 21. Juni




Na ja?!? Jörg Kachelmann nach einem Jahr höchstlaienrichterlich von EMMA/Alice SChwarzer freigesprochen - ... unter 'leichtem' rechtsstaatlichen Zwang


Für ALICE SCHWARER ist Jörg Kachelmann KEIN VERGEWALTIGER! - Es ist klar: Abwegig ist frau  und mediale Laienrichterin von Diekmanns Gnaden im Auftrag der Wahrheit und/oder(?) BILD immer etwas schneller - auf dem Weg nach unten, nach ganz unten. Auch ohne sich selbst permanent rollend zu wenden.
Daher dauerte es denn auch bis Jörg Kachelmann mittels Höcker, auf dem geschwungenen Rechtsweg in die Abgründe ihres Geistes und die (Un)Tiefen ihrer Schwarzer Seele - wenn schon nicht geistig, so dann doch rechtstaatlich -  folgen konnte. Dass diese Frau sich im Laufe der Jahre mutmaßlich selbst in überborderndem Narzissmus und intellektuelller wie charakterlicher Selbst(ein)überschätzung, als Schweinchen-Super-Schlau wähnt, dürfte herrschende Meinung, wnen nicht unstrittig (außer für sie) sein. Nun hat das LG Köln ihr (zum wievielten Male eigentlich?) ihre sprachlichen Grenzen aufgezeigt. So richtig einsichtig scheint sie allerdings (erinnert da an die niedersächsische Staatsanwältin mit ihrem FAZonline-Artikle) dennoch nicht zu sein.
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
Lesen wir die PM aus der Kanzlei Höcker:
"Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.
Ein Jahr nach Jörg Kachelmanns rechtskräftigem Freispruch durch das LG Mannheim hat nun auch Alice Schwarzer den Wettermoderator überraschend frei gesprochen. Noch in der EMMA-Ausgabe "Winter 2012" hatte sie ihren Lesern die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als Vorschläge für das Unwort des Jahres 2011 unterbreitet. Schwarzer begründete diesen Vorschlag wie folgt:
„Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger (sic! - ungeschätzer ?!? Einfügung die Rechtsanwaeldin) nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden"

Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, hatte gegen diese Verleumdung seiner Person am 28.02.2012 vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit dieser wurde es Alice Schwarzer und der EMMA verboten, wie im Artikel geschehen,
"den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen"(LG Köln, Az. 28 O 96/12)
Schwarzer legte Widerspruch gegen die Verfügung ein und begründete diesen mit Schriftsatz ihres Rechtsanwalts vom 5. April 2012 mit folgender bemerkenswerten Erkenntnis:
"Durch das "oder" vor den 86.800 vergewaltigten Frauen ergibt sich auch, dass Claudia D. darin gerade nicht einbezogen werden sollte. Für eine solche Einbeziehung hätte dort "und" stehen müssen. Denn das Wort "oder" trennt zwei verschiedene Sachverhalte oder Begriffe. Sie stehen in einem Alternativverhältnis. Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört." (Hervorhebung durch uns)
Das Landgericht Köln folgte dieser spitzfindigen Interpretation nicht. Es attestierte Frau Schwarzer vielmehr, dass ihre Interpretation der Äußerung „keinen rechten Sinn“ ergebe. Frau D. werde von Schwarzer vielmehr beispielhaft für die Gruppe vergewaltigter Frauen genannt, deren Vergewaltiger nie verurteilt würden.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker sieht Alice Schwarzers Sinneswandel dennoch positiv:
"Es ist erfreulich, dass selbst Frau Schwarzer Herrn Kachelmann endlich freispricht und sie seine Unschuld erkannt hat. Ihre Erkenntnis kommt zwar ein Jahr zu spät, aber immerhin."


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260



Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
15.06.2012


ZUR STAATSANWÄLTIN:


19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.

11.12.2011
Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG Köln zum Gegenstandswert in Online- und Printveröffentlichungen.
» zur Mitteilung


10.08.2011
Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.

Schwenn-at-work: Wieder Freispruch durch Wiederaufnahmeverfahren - diesmal "mundwerkliche Fehler" in Mitteldeutschland - 7 1/2 Jahre zu UNrecht in Haft

SOWAS findet man natürlich nicht in BILD unD FOCUS! Fehlurteil: RichtetIN kritisiert StaatsanwältIN (!) (Man(n) hält den Atem an. Nicht 3, nicht 2, NICHT eine Vergewaltigung!)): "Tanja B. hatte noch einmal Männer der Vergewaltigung beschuldigt, zwei Verfahren wurden 2009 und 11 eingestellt, weil verschiedene Gutachter sie für unglaubwürdig hielten. Ersterer, jetzt rechtspsychologischer Gutachter im Prozess, sprach damals schon von "Scheinerinnerungen" und das dies auch Auswirkungen für die Aussage gegen ihren Vater haben kann. Spätestens da, so Richterin Methling, hätte die Staatsanwältin "die Notbremse ziehen" und B.s Anwalt informieren müssen."
  http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1338485304644&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
 
 
Übrigens auch interessant: Hier wird es immer ausführlicher:
 
Königsfeld
 Freispruch für den Angeklagten
"Das Gericht äußerte große Zweifel an einer „fragwürdigen“ Therapie, der sich die Frau als Hauptbelastungszeugin unterzogen hat. Darin sei ihr die Fähigkeit, Wirklichkeit und Phantasie zu unterscheiden, förmlich ausgetrieben worden. Es sei zu vermuten, dass sie sich damals aufgrund ihrer erheblichen Alkoholisierung selbst nicht mehr sicher war, was genau an jenem Abend im Laufe der Feier in der Nähe einer Grillhütte im Wald passiert war. Daher könne es sein, dass ihre unbestrittene, starke psychische Belastung auch durch ihre diesbezüglichen Zweifel begründet sei. Diese Zweifel, zusammen mit der Scham über ihren damaligen Zustand und das angedeutete sexuelle Geschehen ausgerechnet mit ihrem Vetter, könnten sie im Laufe der Jahre zermürbt haben, meinte das Gericht, denn: „Irgendetwas belastet sie sehr, das war nicht zu übersehen“."
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/koenigsfeld/Freispruch-fuer-den-Angeklagten;art372523,5537564