>>Yen führte durchaus an, dass bei Vorwürfen der sexuellen Gewalt von
Frauen auch mal Dinge behauptet würden, die sich so nicht zugetragen
haben könnten: "Ich als Frau darf das sagen." << - Wie jetzt? - "Ich als Frau darf das sagen." - Tja, liebe STRAFAKTE, Männer sind… und Frauen auch… Überlegen Sie sich das mal…. Frauen haben auch ihr Gutes. - So auch in der Heidelberger Gewaltambulanz. Bestimmt. Auch wenn man(n) erst mal genauer hinschauen muß.
Uniklinik: Heidelberger Rechtsmedizinerin zwei Jahre ohne Zulassung / CDU wirft Bauer Verschleierung vor
Streit um nachträgliche Heilung
Ist Kathrin Yen die richtige Frau für die Heidelberger Rechtsmedizin?
Yen, die im Moment nicht unumstrittene Ärztliche Direktorin des
Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin (RNZ vom Wochenende), legte
den betroffenen und auch den beratenden Frauen beim "Frauennotruf" eines
ans Herz: Opfer müssen ohne Verzögerung, ohne sich zu duschen und
umzukleiden, in die Rechtsmedizin: "Wir verlieren sonst zu viele
Spuren."
Es gebe auch deshalb so wenige Verurteilungen von
Gewalttätern vor Gericht, weil die Opfer keine objektiven Beweise
vorlegen könnten. Zwei Beispiele nannte Yen: K.-o.-Tropfen sind im Blut
nur acht Stunden lang nachzuweisen, im Urin etwas länger. Und die
Zeichen für eine lebensgefährliche Strangulation sind in den Augen des
Opfers auch für Geübte nur in den ersten paar Stunden nach der Tat zu
erkennen. Yen führte durchaus an, dass bei Vorwürfen der sexuellen
Gewalt von Frauen auch mal Dinge behauptet würden, die sich so nicht
zugetragen haben könnten: "Ich als Frau darf das sagen."
Mattern? - Genau! - Prof. Mattern: “Ich habe mich natürlich gefragt”, antwortet Mattern, “was will der Richter von mir hören . . .”