Dienstag, 15. Oktober 2013

Fake rape oder Vergewaltigung? Heidelberger Gewaltambulanz: 54 Mal ging es um Sex - meist geht es um mehr, mehr als um Gerechtigkeit, hier geht's um Super-Gerechtigkeit, um GENDER - oder nicht?

>>Yen führte durchaus an, dass bei Vorwürfen der sexuellen Gewalt von Frauen auch mal Dinge behauptet würden, die sich so nicht zugetragen haben könnten: "Ich als Frau darf das sagen." << - Wie jetzt? - "Ich als Frau darf das sagen." - Tja, liebe STRAFAKTE, Männer sind… und Frauen auch… Überlegen Sie sich das mal…. Frauen haben auch ihr Gutes. - So auch in der Heidelberger Gewaltambulanz. Bestimmt. Auch wenn man(n) erst mal genauer hinschauen muß.

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Streit um nachträgliche Heilung

Vom Morgenweb-Korrespondenten Peter Reinhardt 



Ist Kathrin Yen die richtige Frau für die Heidelberger Rechtsmedizin?


Yen, die im Moment nicht unumstrittene Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin (RNZ vom Wochenende), legte den betroffenen und auch den beratenden Frauen beim "Frauennotruf" eines ans Herz: Opfer müssen ohne Verzögerung, ohne sich zu duschen und umzukleiden, in die Rechtsmedizin: "Wir verlieren sonst zu viele Spuren."
Es gebe auch deshalb so wenige Verurteilungen von Gewalttätern vor Gericht, weil die Opfer keine objektiven Beweise vorlegen könnten. Zwei Beispiele nannte Yen: K.-o.-Tropfen sind im Blut nur acht Stunden lang nachzuweisen, im Urin etwas länger. Und die Zeichen für eine lebensgefährliche Strangulation sind in den Augen des Opfers auch für Geübte nur in den ersten paar Stunden nach der Tat zu erkennen. Yen führte durchaus an, dass bei Vorwürfen der sexuellen Gewalt von Frauen auch mal Dinge behauptet würden, die sich so nicht zugetragen haben könnten: "Ich als Frau darf das sagen."

Berufungsprozess endete mit Freisprüchen - Tod des mmOpfers half den Angeklagten - „Für eine Verurteilung reicht es hinten und vorne nicht aus.“

So etwas, sagte Richter Michael Reichhardt, habe noch keiner seiner Kollegen am Kasseler Landgericht erlebt. „Der Hauptbelastungszeuge, mit dem alles steht und fällt, ist uns zwischen den Instanzen verstorben.“
Und so endete die Berufungsverhandlung gegen drei Männer, die einen säumigen Drogenkunden so brutal zum Zahlen aufgefordert haben sollen, dass das die Vorinstanz als Vergewaltigung gewertet hatte, am Montag mit Freisprüchen für alle drei.
Vom Kasseler Amtsgericht war das Trio im Januar noch zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Damals hatte ihr angebliches Opfer noch gelebt – und[...] weiter>>>>