Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte Lehrer an einer Realschule, an der er außerdem für das Deutsche Rote Kreuz Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zu Schulsanitätern ausbildete. Daneben leitete er außerhalb der Schulzeit bis Ende 2010 für das Deutsche Jugend-Rot-Kreuz (DJRK) Gruppenstunden. Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, die Schülerin an derselben Realschule war, die der Angeklagte aber weder als Klassen- noch als Fachlehrer, sondern nur in Vertretungsfällen unterrichtete und die sowohl an der vom Angeklagten angebotenen schulischen Arbeitsgemeinschaft als auch an den von ihm geleiteten Gruppenstunden des DJRK teilnahm, entwickelte sich im Jahre 2010 eine enge persönliche Beziehung. Zwischen Oktober 2010 und März 2011 kam es in zwölf Fällen zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und der damals 14 bzw. 15 Jahre alten Geschädigten.
Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Ausnahme der zu den einzelnen sexuellen Handlungen getroffenen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht. Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich das für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche Obhutsverhältnis eines Lehrers zu seiner Schülerin nicht nur aus der Stellung als Klassen- oder Fachlehrer ergeben, sondern auch durch Aufsichtstätigkeiten oder die Betreuung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften entstehen kann; der Bundesgerichtshof hat jedoch seine Rechtsprechung bekräftigt, dass maßgebend für das Vorliegen eines solchen Verhältnisses die konkreten Umstände im Einzelfall sind, aus denen sich die Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer ergeben muss. Die hierzu vom Landgericht getroffenen Feststellungen, aus denen weder der Umfang der Vertretungstätigkeit des Angeklagten in der Klasse der Geschädigten noch Art, Ausmaß und Dauer der Betreuung im Rahmen des Schulsanitätsdienstes oder Einzelheiten zur – ohnehin nur bis Ende 2010 geleiteten – DJRK-Jugendgruppe erkennbar sind, reichen danach nicht aus. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung.
4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012
Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 2011
Karlsruhe, den 11. Juni 2012
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- „Öffne Dein Hirn! – Ist Mitdenken erlernbar?“ Gibt fremdkapitalreiche EMMA in der Rentenfalle der scheinbar minderbemittelten, arm erscheinenden Paschain des Jahrzehnts Alice Schwarzer auch noch 15.000 EUR Kredit (verzinst!)?
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Montag, 11. Juni 2012
„27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung“ - und Bärenf(a)elle, - dienste „Das Schweigen der EMMA“ … und eine B/Gerichterstattung zum Niederknien
>>"Das ist kein alltäglicher
Fall, sondern die absolute Ausnahme", lautete in der
Urteilsbegründung das Fazit des Vorsitzenden Richters Petersen.<<
Ausnahme von was, bitte? (siehe ganz unten)
Da scheint Baden-Württemberg ja mal
wieder alle Kryptiker (nicht Kryptologen, Kryptographen –WIKIPEDIA: Kryptologie), Koryphäen, Illuminaten, Pharisäer und Schriftgelehrte,
quasi alle die in und um Mannheim für den Moment entbehrlich
schienen, zusammengezogen zu haben. Nur was meinte der vieldeutige
Richter wohl mit 'absolute Ausnahme'? Dass eine Frau falsch wegen
Vergewaltigung anzeigt? Dass sie ihre Falschanzeige zugibt? Dass sie
sie in Freiburg zugibt? Dass ihr Verteidiger [sic!] ihr beim
Geständnis absolute Glaubwürdigkeit attestiert, während die
Vertretung der örtlichen Staatsanwaltschaft, die doch selbst
angeklagt hat und auf schuldig plädiert, irgendwas mit El Cid und
einem toten Gaul namens Steckenpferd massivst zu verwechseln scheint?
Sich selbst in ein nahezu komatöses >>"Uns bleibt nichts
anderes übrig, als das Geständnis der Angeklagten anzuerkennen",
lautete das Fazit von Oberstaatsanwalt Bernd Klippstein in seinem
Plädoyer. Zugleich meldete er Zweifel an: "Es bleiben das
Gefühl und die Frage, ob das mit den Vergewaltigungen nicht doch
stimmt." << flüchtet.
Oder gar, dass der einst ermittelnde
Beamte nicht mal mehr mit sich selbst spricht? Dass er (seine) polizeiliche
Blauäugigkeit mit Einäugigkeit bzw. mit der Blindheit von Iustitia verwechselt(e)?
Oder meint der Richter sein absolut
ausnehmendes Verständnis von Bärendiensten? Könnte es nicht auch
sein, dass der Falschbeschuldigte allen der Vergewaltigung falsch
beschuldigten Männern einen 'Bärendienst' (WIKIPEDIA: Bärendienst)
durch sein Verzeihen erwiesen hat?
Oder gar sein richterliches
Ausnahmeverständnis bzgl. der eben – in Theorie
(Bender/Nack/Treuer – „Tatsachenfeststellung vor Gericht“ oder
Nawratil- Glaubwürdigkeit in der sozialen Kommunikation) und Praxis
(STA /LG Mannheim: U-Haft und Verfahren gegen Jörg Kachelmann trotz
des Verlaufs und Ergebnisses der staatsanwaltlichen Vernehmung der
Claudia D. ) - genau anders gehandelten 'Volksweisheit'?
Fragen über Fragen für den
Landeswettbewerb von „Jugend forscht“.....
Schön.... .
Dagegen geht der Nicht-Fall vom 09.06.2012 DINKLAGE/OLDENBURG fast unter:
Vergewaltigungsvorwurf – Freispruch für Dinklager
Landgericht 14-Jährige im Zeugenstand – Kammer trotz Aussage im Zweifel
AUSNAHME ? In BW?
27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern.
AUSNAHME ? In BW?
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Badische Zeitung
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
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