Dienstag, 2. Februar 2010

Spitzenplatz für Rheinland-Pfalz beim Täter-Opfer-Ausgleich

"Eine moderne Justiz zeichnet sich dadurch aus, dass über die ausschließlich in Gerichtsverfahren möglichen Regelungsmöglichkeiten hinaus Wege eröffnet werden, Konflikte nicht nur zu regeln, sondern auch zu lösen. In Rheinland-Pfalz wird in vielen Bereichen ein besonderer Wert auf außergerichtliche Streitschlichtung gelegt. Im Strafrecht bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. Seit Einführung des TOA im Jahr 1997 hat sich die Zahl dieser Verfahren in Rheinland-Pfalz kontinuierlich erhöht. Im bundesweiten Vergleich belegt Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz", unterstrich Justizminister Heinz Georg Bamberger heute bei der Berichterstattung im Ministerrat zum Sachstand bezüglich des TOA und dessen weiteren Perspektiven in Rheinland-Pfalz.

Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz bei 3.844 Strafverfahren ein TOA durchgeführt. Dies ist eine Steigerung um 642 Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Die Konfliktparteien konnten sich dabei in 49 Prozent der Verfahren auf einen Ausgleich verständigen.





"Die bisherige stetige Steigerung der TOA -Verfahren in Rheinland-Pfalz beruht auch darauf, dass auf diese Verfahrensmöglichkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gesondert hingewiesen wird. Dieses Thema wird sowohl in der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, im Rahmen der Tagungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) als auch auf Tagungen der Deutschen Richterakademie sowie des landeseigenen Fortbildungsprogramms behandelt", betonte der Minister.



An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden 2008 in Rheinland-Pfalz von den Tätern 561.133 € an die Opfer gezahlt, das sind 249.107 € mehr als im Vorjahr.



"Der TOA ist mehr als Schadenswiedergutmachung. Er zielt auf eine umfassende Stärkung der Opferbelange. Von besonderem Vorteil ist, dass das Opfer einer Straftat nicht auf eine Rolle als Zeuge im Strafverfahren reduziert und mit der Tatverarbeitung allein gelassen wird. Vielmehr kann das Opfer dem Täter seine Gefühle wie Wut und Empörung deutlich machen. Der Täter erkennt im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs unmittelbar, welche Auswirkungen seine Tat auf das Opfer hatte. Der TOA fördert damit in hohem Maße den Rechtsfrieden. Deswegen wird die Landesregierung den TOA auch weiterhin vorantreiben und fördern", so Bamberger abschließend.

Hintergrundinformationen:

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) will zwischen Tätern und Opfern einer Straftat vermitteln und im Idealfall eine Versöhnung zwischen den Beteiligten herbeiführen. In der Regel wird der TOA dadurch eingeleitet, dass die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren geeignete Fälle an eine Konfliktschlichtungsstelle zur Durchführung des TOA übermitteln. Vorraussetzung für die Durchführung ist zunächst die Bereitschaft sowohl des Täters als auch des Opfers. Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen den Beteiligten, das von einem ausgebildeten Konfliktschlichter geleitet wird, stehen die Aufbereitung der Tat und deren Folgen. Der Täter hat sich gegenüber den Geschädigten zu erklären und immaterielle oder materielle Wiedergutmachung zu leisten. Die Konfliktschlichter überwachen die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und teilen den Justizbehörden die Ergebnisse mit. Der TOA sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, um das Ergebnis als Entscheidungsgrundlage für eine Verf
ahrenseinstellung oder eine Strafmilderung berücksichtigen zu können.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Dienstag, 2. Februar 2010 13:00:43
Täter-Opfer-Ausgleich


Bamberger: Spitzenplatz für Rheinland-Pfalz beim Täter-Opfer-Ausgleich

Die "Bank -CD", die CD-U und die Trittbrettfahrer - Wird Michael Billen Change- und Datenmanagementbeauftragter der BReg?

Während in der schneebedeckten katholischen Eifel die Gerüchte über das nachkarnevalistische Come- und Pack-Back des sich selbst schwerverletzenden MdL Michael Billen (CDU???) als persönlicher Aktenordner, Disk-Jockey, Meister für (H)Ausschlachtung und Beauftragten fürs Change- und Daten-Management von AngelaMerkel aufkommen, wollen im protestantischen Berlin die Gerüchte nicht verstummen, die CD sei gar nicht von der HSBC, sondern von der Credit Suisse. Ohne hier noch weitere Banken ins Gespräch bzw. Gerede zu bringen, wollen wir mal festhalten, dass es vielleicht am Nützlichsten wäre, gleich alle ins Gerede bzw. Gespräch zu bringen. Je mehr, desto mehr Selbstaufgaben .. ;-). Es ist halt alles nur eine Frage, wer die stärkeren Nerven hat.

Steuerdaten-CD

Wirtschaftsrat warnt Merkel vor Fehler

In der Union herrscht Unruhe wegen der Steuersünder-Daten: Wirtschafts- und Rechtsexperten in der CDU warnen, dass die Daten in einem Strafprozess unverwertbar wären. Indes erwähnt ein neuer Bericht die Credit Suisse als betroffene Bank. weiter

Steuerhinterziehung

Die Uhr tickt

Die Regierung will gestohlene Bankdaten aus der Schweiz kaufen. Mit einer Selbstanzeige kommen Steuersünder günstig davon – wenn sie sich beeilen. Von FOCUS-Online-Autorin M. Hutterer weiter

RA J. Melchior, Wismar | vor 15 Stunden — Zur Zeit tobt eine muntere Diskussion um das Für und Wider des Ankaufs einer CD durch unsere (?) Regierung mit - wohl illegal beschafften - Daten von Steuersündern. Gerne wird hier auch das Schla…

»


Internet-Law | vor 12 Stunden —Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. Die vertraulichen Daten sollen von der schweizerischen Bank HSBC stammen. Politiker …

»

Schweizer Konten: Steuersünder-CD soll von britischer HSBC-Bank stammen

SPIEGEL ONLINE — Der Informant verlangt angeblich 2,5 Millionen Euro, aber Finanzminister Schäuble könnte 100 Millionen Euro einnehmen: Der Staat muss entscheiden, Geld für eine CD mit den Namen von mehr als 1000 mutmaßlichen Steuersündern auszugeben. Die Daten stammen einem Zeitungsbericht zufolge von der britischen Großbank HSBC.

sueddeutsche.de — Schweizer Steuerbetrugs-Affäre Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel Die Schweizer Banken agieren wie eine zweite Schweizer Garde und schützen kriminelle Steuerflüchtlinge. Der deutsche Staat hat den Schaden - und sollte deswegen die Informationen über die Bankkunden kaufen.

WELT ONLINE — Kaufen oder nicht kaufen? Angela Merkel hat sich für den Erwerb der Daten von möglichen Steuersündern in der Schweiz ausgesprochen. Es müsse alles versucht werden, um an die Daten möglicher deutscher Steuersünder heranzukommen. Zustimmung erhält sie in dieser Frage aus allen Parteien.

sueddeutsche.de — Schweiz: Deutsche Steuerhinterzieher Der Staat ist hier kein Hehler Mit den Daten der brisanten CD aus der Schweiz könnten viele Steuerhinterzieher entlarvt werden. Die Frage ist: Fördert oder verletzt es das Gemeinwohl, wenn der Staat das Material kauft? Entscheidende rechtliche Bedenken stehen dem Erwerb der Daten jedenfalls nicht entgegen.

FOCUS Online — Wer Beamte ins Drogenmilieu einschleust und Heroin ankaufen lässt, der muss auch eine Daten-CD fragwürdiger Herkunft erwerben dürfen, sagt Strafverteidiger Ulrich Ziegert. Von FOCUS-Online-Redakteurin C. Gesellensetter