Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz bei 3.844 Strafverfahren ein TOA durchgeführt. Dies ist eine Steigerung um 642 Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Die Konfliktparteien konnten sich dabei in 49 Prozent der Verfahren auf einen Ausgleich verständigen.
"Die bisherige stetige Steigerung der TOA -Verfahren in Rheinland-Pfalz beruht auch darauf, dass auf diese Verfahrensmöglichkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gesondert hingewiesen wird. Dieses Thema wird sowohl in der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, im Rahmen der Tagungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) als auch auf Tagungen der Deutschen Richterakademie sowie des landeseigenen Fortbildungsprogramms behandelt", betonte der Minister.
An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden 2008 in Rheinland-Pfalz von den Tätern 561.133 € an die Opfer gezahlt, das sind 249.107 € mehr als im Vorjahr.
"Der TOA ist mehr als Schadenswiedergutmachung. Er zielt auf eine umfassende Stärkung der Opferbelange. Von besonderem Vorteil ist, dass das Opfer einer Straftat nicht auf eine Rolle als Zeuge im Strafverfahren reduziert und mit der Tatverarbeitung allein gelassen wird. Vielmehr kann das Opfer dem Täter seine Gefühle wie Wut und Empörung deutlich machen. Der Täter erkennt im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs unmittelbar, welche Auswirkungen seine Tat auf das Opfer hatte. Der TOA fördert damit in hohem Maße den Rechtsfrieden. Deswegen wird die Landesregierung den TOA auch weiterhin vorantreiben und fördern", so Bamberger abschließend.
Hintergrundinformationen:
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) will zwischen Tätern und Opfern einer Straftat vermitteln und im Idealfall eine Versöhnung zwischen den Beteiligten herbeiführen. In der Regel wird der TOA dadurch eingeleitet, dass die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren geeignete Fälle an eine Konfliktschlichtungsstelle zur Durchführung des TOA übermitteln. Vorraussetzung für die Durchführung ist zunächst die Bereitschaft sowohl des Täters als auch des Opfers. Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen den Beteiligten, das von einem ausgebildeten Konfliktschlichter geleitet wird, stehen die Aufbereitung der Tat und deren Folgen. Der Täter hat sich gegenüber den Geschädigten zu erklären und immaterielle oder materielle Wiedergutmachung zu leisten. Die Konfliktschlichter überwachen die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und teilen den Justizbehörden die Ergebnisse mit. Der TOA sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, um das Ergebnis als Entscheidungsgrundlage für eine Verf
ahrenseinstellung oder eine Strafmilderung berücksichtigen zu können.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Dienstag, 2. Februar 2010 13:00:43
Täter-Opfer-Ausgleich
Bamberger: Spitzenplatz für Rheinland-Pfalz beim Täter-Opfer-Ausgleich