Mittwoch, 10. Februar 2010

Mufasa, Darth Vader, Marlin - Der vermisste Vater - der entsorgte Vater: James Earl Jones die vertrauenswürdigste Berühmtheit ...


Das paßt! Gerade wurde Douglas "Der entsorgte Vater" Weinsperger [1] wieder - wie der entrechtete Mann (FOCUS 38/2009) generell in Deutschland [2] vorgeführt. Und heute Abendstellt der rheinland-pfälzische Justiminister in Koblenz rhetorische Fragen zu Jugendalkoholismus und -gewalt - nicht ohne "Publikum" als schmückendes Beiwerk für eine Scheindiskussion, die tatsächlich und lediglich eine erweiterte Pressekonferenz darstellt, einzuladen.
Wer - allen Ernstes! - wird denn dort erwartet? Die vermissten und entsorgten Väter, die längst wissen, was seit 2 Generationen in dieser Republik falsch läuft (Vaterlos, aber vomvater Staat finanziert)?
Douglas "Der entsorgte Vater" Winsperger muss nun doch 2 Sekunden aus seinem Film streichen, was "den VAter" in Deutschland erneut zu einer Witzfigur degradiert. Während auf der anderen Seite (nicht nur) die Filmindustrie Milliarden mit Filmen zum vermissten Vater macht ("Over the Top", Finding Nemo, The Lion King, Star Wars, Terminator 1, 2, 3,....).
Kein Wunder, warum gerade und ausgerechnet in diesen Tagen zur vertrauenswürdigsten männlichen Berühmthiet James Earl Jones gewählt worden ist, u.a. ausgerechnet die Stimme von MUFASA (Anklang My Father) und Darth Vader ("Luke, ich bin Dein Vater.").siehe auch schon "zufällig" Mash-up: http://www.youtube.com/watch?v=kqnX8ANuPgI

Dr. Matthias Franz: "Vaterlose Jungs sind ein Milliardengeschäft"

http://palme-elterntraining.net/aktuell.html

Aber auch schon in "Vaterlose Gesellschaft" Buch und SPIEGEL Titel 47/1997

Inzwischen vermissen auch immer mehr Mädchen die ordnende Hand des Vaters bei der Erziehung - und fangen sogar früher an: Höchste Anteil bei den jeweiligen Jahrgängen bei den jüngsten Mädchen !!!!

Siehe PKS/BKA Statistik "Körperverletzung)2006 ff
http://www.bka.de/pks/pks2006/p_2_3_1.pdf

Kein Wunder also auch, wenn Kinder, die ohne Respekt vor dem eigenen Vater aufgewachsen sind, nachher auch keinen Respekt mehr vor den Vertretern von "Vater Staat" haben. Die Polizeigewerkschaft braucht da gar nicht öffentlich zu jammern, sondern sollte mal mutig vor den vielen fehlgeleiteten "Familien"richtern demonstrieren.
Dem Justizminister sei einfach geraten, seine Strafrichter einmal anzuweisen, eine Strichliste zu führen, über diejenigen, die bei ihnen vorrstellig werden. Wie viele davon sind ohne Vater aufgewachsen? Und wie wenig in und um Cochem?

„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“

Presseinformation und Einladungan die Medienvertreterinnen und Medienvertreter

und die Bürgerinnen und Bürger

Bitte in die Terminhinweise aufnehmen

E I N L A D U N G


„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?”



Brauchen wir eine Verschärfung des Jugendstrafrechts? Kann man kriminelle Jugendliche durch höhere Haftstrafen wieder auf den richtigen Weg leiten? Welche Maßnahmen ergreifen wir in Rheinland-Pfalz, um Jugendkriminalität zu bekämpfen?

Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger lädt herzlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion ein

am 10. Februar 2010 um 18.00 Uhr

im Großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Koblenz,

Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz.

Nach einen Impulsreferat von Herrn Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger wird Herr Professor Dr. Dieter Rössner (Professur für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Kriminalwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg) einen einführenden Vortrag zur Thematik halten.

An der im Anschluss stattfindenden Diskussionsrunde unter Leitung von Herrn Ralf Bartz, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, werden Herr Roger Lewentz, Staatssekretär des Innern, Herr Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herr Generalstaatsanwalt Erich Jung, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, Staatsanwaltschaft Mainz, sowie Herr Professor Dr. Dieter Rössner teilnehmen.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

[1]
Väter ohne Sorgerecht – Der Gerichtsfall “Der entsorgte Vater”
Februar, 11.00 Uhr) entscheiden, ob der Kinofilm Der entsorgte Vater vollständig gezeigt werden darf. Im Prozess geht es nach Justizangaben darum, ...
Regisseur darf Tochter nicht zeigen: Film "Der entsorgte Vater" muss geändert ...
RP ONLINE
Düsseldorf (RPO) Der Kinofilm "Der entsorgte Vater" muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Dienstag, ...
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Szene-News
Neckarquelle (Abonnement)
Düsseldorf (dpa) - Der Film «Der entsorgte Vater» darf nur in einer eingeschränkten Version gezeigt werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ...
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Film: "Der entsorgte Vater" muss geändert werden
Welt Online
Der Kinofilm "Der entsorgte Vater" muss geändert werden. Regisseur Douglas Wolfsperger muss das Foto seines Kindes in dem Film unkenntlich machen, ...

Film «Der entsorgte Vater» muss in Teilen geändert werden - Yahoo ...
Der Kinofilm «Der entsorgte Vater» muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Dienstag nach Angaben eines Sprechers ...

Entscheidung im Prozess um Film «Der entsorgte Vater» erwartet ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird heute entscheiden, ob der Kinofilm « Der entsorgte Vater» vollständig gezeigt werden darf Der Film handelt.

Gerichtsurteil: Film "Der entsorgte Vater" muss verändert werden ...
Es geht um zwei Sekunden Film. Die Dokumentation Der entsorgte Vater darf nur in einer eingeschränkten Version gezeigt werden.

Film "Der entsorgte Vater" muss abgeändert werden - Nachrichten ...
Der Film "Der entsorgte Vater" darf nur eingeschränkt gezeigt werden. Wie das OLG Düsseldorf am Dienstag entschieden hat, muss ein für zwei Sekunden ...

der VÄTER Blog » Blog Archiv » ‚Der entsorgte Vater' darf das Bild ...
Der Kinofilm ‚Der entsorgte Vater' muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied heute, dass Regisseur Douglas ...

[2]

Der entrechtete Mann: FOCUS-TITELSTORY "Im Zweifel gegen den Mann"

Deutschland 2009/Abraham2009: Es ist wie mit einer aufbühenden Blume, deren Aufblühen man sich eigentlich nur per Zeitraffer visualisieren und wahrnehmen kann. Der FOCUS nimmt sich einer traurigen Realität (res=lat. die Sache, das Ding) an, die so wohl immer noch nicht in der Wahrnehmung/Wirklichkeit (= so wie die Dinge wirken (sollen) ) der Bevölkerung, die auch am letzten Septembersonntag wieder wählen darf, der "Mitte der Gesellschaft" angekommen zu sein - wie nicht zuletzt die Straßeninterviews im Trailer zeigen. (Sorgerecht, Umgangsrecht, Schule, Studium, geschlechtsneutrale und ergebnisoffene Ermittlung durch Polizei , STA und jetzt immer zuständigem Familiengericht bei Fällen der GewESB .. siehe unten.)

Natürlich gibt's Ausnahmen, wie das P.T. Magazin für Mittelstand zeigt(e) ... ist im Moment etwas zu viel Yang (Weibliches/Schatten) in der deutschen Welt.
Schrittchen für Schrittchen wurde der Gleichheitsgrundsatz des GG ausgehöhlt: Von der Abtreibung gemeinsamer Kinder, sogenannte Gleichstellungsbeauftragten etc.
WIe irre die Wirklichkeitswahrnehmung inzwischen ist, zeigt auch der folgende Preisgabe einer Psychologiestudentin, die mittlerweile schon in der "Überquotierung" in ihrem Studiengang eine von der invisible hand gesteuerte Ungerechtigkeit gegen Frauen wittert. Da bleibt nur zu hoffen, dass diese mit ihrer verquasten Logik und verzerrten nicht wirklich auf die Menschheit losgelassen wird.


Auch zum heute Nachmittag 15.15 Uhr (bzw. heute Nacht 4.40 Uhr) vom NDR thematisierten letzten Tabu dieser deutschen Gesellschaft "Meine Frau schlägt mich" wird auf Seite 98 was zu lesen sein. Da scheint sich was zu bewegen, seit Men's health das Thema zum ersten Mal in einer Publikumszeitschrift (10/2008) aufgriff und das ZEIT-MAGAZIN zu den Auswirkungen der legalisierten Frauengewalt bei Abtreibungen endlich einmal eine Gegenöffentlichkeit schaffte..

Nr. 37 vom 14. September 2009

Im Zweifel gegen den Mann
Ist die Gleichberechtigung noch gerecht?
Überraschende Fakten zu Sorgerecht, Jobs, Bildung weiter


FOCUS-Topthema am Samstag ab 14 Uhr lesen* – für nur 80 Cent!
* Sie benötigen Acrobat Reader ab Version 5.0.
Nr. 37 vom 14. September 2009

Titelthema
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Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden. - Az.: 4 K 1507/09 Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz 21. Januar 2010

Mit Urteil vom 21. Januar 2010 zum Kindergeldrecht (Az.: 4 K 1507/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann.



Im Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt. . Nach der Geburt seiner 1997 geborenen Tochter beantragte er für das Kind im Januar 1998 bei der Familienkasse Kindergeld. Ebenfalls im Januar 1998 reichte er beim BV – u.a. zuständig für beurlaubte Beamte – einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld ein. In der Folgezeit gingen ab Januar 1999 auf seinem Bankkonto neben den Gehaltszahlungen der DB-AG betragsidentische Zahlungen für Kindergeld sowohl von der Familienkasse als auch vom BV ein, wobei die Zahlung der Familienkasse ausdrücklich als Zahlung von Kindergeld bezeichnet war. Im Rahmen eines Datenabgleichs von Kindergeldbeziehern bei den Familienkassen und beim BV im Jahr 2008 fiel die Doppelzahlung des Kindergelds an den Kläger auf. Mit Bescheid vom Oktober 2008 hob die Familienkasse ihre Kindergeldfestsetzung ab Januar 1999 auf und forderte das für den Zeitraum Januar 1999 bis August 2008 von ihr gezahlte Kindergeld in Höhe von rd. 17.000.
- € zurück.



Der Kläger war dagegen der Ansicht, dass der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Zeiträume vor 2004 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegenstehe. Er sei allerdings dahingehend vergleichsbereit, dass er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das überzahlte Kindergeld für den nicht verjährten Zeitraum zurückzahle. Eine Steuerhinterziehung habe er nicht begangen, so dass nicht von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen sei. Es hätte eine Abstimmung zwischen der Familienkasse und dem Arbeitgeber stattfinden müssen. Der Familienkasse sei ein Organisationsverschulden vorzuwerfen. Er – der Kläger – habe sich korrekt verhalten. Es habe ihm auch nicht zwangsläufig auffallen müssen, dass Doppelzahlungen erfolgt seien.



Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, eine Mehrfachgewährung von Kindergeld für ein und dasselbe Kind komme nicht in Betracht. Die Familienkasse habe die Aufhebung zu Recht darauf gestützt, dass ihr – der Familienkasse – die Zahlungen des BV nicht bekannt gewesen seien. Wegen Vorliegens einer Steuerhinterziehung sei von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen. Der Kläger habe gegenüber der Familienkasse irreführende Angaben gemacht. Die Behauptung, dass er über einen Zeitraum von nahezu 10 Jahren nicht bemerkt habe, dass er doppelt Kindergeld bezogen habe, nahm der Senat dem Kläger nicht ab. Die Zahlungen der Familienkasse seien auf den Kontoauszügen ausdrücklich mit der Bezeichnung Kindergeld versehen worden. Auch wenn auf den Kontoauszügen die betragsidentischen Zahlungen des BV nicht ausdrücklich als Kindergeld bezeichnet worden seien, habe sich für den Kläger die Zweckbestimmung dieser Zahlungen aber eindeutig aus den vom BV
monatlich erstellten Mitteilungen ergeben. Das Gericht ging davon aus, dass es dem Kläger bekannt gewesen sei, dass er nur an einer Stelle, dem BV, Kindergeld hätte beantragen können, das ergebe sich auch daraus, dass er schriftlich in beiden Kindergeldanträgen bestätigt habe, jeweils ein Merkblatt über Kindergeld erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Seiner Verpflichtung zur Korrektur des Sachverhalts sei er nicht nachgekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz

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