Hier: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herbert Jullien wegen Untreue im Zusammenhang mit einem angeblichen Barbesuch in Berlin
Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens hatte der ehemalige Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hebgen angegeben, er habe eine Rechnung über 2.900 Euro aus Anlass eines Besuch des Berliner Nachtclubs „Rascona” auf Vorschlag des ihn begleitenden damaligen parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion Herbert Jullien mit der Kreditkarte der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz bezahlt.
Der Beschuldigte Julien hat den in Rede stehenden Barbesuch bestritten. Auch die Vernehmungen weiteren von Markus Hebgen benannten Zeugen, die nach dessen Angabe mit ihm und dem Beschuldigten zwar die Bar zwar besucht, aber von dem Vorschlag, mit der Fraktionskreditkarte zu bezahlen, keine Kenntnis hatten, führten zu keinem Tatnachweis. Sämtliche Zeugen bekundeten ebenfalls, die Bar „Rascona” nicht besucht zu haben.
Auch der Abgeordnete Billen, der Presseberichten zufolge über Informationen zu dem Barbesuch verfügt haben soll, hat angegeben, keine sachdienlichen Angaben machen [zu] können.
Das Verfahren war daher einzustellen, da allein mit der Aussage von Markus Hebgen ein Tatnachweis gegen Herbert Jullien nicht zu führen ist
Staatsanwaltschaft Mainz
Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens hatte der ehemalige Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hebgen angegeben, er habe eine Rechnung über 2.900 Euro aus Anlass eines Besuch des Berliner Nachtclubs „Rascona” auf Vorschlag des ihn begleitenden damaligen parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion Herbert Jullien mit der Kreditkarte der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz bezahlt.
Der Beschuldigte Julien hat den in Rede stehenden Barbesuch bestritten. Auch die Vernehmungen weiteren von Markus Hebgen benannten Zeugen, die nach dessen Angabe mit ihm und dem Beschuldigten zwar die Bar zwar besucht, aber von dem Vorschlag, mit der Fraktionskreditkarte zu bezahlen, keine Kenntnis hatten, führten zu keinem Tatnachweis. Sämtliche Zeugen bekundeten ebenfalls, die Bar „Rascona” nicht besucht zu haben.
Auch der Abgeordnete Billen, der Presseberichten zufolge über Informationen zu dem Barbesuch verfügt haben soll, hat angegeben, keine sachdienlichen Angaben machen [zu] können.
Das Verfahren war daher einzustellen, da allein mit der Aussage von Markus Hebgen ein Tatnachweis gegen Herbert Jullien nicht zu führen ist
Staatsanwaltschaft Mainz