Freitag, 8. November 2013

Staatsanwaltschaft Koblenz Video über einen Polizeieinsatz in Westerburg am 22.05.2013 Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Polizeibeamte, Verfahren gegen zwei weitere Polizeibeamte eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt gegen zwei 58 bzw. 40 Jahre alte Polizeibeamte Anklage zum Amtsgericht - Strafrichter - in Westerburg erhoben. Gegen zwei weitere Beamte ist das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.
Aus den umfangreich geführten Ermittlungen hat sich folgender Sachverhalt ergeben:
Am 22.05.2013 kam es in Westerburg zu einem Diebstahl in einem Getränkemarkt. Beamten der zum Tatort gerufenen Polizeiinspektion Westerburg fiel im Verlauf der daraufhin durchgeführten Nahbereichsfahndung eine verdächtige Person auf, die sie überprüften. Dabei verfestigte sich der Verdacht, dass es sich bei der Person, einem 27 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, um den Täter des Diebstahls handelt. Dieser versuchte sich den polizeilichen Maßnahmen unter Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Gewalt zu entziehen. Er wurde daher zunächst bäuchlings auf dem Boden fixiert und gefesselt. Gegen ihn ist wegen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung am 14.10.2013 Anklage ebenfalls zum Amtsgericht – Strafrichter – in Westerburg erhoben worden.
Als die beteiligten Polizeibeamten den gefesselt auf dem Boden sitzenden Verdächtigen, von dem bekannt war, dass er an einer ansteckenden Krankheit litt, aufrichten wollten, soll dieser dem 58 Jahre alten angeschuldigten Polizeibeamten gezielt ins Gesicht gespuckt haben. In diesem Zusammenhang ist es zu den auf dem in den Medien veröffentlichten Video ersichtlichen Körperverletzungshandlungen durch die beiden angeschuldigten Polizeibeamten gekommen. Der 58 Jahre alte Polizeibeamte schlug dem 27 Jahre alten Mann mehrfach mit der rechten Faust ins Gesicht, der 40jährige Polizeibeamte trat ihm in die Körpermitte und schlug ihm ebenfalls ins Gesicht. Durch die Schläge erlitt der 27jährige Mann Kopfschmerzen.
Die Ermittlungen gegen die beiden Beamten haben sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob die Schläge und Tritte wegen der vorhergehenden Widerstandshandlungen und des Spuckens noch gerechtfertigt waren. Aus der Vielzahl von Zeugenaussagen und den Einlassungen der Beschuldigten hat sich dabei trotz des zur Verfügung stehenden Videos kein völlig einheitlicher Ablauf des nur kurze Zeit andauernden und sehr dynamischen Geschehens nachweisen lassen. Die Ermittlungsergebnisse lassen es aus Sicht der Staatsanwaltschaft allerdings als hinreichend wahrscheinlich erscheinen, dass die Gewaltanwendung nicht gerechtfertigt war. Sie hat daher Anklage gegen die daran beteiligten Polizeibeamten erhoben, die sich gegen den Vorwurf mit dem Einwand verteidigen, ihr Verhalten sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.
Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt ist gemäß § 340 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Für minder schwere Fälle droht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.
Termin zur Hauptverhandlung ist in dem Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die Medienstelle des Amtsgerichts Westerburg (vgl. www.justiz.rlp.de) zu richten.
In einem gesonderten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob zwei weitere bei dem Vorfall anwesende Polizeibeamte - eine 26 Jahre alte Frau und ein 51 Jahre alter Mann - sich wegen Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB strafbar gemacht haben, weil sie die Gewaltanwendung ihrer Kollegen nicht zur Anzeige gebracht haben. Dieser Vorwurf hat sich durch die Ermittlungen nicht mit zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit nachweisen lassen. Angesichts der Dynamik des nur kurze Zeit andauernden Geschehens war insbesondere kein Nachweis zu führen, dass den in Rede stehenden Beamten bewusst gewesen wäre, dass das Verhalten ihrer Kollegen nicht durch Notwehr gerechtfertigt war. Hinzu kommt, dass der Vorfall am 23.05.2013 auch mit einem Vorgesetzten der Beamten unter dem Gesichtspunkt erörtert worden ist, ob deren Verhalten das polizeilich Zulässige überschritten hat. Ergebnis dieser Besprechung war, dass das Verhalten als noch gerechtfertigt anzusehen sei. Bei der Besprechung stand die Videoaufzeichnung zwar noch nicht zur Verfügung, es war aber bekannt, dass das Geschehen durch verschiedene Zeugen beobachtet worden war. Aus den dargelegten Gründen war der erforderliche Strafvereitelungsvorsatz nicht nachweisbar. Das Verfahren gegen diese beiden Beamten ist daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

 zum Web: http://www.mjv.rlp.de

Staatsanwaltschaft Koblenz
Video über einen Polizeieinsatz in Westerburg am 22.05.2013

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Polizeibeamte, Verfahren gegen zwei weitere Polizeibeamte eingestellt

- Folgemitteilung zur Medienerklärung vom 22.06.2013 -

Uneinsichtigkeit II: Patricia Riekel (BUNTE) kennt nicht nur Claudia Dinkel, aber Jörg Kachelmann nicht, dafür in der Causa mindestens 2 Wahrheiten! (plus/exclusiv ihre eigene)

Wow! Immerhin! Das ist schon 100% mehr als ihre große unbunte Schwester Nr.1 Alice Schwarzer (immer EMMA, manchmal BILD, selten im Bilde). Was meinte also die Chef-Redaktuse, die Claudia Dinkel mit einer Fotostrecke mitleiderregend für die einen ekelerregend für die anderen aufhübschen und die Taschen vollmachen ließ?
"Warum Jörg Kachelmann das alles noch einmal vor Gericht klären lassen will? Er ist ein Mann, der seinen Charme nutzte, um Frauen von sich abhängig zu machen. Der sie wie Schachfiguren auf seinem Liebesbrett hin- und herschob. Was nicht strafbar ist, höchstens moralisch diskutabel. Dass Claudia D. sein Leben und seine Karriere durch ihre Anzeige zerstörte, kann er ihr womöglich nie verzeihen. In seiner Welt bestimmt er die Abläufe. Selbst die Erinnerungen. Deswegen wird er nicht ruhen und rasten, bis ein für alle Mal für alle feststeht, dass seine Wahrheit die einzig richtige ist …( 07.11.2013 Editorial )"
Das klingt irgendwie nach dem Fuchs und den Trauben, was? Nach verletzter Eitelkeit, nachdem es mit Journalismus, so richtigem Journalismus nicht so geklappt hat - auch vor Gericht nicht. Durch ihr EDITORIAL (NONSENS-Titel zum Nonsens-Artikel:"Alles auf Anfang") scheint sie nunmehr - als sei sie dabeigewesen bei der NICHT-öffentlichen Sitzung - wegwischen zu wollen, dass Claudia D. ("Die junge Frau im Saal E1 des Frankfurter Landgerichts bietet einen mitleiderregenden Eindruck: abgemagert, zerbrechlich, mit Tränen kämpfend.") - Hoecker sei Dank! - längst gerichtsfest namentlich genannt werden kann und von ihr demnach auch namentlich genannt werden könnte und ebenso längst - ebenfalls Hoecker sei dank! - längst gerichtsfest als Falschbeschuldigerin bezeichnet werden darf.

Alles auf Anfang? Nö! Volldampf voraus aufs Ende! - Der Anfang vom Ende ist gemacht!

Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von Jörg Kachelmann auch vor dem BGH.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=360

Zum direkten Vergleich:

Hier die Antwort auf die künstliche Frage mit der falschen Antwort von Riekel!
"Warum Jörg Kachelmann das alles noch einmal vor Gericht klären lassen will? "


KOMMENTAR: Kachelmanns Konter

DER SPIEGEL - 05.11.2012 Von Gisela Friedrichsen. Es könnte delikater werden als alles, was man je über Jörg Kachelmann, 54, erfahren hat. Denn nun beginnt der Wettermoderator mit der Attacke gegen diejenigen, die ihn für 132 Tage in U-Haft gebracht, die ihn mit einem acht... mehr...

Schadensersatz: Kachelmann-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

SPIEGEL ONLINE - 31.10.2012 Im Zivilprozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten hat das Landgericht Frankfurt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Man wolle zunächst "die persönlichen Verhältnisse der Parteien erörtern", hieß es. mehr...



Schadensersatz für Gutachten: Kachelmann prozessiert gegen Ex-Geliebte

SPIEGEL ONLINE - 30.10.2013 Strafrechtlich ist der Fall Kachelmann abgeschlossen, der TV-Moderator wurde freigesprochen. Nun will er in einem Zivilverfahren mehr als 13.000 Euro von seiner Ex-Geliebten haben - Schadensersatz für Gutachten, mit denen sich der 55-Jährige gegen den Vorwurf der Vergewaltigung verteidigte. mehr...

Uneinsichtigkeit I: Wehe wenn die Besten, die (selbstgefühlt) Unverbesserlichen sich im Unruhestand befinden - Ex Richter Straßer kritisiert Gericht nach Memminger Freispruch - Strafverteidiger Johann Schwenn über schlampige Gutachter und richterliche Verantwortung

Neuerliche 'Gesinnungsdiagnostik' gefordert? - Viel Zeit, sehr viel Zeit, zu viel Zeit und doch eine ZEIT (vom Do 7.11.2013) zu wenig hat offensichtlich so mancher Pensionist?! Nicht, dass RA Schwenn diesem Ex-Richter und seiner offensichtlich unbewältigten Befangenheit, die jener meinte via schwaebische.de hinausposauen und Schwenn (www.rechtschaffen.de) zum Duell herausfordern zu müssen glaubte, noch irgendeine Bedeutung zumessen würde. Wir halten wir es für Zufall (Pseudonym Gottes, wenn er keine Verantwortung übernehmen will.), dass innerhalb des heutigen ZEIT-Dossiers ("Die Lüge ihres Lebens") auf der 3. Seite ( S.17-19) Schwenn ("Die Nervensäge der Strafjustiz") ausführlich in eine Interview (>>Gröblich verletzt<<) Stellung zu schlampigen Gutachtern und richterlicher Verantwortung(slosigkeit) Stellung nimmt. Das soll es denn dann auch gewesen sein.
"Der inzwischen im Ruhestand befindliche Jurist Straßer kritisiert, das bei dem jetzt wieder aufgenommen Verfahren nicht zusätzlich ein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden sei. Er sagte, man hätte sich nicht an der Existenz eines bereits bestehenden psychiatrischen Gutachtens aus dem vorherigen Verfahren „vorbeimogeln dürfen“. Er halte die Einholung dieses Gutachtens für „zwingend notwendig“, erklärte Straßer. Erst dann wäre – nach Ausschöpfung sämtlicher Beweismittel – ein Urteil aus Überzeugung oder nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ möglich gewesen, so der Jurist. Sein Kommentar: „Da die bayerische Justiz mit Spitzenjuristen besetzt ist, überrascht mich ein derartiges Versäumnis.“ In einem Schreiben Straßers an den Verteidiger des Mannes, Johann Schwenn, heißt es: „Ich möchte Sie hiermit auffordern – der Freispruch ist schon rechtskräftig und damit einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht mehr zugänglich, mit mir das Thema der Wahrheitsfindung in Missbrauchsfällen öffentlich zu diskutieren.“ Verteidiger Schwenn hat unter anderem den Wettermoderator Jörg Kachelmann vertreten, als dieser wegen Vergewaltigung vor Gericht stand.
 (Aktualisiert: 06.11.2013 18:11)
http://www.schwaebische.de/region/allgaeu/leutkirch/rund-um-leutkirch_artikel,-Ex-Richter-kritisiert-Gericht-nach-Memminger-Missbrauchsurteil-_arid,5527446.html

ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von >Gesinnungsdiagnostik<. Wurde das Gericht [sic!] Opfer [sic!] dieser Experten?
Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.( ...)

Die Fragen stellte TANJA STELZER

Mehr im Blog von Gabriele Wolff
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28679

Freispruch im Missbrauchsprozess

Vor dem Landgericht Itzehoe stand ein heute 53-Jähriger Mann wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter. Zwischen 1997 und 2006 soll es zu mindestens 70 Taten gekommen sein.http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/kindesmissbrauch/freispruch-im-missbrauchsprozess-2/


Mit Ruhm bekleckert! - Interessant: Nicht etwa der Nonsens-Begriff
Die Rechtsanwäldin | 15. Januar 2013 — ... endlich! "Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten" - Florian Wille 10. Dezember ... Mainzer Strafverteidiger Florian Wille hat aktuell zu dieser Problematik seine Dissertation „Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren”

In Franken: Merkwürdig! Wenn Frau Frau falsch verdächtigt, dann klappt's auch mit dem Knast ... Kulmbacherin muss fünf Monate ins Gefängnis

Ja,  ja, der 'vermeintlich harmlose Straftatbestand wie etwa eine falsche Verdächtigung", dem wir uns hier seriell unter "Falsche Anschuldigung, falsche Preise" widmeten und widmen, kann 'unter Ust#nden' geradewegs ins Gefängnis führen. Aber nur unter ganz anderen Umständen:

Kulmbacherin muss fünf Monate ins Gefängnis

Auch ein vermeintlich harmloser Straftatbestand wie etwa eine falsche Verdächtigung kann unter Umständen geradewegs ins Gefängnis führen. Diese Erfahrung musste jetzt eine 49-jährige Frau aus Kulmbach vor der Berufungskammer des Landgerichts in Bayreuth machen.


Die Angeklagte hatte eine andere Frau aus Untersteinach zu Unrecht bezichtigt, ihr eine geringe Menge an Crystal Speed überlassen zu haben. Die Polizei stellte daraufhin die komplette Wohnung der Untersteinacherin auf den Kopf. Umsonst, denn nicht von ihr stammten die Drogen, sondern von einem jungen Mann, den die Angeklagte am Kulmbacher Bahnhof kennengelernt hatte.[...]
>>>> http://www.infranken.de/regional/kulmbach/Kulmbacherin-muss-fuenf-Monate-ins-Gefaengnis;art312,563583