Mittwoch, 14. Juli 2010

Polis-Missbrauch und die Folgen: RLP - Wenn das Polizeischule macht: Schärfere Regeln gegen schnüffelnde Polizisten

"BIG BROTHER IST KEIN BEAMTER...." Ach?!?!??! - Manchmal ist es halt die kleine Tochter .... ;-), die das poliZEIliche Infossystem als poliTIisches missversteht....

Der rührige rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte der Landesregierung Wagner (Strafantrag gegen Google) hat gleich zweimal neu zugeschlagen:

1. In einer (wg. Nürburgring-Affäre/CDU-MdL Michael Billen und Peter Dincher)

Gemeinsame(n) Presseerklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Ministeriums des Innern und für Sport
"Mehr Datenschutz bei Polis"

Polizeiliches  Informationssystem

Polizeiliches Informationssystem

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die missbräuchliche Nutzung des polizeilichen Informationssystems POLIS durch zwei Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags im vergangenen Jahr zum Anlass genommen, das Verfahren der POLIS-Abfragen zu überprüfen und die Notwendigkeit eines verbesserten Datenschutzes zu untersuchen. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Sie führt zu folgenden Ergebnissen:

  1. POLIS ist das tägliche Arbeitsmittel der Polizei, das zur Sachbearbeitung nahezu aller polizeilichen Vorgänge genutzt wird. Pro Monat werden im Land von ca. 7.500 abfrageberechtigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ca. 220.000 Abrufe getätigt. Anhand bestimmter Prüfungskategorien wurden die Abrufe, die im November 2009 getätigt wurden, stichprobenweise überprüft. Dabei wurde deutlich, dass neben den beiden o.g. Missbrauchsfällen in fünf weiteren Fällen Abfragen in unzulässiger Weise durchgeführt wurden. In einem Fall wurden unberechtigt Polizeikollegen abgefragt. In den übrigen vier Fällen handelte es sich um Abfragen von Angehörigen ohne dienstliches Erfordernis. In zwei Fällen war Hintergrund die elterliche Besorgnis wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die eigenen Kinder. Hinweise auf eine unberechtigte Datenweitergabe haben sich dabei nicht ergeben. In einem dieser Fälle wurde (wegen des bisher (sic!) tadellosen Verhaltens der Bediensteten) auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens verzichtet, aber eine schriftliche Missbilligung verfügt. Im zweiten Fall steht die Entscheidung der Behörde noch aus. In den beiden verbleibenden Fällen handelte es sich um Abfragen über einen längeren Zeitraum hinweg, bezogen auf mehrere Angehörige (Kinder, Ehefrau, Geschwister u.a.). In beiden Fällen sind förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das in einem der beiden Fälle eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses wurde zwischenzeitlich eingestellt.
  2. Vor dem Hintergrund dieser Missbrauchsfälle und der sonstigen Feststellungen haben sich der LfD und das Innenministerium auf insgesamt 10 Maßnahmen verständigt, mit denen der Datenschutz bei POLIS-Abfragen verbessert werden soll:
    1. Künftig werden in allen Fällen neben der für die Anfrage verantwortlichen Person auch die konkreten Abfragegründe protokolliert, um auf diese Weise den jeweiligen Abfrageanlass transparenter zu machen, den Missbrauch zu erschweren und mögliche Missbrauchsfälle leichter feststellen zu können.
    2. Soweit technisch möglich werden die jeweiligen Aktenzeichen (Vorgangsnummern aus der Vorgangsverwaltung) im Rahmen der Protokollierung automatisiert erfasst. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung von Abfragen zu bestimmten polizeilichen Aufgabenerledigungen möglich.
    3. Des Weiteren wird öfters als bisher durch Stichproben die Rechtmäßigkeit der Abfragen kontrolliert. Die zentrale DV-Stelle der Polizei wird die dafür notwendigen Protokolldatenbestände den für die Durchführung der Stichproben zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.
    4. Die Einzelheiten des POLIS-Verfahrens werden in einer Generalerrichtungsanordnung festgelegt; der Entwurf dieser Anordnung liegt bereits vor.
    5. Auf der Grundlage dieser Errichtungsanordnung werden die Vorraussetzungen für die POLIS-Abfragen und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Maßnahmen in einer gesonderten Dienstanweisung vorgeschrieben.
    6. Das virtuelle POLIS-Handbuch wird fortgeschrieben und durch eine druckfähige Fassung ergänzt. Sie stehen jedem Abrufberechtigten zur Verfügung.
    7. Durch die Aufnahme in das Handbuch sowie ergänzende Anweisungen und Hinweise sollen alle Zugriffsberechtigten über ihre Rechte und Pflichten bei POLIS-Abrufen unterrichtet werden.
    8. Besondere Schulungsmaßnahmen sollen die Sensibilität dieses Personenkreises erhöhen. Dazu gehören neben einem speziellen Seminarprogramm für Informations- und Kommunikations-Trainer der Polizei auch entsprechende Seminare für Dienstgruppen- und Kommissariatsleiter.
    9. Nach Abschluss der Maßnahmen soll das gesamte POLIS-Verfahren zertifiziert bzw. auditiert werden.
    10. Das Innenministerium wird den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Durchführung der Prüfmaßnahmen und deren Ergebnisse regelmäßig in Kenntnis setzen.

Der Landesbeauftragte und das Innenministerium gehen davon aus, das die vorgenannten Maßnahmen geeignet sind, um das Datenschutzniveau bei der Nutzung des polizeilichen Informationssystems POLIS zu erhöhen. Missbräuche sind nie ganz zu verhindern; sie können allerdings erschwert und die Aufklärungschancen erhöht werden. Dieses Ziel wird mit den o.g. Maßnahmen erreicht.

Rheinland-Pfalz nimmt damit unter Datenschutzgesichtspunkten bei der POLIS-Nutzung einen Spitzenplatz unter den Ländern ein.

http://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2010071201


2.

Datenschutz soll Thema in rheinland-pfälzischen Schulen werden

damit die, die mal Polizisten werden wollen, schon früh sensibilisiert werden ....
14. Juni 2010

Landesdatenschutzbeauftragter stellt Strafantrag gegen Google

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat als zuständige Aufsichtsbehörde bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google in den USA und in Deutschland gestellt. Grund dafür ist die Tatsache, dass Google Daten aus der Nutzung von Funknetzen rheinland-pfälzischer Bürger rechtswidrig erfasst […] mehr

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