Sonntag, 20. Dezember 2009

Das neue FamFG: Untersagung weiterer Vertretung (oder: Muss man AnwältINNeN mögen???)

FUNdstück der Woche:

Prof. Dr. Walter Zimmermann war lange Jahre Vizepräsident des LG Passau und lehrt als Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Er ist ein ausgewiesener Kenner des Familien-, Erb- und Betreuungsrechts und weiß, worauf man in der täglichen Praxis achten muss. [Klappentext]


Das neue FamFG: Untersagung weiterer Vertretung

„Das Gericht kann den in § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 FamFG bezeichneten Bevollmächtigten (also insbesondere Familienangehörigen, Beschäftigten) durch unanfechtbaren Beschluss die weitere Vertretung untersagen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen (§ 10 Abs. 3S.3 FamFG), also z.B. nur schreien und toben. Rechtsanwälte und Notare als Verfahrensbevollmächtigte kann das Gericht zurückweisen, auch wenn sie keinen klaren Gedanken fassen oder ausdrücken können. [...]

Zimmermann, Walter 2009 Das neue FamFG, I. Allgemeine Vorschriften –
S.17 RZ 46


Muss man Anwältinnen (die fehlen oben genderungerecht - auch und gerade wenn sie nur schreine und toben) und Anwälte mögen, gar lieben?
Nein, aber man sollte wenigstens so tun als ob, wenigstens, wenn man an sie verkaufen will, auch wenn sie schon vorher nicht mal ihr
Fachgebiet formell und materiell

und/oder ihren Briefkopf (LG Dresden Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) zur Einhaltung einer seit 2007 bestehenden Regelung (Siehe auch BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF))
gebacken bekommen -
und sie sich vielleicht doch mal dazu durchringen sollten sich fortzubilden.

Prof. Dr. Zimmermann empfehlen wir für die Weihnachtstage:

Dale Carnegie: Wie man Freunde gewinnt ...

Schon allein wegen des enger werdenden Marktes (wenn er nicht gerade zusätzlich bzw. ersatzweise auf direkt auf den End"verbraucher"/Selbstvertreter zielt, der gescheitert ist bei dem Versuch, bei über 150.000 Anwältinnen und Anwälten zwischen Organ, Tumor und Blinddarm der Rechtspflege zu unterscheiden).*

... und der damit geringer werdenden Resourcen des einzelnen Anwalts...

Ganz im Sinne der Sprüche:

China: Wenn Du nicht lächeln kannst, solltest Du keinen Laden eröffnen ..

Deutschland: Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert. (bzw. die die EC-Karte zum Kauf des Buches zücken soll ;-).

* Vom kleinen Zwischenhoch nicht grundsätzlich irritieren lassen. (Kerstin Bund: DIE ZEIT Nr.52 17.12.2009 "Schediungen"): [...]"Die Zahl der Scheidungen ist auch ohne Billig-Ausgang das erste Mal seit 2004 wieder gestiegen, was ja wohl nur bedeuten kann: Den Deutschen geht es einfach noch zu gut."

...Und den AnwältINNeN.(?!?!?)- Fachanwälten für Familienrest

Gutachten belastet. Danach ... …

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Der Rechthaber | 21. Januar 2009 — ... auf dem Klageweg den Gesetzgeber davon zu überzeugen, er möge die Richtereinkommen ... Banken und Versicherungen und mit Anwälten in größeren Kanzleien. Die Unternehmensberatung ... Jahr 2002 sei es sogar zu Einkommenseinbußen gekommen.” Im Hinblick auf ... nach oben angepasst werden muss. Viele Vergünstigungen (Weihnachtsgeld; teilweise Beihilfevorteile) wurden ... der Examensnoten angestellt), dass das anwaltliche Jahreseinkommen bei 55.000 Euro ... Ausnahme. Der Großteil der bundesdeutschen Anwälte arbeitet noch immer in Einer ... , sie wird immer größer. Zu viele Anwälte drängen auf einen Markt ... …

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Rechthaber | 6. Oktober 2008 — ... 80 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland ist das ein Anwalt pro 544 Einwohner (Säuglinge und Kinder mitgerechnet, obwohl diese ... nach felix Austria: In Österreich sind aktuell etwa 7.000 Anwälte zugelassen, das entspricht einem Anwalt pro 1.150 Bürgern. Diese Zahlen sind das Erste, was wir in unserer Kanzlei Referendaren und Bewerbern zeigen, um ihnen die Konkurrenzlage klar zu machen; etliche Berufseinsteiger haben nämlich immer noch eine unrealistische ... Italien gibt es schon 200.000 Advocati. Hier kommt ein Anwalt auf 285 Einwohner. Die Toskana ist also auch keine ... …

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Die Rechtsanwäldin | 29. Februar 2008 — ... reicht es selten für Villa, Jacht und SportwagenElgin Bröhmer, 31: "Es gibt ... Gründe."Dabei kommen die heiratsschwachen und kinderlosen Jahrgänge erst noch... Denn ... insgesamt 146.906 Rechtsanwälte [Anmerkung: und -innen] zugelassen, das sind 2, ... : 143.442), davon 146.906 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,85 %), 334 Rechtsbeistände ... starke Wettbewerbsdruck, dem die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesetzt sind, weiter bestehen ... Bedarf des Marktes ausgerichtete Spezialisierung und die fachliche Kompetenz durch Fortbildung ... so gut verdient wie früher. Und die Anwaltsfirma beginnt, sich zu ... …

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Die Rechtsanwäldin | 27. April 2009 — ... damaligen Bundesgebiet bei 4934 Bürger pro Rechtsanwalt, inzwischen sind wir bei 561 ... runtergekommen... . Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwwälte und -innen 1950: 12.644 ... (2007) 42.647 (zweiundvierzigtausendsechshundertsiebenundvierzig!!!!) Anwältinnen gegenseitig und ihren männlichen Kollegen die Mandate ... bei gleichzeitig größer werdender Nachfrage (==>Alter und Anteil der Alten der Bev.), ... dass inzwischen im Osten die Hausärzte und -innen ausgehen, sollte vielleicht die ... Jura Studium vermiesen." in: Der Rechthaber und neu hier: http://www.rechthaber. ... …

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Das neue FamFG und der enge(r werdende ) Markt

(Stand: 04.08.2009 - 118 EURO)
„Ob sich diese Neuerscheinung allerdings in der Kommentarliteratur zum FamFG durchsetzen wird, muss sich noch zeigen, doch schon jetzt spricht schon einiges dafür, denn die Herausgeber und Autoren sind allesamt ausgewiesene Experten des Zivilverfahrensrechts und liefern hier ein vom Umfang und der Detailtiefe sehr beeindruckendes Werk, das sicher das Zeug dazu hat, sich an diesem engen Markt auch durch durchzusetzen.“ (sm)

JUSTUF (die Homepage könnte auch mal einen Relaunch vertragen!) Ausgabe Dezember 2009 S. 51

Der Markt wird enger !

Einerseits:

zunehmende Zahlder Anwältinnen und Anwälte (und Fachanwältinnen für Familienrest)

... und der Maledivenurlaub als Scheidungsauslöser fällt auch bald flach, äh ins Wasser (bleibt nur noch Weihnachten und das Stoßgeschäft im Januar, zumindest bei der ebenfalls zurückgehenden Zahl der Deutschen ohne moslemischen Migrationshintergrund)

Andererseits:

Siehe destatis:(die steigende Anzahl der Betreuungsfälleund damit Fälle im Betreuungsrecht dürften das nicht ausgleichen ...).

Knackige 26.000 Geburten weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (bis September). Die Wirkung der Abwrackprämie kommt aber erst. Jetzt kommen die Baby-Produktionsmonate Januar, Feb ... 2009.....


Geburten und Sterbefälle

Vorabmeldung der Geburten und Sterbefälle (nach Registrierort- und Monat)1
Deutschland
Gegenstand der NachweisungSeptember
Veränderung gegenüber Vorjahresmonat
Januar bis SeptemberVeränderung gegenüber Vorjahreszeitraum
20082009 2008 2009
1 000%1 000%
1 Die Zuordnung der Tabellenwerte zu den Monaten erfolgt ausschließlich nach dem Monat der Registrierung der Meldung im Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis stattgefunden hat. Es ergeben sich insbesondere zum Jahreswechsel methodisch bedingte Abweichungen zu an anderer Stelle veröffentlichten Angaben. Ein Vergleich der Daten ist nur mit den innerhalb der gleichen Tabelle ausgewiesenen Vorjahresangaben zulässig.
X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ist.
Lebendgeborene60,160,0-0,1517,5491,6-5,0
Gestorbene67,663,8-5,7635,4630,5-0,8
Überschuss der Geborenen (+) bzw. Gestorbenen (-)-7,6-3,8X-117,8-138,9X

Paul Anthony Samuelson (1915 - 2009): Der letzte Generalist

Das Nachwort der Woche:
DIE ZEIT 17.12.2009 Nr. 52 - WIRTSCHAFT - Seite 34

[...]"Der letze Generalist trieb die Theorie voran. Und er schrieb eine Dissertation, die fast schon ein Lebenswerk war. Mit WASSILY LEONTIEF und JOSEPH SCHUMPETER hatte der Doktorrand zwei der größten Ökonomen seiner Zeit als Betreuer.AM Ende der Prüfung soll SChumpter den Kollegen spöttisch gefragt haben:

>>Und Wassily, haben wir die Prüfung bestanden?<<

[...]

Anwältinnen betrügen - Advocaten betriegen - Hönns Betrugslexikon 1743 (1753)


"Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte.[...]" LESSING in seiner Rezension ("Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.") zu:

Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

So kömmt's denn auch, dass die Advocaten gleich an dritter Stelle antreten.

Wo sie wohl landen würden, wenn es damals schon Ranking/Ratings gegeben hätte, under nicht wohl daran getan hätte, alle Berufsstände alphabetisch zu ordnen, wie LESSING meinte... ;-).

Advocaten betriegen

  • wenn sie die Unternehmen zu unnöthigen Streit und Rechtfertigung, um ihres schändlichen Eigennutzes willen, verleiten,

  • Wenn sie das Factum verkehren, um dadurch die Gegenpartey sowol, als den Richter hinter das Licht zuführen,

  • Wenn sie ihren Clienten Instruction geben, daß sie das Factum oder ein und andere ihnen schädliche Umstände läugnen und verschweigen.

  • Wenn sie die Sachen geflisssentlich protahiren (verzögern).

  • Alzu viele Beweis-Articul, weitschweifige undoft Bücher-große Defensions-Schriften übergeben, nur damit sie von vielen Bogen viele Thaler bekommen mögen.

  • Wenn sie ihre Clienten in Sportuln übersetzen, und viele unnöthige Gänge und Reisen anschreiben,

  • Wenn sie gar ein in Rechten hochverbotenes Geding mit ihrer Parthey machen, daß diese ihnen statt der schuldigen Sportuln, ein gewisses von demjenigen Geld-Quanto, worüber gestritten wird, bey Ausgang der Sache und dessen Erhebung geben sollen.

  • Wenn sie dem unschuldigen Clienten nicht offenhertzig voraus sagen, daß dessen Sache oder Forderungin Rechten den Stich nicht halte, sondern ihn noch wohl zum Proceß animiren, an statt, daß sie den Clienten mit seiner Boden-losen Sache von sich weisen sollten.

  • Wenn sie bey Verspielung der Sache dessen Schuld von sich zur Ungebühr auf den Richter schieben, und solches ihrer Partheyweiß machen.

  • Wenn sie Armen, denen sie ex officio constituiret (beigeordnet), ihre Sache nicht gehörig deduciren (durchführen), über das Knie abbrechen oder vor sie unbilligen Vergleich machen und eingehen.

  • Wenn sie sich ihre Arbeit nach dem Bogen zahlen lassen, auf solche aber zu wenig Zeilen bringen und sonsten die Wörter weitläufig schreiben und zuviel Platz lassen.

Natürlich müsste das Buch dringend gender korrigiert werden, wie schon die griechische Mythologie, die Bibel, die Geschichtsgeschreibung ...

Aber einstweilen bis zur allgemeinen Verunsicherung durch den Scanroboter von Google, der aus den Abraum den löbliche Projekt wie das Gutenberg-Projekt oder textlog ließen, nochmals durchwühlt und alles, aber wirklich alles ins Netz stellt, nochmal ein Auszug aus dem Original von 1743(1753) - auf dass es nicht untergehe:

Hönn, Betrugslexikon

http://www.textlog.de/lessing-betrugslexikon.html



Betrugslexikon, worinne die meisten Betrügereien in allen Ständen nebst den darwider guten Teils dienenden Mitteln entdeckt werden, von G. Paul Hönn, D. F. S. G. Rat und Amtmann in Coburg. Neue und verbesserte Auflage. Coburg 1753. Die erste Ausgabe dieses Werks erschien 1720. Zehn Jahre darauf erfolgte eine zweite, welche der Verfasser mit einer Fortsetzung vermehrte. Nach dieser ist die gegenwärtige abgedruckt worden, doch so dass man die Vermehrungen an gehörigem Orte eingeschaltet hat. Wir können zu ihrem Ruhme nichts sagen als das, was man vielleicht gleich Anfangs zu dem Werke selbst gesagt hat, dass es denen, welche betriegen wollen, eben so nützliche Dienste leisten könne, als denen, welche sich nicht wollen betriegen lassen. Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte. Es ist bekannt, dass er auch den Poeten einen Artikel gewidmet hat, wovon die Punkte Nummer 4 und 6 in neuern Zeiten bekräftigt worden und seit 1740 mit folgenden zu vermehren sind: »12) Auch betriegen die Poeten, wann sie den Reim weglassen, und gewaltig auf ihn schimpfen, um für Dichter angesehen zu werden, welche denken. 13) Wann sie sich mit lateinischen Littern drucken lassen, und ein lateinisches Sylbenmaß nachstümpern, um die Leute zu überreden, als wenn sie den Virgil und Horaz skandieren gelernt hätten. 14) Wann sie sich in Banden zusammen tun, damit, wie der höfliche Grieche sagt, eine Hand die andre wasche, oder mit dem groben Deutschen zu reden, ein Esel den andern kratze. 15) Wann sie den Pegasus, welchen ein Merkur mit Mühe und Not halten kann, anstatt des Bacchus Reitpferd, das ein Silen mit Skorpionen treiben möchte, auf ihre Titel stechen lassen etc.« Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.



Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

http://www.abebooks.de/search/sortby/3/kn/Betrugslexikon

Betrugslexikon. Kurzeingerichtes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden. Gekürzt und mit einem Nachwort versehen von Johannes Müller. Mit Illustrationen von Werner Klemke.

Hönn, Georg Paul

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Buchbeschreibung: Berlin, Rütten & Loening, 1960. 2. Aufl. 179 S. Druck in Rot und Schwarz. Farbig illustr. Orig.-Pbd. (oberes Kapital ursprünglich eingerissen und geklebt). Buchnummer des Verkäufers 76442



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2. Kurzeingerichtetes Betrugslexikon worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdeckt zu werden. 2. Auflage.

Hönn, Georg Paul:

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Buchbeschreibung: Rütten & Loening Berlin., 1960., 1960. 178 Seiten. Illustrationen von Werner Klemke. Oktav. Gebunden. Einband nachgedunkelt. Buchnummer des Verkäufers 18629



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3. Betrugs-Lexicon : worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider guten Theils dienenden Mitteln entdecket und: Fortgesetztes Betrugs-Lexicon ( gebundene Ausgabe ) (ISBN: 3570049620 / 3-570-04962-0)

Hönn, Georg Paul:

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Buchbeschreibung: Sonderausg., fotomechan. Nachdr. d. Orig.-Ausg., Coburg, Pfotenhauer, 1724 u. 1730 Gütersloh : Prisma-Verlag, 1981. 461, 116, 16 S. , 19 cm sehr guter Schutzumschlag Guter Zustand, geringe Gebrauchsspuren, sofort verfügbar - looks good - altersbedingt etwas nachgedunkelt - Versand in neuem Luftpolsterumschlag - Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anbei - Lizenz d. Zentralantiquariats d. Dt. Demokrat. Republik, Leipzig. - Ausg. für d. Bundesrepublik Deutschland, Westberlin, Österreich u.d. Schweiz. - In Fraktur. - Betrug / Lexikon, Wörterbuch , Betrug / Wörterbücher, Lexika Hönn Betrübereyen Ständen Betrugs-Lexikon Betrugslexikon Betrugs-Lexicon Betrugslexicon. Buchnummer des Verkäufers 113833

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