»Bei so viel Alkohol geht doch nichts mehr«
Butzbach (jwn). . Weil sie ihren Bekannten einer Vergewaltigung bezichtigt und ihn angezeigt hat, wurde eine 21-jährige Butzbacherin zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Damit ist die wegen des angeblichen Vorfalls krankgeschriebene Verkäuferin noch mit einem blauen Auge davon gekommen. [...] Artikel vom 13.11.2013 - 17.46 Uhr
Am folgenden Abend hatte sie ihn via Facebook gefragt, ob ihm der
»supergeile Sex« auch Spaß gemacht habe, ergaben die Recherchen der
Polizei. Auch in der Folgezeit habe sie versucht, Kontakt zu ihm
aufzunehmen. Doch der Butzbacher blockte ab. »Ich war zu keinem
Zeitpunkt an einer engeren Bindung mit ihr interessiert«, sagte er.
[...]
Wie klang die 'Parallelstelle' im Kachelmann-Fall dazu nochmal?
"Denn die Schilderung der angeblichen Tat erschien schon der Polizeibeamtin, die die Strafanzeige aufnahm, wenig glaubwürdig, wie aus einem Aktenvermerk hervorgeht. Hätte die Polizeibeamtin die Angeklagte präzise danach gefragt, welche Strafe sie sich denn für ihren Bekannten erwarten und erhoffen würde, und hätte sie darauf »Freiheitsentzug« geantwortet, hätte die Strafe ganz anders, nämlich mehrjährig und ohne Bewährung, sein können – wegen versuchter schwerer Freiheitsberaubung. Da ihr diese Absicht aber nicht nachzuweisen war, blieb es bei der falschen Verdächtigung."[...]
Ein Mann mit so viel Alkohol im Körper, da geht doch rein gar
nichts mehr«, versuchte er den Richter und auch die junge Staatsanwältin
zu überzeugen. Mit Erfolg, denn die Anklagevertreterin hielt seine
Aussagen für glaubhaft und forderte deshalb für die junge Dame eine
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20 Euro. »Wahrscheinlich hat sie aus
Eifersucht gehandelt, als sie merkte, dass sie bei ihm nicht landen
konnte.«
Auch Richter Grün ließ den Verteidiger abblitzen, der für seine
Mandantin Freispruch gefordert hatte. »Wenn eine Frau vergewaltigt wird,
dreht sie sich danach nicht einfach um und schläft wieder ein oder
fragt am nächsten Abend, ob ihm der geile Sex gefallen hat«, begründete
der Richter seinen Urteilsspruch. Die neunmonatige Gefängnisstrafe habe
er noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, weil sie bisher strafrechtlich
nicht aufgefallen sei. Damit sie aber auch spüren sollte, dass sie einen
großen Fehler begangen habe, brummte er ihr zusätzlich 30 Stunden
gemeinnützige Arbeit auf.
http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Butzbach/Artikel,-Bei-so-viel-Alkohol-geht-doch-nichts-mehr-_arid,458371_costart,1_regid,3_puid,1_pageid,73.html
Und dann gleich noch ein Nicht-Fall-Fall in der Kante?!
Wir warten's mal ab:
Artikel vom 15.11.2013 - 14.47 Uhr
"Vergewaltigung vor der Kamera?
Butzbach/Friedberg (tan). Vergewaltigung oder falsche
Verdächtigung – darüber hat eine Jugendrichterin des Friedberger
Amtsgerichts zu befinden. Auf der Anklagebank sitzt eine 21-jährige
Butzbacherin.
[...]
Der »Filmfreund« betonte gestern vor Gericht, dass er nicht zum ersten
Mal Sexvideos mit der Angeklagten gedreht habe. Auf dem besagten Film,
bei dem die Frau eine Decke über dem Kopf hatte, sei die Angeklagte
jedenfalls »nicht leblos« gewesen."[...]
Die Jugendrichterin will nun die medizinischen Unterlagen der Untersuchung der Angeklagten auswerten, die sich auch auf Drogen hatte untersuchen lassen. Der Prozess wird Anfang Dezember fortgesetzt.