Wenn das Schule macht, ja wenn das bei Gericht Schule macht, dann wird man auch in Gerichten Gebetsräume einrichten müssen (und Waschräume, die rituelle Waschung gehört schließlich dazu!) - Und das nicht nur in Gerichten, wo die Kreuze bereits abgenommen wurden und schon im Keller liegen.
Interessant, dass es solche Gebetsräume in türkischen Schulen in der Türkei nicht gibt ... . - auch dort die Schüler, der sich für einen besseren Moslem hält, wie mancher arabische Geschäftsmann in arabischen Ländern auch das Gebet nachholen kann/muss.
Irgendiwe erinnert diese Entscheidung, wenn auch unter anderen Vorzeichen, an jenen Akt der Familienrichterin, die eine Härtefall-Scheidung wegen Schlagens durch den Ehemann nicht zulassen wollte, weil die Frau unter dem KORAN bzw. arabisch-islamischen Ritus geheiratet habe oder jenen Einbenennungsversuch eines angeblich arabisch-islamischen Paares.
Neben der gelegentlichen Lektüre des GG wird daher allahlmählich aber dringend die Einführung eines Gleichbetrachtungsbeauftragten bei Verwaltungen und Gerichten empfohlen, der wenigstens einen Hauch von Grundbildung bzgl. des Korans ggfls. im Crash-Kurs vermitteln kann.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Update:
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Wenn schon, denn schon: Imamischer als der Imam ....