Soweit die Zahlen bis 2014 (Stand: 26.05.2015!). Für 2015 dürfte es in nächster Zeit spannend werden. Und für 2016, dem Jahr der Gesetzesänderung (siehe unten) erst im Sommer 2017.
Ob ein Hans Falla seiner litarischen Figur, dem Alkoholiker Stuff in "Bauern, Bonzen, Bomben" immer noch diese legendären Worte in den Mund legen würde? ( „Mich betäuben,
weg sein, vergessen. Das schweinischste Handwerk auf der
Welt: Lokalredakteur sein in der Provinz…") Wenn ab 2016 dann die revolvierenden Einnnahmen der 'gitachten nicht weggefallen ein werden, so doch noch arger schrumpfen ist ja wohl schon vorgesorgt, da vor ein paar Jahren schon, also 'rechtzeitig' bzw. recht zeitig 'querulatorische Persönlichkeitsstörung' ins ICD-10 aufgenommen werden konnte. (nur zur Erinnerung: Homosexualität galt auch schon mal als Krankheit ... im Moment ja gerade mal nicht )
BTW/Obiter dictum: Interessant andererseits die 'Knicke' vor der strafrechtlichen 'Freigabe' der Homosexualität bzw. des strafbefreiten Abschlachtens, Zerstückelns, Absaugens ... Töten von Föten in den PKS der Polizei bzw. Strafverurteilungsstatistiken/destatis (SazBuAmt)...
http://www.springermedizin.at/artikel/35698-querulanz-pathologisches-misstrauen-und-die-paranoide-persoenlichkeitsstoerunghttp://www.psychosoziale-gesundheit.net/pdf/Int.1-Querulanten-Teil%201.pdf
https://www.aerzteblatt.de/pdf/86/5/a260.pdf
https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/michael-kohlhaas-querulanten-noergler-quengler
Quick & dirty: Wg. Mollath/Merk/Brixner/Kröber/Leipziger, Rückert/Lakotta/Lapp (kurz: LaLa) (Bayern?) und so..: "Die Karriere der §§ 63 und 64 StGB mal im Chart
Hochinteressant die Charts zur Entwicklung der §§ 63, 64 seit 1970 ... und nicht nur bei der Frage wie neu denn noch immer die neuen Bundesländern bei alten Fragestellungen sind (immerhin liefert Meck-Pomm. 'nachrichtlich'): Wer glaubte, dass nun Bayern 'führend' sei, der/die kann vor einem Wahn gerettet werden: Es ist BaWü, das gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional (r ...
Die Rechtsanwäldin- 1357 Leser -
Nachgefragt am 29. April 2016 "Mollath-Paragraph" geändert. Bundestag beschließt höhere Hürden für Unterbringung in der Psychiatrie.
Der Fall Mollath, den REPORT MAINZ aufgedeckt hat, hat jetzt auch politische Folgen. Zwei Jahre nach dem Gustl Mollath frei gelassen wurde hat der Bundestag eine Änderung des Paragraphen 63 (StGB) beschlossen.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz hat aufgrund des Anstiegs der Zahl an Personen, die laut dem Paragraphen 63 des Strafgesetzbuches (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind und der Diskussion aktueller Fälle, hierunter auch der Fall um Gustl Mollath, eine Prüfung dieses Paragraphen angeordnet. Hierzu wurde bereits im Februar 2014 eine interdisziplinär besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. 2015 lagen die Ergebnisse vor. In einer Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Neuauflage des Paragraphen 63 heißt es: "Ziel ist es, dass Betroffene besser vor unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig langen Unterbringungen geschützt sind, ohne dass wir das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit aus den Augen verlieren. Lebenslange Unterbringungen sollen zwar nach wie vor möglich sein, aber nur noch in wirklich schweren Fällen."
Klaus Hoffmann, „Die Renaissance der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung“ – Herausforderungen für die forensische Psychotherapieforschung in:
Festschrift für Wolfgang Heinz,
Seite 642 - 652
zum 70. Geburtstag
1. Auflage 2012,
ISBN print: 978-3-8329-6637-9,
ISBN online: 978-3-8452-3972-9,
DOI:
10.5771/9783845239729-642
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