Justizminister Heinz Georg Bamberger sprach sich im Rahmen eines Vortrags bei der Katholischen Akademie Trier gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. "Die wiederholten Forderungen nach schärferen Sanktionen waren immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen und Gesetzesinitiativen. Sie haben sich aus guten Gründen nicht durchsetzen können", so Bamberger.
Bamberger lehnte in seinem Vortrag den sogenannten "Warnschussarrest", die Forderung nach der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende sowie die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre ab. "Ich sehe in dem 'Warnschussarrest' keine sinnvolle jugendgerichtliche Sanktion. Auch die wiederholt erhobene Forderung nach der vermehrten Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende ist alles andere als überzeugend und vor dem Hintergrund des geltenden Rechts auch überflüssig. Die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe führt gerade nicht zu einer erhöhten abschreckenden Wirkung. Ein Straftäter, der trotz einer drohenden zehnjährigen Haft zur Tat entschlossen ist, wird sich auch von einer fünf Jahre höheren Strafobergrenze nicht abschrecken lassen."
Verfehlt wäre nach Ansicht von Bamberger auch die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit. "Der Versuch, die Probleme der Jugendkriminalität durch eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu lösen, käme einer 'Kapitulationserklärung' der Kinder- und Jugendhilfe gleich." Eine allgemeingültige Grenzziehung für den Zeitpunkt des Eintritts der Verantwortungsreife lasse sich ohnehin nicht verlässlich bestimmen, so der Minister weiter.
Bedenken äußerte der Justizminister weiterhin gegen die seit 2008 bestehende Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter.
Das Jugendstrafrecht müsse in erster Linie mögliche Fehlentwicklungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden korrigieren. "Das Jugendstrafrecht ist maßgeblich vom Erziehungsgedanken geprägt. Forderungen nach Rechtsverschärfungen werden diesem Gedanken weder gerecht, noch können sie halten, was sich ihre Verfechter von ihnen versprechen. Sie sind sogar kontraproduktiv, weil sie den Blick auf die eigentlich zu leistende Aufgabe verstellen, nämlich die Ursachen der Kriminalität wirksam zu bekämpfen", bekräftigte Bamberger.
Das geltende Jugendstrafrecht biete bereits ein sehr flexibles und vielseitiges Instrumentarium zur Reaktion auf das Verhalten junger Straftäter, das den individuellen Besonderheiten von Tat und Täter hinreichend Rechnung trage.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz PM 12032010
Jugendstrafrecht