Freitag, 12. März 2010

Lie to me - Schweres Geschütz - Quotensensation auf VOX

Politik, etc. - das Volk hat wohl doch noch nicht genug von der Lüge ;-)

Nachdem die - ungelogen !- mit Grammies überschüttete Serie LIE TO ME am letzten Mittwoch sogar gegen die desperaten Hausfrauen abgeräumt hat (Kress: "
Lie to me" gelingt ein Traumstart "), sind wir doch am nächsten Mittwoch wieder alle dabei - Lost in body language translation. Zumal bei u.a. dem höchst aktuellen Thema: Sexueller Mißbrauch oder Mißbrauch mit dem Mißbrauch durch die Miss?!?!?

Dazu auch:
sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/

Lie to me

21.15 - 22.10 VOX
Schweres Geschütz
Moral Waiver
Krimiserie, USA, 2009, Folge 2
Mit:
Tim Roth (Dr. Cal Lightman)
Kelli Williams (Dr. Gillian Foster)
Brendan Hines (Eli Loker)
Monica Raymund (Ria Torres)
Kristen Ariza (Heidi)
Die Soldatin Sheila Lake bezichtigt ihren Kompanieführer Sergeant Russell Scott, sie sexuell missbraucht zu haben. Da Scott noch nie zuvor einer solchen Tat beschuldigt wurde und eine tragende Rolle bei gefährlichen Einsätzen in Krisengebieten spielt, zieht das Militär Dr. Cal Lightman hinzu. Er soll gemeinsam mit seiner neuen Mitarbeiterin Ria Torres ergründen, ob Sheila Lake die Wahrheit über die Vergewaltigung sagt. Schon bei den ersten Interviews bemerken Cal und Ria, dass Sheila zwar sehr emotional über den sexuellen Missbrauch spricht, ihre Körpersprache und Mimik jedoch nicht den geschilderten Erlebnissen entspricht. Um herauszufinden, warum Sheila lügt, bestellt ...

mehr:


Der kress-Quotencheck:
Vox-Serie "Lie to me" gelingt ein Traumstart


Ungelogen, eine Quotensensation:
Die neue Vox-Serie "Lie to me" hat eingeschlagen wie eine Bombe. Aus dem Stand lockte Tim Roths Analysekunst 4,14 Mio Gesamtzuschauer an. Mit 2,40 Mio jüngeren Neugierigen zwischen 14 und 49 Jahren angelte sich der Neustart zudem den Zielgruppen-Tagessieg (Marktanteil: 17,7%). Bleibt abzuwarten, wie lange der Muttersender RTL murrend zusieht.

Jugendstrafrecht: Verschärfung des Jugendstrafrechts ist keine Lösung

Justizminister Heinz Georg Bamberger sprach sich im Rahmen eines Vortrags bei der Katholischen Akademie Trier gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. "Die wiederholten Forderungen nach schärferen Sanktionen waren immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen und Gesetzesinitiativen. Sie haben sich aus guten Gründen nicht durchsetzen können", so Bamberger.

Bamberger lehnte in seinem Vortrag den sogenannten "Warnschussarrest", die Forderung nach der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende sowie die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre ab. "Ich sehe in dem 'Warnschussarrest' keine sinnvolle jugendgerichtliche Sanktion. Auch die wiederholt erhobene Forderung nach der vermehrten Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende ist alles andere als überzeugend und vor dem Hintergrund des geltenden Rechts auch überflüssig. Die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe führt gerade nicht zu einer erhöhten abschreckenden Wirkung. Ein Straftäter, der trotz einer drohenden zehnjährigen Haft zur Tat entschlossen ist, wird sich auch von einer fünf Jahre höheren Strafobergrenze nicht abschrecken lassen."



Verfehlt wäre nach Ansicht von Bamberger auch die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit. "Der Versuch, die Probleme der Jugendkriminalität durch eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu lösen, käme einer 'Kapitulationserklärung' der Kinder- und Jugendhilfe gleich." Eine allgemeingültige Grenzziehung für den Zeitpunkt des Eintritts der Verantwortungsreife lasse sich ohnehin nicht verlässlich bestimmen, so der Minister weiter.



Bedenken äußerte der Justizminister weiterhin gegen die seit 2008 bestehende Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter.



Das Jugendstrafrecht müsse in erster Linie mögliche Fehlentwicklungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden korrigieren. "Das Jugendstrafrecht ist maßgeblich vom Erziehungsgedanken geprägt. Forderungen nach Rechtsverschärfungen werden diesem Gedanken weder gerecht, noch können sie halten, was sich ihre Verfechter von ihnen versprechen. Sie sind sogar kontraproduktiv, weil sie den Blick auf die eigentlich zu leistende Aufgabe verstellen, nämlich die Ursachen der Kriminalität wirksam zu bekämpfen", bekräftigte Bamberger.

Das geltende Jugendstrafrecht biete bereits ein sehr flexibles und vielseitiges Instrumentarium zur Reaktion auf das Verhalten junger Straftäter, das den individuellen Besonderheiten von Tat und Täter hinreichend Rechnung trage.


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz PM 12032010

Jugendstrafrecht