Dienstag, 14. Februar 2012

UNWAHR ABER FASSBAR - FASSBAR ABER UNWAHR: "Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat"

1:9 ?!?!?Wenn sich auch nur noch einer außerhalb des wissenden Fachpublikums kopfschüttelnd wundern sollte, woher die auf rund 13% gesunkene Verurteilungsquote (CHARTS HIER) herkommt. Hier findet sich EIN Ansatz: "Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Jetzt hat die Frau im Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz gestanden: Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt."[>>>mehr: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865.html]
Schon wieder 9 (in Worten: neun!) potentielle Mitglieder für die Kachelmann-Stiftung auf einen Schlag? 



Und was mach die Medien?   Auch hier heute kein Fragezeichen! GENAU! Business as usual: Die Mutter wir schon als "Mutter der Geschädigten" bezeichnet, obwohl erst MORGEN das Urteil fällt!
Dem Medienanwalt der Stiftung dürfte so schnell die Arbeit nicht ausgehen: 
"Sex mit der Stieftochter

Polizist soll die Tochter seiner Gattin vergewaltigt haben

Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Anklage soll ein 56-jähriger Polizist aus dem Raum Aalen seine Stieftochter in drei Fällen vergewaltigt haben. Seit Dienstagmorgen verhandelt das Landgericht Ellwangen seinen Fall. Nach der Anklageverlesung wurde die Öffentlichkeit zwischenzeitlich ausgeschlossen. Ein Urteil soll bereits am heutigen Mittwoch gefällt werden."

http://www.schwaebische-post.de/600039/

OLG Köln zu Kachelmann: Medien dürfen NICHT uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichtenUrt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11

Das sollte durch das heutige Urteil und die Debatte um Professorengehälter NICHT untergehen. "Das Berichterstattungsinteresse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen (Urt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11).

Verlesung des Vernehmungsprotokolls nur an Saalöffentlichkeit gerichtet

Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die berichteten Umstände später Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen seien, in welcher das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut verlesen worden war. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden und seien von den Beklagten auch in der Berichterstattung nicht in einen solchen Zusammenhang gerückt worden."
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5573/olg-koeln-zu-kachelmann-medien-duerfen-nicht-uneingeschraenkt-aus-oeffentlicher-verhandlung-berichten/
Auch SPRINGERS Hamburger Abendblatt  "muss" nolens volens berichten:
"

Ex-ARD-Wettermoderator

Jörg Kachelmann vor Gericht erfolgreich gegen Medien


Der ehemalige ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte gegen die Berichte mehrerer Medien über seinen Vergewaltigungsprozess geklagt."
http://www.abendblatt.de/kultur-live/article2188089/Joerg-Kachelmann-vor-Gericht-erfolgreich-gegen-Medien.html 

Kachelmann-Fall: Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung

Handelsblatt - ‎vor 39 Minuten‎
In einem Prozess veröffentlichte Details dürfen nur in Presseberichte fließen, wenn sie in Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen, so das Oberlandesgericht Köln. Berichte müssten „zurückhaltend und ausgewogen“ sein. Beim Sender main.tv arbeitet ...

Kachelmann verbucht einen Erfolg gegen Medien

suedostschweiz.ch - ‎vor 1 Stunde‎
Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Die Medien hätten Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres verbreiten ...

Deutschland: Kachelmann bekommt Recht

drs.ch - ‎vor 22 Minuten‎
Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die Zeitungen «Bild» und «Bild am Sonntag» geklagt. Das Oberlandesgericht Köln kam zum Schluss, dass die Medien Details aus Kachelmanns Privatleben nicht hätten veröffentlichen dürfen.

Kachelmann: Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung

Derwesten.de - ‎vor 1 Stunde‎
Köln. Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem Leben des ehemaligen ARD-Wettermoderators nicht ohne ...

Jörg Kachelmann vor Gericht erfolgreich gegen Medien

Hamburger Abendblatt - ‎vor 1 Stunde‎
Der ehemalige ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte gegen die Berichte mehrerer Medien über seinen Vergewaltigungsprozess geklagt. Köln. Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über ...

COMPUTERBILD: JURABLOGS - GESETZE, RECHT UND BERATUNG

GESCHAFFT! ;-) Unter surftipps@computerbild.de kann der/die geneigte Computerbild-Leser/-in "Geniale" WWW-Seiten melden, in der Hoffnung, dass sie es dann irgendwann in die COMPUTERBILD-PRINT Rubrik BRANDAKTUELL Internet SURFTIPPS DER WOCHE (müsste ja DOPPELWOCHE heißen  (5/2012 S. 30)- ähnlicher Fehler wie bei EMMAs Pascha des Monats statt (nur noch) Quartals) schafft. Diese Woche(!)/Diesen Monat war es dann endlich soweit: "COMPUTERBILD präsentiert interessante, neue oder frisch überarbeitete Internetangebote. Der Schwerpunkt in dieser Ausgabe: ANLAUFSTELLEN FÜR RECHTS- UND GESETZESFRAGEN." Nicht nur an prominentester/erster Stelle der insgesamt 5 Tipps zum Thema "Gesetze, RECHT und BERATUNG", sondern auch als einziger mit 3 Screenshots Hauptseite, Juristische Presseschau, Twitter-Angebot - die anderen je 1 ) findet sich:

Auf die Aktivität bei FACEBOOK wird auch hingewiesen. ;-)
Mal schauen, ob es mehr Traffic für die JURABLOGS bringt. Schade: Ein Hinweis auf die RSS-Feed-Funktion fehlt.
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Dann erst kommen:
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