Falschaussage
21-Jährige hat Vergewaltigung im Taxi offenbar erfunden
Der Taxifahrer sollte sich [dennoch] melden
Gleich 2 Nicht-Fall-Fälle in einer Woche, die den Nonsens der PKS-Definition vom 'aufgeklärten Fall' dem Letzten - natürlich nicht Terre des difamations und 'ihrem' Institut in Hannover (KfN) - augenfällig machen: Im ersten Nicht-Fall-Fall gilt der Nicht-Fall-Fall als nicht aufgeklärt, DA die fleißige und akribisch und vorurteilslos ermittelnde Polizei herausfand, dass es sicvh um einen FAKE, also gar nicht um einen Fall, handelte. Im zweiten Nicht-Fall-Fall kam die 'Auflösung' dann vor Gericht, allerdings nicht einmal im Beschuldigungsjahr (weswegen ohnehin nicht Jahresaufklärungen und Verurteilungen/Aburteilungen aufeinander gepappt werden dürfen (weitere Unwissenschaftlichkeit des KfN).
Zuerst nochmal die Nonsens-Definition:
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:
Als Aufgeklärter Fall wird die rechtswidrige (Straf-)Tat bezeichnet, für die nachdem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tatergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist.
Also i Klartext heißt das: Für die POLIZEI gilt ein Fall einer FAKE-Vergewaltigung bereits als aufgeklärt, wenn die Phantastin nur den Namen ihres (EX-)Partners, Ehemanns, Chefs, Arbeitskollegen vor der Polizei als Beschuldigten AUSSPRICHT. (Umgekehrt: Ermittelt die Polizei dagegen, dass es sich gar nicht um einen Fall handelt, gilt der Nicht-Fall eben genau nicht als aufgeklärt, die Polizeidienststelle/Direktion erhält keinen Bonus-Punkt im Ranking bei den Aufklärungsquoten... Noch Fragen?)