Donnerstag, 29. Juli 2010

LG Mannheim: Steigt da jemand von der örtlichen STA ("Kavallerie der Justiz") doch tatsächlich vom toten, wenn auch immer noch hohen Roß/Gaul?

Hört! Hört!
Wie dem auch sei, das Ding ist längst eine Sache für den Inneausschuß des Landtages - auch der LV des dortigen "Weissen Ring". Und in ganz Deutschland ist es Zeit für einen Re-Paradigmenwechsel!

STA Mannheim: Ihr werdet's nie verstehen. Ermitteln ist Eure Sache nicht.


Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum: 29.07.2010

Kurzbeschreibung:

Auf die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom heutigen Tag wird Bezug genommen. Von Anfragen bzgl. einer Stellungnahme des Landgerichts Mannheim zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe bitte ich abzusehen.

Lediglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ohne Einfluss auf die von Gesetzes wegen unanfechtbare und damit bestandskräftige Entscheidung des Landgerichts Mannheim über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die damit verbundene Durchführung einer Hauptverhandlung ist.

Ob die Hauptverhandlung gegen Herrn Kachelmann - wie bereits angekündigt - am 06. September 2010 beginnt, ist aufgrund der veränderten Sachlage derzeit nicht abzusehen. Wir werden Sie rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis setzen.


Dr. Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent)

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1257395/index.html?ROOT=1160629

Jörg Kachelmann: 9 Regeln für die Frau-Sexualstrafrecht Wunderwaffe für Frauen? Was machen Männer ohne RAe Birkenstock u/o Höcker und Sabine Rückert


Der Weg ist das Ziel ....http://www.jurablogs.com/suche?s=shortcut+to+justice

Sexualstrafrecht

Wunderwaffe für die Frau

Die Strafanzeige wegen sexueller Übergriffe ist eine ungemein effiziente und beliebte Kampfmassnahme für Frauen in der Trennung. Es gilt allerdings ein paar Regeln zu beachten.

Von Alex Baur

1 - Dass Frauen im Zuge einer Trennung oder Scheidung angebliche sexuelle Übergriffe ihres Lebenspartners ins Spiel bringen, gilt seit Jahren als gerichtsnotorisch. ....

2 - Verurteilungen sind in solchen Fällen relativ selten, in der Regel steht Aussage gegen Aussage. Doch das Urteil ist gar nicht Ihr Ziel, sondern das Verfahren. Ihn völlig zu zerstören, wäre unklug, zumal wenn Sie noch Geld von ihm erwarten. Allein der Vorwurf des sexuellen Übergriffes wird Ihren Ex aus der Bahn werfen und in die Defensive zwingen

...
Auch die bereits vorhandenen Kommentare sind hochinteressant:

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2010-13/artikel-2010-13-sexualstrafrecht-wunderwaffe-fuer-die-frau.html

Und hier geht's morgen am 09.04.2010 wohl weiter:

24.03.2010


Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, im Juni 2009 beginnt der Prozess. In dessen Verlauf kommen Zweifel an der Aussage der Ehefrau auf, die sich in Widersprüche verstrickt. Im Januar 2010 wird der Angeklagte nach 13 Monaten aus der Haft entlassen.[...]

Wortgefecht der Rechtsanwälte



Bei der gestrigen Fortsetzung der Verhandlung liefern sich Verteidiger Hartmut Diesel und die Vertreterin der Nebenklage, Ruth Streit, ein Wortgefecht. Es geht um die Frage, ob eine Zeugenschutzbeamtin vor Gericht aussagen soll. Der Leitende Polizeidirektor lehnt dies ab, da sich aus dem Dialekt der Beamtin Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort der von ihr betreuten Ehefrau ergeben könnten. Wegen der "hohen Gewaltbereitschaft" des Angeklagten sei "von Racheplänen auszugehen". Das Gericht will die Beamtin dennoch vorladen. Das Argument mit dem angeblich verräterischen Dialekt sei "an den Haaren herbeigezogen". Der Prozess wird am 9. April fortgesetzt.

Justiz

Kainsmal der Mediengesellschaft

Über die Verhaftung Jörg Kachelmanns wegen angeblicher Vergewaltigung wird auf allen Kanälen berichtet. Ein kurzer Weg zur öffentlichen Vorverurteilung.

Von Reinhard Mohr/WELTWOCHE
[...]


So weit, so klar. Doch im Falle prominenter Zeitgenossen ist die Gefahr der Vorverurteilung praktisch gar nicht auszuschliessen. Das mussten vor Kachelmann schon andere erfahren. Zum Beispiel der Moderator Andreas Türck, gegen den 2004 Anklage erhoben wurde, weil er auf einer Brücke in Frankfurt am Main eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Im September 2005 wurde er freigesprochen – die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers und anderer «Tatzeugen» war im Prozess stark erschüttert worden. Dennoch fand der 42-Jährige nie wieder zurück ins Rampenlicht.

Auch der weltberühmte Zauberkünstler David Copperfield wurde 2007 mit einem Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert. Zwei Tage lang, so die Anklage, habe er die 21-jährige «Miss North Seattle», Lacey L. Carroll, auf seiner Privatinsel bei den Bahamas zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Copperfield bestritt vehement, und trotz intensiver Untersuchungen des FBI kam es nie zum Prozess. Anfang 2010 wurde die Anklage endgültig fallen gelassen. Inzwischen befindet sich Carroll selbst in Haft: Wegen «Prostitution» und «Falschaussage».

  1. » SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Sorgerecht ...

    28. Juni 2009 ... SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Sorgerecht. Geschrieben von: maennersache | 28.06.2009 |. Déjà vu? Déjà entendu? In Trier? ...
    maennersache.blog.volksfreund.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/ - Im Cache - Ähnlich
  2. » Vergewaltigung vorgetäuscht - mal wieder? Zur Begründung einer ...

    6. Sept. 2009 ... http://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/06/28/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/ ...
    maennersache.blog.volksfreund.de/.../vergewaltigung-vorgetaeuscht-mal-wieder-zur-begruendung-einer/ - Im Cache
  3. MICHAEL DOUGLAS / Vergewaltigung vorgetäuscht - rechte Demo ...

    7. Sept. 2009 ... http://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/06/28/sms-laesst-luegengebaeude- ... SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Sorgerecht ...
    www.jurablogs.com/.../vergewaltigung-vorgetaeuscht-rechte-demo-ausgeloest - Im Cache - Ähnlich

Falschbeschuldigung – WikiMANNia

SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen. Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ...

Die Rechtsanwäldin | 28. Januar 2010 — ... der ach so "couragierten indischen Frauen aus einem Elendsviertel in Indien via RTL, BILD und Münchener Presse als "Shortcut to justice" in die entreichernden Münchener Schickeria und quasi-live in die deutschen Wohnzimmer zu portieren (wie weoland die Beckers ... die deutsche Frauenbewegung, die in Angesicht des inzwischen eingetretenen Mangels weiblicher Entrechtung in Deutschland auf Faktion-Filme wie "Shortcut to justice" über den FERNEN OSTEN ausweichen muss(te). Frau wird sich zum nächsten GeDENK(sic!)tag etwas anderes ausdenken ... …

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Die Rechtsanwäldin | 22. Januar 2010 — ... und Goran Munizaba geht weiter (Sill in love-hate - wäre wohl besser?!?!?): Jetzt sogar mit echter Schwiegermutter (wie in Indien "Shortcut to justice"). Die Konstru-Doku-Soap geht weiter: Wie dachten schon es hätte gestern gar niemand ... . noch genauer genommen sogar nur eine Pressemitteilung, dass es durchschnittlich nur 7 Minuten seien, aber was soll's.) Wie gesagt - "shortcut to justice" - wir geraten juristisch-publizistisch-medial wohl immer mehr in eine Akü-Gesellschaft. RTL und BILD ("Schwiegermutter mischt sich in ... …

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Die Rechtsanwäldin | 21. Januar 2010 — ... Ehemann aus Frankreich gehört werden: Diese Ehe sei nur als Scheinehe geschlossen worden, so der Rechtsanwalt. Inzwischen klingt's wohl eher nach dem Motto: "Geht Milch, geht Butter, geht Quark." ... - oder nach "SHORTCUT TO JUSTICE">>>>>>>>>>> " Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Januar 2010 I. Es verhandeln: am 05.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als ... …

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Die Rechtsanwäldin | 20. Januar 2010 — Shortcut to justice – Sarah Kern und Goran Munizaba und das Gewaltschutzgesetz Rosenkriege in KINO und ... Anteilnahme am Schicksal der Frauen von „Shortcut to Justice“ erinnert mich an die Aussage von ... in Neues Deutschland Einer der Höhepunkte des „Halbtotale“-Filmfestivals Münster ist der Dokumentarfilm „Shortcut to Justice“ von Daniel Burkholz und Sybille Fezer ... -kinder-mit-durchschnittener-kehle-im-8b73c05_1.html SHORTCUTS zu rechtfertigen, da man(n) inzwischen ... Na, auf jeden Fall: Wenn solche „Shortcuts to justice“ wie im Falle Kern/Munizaba ... …

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Siehe auch Expertisen zu Hochstrittigen Scheidungen - Verhältnis Beschuldigungen und Verurteilungen ...

Kachelmann et al: Enthüllung: Falsche Anschuldigungen - Falsche Preise

Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...]

Aber auch an diese Meldung wird man erinnert:

“SMS läßt Lügengebäude einstürzen…” http://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/06/28/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/

Was solche Falschanschuldigungen individuell für die betroffenen Männer bedeuten, kann man erahnen bzw. nachlesen in der Studie: “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt.

Was diese Falschanschuldigungen durch weibliche TÄTERINNEN den Staat kosten (inkl. der "Falschdemo" oben - Migranten, immer wieder gerne genommen!!!!) sollte dringend mal berechnet werden.

Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia „semper aliquid haeret“ - (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen - dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.


Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:
• die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
• das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
• die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
• die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
• das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.

Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist,
befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.

http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung

Weblinks Mehr: http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung

9 Regeln für die Frau: Sexualstrafrecht Wunderwaffe für die Frau

Die Rechtsanwäldin | 8. April 2010 — ... ? In Trier? ... maennersache.blog.volksfreund.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau- einstuerzen-sorgerecht/ ... ://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/06/28/sms-laesst-luegengebaeude- einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/ ... - Im Cache - Ähnlich Falschbeschuldigung – WikiMANNia SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen. Um sich ... …

Die Rechtsanwäldin | 24. März 2010 — ... ein Restverdacht bleibt. [...] Zu Falschbeschuldigungen und "induzierten Erinnerungen: http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung Besonders nett: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen, Badische Nachrichten 27. Juni 2009 http://www.polizei.bayern.de/niederbayern/amberg/news/presse/aktuell ... …

Die Rechtsanwäldin | 2. Oktober 2009 — ... Trennungen betrieben wird. Kein Wunder auch, wenn man sieht, wie entspannt die STA solche Mißbrauchsfälle anschließend behandelt (z.B. auch "SMS läßt Lügengebäude einer Mutter einstürzen..."). Man wird den Eindruck nicht los, dass da mancher etwas die Bodenhaftung verloren hat und sich keinerlei Gedanken ... …

Die Rechtsanwäldin | 7. September 2009 — ... eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...] Aber auch an diese Meldung wird man erinnert: “SMS läßt Lügengebäude einstürzen…” http://m
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Blaubeuren/Ulm: Vergewaltigung vorgetäuscht | SÜDWEST PRESSE Ulm ...
7. Juli 2009 ... Einen schlechten Scherz hat sich jetzt eine 35-Jährige erlaubt, der nicht nur auf Kosten einer Internetbekanntschaft, sondern auch auf ...
[Bekanntheitsgrad: #121,117] www.swp.de/.../Blaulicht-Vergewaltigung-vorgetaeuscht;... - Im Cache - Ähnlich
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Schwandorf: Vergewaltigung vorgetäuscht | ramasuri.de
Eine 17-jährige Schwandorferin hat eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Die Jugendliche hatte im Januar im Internet angegeben im Oktober vergangenen Jahres ...
[Bekanntheitsgrad: #984,430] www.ramasuri.de/.../reference.aspx?ref_ID=53603 - Im Cache - Ähnlich
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pasinger.de - Nachrichten: Vergewaltigung vorgetäuscht ...
pasinger.de - das Online-Magazin für Pasing, Obermenzing und Aubing: Nachricht: Vergewaltigung vorgetäuscht! [ Medienträchtige Vergewaltigung durch falsche ...
[Bekanntheitsgrad: #1,355,868] www.pasinger.de/showcontent.php?ConID=98 - Im Cache - Ähnlich
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RegioTicker: Vergewaltigung vorgetäuscht:...
Vergewaltigung vorgetäuscht: 23-Jährige muss Geldstrafe zahlen. Westerburg Am Amtsgericht in Westerburg wurde eine 23 Jahre alte Frau aus dem Oberwesterwald ...
[Bekanntheitsgrad: #30,208] rhein-zeitung.de/on/.../rzo577401_normaltext.html - Im Cache - Ähnlich
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Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war ...
2. März 2009 ... Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in den frühen Abendstunden des „Weiberdonnerstags“ war vorgetäuscht. ...
[Bekanntheitsgrad: #3,302] www.webnews.de/.../Vergewaltigung-einer-16-Jaehrigen-am-Weiberdonnerstag-war-vorgetaeuscht.html - Im Cache - Ähnlich

VOX, "Lie to me" wieder ins Programm!

Aber subito!

Vox populi - Volksentscheid!

Wenigstens die Wiederholung der 1. Staffel!

Und ab MONTAG, NDR, ist der MANN auf SENDUNG "Das Wetter präsentiert Jörg Kachelmann"! - Dieser Weg wird ein leichter sein ....

Die Zeit bis zum 6. September muss überbückt werden, wenn es überhaupt noch zur Hauptverhandlung im Falle Jörg Kachelmann kommt und nicht der örtliche Vertreter der Kavallerie der Justiz, Lars-Torben Oltrogge, endlich von diesem toten Gaul absteigt. - Und: Nicht mal ein Wort zur angeblcihen Fluchtgefahr!

Man lese die Begründung des OLG Karlruhe.

Das ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Lange "eine ganz deutliche Ansage, auch später für die erkennende Strafkammer. Diese Aussage heißt, es bestehen ganz erhebliche Zweifel an der Aussage der Anzeige-Erstatterin, der angeblich Geschädigten."


Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg

Datum: 29.07.2010

Kurztext:

Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Jörg Kachelmann wurde aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 wegen des Vorwurfs, die Nebenklägerin in der Nacht vom 08. auf den 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt und sich deshalb der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, am 20.03.2010 festgenommen und befand sich danach bis heute ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim am 17.05.2010 Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben hatte, wies die dort zuständige Strafkammer am 01.07.2010 einen Antrag des Angeschuldigten auf Aufhebung des Haftbefehls zurück und ordnete die Haftfortdauer an. Der noch am selben Tag über seinen Verteidiger erhobenen Haftbeschwerde des Angeschuldigten half das Landgericht am 02.07.2010 nicht ab und legte die Akten dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung über das Rechtsmittel vor. Dieses hat Erfolg.

Vor dem Hintergrund der am 09.07.2010 erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens und der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat der 3. Strafsenat im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zunächst auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 1 Satz 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdacht hingewiesen, der einen stärkeren Verdachtsgrad erfordere.

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010 sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juli 2010

(3 Ws 225/10)

Hinweise auf den Gesetzestext:

§ 112 StPO

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. ...

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

...

2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), ...

§ 203 StPO

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.


Jörg Kachelmann kommt in diesen Minuten frei!

Na, diese Blöße konnte man sich doch selbst in Mannheim bzw. OLG Karlsruhe nicht dauerhaft vor den lauernden Medien aus Saudi-Arabien, Weißrussland, Nord-Lorea, China und Tchad, Nigeria etc. geben: Haftbefehl aufgehoben!

Das ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Lange "eine ganz deutliche Ansage, auch später für die erkennende Strafkammer. Diese Aussage heißt, es bestehen ganz erhebliche Zweifel an der Aussage der Anzeige-Erstatterin, der angeblich Geschädigten."



Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.
Volltext der PM unten oder hier OLG KARLSRUHE.


Der dritte Strafsenat des OLG entschied, dass "im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe".
Für das Oberlandesgericht steht angesichts eines "bestreitenden Angeklagten" und der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin in diesem Fall "Aussage gegen Aussage" vor. Bei dem mutmaßlichen Opfer könnten "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht. (ZITAT OLG nach SPIEGEL online)


Jörg Kachelmann kommt frei!


BILD - vor 12 Minuten gefunden
Jörg Kachelmann sitzt seit 20. März in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung erhoben Der ...
TV-Wettermoderator Kachelmann kommt frei- FOCUS Online
Jörg Kachelmann kommt frei- Spiegel Online
Inhaftierter Wettermoderator: Haftbefehl aufgehoben Kachelmann ...- sueddeutsche.de
STERN.DE - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
Alle 277 Nachrichtenartikel »

Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg

Datum: 29.07.2010

Kurztext:

Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Jörg Kachelmann wurde aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 wegen des Vorwurfs, die Nebenklägerin in der Nacht vom 08. auf den 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt und sich deshalb der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, am 20.03.2010 festgenommen und befand sich danach bis heute ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim am 17.05.2010 Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben hatte, wies die dort zuständige Strafkammer am 01.07.2010 einen Antrag des Angeschuldigten auf Aufhebung des Haftbefehls zurück und ordnete die Haftfortdauer an. Der noch am selben Tag über seinen Verteidiger erhobenen Haftbeschwerde des Angeschuldigten half das Landgericht am 02.07.2010 nicht ab und legte die Akten dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung über das Rechtsmittel vor. Dieses hat Erfolg.

Vor dem Hintergrund der am 09.07.2010 erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens und der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat der 3. Strafsenat im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zunächst auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 1 Satz 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdacht hingewiesen, der einen stärkeren Verdachtsgrad erfordere.

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010 sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juli 2010

(3 Ws 225/10)

Hinweise auf den Gesetzestext:

§ 112 StPO

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. ...

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

...

2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), ...

§ 203 StPO

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html?ROOT=1180141


Miss Verständnis Ex- clusiv: Matteo Baldo erklärt (sich) und Lothar Matthäus wie es zu dem netten Fehler ("Liliana") kam

Lothar Matthäus, Kristina Liliana Tchoudinova (Miss under Mädchenname modelnd, Miss Understanding und Miss Discover) und Matteo Baldo - lost in Translation?
Nachdem Lothar Matteo, der auf Englisch sprach, zugehört hatte, verstand er alles - und verzieh(t) (sich). (Auch wir ahnen, was da bei der Kommunkation zwischen Kristina Liliana Tchoudinova und Matteo Baldo schiefgelaufen sein könnte. Und verzeihen auch. Aber nun is' abba auch gut, oder?))
Übrigens: Wußten sie schon, dass man in und außerhalb der Regel das Studium an französischen Hochschulen - und Paris (wir verraten da kein Geheimnis) liegt in Frankreich absolviert werden muss. Das dürfte auch der Grund sein, warum zahlreiche Schulen in Deutschalnd (insbesondere im grenznahen Raum zu Frankreich) das sogenannte Abi-Bac anbieten. Also nochmal für Herrn Matthäus: Für ein Studium an einer französischen Hochschule sollte frau Französisch können. Dämmert's jetzt?

Es geht aber weiter ;-) - also noch ein Miss Verständnis und "nette Fehler":

Jetzt spricht der Mann, der mit Liliana die Matthäus-Ehe kaputt knutschte Matteo B., sind Sie mit Liliana zusammen?




Und weil es so schön war, noch ein Werbevideo hinterher.

(Übrigens hat es SAT1 endlich geschafft das tränenreiche GESCHNITTENE Video 8:34 zu hosten, leider nicht mehr das kurzzeit fehlerhaft eingesteltte "Rohmaterial mit Off-Kommentaren, Duzen und Regieanweisungen etc. Aber immerhin das noch bei dem Weinen nach der Frage zur Gewalttätigkeit: "Alles klar. Machen wir Pause" - !!! Später: "Willst Du was trinken" - Sie antwortet stets mit SIE... Doch noch Regieanwesiungen OHNE BILD am Ende - Es entspricht nicht dem, was gesendet wurde.). Schade drum. Da geht viel Wahrheit verloren:
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/stars-and-stories/video/clips/clip_exklusives-liliana-interview_27958/)
in einer besch"eidenen" Qualität. Das 9:58 ungeschnittene bei Youtube ist da besser + Teil 2 4:52 (inklusive "Arschloch" aus dem Off bei 0:21) . .... zum direkten Vergleich!

Lost in Translation

Jörg Kachelmann: Noch mehr Gschmäckle? - Jetzt auch noch Weisse-Ring-Fahndung in Foren und Blogs

Der Fall wird immer bizarrer: Nicht nur, dass man sich offensichtlich in Mannheim stets bemüht im Strafrecht selbst stets eine Nasenlänge vor Naumburg (Familienrecht-Fall Görgülü) zu liegen Wörz et al - siehe auch hier). Was der Kölner Stadtanzeiger gestern hübsch so zusammenfßte: "Es ist nicht das erste Mal, dass Strafrechtler die Mannheimer Justiz aufs Korn nehmen. In einem Interview mit dem Schweizer Fernsehen kritisiert zum Beispiel Professor Martin Killias (Zürich) die Untersuchungshaft, für die es eigentlich keine Gründe gebe. Von Verdunklungsgefahr könne keine Rede sein: „Normalerweise würde man eine solche Person wieder freilassen, allenfalls mit Kaution.“ Killias räumt zwar eine gewisse Fluchtgefahr ein, geht davon aber aus, dass dies für Kachelmann keine Option sei, weil er danach die Schweiz nie verlassen könnte und ihm ohnehin in seiner Heimat der Prozess gemacht würde. „Kachelmann ist in Haft“, so urteilt er über die Staatsanwaltschaft Mannheim, „weil man nicht das Gesicht verlieren will.“ ... Richter Seidling begeht bei seiner Verteidigung, wenn man der „Schwetzinger Zeitung“ glaubt, den für einen Juristen fast unverzeihlichen Fehler, als er sagt: „Das alles ist schlicht nicht wahr, ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt. . . Im Gegenteil, ich kenne die Leute nicht einmal.“ Das ausgelassene Wörtchen „mutmaßlich“ hat prompt den Kommentar eines Strafrechtler in der Schweizer „Sonntagszeitung“ heraufbeschworen. Der Regensburger Professor Henning Ernst Müller: „Sollte er tatsächlich von 'Opfer' statt von 'mutmaßlichem Opfer' gesprochen haben, wäre das ein ernsthafter Anlass zur Besorgnis der Befangenheit.“ Denn ob es sich bei Simone um ein Opfer handle oder nicht, soll ja gerade der Prozess klären. "

Nein, nein: Es geht noch weiter: Anwalt des VERMEINTLICHEN Opfers (dessen Opferstatus es ja erst festzustellen gilt!) ist im Landesvorstand des "Weissen Ring.", der sich - so erzwingt es das Gesetz der ungegenderten(!) Logik - um Opfer von Verbrechen kümmert Da muss man sich auch nicht mehr wundern, wenn da etwas an Vorbeurteilung von Öffentlichkeit, Medien, Polizei , STA und Richter abstrahlt - ud bspw. der Richter bereits vor Beginn der HV (siehe oben) von "Opfer" statt von "mutmaßlichem Opfer" spricht.
Im Grunde ist ein solches Amt mit einem gerade im Strafrecht (und nicht Bau-, Familen- Verwaltungrecht etc.) aktiven Anwaltsdasein UNVEREINBAR - und diskrediert nachhaltig das Ansehen der Organisation. (Aber das Ganze einem Betroffenen klarzumachen, dürfte ungefähr so schwierig sein, wie einem Alkoholiker das Bekenntnis zu seinem Alkoholikerdasein oder einem befangenen Richter seine EIGENE Einsicht zur seiner Befangenheit zu entlocken ... ein Teufelskreis, äh -ring halt.)

Denn nach Lage der Dinge kann es sein, dass durchaus Herr Kachelmann eines Tages vorstellig weren wird/muss.

Wir haben es so in der Nase, dass sich alsbald nach der Sommerpause wohl selbst der Landtag BW bzw. einer seiner Ausschüsse mit der ganzen Szenerie, die wohl eher an das Justizsystem von Molwanien, das Land des schadhaften Lächelns" erinnert, wird beschäftigen müüssen.

Bedauerlicherlich ist allerdings, dass ausgerechnet die Frankfurter Rundschau meint, Medien- bzw. Kollegnschelte betreiben zu müssen, gerade an einer der wenigen Kolleginnen, die IHREN Beruf als Journalistin und als 4. Gewalt ernstnimmt, einen Arsch in der Hose hat und noch wneigstens echten Recherche-Journalismus betreibt, den man sonst nur von amerikansischen Fiktion-Serien kennt.

Denn die andere Seite der Medaille der Vorverurteilung des Jörg Kachelmann als Täter ist die allzu frühere Einstufung der schon zahlreichen Lügen und Widersprüche überführten Gegnerin und eines sie absichernden durcgegenderten Netzwerks, das eher an das Schweigekartell verschiedener katholischer Institutionen ud Verdeckungskriminalistik erinnert.

Dass man da bei der FR gleich auch noch auf die Foren-- und Bloggerszene (allen voran die aus der Schweiz bloggende und in die Debatte Struktur bringende Rita Eva Neeser) - inzwischen Teil 14) draufhaut, versteht sich fast von selbst. Gefährdet diese doch langfristig Lohn und Brot der untergehenden Klasse, die aus Schiss (womöglich, weil man selbst auch schon mal falsch geparkt hat) sich nicht(mehr) traut ihrer ureigensten Aufgaben nachzugehen und allenfalls erst einsteigt, wenn es allen Spatzen von den Dächern "twittern".

Ja ist es denn die Möglichkeit?

https://www.weisser-ring.de/internet/weisser-ring-e-v/vereinsstruktur/index.html

Fachbeirat Medizin/Psychologie

Prof. Dr. Günther Deegener (Vorsitzender)
Friedegunde Bölt
Prof. Dr. Rudolf Egg
Dr. Ferdinand Haenel
Dr. Christian Lüdke

Prof. Dr. Günter H. Seidler


Mitglieder der Fachbeiräte

Fachbeirat Aus- und Weiterbildung

Dr. Helgard van Hüllen (Vorsitzende)
Günter Bruhns

Thomas R. J. Franz

Sabine Hartwig
Rudi Justen
Ruth Stöpper
Klaus Wilke



Neuer Landesvorsitzender und Stellvertreter gewählt!

Am 04.10.2009 wurden in Gernsbach der neue Landesvorsitzende Herr Erwin Hetger (Landespolizeipräsident a. D.)und Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz als sein neuer Stellvertreter gewählt.

Bei der außerordentlichen Landesversammlung des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg wurde Herr Landespolizeipräsident a. D. Erwin Hetger als neuer Landesvorsitzender und Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz als sein Stellvetreter gewählt.

Beide erhielten bei der Wahl 100% der abgegebenen Stimmen in der Versammlung.[...]

https://www.weisser-ring.de/internet/landesverbaende/baden-wuerttemberg/hohenlohekreis/news/details/article/11781/6313/index.html