Auf die Reaktion der zuständigen Kammer darf man gespannt sein...
Sittenwidrige Löhne
Rechtsanwalt zahlte 1,53 Euro pro Stunde
- Ein Anwalt hat seinen Bürohilfen 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro
Stundenlohn gezahlt. Weil das Jobcenter den Rest aufstocken musste, hat
es den Mann verklagt.
- Das Gericht gab der Behörde Recht: Die Löhne seien sittenwidrig gewesen.
Stundenlohn von 1,53 Euro ist sittenwidrig
Im Streit um
Lohndumping
hat eine Arbeitsagentur aus Brandenburg vor Gericht gewonnen. Weil er
sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt etwa
3400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die pro Stunde nur
1,53 beziehungsweise
1,64 Euro verdient hatten.
Für den Steuerzahler sei das nicht hinnehmbar, heißt es in der Klage des
Jobcenters. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde
nun Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Damit war die Berufung
gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen
April erfolgreich. [...]
Presseübersicht Landesarbeitsgericht - Berlin.de
Entscheidungen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Berlin.de
… Schilderungen zufolge vergreifen sich
Anwälte,
die knapp bei Kasse sind, zudem gehäuft am Geld ihrer Auftraggeber.
Haftpflichtversicherer sprechen von einem Anstige der Schadensfälle
wegen Kunstfehlern.[...] FAZ Samstag 5.März Nr. 54 Seite 13
Prekariat im AnwaltsstandVon Joachim Jahn Die Branche wird um eine schmerzliche Selbstreinigung nicht herumkommen…
… Das Wort “
Prekariat” - ich gebe es freimütig zu – war mir neu. Insofern trägt der Beitrag “Ach was? “
Prekariat
im ANwaltsstand” von der/die Rechtsanwäldin erfreulicherweise zu meiner
Bildung bei. Zwar finde ich den Begriff nicht in meinem aktuellen
Duden-App, aber bei Wikipedia. Die dortige Erklärung habe ich als Anlage
ans Ende dieses Textes…