Sonntag, 17. Oktober 2010

Fall Jörg Kachelmann/BILD-Alice Schwarzer - Leidet BILD bereits an Aliceheimer?


Wir ahnten es: Das Engagement der alten kinder und partnerlosen Feministin und nationweit bekannten Lügnerin Alice Schwarzer ("Ich habe abgetrieben.") als ahnungslose, seltenst anwesenden ProzesskommentaTORIN könnte BILD noch teuer zu stehen kommen. Dabei war die BILD-Redaktion doch schon durch die unqualifizierten und hetzerischen Beiträge in der Anne-Will-Show gewarnt. Nun legte sie nicht nur in ihrem Männerhass verblendet ihre prozessuale Unkenntnis (insbesondere zu § 55 II StPO) bloß, sondern auch die zur Historie des Falles Kachelmann, zu dem sie dennoch schon eine dezidierte Meinung hat. .
BILD musste kleinlaut und kleingedruckt und gedrückt bereits zurückrudern. Keineswegs hat Kachelmann selbst oder sein persönliches Umfeld zunächst verlauten lassen, es handele sich um eine Stalkerin.
Sondern BILD selbst streute diese Fehlinformation eines Geschäfts"partners" Kachelmanns. ...
MEHR>>>>>>>>>>>>>>>>>>BILDblog Ja, BILD, mehr von diesem Müll! Dann schafft sich BILD selbst ab. Durch EMMA/Alice. Hätte man(n) es sich besser wünschen/vorstellen können?

Satire-Gipfel 7.10.10 4/4 Matthias Richling und Alice Schwarzer zu Jörg Kachelmann



Passend zur Burka-Light der Großinquistorin: schwarzes T-Shirt "Ich lerne noch!"
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Motivinformationen

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Klassisch geschnittenes T-Shirt für Männer, 100% Baumwolle, Marke: B&C
Achtung: In der Größe 3XL sind nicht alle Farben verfügbar.

‎"3.6.3.2 Auskunftsverweigerungsrecht...Der
Bundesgerichtshof hat jüngst (FN11) den anerkannten Anwendungsbereich des §55 StPO erweitert. Nach dieser Entscheidung soll zur Auskunfstverweigerung auch derjenige Zeuge berechtigt sein, der befürchten muss, dass der Angeklagte auf seine Aussage mit einer Gegenanzeige zu verfolgbaren Taten (zum Nachteil des Zeugen) reagiert. Allein die Gefahr (sic!) derartiger "Retourkutschen" soll die Gefahr einer Strafverfolgung und damit das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts begründen." Artkämper, Heiko: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, Hilden, 2007, 1. Auflage S. 29

http://www.openpr.de/pdf/174030/Polizeibeamte-als-Zeugen-vor-Gericht-Lehr-und-Studienbrief-von-Dr-Heiko-Artkaemper-soeben-erschienen.pdf
Der Autor, Dr. Heiko Artkämper, trat 1993 in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Seit
Mai 1995 ist er Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund; im Jahr 2006
wurde er zum Gruppenleiter ernannt.
;-))))

In Vorahnung????

Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO

Mittwoch 6. Oktober 2010 von RA Ratzka

Der Kollege Siebers weist hier auf einen eher unrühmlichen Zwischenfall hin, der darauf hindeutet, dass nicht jeder Anwalt das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO begriffen haben dürfte. Da dies wohl auch für eine Teil der (anwaltlich nicht vertretenen) Zeugen gilt, hier eine kleine Erläuterung: http://www.bella-ratzka.de/das-zeugnisverweigerungsrecht-nach-%C2%A7-55-stpo/

dort auch schon seherisch...
  1. RA Werner Siebers schrieb:

    Leider kennen die wenigsten Richter diese Feinheiten und meinen, mit der Belehrung: Sie müssen sich hier nicht selbst belasten.

    alles getan zu haben, obwohl diese Belehrung schlicht falsch weil unvollständig ist.





http://www.rnf.de/videoportal/sendung/im_talk_tag_9_im_prozess_gegen_joerg_kachelmann


Kachelmann-Prozess: Der Schweizer misstraut den deutschen Richtern ...

13. Okt. 2010 ... Sie trug schwarze Kleidung, Lederstiefel und ein dunkles Tuch um den Hals. ... Ohne den angeklagten Kachelmann eines Blickes zu würdigen. .... Blick.ch ist das meistbesuchte Portal der Schweiz für Nachrichten aus den ...


Ach übrigens!



http://www.welt.de/vermischtes/article10358493/Fall-Kachelmann-hat-eine-neue-verwirrende-Facette.html


Am Montag wird die Aussage des mutmaßlichen Opfers Sabine vor Gericht erwartet. Zuvor tauchte ein ominöser Erpresserbrief auf.

http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/17/wetter-tv-experte-joerg-kachelmann/polizei-versucht-erpresserin-zu-verhaften.html

Eine Frau behauptet, Kachelmanns Unschuld beweisen zu können, forderte dafür 10 000 Euro! Die Polizei versuchte, sie zu schnappen.