750 Euro Geldbuße, zu zahlen an den Verein Frauen helfen Frauen. [sic!]
Eurasburg - Polizei nahm angeblichen Sex-Täter in Eurasburg fest. Nun verurteilt Amtsgericht 22-Jährige zu Gefängnisstrafe.
Es ist ein Albtraum jedes Mannes: Morgens um vier steht ein halbes
Dutzend Polizisten vor der Tür. Die Handschellen klicken. Der Vorwurf:
Vergewaltigung. Einem 64-jährigen Eurasburger ist genau das passiert.
Doch der Mann hatte Glück im Unglück. Nach knapp 24 Stunden in
Polizeigewahrsam konnte er die Arrestzelle wieder verlassen. Die Frau,
die ihn dort hineingebracht hatte, gab zu, dass sie die Vorwürfe frei
erfunden hatte. Sie musste sich nun wegen Vortäuschens einer Straftat,
falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten.[...]
Sie habe Angst gehabt, dass ihr Peiniger ungeschoren
davonkomme, ließ die Frau ihre Verteidigerin erklären. Um sicher zu
gehen, dass er auf jeden Fall wegen der Körperverletzung zur
Rechenschaft gezogen wird, habe sie die Auseinandersetzung mit der
Vergewaltigung garniert. Nach den äußerst detaillierten Schilderungen
des angeblichen Opfers hatten die ermittelnden Kripobeamten „keinen
Zweifel an der Vergewaltigung“, wie ein Polizist als Zeuge bestätigte.
Daraufhin wurde der mutmaßliche Sex-Täter festgenommen.
„Ich
schäme mich dafür“, erklärte die 22-Jährige vor Gericht und tupfte sich
ein paar Tränen aus dem Gesicht, nachdem Richter und Staatsanwältin ihr
die Leviten gelesen hatten. „Sie haben den Frauen einen Bärendienst
erwiesen. So etwas erfindet man nicht. Die Körperverletzung hätte
gereicht, da muss man nicht noch draufsatteln“, hielt Richter Helmut
Berger der jungen Frau vor, die „es mit der Wahrheit nicht so genau
nimmt“. Schon ein paar Wochen zuvor hatte sie in einer
Gerichtsverhandlung zugunsten ihrer angeklagten Freundin wissentlich
falsch ausgesagt. [Und dann noch Bewährung?!?!?]
Nun bekam die 22-Jährige die
Quittung: Ein Jahr und drei Monate Gefängnis (für drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt) sowie 750 Euro Geldbuße, zu zahlen an den Verein
Frauen helfen Frauen. „Wer uns anlügt, wird bestraft, und das nicht zu
knapp“, machte Berger in seiner Urteilsbegründung deutlich. Bei
Falschaussagen und falscher Verdächtigung sei vom Gericht kein
Entgegenkommen zu erwarten.
http://www.merkur-online.de/lokales/wolfratshausen/eurasburg/frei-erfundende-vergewaltigung-4466169.html
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