Wie Mutti es braucht???
BTW: Heute - PHOENIX -Spanien unterm Halbmond - DOKU 8.15 Uhr - 10.05 Uhr 07.11.2009 (siehe unten)
Im dem Fall hatte die Hansestadt Lübeck einem Antrag auf Änderung des Nachnamens eines Sohnes eines iranischen Vaters und einer deutschen Mutter nach der Scheidung entsprochen. Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen. Hiergegen klagte der iranische Vater, erschien aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Hansestadt Lübeck. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung lägen vor. Für die Fälle der sogenannten „Scheidungshalbwaisen“ gelte, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich sein müsse, sie sei also nur möglich, wenn das Kindeswohl sie gebiete und andere dagegen sprechende Interessen nicht überwiegen. Ansonsten gelte der Grundsatz der Namenskontinuität des Kindes. Es reiche nicht aus, wenn die Namensänderung nur dazu dienen solle, dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen, die mit der Namensverschiedenheit zum sorgeberechtigten Elternteil zusammenhängen.
Kinder könnten nicht völlig konfliktfrei in das Leben treten. So müssten sie mit der Scheidung und Namensverschiedenheit der Eltern zu leben lernen. Hier hatte der Sohn im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen. Zudem sei er der einzige in seiner Familie mit einem anderen Nachnamen. Gegen die Urteile ist Antrag auf Zulassung der Berufung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht möglich (Az. 14 A 126/08 und 14 A 167/07).
Die Probleme mit dem "islamischen Namen" fielen ihr natüüüürlich erst nach der Trennung und Scheidung auf. Aber so wird wenigstens ein Schuh draus... und macht das Ganze in Deutschland wneigstens (noch) Sinn zum Schutze und Wohle des Kindes.
Genau umgekehrt versuchte die Mutter marokkanischer Herkunft in DIESEM Fall ( 9 UF 116 08 OLG Koblenz mehrere Fundstellen im Netz und FamRZ 05/2009 Seite 439) gegen KORAN (SURE 33,4 ) und Verstand zu "argumentieren", um dem gemeinsamen Kind den urdeutschen Namen des verhassten Ex-Mannes auszutreiben und gegen den syrischen ihres inzwischen deutschen zweiten Ehemannes zu ersetzen, weil das Kind (man höre, lese und staune) Probleme beim Zoll in Damaskus habe (Wobei die dortigen Zöllner - bereits durch den Film "Die syrische Braut weltweit berühmt-berüchtigt - offensichlich den KORAN auch nicht zu kennen scheinen.
Übrigens NOCH WAS FÜR DIE aLLGEMEINBILDUNG. Nur eine der monotheistischen Religionen leitet die Religionszugehörigkeit (abgesehen von der Konvertierung) von der Mutter ab. Na? Genau.
PHOENIX -
Spanien unter dem Halbmond
Sendetermine
Fr, 06.11.09, 20.15 Uhr
Sa, 07.11.09, 08.15 Uhr
In Nachspielszenen und Historiker-Interviews skizziert die Dokumentation die bewegte Geschichte von "Al Andalus" - von der Eroberung durch die Araber im Jahr 756 bis zur Vertreibung ihrer letzten Nachfahren aus Spanien 1614 unter Phillip III.
Gedreht wurde an Originalschauplätzen in Spanien und im gesamten Mittelmeerraum. Archivbilder, Statements von Historikern und inszenierte Szenen illustrieren die wechselvolle 900-jährige Geschichte der Mauren, Juden und Christen auf der Iberischen Halbinsel.
Ein Film von
http://phoenix.de/content/phoenix/tv_programm/spanien_unter_dem_halbmond/271519