Ja, ist denn heut' scho' Ostern? -
Wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung ermitteln Justiz und Kriminalpolizei gegen einen gerichtlich beeideten Psychologie-Sachverständigen. Im Verhör hat der Gutachter nun „Fehler“ zugegeben: er sei „arbeitsmäßig extrem überlastet“ gewesen.
Der Psychologe, für den natürlich auch über Österreich hinaus die Unschuldsvermutung gilt, tritt seit Jahren als Gutachter in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich auf. [...]
Für Deutschland gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung, dass nichts passiert ist und nichts passieren kann.