Montag, 23. März 2015

DEUTSCH FÜR DEUTSCHE: LG Neubrandenburg - FREISPRUCH 24 Jahre nach NICHT-VERGEWALTIGUNG - Familienverhältnisse «dämonisiert»

Die heute 36 Jahre alte Stieftochter habe ihre Erlebnisse sehr detailreich geschildert, erklärte Deutsch. Die Kammer sei aber der Meinung, dass die Frau die Familienverhältnisse «dämonisiert» habe.[...]Dieser Fall zeigt einem die Grenzen der Möglichkeiten auf, an die Wahrheit heranzukommen“, sagte Richter Carl Christian Deutsch ...






MEMMINGEN/REGION: FREISPRUCH - KEINE VERGEWALTIGUNG! - Überraschung für wen, SWP?

Das Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen Kneipenwirt wegen Vergewaltigung ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Den Aussagen des Opfers mangelte es laut Gericht an Glaubwürdigkeit. [...] "Viel zu viele Zweifel" gab es laut Richter Herbert Krause am Ende des Verfahrens. Das Gericht müsse deshalb für den Angeklagten entscheiden. Unter dem Vorwand, das Café putzen zu sollen, war die Frau am Tattag in das kurz vor der Eröffnung stehende Café des Angeklagten gekommen. Ihrer Schilderung zufolge hatte der Chef im Lauf des Gesprächs das Lokal abgeschlossen und sich dann an ihr vergangen. Zunächst habe sie niemandem davon erzählt, die Sache später aber gegenüber ihrem 30-jährigen Freund gestanden.[sic! ...]

KEINE Vergewaltigung, sondern SADO/MASO - Bedburger wurde freigesprochen - 'Vorboten des Nachbebens' von 50 shades of grey

Männer, Vorsicht! Besser nur noch mit Kamera und Einwilligungserklärung! - NEIN, leibe ZDF-Zuschauer, das ist keine Satire! - "er Angeklagte habe in seinen Angaben zu diesen Sexpraktiken womöglich nichts gesagt, weil er Sorge gehabt haben könnte, seine beiden Söhne künftig nicht in gewohntem Umfang sehen zu dürfen." [...]
Gleichwohl, so die Kammer in der Urteilsbegründung, gebe es keine Hinweise darauf, dass sich die Nebenklägerin gegen ihren Willen in der Wohnung befunden habe und „dass es zu den sexuellen Handlungen ohne ihr Einverständnis gekommen ist“. Vielmehr habe es gravierende „Qualitätsmängel in den Aussagen der Nebenklägerin“ gegeben. Dies betreffe sowohl das Rand- als auch das Kerngeschehen. Sie habe widersprüchliche Angaben gemacht, die nicht „erlebnisbasiert“ seien. Ihre Aussagen seien nicht glaubwürdig.
Sieben Wochen sei sie ihrem Alltag ferngeblieben, ihr Lebensgefährte in Berlin hatte damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Nachdem sie wieder aufgetaucht sei und Anzeige gegen den Bedburger erstattet hatte, sei sie von einer Rechtsmedizinerin untersucht worden.
Diese habe auch Abdrücke an Armen und Beinen, Kratzspuren und Quetschungen an verschiedenen Körperteilen – auch im Intimbereich – diagnostiziert. Im Urteil werden diese Verletzungen als Spuren sado-masochistischer Sex-Spiele interpretiert. Der Inhalt des Videomaterials, das in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden sei, sei mit diesen Verletzungen „in Einklang zu bringen“. "