Die heute 36 Jahre alte Stieftochter habe ihre Erlebnisse sehr
detailreich geschildert, erklärte Deutsch. Die Kammer sei aber der
Meinung, dass die Frau die Familienverhältnisse «dämonisiert» habe.[...]Dieser Fall zeigt einem die Grenzen der Möglichkeiten auf, an die Wahrheit heranzukommen“, sagte Richter Carl Christian Deutsch ...
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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Montag, 23. März 2015
MEMMINGEN/REGION: FREISPRUCH - KEINE VERGEWALTIGUNG! - Überraschung für wen, SWP?
Das Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen Kneipenwirt wegen
Vergewaltigung ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Den Aussagen
des Opfers mangelte es laut Gericht an Glaubwürdigkeit. [...] "Viel zu viele Zweifel" gab es laut Richter Herbert Krause am Ende
des Verfahrens. Das Gericht müsse deshalb für den Angeklagten
entscheiden.
Unter dem Vorwand, das Café putzen zu sollen, war die Frau am Tattag
in das kurz vor der Eröffnung stehende Café des Angeklagten gekommen.
Ihrer Schilderung zufolge hatte der Chef im Lauf des Gesprächs das Lokal
abgeschlossen und sich dann an ihr vergangen. Zunächst habe sie
niemandem davon erzählt, die Sache später aber gegenüber ihrem
30-jährigen Freund gestanden.[sic! ...]
KEINE Vergewaltigung, sondern SADO/MASO - Bedburger wurde freigesprochen - 'Vorboten des Nachbebens' von 50 shades of grey
Männer, Vorsicht! Besser nur noch mit Kamera und Einwilligungserklärung! - NEIN, leibe ZDF-Zuschauer, das ist keine Satire! - "er Angeklagte habe in seinen Angaben zu diesen Sexpraktiken womöglich
nichts gesagt, weil er Sorge gehabt haben könnte, seine beiden Söhne
künftig nicht in gewohntem Umfang sehen zu dürfen." [...]
Gleichwohl, so die Kammer in der Urteilsbegründung,
gebe es keine Hinweise darauf, dass sich die Nebenklägerin gegen ihren
Willen in der Wohnung befunden habe und „dass es zu den sexuellen
Handlungen ohne ihr Einverständnis gekommen ist“. Vielmehr habe es
gravierende „Qualitätsmängel in den Aussagen der Nebenklägerin“ gegeben.
Dies betreffe sowohl das Rand- als auch das Kerngeschehen. Sie habe
widersprüchliche Angaben gemacht, die nicht „erlebnisbasiert“ seien.
Ihre Aussagen seien nicht glaubwürdig.
Sieben
Wochen sei sie ihrem Alltag ferngeblieben, ihr Lebensgefährte in Berlin
hatte damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Nachdem sie wieder
aufgetaucht sei und Anzeige gegen den Bedburger erstattet hatte, sei sie
von einer Rechtsmedizinerin untersucht worden.
Diese
habe auch Abdrücke an Armen und Beinen, Kratzspuren und Quetschungen an
verschiedenen Körperteilen – auch im Intimbereich – diagnostiziert. Im
Urteil werden diese Verletzungen als Spuren sado-masochistischer
Sex-Spiele interpretiert. Der Inhalt des Videomaterials, das in der
Wohnung des Angeklagten gefunden worden sei, sei mit diesen Verletzungen
„in Einklang zu bringen“. "
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