Freitag, 9. April 2010

Landeskonferenz Trennung und Scheidung Bamberger: Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen


... zweite Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt im Dezember 2010 in Mainz

"Besonders nach einer Trennung der Eltern muss das Kindeswohl im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen stehen. Die Trennung der Eltern muss für die Kinder so erträglich wie möglich gestaltet werden. Dies kann gemeinsam erreicht werden, in einem optimalen Zusammenwirken aller beteiligten Professionen. Einen solchen Austausch pflegen Sie sowohl in den regionalen Arbeitskreisen Trennung und Scheidung als auch landesweit im Netzwerk dieser Arbeitskreise - nämlich auf den Landeskonferenzen", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger vor Teilnehmerinnen und Teilnehmern der zehnten Landeskonferenz Trennung und Scheidung in Mayen.

"Der praktische und psychologische Aspekte berücksichtigende Umgang mit Kindern ist leider immer noch nicht Bestandteil der juristischen Ausbildung. Das müssen wir ändern. Ich freue mich sehr darüber, dass es in diesem Jahr gelingen wird, an der Universität in Mainz erstmals gemeinsame Veranstaltungen für Studentinnen und Studenten der Psychologie und der Rechtswissenschaften anzubieten. Auch Referendarinnen und Referendare werden daran teilnehmen können. Ich bin allen engagierten Beteiligten für ihren hohen persönlichen Einsatz sehr dankbar", hob der Minister hervor.

Bamberger kündigte an, dass das Ministerium der Justiz gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, die zweite Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt im Dezember 2010 in Mainz ausrichten wird.

Die Landeskonferenz Trennung und Scheidung wurde in Rheinland-Pfalz 2003 gegründet und findet nun bereits zum zehnten Mal statt. An der Landeskonferenz nahmen Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen sowie Psychologinnen und Psychologen teil.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz



BTW:


Mitteldeutsche Zeitung: Scheidungskinder haben Schwierigkeiten

Fr 2. April 2010


Eine Scheidung der Eltern kann Auswirkungen auf die eigene Bindungsfähigkeit haben.

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Neuerscheinung: „Entsorgte Väter - Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen" von Katrin Hummel

Di 23. März 2010


Etwa eine Million Väter sind laut Recherchen des SPIEGEL betroffen: Sie können ihre Kinder nicht mehr sehen, weil die Ex-Partnerinnen den Kontakt verhindern. Denn in Deutschland können Väter, selbst wenn sie mit den Müttern ihrer Kinder verheiratet waren, ihren Rechtsanspruch auf Umgang mit ihren Kindern häufig nicht durchsetzen. Katrin Hummel verschafft dieser Gruppe Gehör: Drei Männer berichten von ihren Erfahrungen mit Jugendämtern und Gerichten, die die Interessen der Mütter häufig mit dem Kindeswohl gleichsetzen – und die der Väter missachten.

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Im Krieg und nach der Liebe ist alles erlaubt. Das ist Fakt in Deutschland, zumindest, was das Sorgerecht angeht. Mit unfairen Tricks und Ausreden verhindern viele Mütter, dass Väter ihre Kinder auch nach einer Trennung noch sehen. Nur zahlen sollen sie, das Umgangsrecht wird boykottiert. Für die Kinder ist das schrecklich, denn sie vermissen ihren Vater und dürfen nur mit ihrer halben Familie aufwachsen. Die Väter leiden ebenso sehr unter der Trennung. Sie fühlen sich machtlos, ohne eine Chance, ihre Kinder jemals wiederzusehen. Warum ist es in unserem Land möglich, dass Kindern und Vätern dieses Leid geschieht, und weshalb handeln Mütter so? Katrin Hummel zeigt, was geschehen müsste, damit Väter zu ihrem Recht kommen.
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Autoren-Porträt von Katrin Hummel:
Katrin Hummel, geboren 1968 in Ulm, studierte in Straßburg und Freiburg i.Br. die Fächer Französisch, Geographie und Englisch. Sie besuchte die Berliner Journalistenschule und arbeitet seit mehreren Jahren als Redakteurin bei der FAZ. Katrin Hummel ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Bestellung auf weltbild.de


Pressemitteilung ISUV: Quo vadis Düsseldorfer Tabelle – Quo vadis elterliche Sorge für nichteheliche Kinder?

Mo 22. März 2010


Die neue Ausgabe der Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) befasst sich mit aktuellen Themen des Familienrechts und der Familienpolitik. Im Report 123 stehen zwei Themen im Mittelpunkt: die weitere Entwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder sowie die neue Düsseldorfer Tabelle und die Frage nach der Anhebung des Selbstbehaltes.

Weiterlesen auf isuv.de



Hugo Klein: „Cochemer Modell zum Wohl der Kinder sinnvoll – Entscheidung liegt bei Familiengerichten"

Mo 29. März 2010


Als „sinnvolles Modell zum Wohl der Kinder bei Scheidungen der Eltern“ bezeichnete der Rechtspolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Hugo Klein, das sogenannte „Cochemer Modell“. „Eine Scheidung der Eltern darf nicht zu Lasten der Kinder gehen. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund begrüßt die CDU grundsätzlich den Gedanken des Cochemer Modells für einvernehmliche Lösungen im Falle elterlicher Scheidung, um den Kindern das weitere Umgangs- und Sorgeverfahren bestmöglich auszugestalten“, sagte Klein.

Weiterlesen auf hessen-partei.de der CDU




Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienreport 2009

Mo 29. März 2010


Der Familienreport 2009 steht nun zum Download bereit:

Download von bmfsfj.de


euerscheinung: "Gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse nichtehelicher Lebensgemeinschaften" (Sonja Wenger)

Mi 31. März 2010


Zur Notwendigkeit und inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Gesetzes im Rechtsvergleich mit den Regelungen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Katalunien

Weiterlesen auf jurawelt.com


ZDF 37°: Väter wider Willen

Mi 31. März 2010


Geborgenheit, Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr - ganz im Gegenteil.

37grad.zdf.de


ARD-Mittagsmagazin: EU-Urteil stärkt Rechte für ledige Väter

Mi 31. März 2010


Beitrag zum Straßburg Urteil

Weiterlesen auf daserste.de (Mediathek)

Justizvollzugsbeamter aus dem Dienst entfernt - Urteil vom 22. März 2010, Aktenzeichen: 3 A 11391/09.OVG Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Justizvollzugsbeamter aus dem Dienst entfernt

Ein Justizvollzugsbeamter, der einem Gefangenen Mobilfunk-Karten (SIM-Karten) überlässt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der im Jahre 1971 geborene Beamte stand als Justizvollzugsobersekretär im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Er wurde im allgemeinen Vollzugsdienst der Justizvollzugsanstalt Diez eingesetzt. Im Jahre 2007 überließ er einem Strafgefangenen eine SIM-Karte, mit der dieser sowie weitere zehn Gefangene mehrere hundert Telefongespräche führten. Nachdem diese Karte von dem Strafgefangenen wegen einer Zellenkontrolle zerstört wurde, überließ der Beamte ihm eine Ersatzkarte. Der Klage des Landes auf Entfernung des Beamten aus dem Dienst gab bereits das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Beamten zurück.

Der Justizvollzugsbeamte habe ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen und deshalb das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung verloren. Durch die Weitergabe der SIM-Karten habe der Beamte dem Gefangenen und weiteren Inhaftierten die Möglichkeit eröffnet, unkontrolliert Mobilfunkgespräche zu führen. Damit habe er nicht nur ein unbeherrschbares Risiko für die Sicherheit der Allgemeinheit geschaffen, sondern auch die Gesundheit und das Leben der Bediensteten sowie der anderen Gefangenen in der Anstalt in Gefahr gebracht. Unkontrollierte Telefongespräche könnten dazu missbraucht werden, aus der Anstalt heraus kriminelle Handlungen zu veranlassen oder Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde zu behindern. Außerdem hätten Gefangene mithilfe der beiden SIM-Karten Ausbruchsversuche und die Beschaffung unerlaubter Gegenstände (z. B. Waffen und Drogen) organisieren können. Schließlich habe der Beamte sich durch die grob pflichtwidrige Überl
assung der SIM-Karten an den Gefangenen nicht nur diesem gegenüber, sondern auch gegenüber allen anderen Inhaftierten, die davon erfahren hätten, erpressbar gemacht. Da das Fehlverhalten des Beamten den Kernbereich der Dienstpflichten eines Justizvollzugsbeamten betreffe, nämlich die Anstaltssicherheit zu gewährleisten, habe er sich für einen weiteren Verbleib im Dienst untragbar gemacht. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn ein Vollzugsbeamter seine Pflichtverletzung dem Dienstherrn freiwillig offenbare und sich dadurch aus der Erpressbarkeit befreie.

Urteil vom 22. März 2010, Aktenzeichen: 3 A 11391/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

KONTRASTE: Ralf Weber (von BVERFG anerkanntes Opfer) Kerstin Wolter (OLG Naumburg)

DDR-Spezialkinderheime – Justiz mauert bei Entschädigung

Prügel, medikamentöse Ruhigstellung, Schuften bis zum Umfallen – wer in der DDR in einem so genannten Spezialkinderheim landete, erlebte die Hölle auf Erden. Dafür haben die Opfer ein Recht auf Wiedergutmachung, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Doch die untergeordneten Instanzen mauern – es fließt kein Geld. _mehr


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