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STA-Mainz:
"Im Zusammenhang mit der Frage, ob zweckgebundene Mittel, die der Fraktion der CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz bis Mitte 2006 zugeflossen waren, zweckwidrige Verwendung gefunden haben, hat die Staatsanwaltschaft Mainz u.a. gegen frühere Funktionsträger der Fraktion Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue aufgenommen.
Aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente, die aus den Ermittlungen und dem Ergebnis der Hauptverhandlung in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Fraktion der CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz sowie der Auswertung der Unterlagen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz resultieren, ergibt sich ein Anfangsverdacht der gemeinschaftlichen Untreue gegen den früheren Vorsitzenden der Fraktion, den früheren parlamentarischen Geschäftsführer sowie erneut bzw. weitergehend gegen den früheren Fraktionsgeschäftsführer selbst.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ab Ende 2004 Mittel der Fraktion zweckwidrig zur Vorbereitung bzw. Durchführung des Wahlkampfes der CDU Rheinland-Pfalz eingesetzt wurden. Konkret besteht der Verdacht, dass der Einsatz dieser Mittel der Erarbeitung und der Umsetzung eines Wahlkampfkonzepts durch eine Beratungsfirma mit Sitz in Düsseldorf diente.
Gegen die genannten Angehörigen bzw. Mitarbeiter der damaligen Fraktion wurde durch die Staatsanwaltschaft Mainz daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Als weiterer Beschuldigter wird in diesem Ermittlungsverfahren auch der frühere Geschäftsführer der Beratungsfirma geführt. Gegen ihn besteht der Anfangsverdacht der Beihilfe zur Untreue, der daraus resultiert, dass die von seiner Gesellschaft erteilten Rechnungen möglicherweise nicht den wahren Leistungsgegenstand widerspiegelten.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zwecks Sicherung weiterer Beweismittel bei der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Mainz Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume des früheren Fraktionsvorsitzenden der CDU und des früheren Geschäftsführers der Beratungsfirma sowie für die Geschäftsräume dieser und einer weiteren beteiligten Beratungsgesellschaft erwirkt. Diese Beschlüsse wurden im Verlauf des 05.05.2010 durch Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Mainz und Beamte des mit den Ermittlungen betrauten Polizeipräsidiums Mainz, teilweise auch mit Unterstützung örtlicher Polizeidienststellen, vollzogen. Es wurde hierbei eine Reihe von Beweismitteln sichergestellt, die der Auswertung und der daran anschließenden Bewertung bedürfen.
Klaus-Peter Mieth
Leitender Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Mainz
Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Mainz
Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der früheren Fraktionsspitze der CDU in Rheinland-Pfalz und andere wegen Untreue