Freitag, 17. April 2015

Graswurzelstratgeie: 3SAT „Gutachten: Mangelhaft“; Jörg Kachelmann an der Bürger Uni Friedrichshafen und BGH-Fischer, Sabine Rückert(ZEIT), RAe Strate und Kempf auf dem Hambacher Schloß „Vor dem Justiz-Infarkt? Hoeneß-Ecclestone-Middelhoff und die Folgen“


Jörg Kachelmann: „Ich will nicht, dass Gras drüber wächst“

Wie in Karthago nach Hannibal? (Salz drauf, damit kein Gras mehr drüber wachse.) – Ja, mehr als nur etwas ist faul im Staate Groß-Uckermark. Ob §177-Umfaller-Justizminister Heiko Maas gleich bis zum höchstricherlichen Rüffel bleibt, statt neuerlich bei der Vorratsdatenspeicherung schon wieder umzufallen, ob falsche, unwissenschaftliche ‚Gutachten’ als Gewissenserleichterung deutscher Richter/-innen oder Unterminierung des Rechtsstaats durch Interessengruppen, die rechtstechnisch sinnlose Verschärfungen fordern, die klar nur darauf gerichtet sind mediale Vor- und Nachverurteilungen mit Existenzvernichtung bei allzu bescheidener Beweislage statt saubere rechtsstaatliche Aburteilung zu betreiben; es wäre in diesem Land, das sich weltweit gerne narzisstisch  Rechtsstaat nennen lässt, kaum mehr auszuhalten, gäbe es nicht rechtstaatliche Gegenbewegungen und Beiträge wie gestern Abend in 3SAT „Gutachten: mangelhaft“ (Wer es verpasst hat: mitdownload Tool MediaView 9.0 z.B. via CHIP.de downloadbar ), die Friedrichshafener Bürger Uni

Er glaubt selbst nicht daran, dass ihn dieser Freispruch rehabilitiert hat.
An diesen Gedanken gewöhnen will sich Jörg Kachelmann aber nicht. Und so beißt er verbal auch an diesem Abend zu, wenn er „Dreckszeitungen“ geißelt oder behauptet, Falschbeschuldigungen – und das seien, sagt er, die Mehrzahl der angezeigten Vergewaltigungen – seien ein Massendelikt geworden und würden in Sorgerechts-Streitigkeiten etwa als „todsichere Waffe“ eingesetzt. Ein fast schon beleidigender Wortwechsel mit einem Medienvertreter demonstriert, dass Jörg Kachelmann nicht nur pauschal verurteilt, sondern die Interpretation von Recht und Gesetz in die eigenen Hände genommen hat. Nur: Wer will es ihm verdenken nach seinen Erfahrungen mit der dritten und der vierten Macht im Staat?
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Joerg-Kachelmann-8222-Ich-will-nicht-dass-Gras-drueber-waechst-8220;art372474,7784712

oder jene Veranstaltung am 22. April 2015 auf dem Hambacher Schloß. (Da nicht einmal einer der ARD-Experimental-Sender, geschweige denn der SWR, PHOENIX oder 3Sat überträgt, bleibt zu hoffen, dass wenigstens einer der JURABLOGS-Blogger Zeit und Muse findet, von ort bzw. über diese Veranstaltung zu posten.
Es dürfte nicht nur die pensionierte OSTAin und bepreiste Krimiautorin Gabrielle Wolff brennend interessieren, wie sich beispielsweise die Kröber-Blutsschwester Rückert nach dessen Mollath- und Kulac-Debakeln positioniert.
„Nachdem Sabine Rückert in die Chefredaktion aufgerückt ist, schreibt sie ja nicht mehr, sondern läßt schreiben. Insoweit ist unklar, wie sie sich positionieren wird. Das Zusammentreffen mit RA Strate wird dennoch eine spannende Angelegenheit sein, hat sie doch in Sachen Mollath und Kulac (zur Verteidigung von Kröber) ihre Allzweckwaffe Daniel Müller vorgeschickt, der aus beiden Freisprüchen eine Quasi-Verurteilung und zudem eine Ehrenrettung Kröbers machte, der in beiden Fällen unter seinen Standards geblieben war bzw. sich im Fall Kulac aussagepsychologische Standards angemaßt hatte, über die er als Nicht-Rechtspsychologe überhaupt nicht verfügte. Dennoch bzw. gerade deshalb wurde der Auftrag der Staatsanwaltschaft in deren Sinn glänzend erfüllt, was kausal für das Fehlurteil war.
Anhand des unterschiedlichen strafrechtlichen Schicksals der Wirtschaftsgrößen erweist sich, daß Justitia nicht blind ist, sondern auch dem Populismus frönt (der im Fall Hoeneß zu seinen Gunsten ausfiel und in den Fällen Ecclestone und Middelhoff zu deren Ungunsten).“
https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/12/13/der-fall-mollath-das-buch-von-gerhard-strate/comment-page-1/#comment-47829
Titel:
Vor dem Justiz-Infarkt? Hoeneß-Ecclestone-Middelhoff und die Folgen
Wann:
22.04.2015 19.00 Uhr
Kategorie:
Demokratie-Forum Hambacher Schloss
Beschreibung
Mittwoch, 22. April 2015, 19 Uhr
“Vor dem Justiz-Infarkt?

Hoeneß-Ecclestone-Middelhoff und die Folgen”
Moderation: Prof. Dr. Leif
Grußwort:
• Prof. Dr. Gerhard Robbers (Minister der Justiz und für Verbraucherschutz RLP)
Es diskutieren:
• Prof. Dr. Thomas Fischer (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof)
• Dr. Thomas Darnstädt (Journalist, Buchautor “Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt”)
• Dr. Gerhard Strate (Mollath-Verteidiger, Rechtsanwalt)
• Sabine Rückert (stellvetr. Chefredakteurin die Zeit)
• Eberhard Kempf (Fachanwalt für Strafrecht)
Im Anschluss lädt die Stiftung Hambacher Schloss die Gäste zum Gespräch mit den Diskutanten/-innen bei einem guten Glas Pfälzer Wein ein.
Die Winzerinnen Michaela Peter vom Weingut Peter aus Wachenheim und Manuela Cambeis-Meyer vom Stiftsweingut Meyer aus Klingenmünster präsentieren einen besonderen Wein und sorgen für einen angenehmen Ausklang des Abends.
Die Winzerinnen sind Mitglieder des Vinissima e.V., einem bundesweiten Netzwerk von 340 Weinkennerinnen.
Das Demokratie-Forum wird vom Südwestrundfunk (SWR) unterstützt und aufgezeichnet. Auf der Seite http://www.swr.de/demokratieforum finden Sie Dokumentation der jüngsten Demokratie-Foren sowie Texte und Thesen zu unseren Themen.
Der Eintritt ist frei!
Um Anmeldung wird gebeten unter:
demokratieforum@hambacher-schloss.de





Donnerstag, 16. April 2015

Vergewaltigungen, Abtreibungen, Falschanzeigen wegen Vergewaltigungen und angeblich 'ethische', kriminologisch indizierte Abtreibungen






Merkwürdig genug - wie das vor Ort von völlig überforderten Polizisten/-innen Schnellrichtern/-innen einseitig interpretierte ‚Gewaltschutzgesetz -  ist die Implementierung einer straffreien (‚kriminologisch’ begründete) Abtreibung wegen angeblicher Vergewaltigung (als einzige im deutschen Wohlfahrtsstaat statistisch als ‚ethische’ erfaßt) ohnehin, da eine dazu ‚passende’ Verurteilung schon rein praktisch kaum innerhalb der 3-Moantsfrist  erfolgen kann. Seinerzeit sogar wieder besseres Wissen stets als DIE Begründung vorrangestellt, erreichte sie als ‚Begründung’ für das Zerschnetzeln/Absauger/medikamentöse Entfernung des  werdenden Lebens allenfalls zwischen 0,0428 Prozent 0,0126 Prozent (mit anderen Worten/Zahlen: zwischen 0,126 und 0,428 PROMILLE – in  absoluten Zahlen: 14 – 56) bei einer jährlichen Größenordnung der Abtreibungen von einer kleinen bis mittleren Großstadt.
Merkwürdiger ist dann schon, dass trotz massiven demographischen Rückgangs (tendenziell ist Vergewaltigung bei Täter-Opfer-Struktur Betrachtung eine ‚junges Delikt’), der sich beim Rückgang der Abtreibungen (erstmals unter 100.000) einerseits und den Verurteilungen wegen Vergewaltigungen andererseits auch ’natürlich’ spiegelt, es gerade im abgelaufenen Jahr 2014 (41) zu 2013 (20) ein Plus von 21 (= plus 105%) von Vergewaltigung gegeben haben soll. Am merkwürdigsten ist allerdings, dass man dem gerade beim Thema angebliche Vergewaltigung so rauschende Blätterwald so gar nichts zum schlimmen Doppelthema Klagen wegen angeblicher Vergewaltigung UND Zeugung bringt. Und schon gar nichts zum Thema allzu ‚verfrühte Abtreibung’ mit kriminologischer (Schein-)Begründung auf Zuruf einer einzelnen Dame. Denn egal von welcher Seite und welchen ‚Schätzungen’ man es auch betrachtet, es müsste eine deutliche Anzahl von ‚Falschanzeigen’ von abgeblichen Vergewaltigungsschwangerschaften (und Abtreibungen) gegeben haben. Selbst wenn man nicht die von Pfeiffer (Ex-KfN) selbst geklöppelte und von Terre des difamations allzu gerne und offensichtlich allzu langem Nachdenken übernommene Pfeiffer-Verurteilungsquote zugrunde legt, wären eben auch nur unter 10% ex post rechtsstaatlich‚gedeckt’. Wenn man die Leichtfertigkeit mit derFalschanzeigen wegen Verspätung zum Arbeitsbeginn, übermäßigem eigenenAlkoholkonsums, Fremdgehens, Sorgerechtsstreit etc. erstattet wurden und werden, sieht, so darfman nicht allen Ernstes Skrupel bei der Falschangabe von Schwangerschaft durchVergewaltigung erwarten, denn die soziale Akzeptanz und Mitleid dürften trotz Massenabtreibungen (seit 1977 mehr als 5 Mio.) aus ‚sozialen’ Gründen in einem der reichsten Staaten der Welt, der sich ohnehin mehr und mehr und immer früher in Kinderbetreuung und ‚Erziehung’ entlastend einmischen will, ungleich größer sein.
Nimmt man stattdessen die unterschiedlichen Falschbeschuldigungsquoten von 10 (Voodoo-Statistiker Pfeiffer, auf dessen Mummenschanz wir notwendigerweise in aller Ausführlichkeit an dieser Stelle noch eingehen werden), 20, 30, 50, bis 75% („Falschbeschuldigungen sind ein Massendeliktgeworden“, behauptete Jörg Kachelmann auf der Bühne der Bürger-Universität in Friedrichshafen“), so ergäben sich bei 41 angeblichen kriminologischen ‚Begründungen’ mittelbar durch die rechtsstaatliche Prüfung des doch wohl parallel anhängigen Vergewaltigungsvorwurfs 4, 8, 12, 20 oder gar 30 (!) mitgefälschter/falscher Begründung entfernte potentielle Verwandte. Allein, es fehlen die Meldungen, gar Schlagzeilen – auch nur zu einer einzigen. Mit modernem Journalisten-Hyperlativ: mega merkwürdigst.

Mittwoch, 15. April 2015

3SAT 16.04.2015: GUTACHTEN MANGELHAFT

Hunderttausende von Gerichtsprozessen werden jährlich in Deutschland geführt. In vielen davon ist die Beweislage dünn - es steht Aussage gegen Aussage. Dann müssen Gutachter helfen. Wenn Eltern sich um das Sorgerecht für ihre Kinder streiten oder wenn im Strafprozess eine Verurteilung zu "lebenslang" von einer Zeugenaussage abhängt, beauftragt ein Richter oft Gutachter, ihre Expertise beizusteuern. Anhand spannender Fälle aus Familien- und Strafprozessen beantwortet die 3sat-Wissenschaftsdokumentation zentrale Fragen rund um Gutachter, ihre Arbeitsmethoden und ihre erstaunliche Macht bei Gericht.

16.04.2015
20:15 Uhr
Gutachten: mangelhaft Film von Daniela Hoyer und Judith Schneider | 3sat

 

3sat
Donnerstag, 16.04.15 | 20:15 - 21:00 (45 Min.)
Stereo HD-TV
Infos drucken


 http://programm.ard.de/TV/3sat/gutachten--mangelhaft/eid_2800714281238769

 


Asylrecht: 202.834 Asylanträge im Jahr 2014 - 32.054 Asylanträge im März - Unionsfraktionschef Volker Kauder "Deutschland kann deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen" 2015














Ja, da kann einem Angst und Bange werden. Jede RENO hätte – (ja, liebes MOMA heute): trotz Berwerberinnenmangel) - allerdings mindestens eine Abmahnung am Fuß, hätte sie den Chef/die Chefin mit solchem Material in die ‚Debatte’ geschickt. Nein, wir wollen nicht wissen, was der/die Lieferant/in des Bundesministeriums (plus das 3. und 4.Auge) des Innern verdient; sicherlich hieße es dann ohnehin: zu wenig. Bei den Beamten- bzw. Staatssekretariats-Gehältern, die sich nicht mit denen in der freien Wirtschaft messen können, sind halt keine Multi-Talente, die sowohl Copy-and-Paste als auch die 4 (Überraschung: ja es sind 4!) Grundrechenarten beherrschen, zu bekommen, die zudem – im Innenministerium (!) – auch noch über eine gewisse geopolitische Grundbildung verfügen, dass eine erfolgreiche Plausibiltitätskontrolle bei dem offensichtlichen manuellen (!) Übertrag der vom BafM gelieferten Zahlenmaterials ( IRAK statt IRAN !) möglich wäre. Ja, da kann einem als Ministerpräsident/in schon Angst und Bange werden. Denn merke: Wem schon die ‚Rückrechnung’ nicht gelingt, von dem ist auch keine annähernd richtige Prognose (300.000!!! für 2015) zu erwarten. Zumal die Entwicklung ohnehin immer komplexer und komplizierter zu werden scheint und vom BUND (laut KAUDER (CDU heute Morgen - LINKS ganz unten) keine weiteren Hilfen für erwartet (noch) weiter steigende Zahlen erwartet werden kann:
„Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).
Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge).




202.834 Asy­lan­trä­ge im Jahr 2014

Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge gestellt, 75.811 mehr als im Vorjahr


[…]

Die Hauptherkunftsländer 2014 waren (mit Vergleichszahlen 2013):


 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge)
Veränderungen


2013
2014
in %
absolut

Gesamt
127.023
202.834
59,7
75.811
1.
Syrien
12.863
41.100
219,5
28.237
2.
Serbien
18.001
27.148
50,8
9.147
3.
Eritrea
3.638
13.253
???
9.615
4.
Afghanistan
8.240
9.673
17,4
1.433
5.
Iran
4.196
9.499
126,4
5.303
6.
Kosovo
4.423
8.923
101,7
4.500
7.
Mazedonien
9.418
8.906
-5,4
-512
8.
Bosnien-Herzegowina
4.847
8.474
74,8
3.627
9.
Albanien
1.295
8.113
526,5
6.818
10.
Somalia
3.875
5.685
46,7
1.810

[…]

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Dezember 2014:


Asylanträge
davon:


Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
20.384
17.059
3.325
davon:



Syrien
5.021
4.910
111
Serbien
3.369
1.890
1.479
Kosovo
1.956
1.461
495
Albanien
940
888
52
Afghanistan
825
790
35
Bosnien-Herzegowina
776
447
329
Eritrea
718
710
8
Mazedonien
689
363
326
Irak
669
521
148
Ungeklärt
949
477
17



32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Pressemitteilung 09.04.2015




Migration und Integration Asyl und Flüchtlingsschutz Pressemitteilung 09.04.2015 32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:
Zum Vergleich:
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
 1.
Kosovo
3.630
7.728
11.729
 2.
Syrien
5.530
4.237
4.620
 3.
Albanien
1.648
1.794
3.020
 4.
Serbien
3.328
2.849
2.833
 5.
Irak
1.065
960
1.192
 6.
Mazedonien
919
958
1.186
 7.
Afghanistan
1.162
998
926
 8.
Bosnien-Herzegowina
703
693
690
 9.
Ungeklärt
510
284
400
10.
Ukraine
265
340
395



Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
32.054
28.681
3.373
davon:



Kosovo
11.729
11.147
582
Syrien
4.620
4.420
200
Albanien
3.020
2.955
65
Serbien
2.833
1.709
1.124
Irak
1.192
1.052
140
Mazedonien
1.186
744
442
Afghanistan
926
885
41
Bosnien-Herzegowina
690
380
310
Ungeklärt
400
380
20
Ukraine
395
392
3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2015 (3.373) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.441) um 134,1 Prozent und gegenüber dem Vormonat (3.308) um 2,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Im März 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.754 Personen (Vorjahresmonat: 11.199, Vormonat: 17.580) entschieden. 6.277 Personen (27,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.083 Personen (26,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im März 2015 erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2015 bei 189 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.821 Personen (47,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.323 Personen (23,4 Prozent).

II.  Laufendes Jahr 2015


In der Zeit von Januar bis März 2015 haben insgesamt 85.394 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 75.034 als Erstanträge und 10.360 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (37.820 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 47.574 Personen (125,8 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:


Jan-Mrz 2014
Jan-Mrz 2015
1.
Kosovo
1.394
23.137
2.
Syrien
5.527
15.444
3.
Serbien
5.289
9.074
4.
Albanien
1.967
6.486
5.
Irak
1.135
3.481
6.
Afghanistan
2.572
3.238
7.
Mazedonien
2.276
3.097
8.
Bosnien-Herzegowina
1.919
2.120
9.
Eritrea
933
1.393
10.
Russische Föderation
1.588
1.283



Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
85.394
75.034
10.360
davon:



Kosovo
23.137
21.105
2.032
Syrien
15.444
14.711
733
Serbien
9.074
5.672
3.402
Albanien
6.486
6.311
175
Irak
3.481
3.009
472
Afghanistan
3.238
3.131
107
Mazedonien
3.097
1.852
1.245
Bosnien-Herzegowina
2.120
1.221
899
Eritrea
1.393
1.368
25
Russische Föderation
1.283
1.065
218

Migration und Integration Asyl und Flüchtlingsschutz Pressemitteilung 09.04.2015 32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:
Zum Vergleich:
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
 1.
Kosovo
3.630
7.728
11.729
 2.
Syrien
5.530
4.237
4.620
 3.
Albanien
1.648
1.794
3.020
 4.
Serbien
3.328
2.849
2.833
 5.
Irak
1.065
960
1.192
 6.
Mazedonien
919
958
1.186
 7.
Afghanistan
1.162
998
926
 8.
Bosnien-Herzegowina
703
693
690
 9.
Ungeklärt
510
284
400
10.
Ukraine
265
340
395



Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
32.054
28.681
3.373
davon:



Kosovo
11.729
11.147
582
Syrien
4.620
4.420
200
Albanien
3.020
2.955
65
Serbien
2.833
1.709
1.124
Irak
1.192
1.052
140
Mazedonien
1.186
744
442
Afghanistan
926
885
41
Bosnien-Herzegowina
690
380
310
Ungeklärt
400
380
20
Ukraine
395
392
3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten drei Monaten 2015 (10.360) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (4.871) um 112,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.
Von Januar bis März 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 58.046 Entscheidungen (Vorjahr: 33.585) getroffen. Insgesamt 20.523 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 650  Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 19.873 Personen (34,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 352 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2015 bei 445 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).
Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge).
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/04/asylantraege-maerz-2015.html?nn=3314842

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