Update:
Bermatingen Vorwurf der Vergewaltigung nicht haltbar
28.06.2012
[...]Auch hatte die Frau zwei Tage vor der „Vergewaltigung“ Sex mit dem
Ex, obwohl man getrennt und die Frau nach Nordrhein-Westfalen gezogen
war. Dabei verfuhr das Paar nach dem üblichen Ritual, das etliche blaue
Flecken und Kratzer bei der Frau hinterließ. Diese Verletzungen wären
beinahe als Spuren der „Vergewaltigung“ gewertet worden. Doch ein
Gerichtsmediziner klassifizierte sie als älter. Vor Gericht gab die
20-Jährige zu, dass die Verletzungen vor dem Vorfall, den sie als
Vergewaltigung empfand, bereits vorhanden waren.
Der Angeklagte hatte die Anzeige, die zur Anklage geführt hatte, als Racheakt bezeichnet. Die „krankhaft eifersüchtige“ Frau habe nicht akzeptieren wollen, dass er nach der jüngsten Trennung eine neue Beziehung eingegangen sei. [...]
Der Angeklagte hatte die Anzeige, die zur Anklage geführt hatte, als Racheakt bezeichnet. Die „krankhaft eifersüchtige“ Frau habe nicht akzeptieren wollen, dass er nach der jüngsten Trennung eine neue Beziehung eingegangen sei. [...]
Rinteln - Doch keine Vergewaltigung – Freispruch
Rinteln/Bückeburg (ly). Aufatmen beim Angeklagten: Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen Rintelner (68) zu Ende gegangen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, in seiner Wohnung zweimal ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben.
Zweifel an der Schuld des Mannes bestanden von Anfang an. „Deshalb hat das Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, um sich sachverständig beraten zu lassen“, so die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus. „Und das war auch gut so.“ Der Expertise zufolge hat die heute 18-Jährige nämlich nicht die Wahrheit gesagt.
Im Plädoyer rückte daraufhin auch Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig von den ursprünglichen Vorwürfen ab und beantragte Freispruch. Die Aussage, so Dreißig, sei im wahrsten [sic! - Ein Staatsanwalt, der nicht nur eine gesteigerte Form von Wahrheit, sondern auch - laut Presse ! - den Superlativ "wahrsten" zu kennen scheint. Wow!) Sinne des Wortes in sich zusammengebrochen. „Es tut mir leid, dass Sie mit einem so schrecklichen Vorwurf belastet worden sind“, sprach Richterin Brüninghaus den Angeklagten während der Urteilsbegründung direkt an.[...]
http://www.landes-zeitung.de/portal/lokales/lz-heute_Doch-keine-Vergewaltigung-%26ndash%3B-Freispruch-_arid,439933.html
26. Juni 2012 | db
Busfahrer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen
Amtsgericht – Zweifel an Beschuldigungen zweier Schülerinnen nicht ausgeräumt
DARMSTADT.
Ein 47 Jahre alter Busfahrer ist am Dienstag am Darmstädter Amtsgericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Er war beschuldigt worden, zwei Mädchen am Bahnhof Arheilgen in seinem Bus eingesperrt und belästigt zu haben.
Sowohl Staatsanwältin Jutta Prechtl als auch Verteidiger Baris Yagis hatten zuvor auf Freispruch plädiert. [...]
Der Bus habe demnach an jenem Abend lediglich knapp vier Minuten am Bahnhof Arheilgen gestanden – ganz fahrplanmäßig.
Im Zweifel müsse der Angeklagte freigesprochen werden, führte Staatsanwältin Prechtl aus. Dem folgte auch das Gericht.
Verteidiger Baris Yaris wies darauf hin, dass der Busfahrer wegen des Vorwurfs seine Stelle in der Probezeit verloren habe: „Er musste große Nachteile erleiden, und ein Makel bleibt hängen.“
http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Busfahrer-vom-Vorwurf-der-sexuellen-Noetigung-freigesprochen;art1231,3005137
Einerseits:
"Semper aliquid haeret." (deutsch: "Es bleibt immer etwas hängen)
Andererseits:
Ein bisschen Schwund ist immer .... . Wohl noch ein Kandidat für die Jörg-Kachelmann-Stiftung....?!?!?