... und Lichtgestalt Beckenbauer steht weiter hinter Noch-Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ("...besser als eine kurzfristige Notlösung...")... aber ob er in der nächsten Spielzeit noch dabei ist? - Das Wort zum Rosenmontag:
Na da haben aber die Jecken von der BAMS über Der Sonntag (CH) bis "Der Westen" und FOCUS(online) aber wieder zugeschlagen, dass es eine Art hat. - Wohl in der Hoffnung, dass Kachelmanns KÖLNER Medienanwalt über Karneval und am Rosenmontag ganz besonders nicht arbeitet. Aber spätestens am Aschermittwoch ist halt alles - wie vorher schon öfter - vorbei.
Während (wohl an Weiberfastnacht) Noch-Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge (LTO - nicht verwandt und verschwägert mit Law Tribune Online=LTO) via Zeitung "Der Westen" zeigt, wie er sich seine berufliche Zukunft als Stehauf-Männchen bzw. Stand-Up-Comedian nach dem von ihm verfahrenen Verfahren vorstellen kann,
Während (wohl an Weiberfastnacht) Noch-Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge (LTO - nicht verwandt und verschwägert mit Law Tribune Online=LTO) via Zeitung "Der Westen" zeigt, wie er sich seine berufliche Zukunft als Stehauf-Männchen bzw. Stand-Up-Comedian nach dem von ihm verfahrenen Verfahren vorstellen kann,
"Selbst der junge Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge muss inzwischen zugeben, dass es in dem Verfahren „keinen wesentlichen Rückschritt, aber auch keinen wesentlichen Fortschritt“ gebe. Bis Mai wird das Verfahren gegen Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung noch dauern. Und er ist geblieben, was er am Anfang war: ein reiner Indizienprozess. Aussage steht gegen Aussage. Nur zwei Menschen wissen, was in dieser Nacht wirklich geschah. Selbst die wenigen Fakten, die Spuren an Messer, Bettlaken und Tampon-Faden sind interpretationsfähig. Wie sagt Oltrogge einsichtig: „Am Ende mögen die Indizien dem einen reichen, dem anderen nicht!“ - Häh, an wessen Ende? Am Ende des Prozesses, wenn nicht mehr viel Oltrogge übrig ist? (Der Spruch klingt aber auch irgendwie nach Zockernatur und/oder zu Guttenberg ... - Für die Medien als auch für den jungen (?) STA mit anachronistischer Louis XIV-Frisur gilt einfach "Aus andrer Leute Haut ist gut Riemen schneiden. ..." und "Erfahrung ist der Narren Vernunft.)
Indzienprozess?!?!? zumindest RA Moebius ("Sisyphos") wird's wieder nicht lustig finden, nicht mal listig.
Der WESTEN: Nur zwei kennen die Wahrheit
Ach was!
hauen die ganzjährigen Spaßvögel von BAMS und "Der Sonntag" (CH) in der fünften Jahreszeit und der FOCUS sich widersprechende Berichte raus, dass es eine "humoristische" Art hat. Der Sonntag dabei auch noch heuchlerisch, gerade das offenlegend, was die Fotografin und Landsmännin doch sorgsam schützen wollte.
SEX-AFFÄRE: | ||
KACHELMANN DEMÜTIGTE SCHWEIZERIN "..entging Kachelmann nach «Sonntag»-Informationen haarscharf einem Verfahren wegen sexueller Nötigung. ..." (man vergleiche dagegen den FOCUS(online vorab bzw. FOCUS Print S. 56/57 http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-10-2011-schweizer-zeugin-berichtet-von-sado-masochistischen-ritualen-mit-kachelmann_aid_605435.html |
Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann: Der Moderator und die gefährliche Zeugin
Die Zeugin Linda T. könnte Kachelmann bei seinem Prozess gefährlich werden, sagte bei der Vernehmung über Sadomaso-Sex mit ihm aus."
http://www.sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=1515
www.sonntagonline.ch
Und ausgerechnet FOCUS, ja ausgerechnet FOCUS hat sich jetzt im Karneval zur Aufgabe gemacht derweil richtig zu stellen. Verrückte Welt aber auch...
"Sie habe sich aber weder gewehrt, noch habe sie Schmerzen oder Angst empfunden. Nach dem Vorgang habe sie sich wieder angezogen, ihn aus der Wohnung begleitet und zurück zu seinem Auto chauffiert."
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-10-2011-schweizer-zeugin-berichtet-von-sado-masochistischen-ritualen-mit-kachelmann_aid_605435.html
FOCUS 10/2011Schweizer Zeugin berichtet von sado-masochistischen Ritualen mit Kachelmann
Freitag 04.03.2011, 09:00
Als Sonntagslektüre statt BAMS „Kriminalistik 8-9/2010“ zum Karneval auf „Wiedervorlage“ ;-):
Zulässigkeit identifizierender Kriminalberichterstattung (Daniel Rau*/Rüdiger Wulf**)
Zulässigkeit identifizierender Kriminalberichterstattung (Daniel Rau*/Rüdiger Wulf**)
* Rechtsassessor und Doktorand, Inst. Für Kriminologie der Uni Tüb.
** Prof. Dr. Rüdiger Wulf, Ministerialrat, Ref.-leiter im JuMin BaWü ;-))))
[Anmerk.: Bei 4 Din-A-4-Seiten Haupttext 467ff – 1 1/2 Seiten (82!) Fussnoten !!! - S. 471/2 Heftig]
[…] Zentrales Problem der Berichterstattung im Falle Jörg Kachelmann ist dagegen der Schutz des Persönlichkeitsrechts eines von der Verdachtsberichterstattung betroffenen Prominenten, der trotz unsicherer Beweislage [Anmerkung: „Hört, hört!“ - 8-9/2010] durch Berichterstattung über persönliche Details aus seinem Privatleben im Zentrum der Medien steht. Herr K. Ist „nur“ wegen seiner Berufsausübung bekannt. Die ihm vorgeworfene Straftat steht in keinem Zusammenhang damit. [sic!] Die bisherigen Berichte beinhalteten private Details und dienten eher der Unterhaltung als der Information oder der Aufklärung. Bei Sexualdelikten besteht die Gefahr einer Vorverurteilung in der öffentlichen Meinungsbildung.[2]
[…]
Es geht um Persönlichkeitsrechte, Prozessführung über Medien[3], Schadensersatzansprüche[4] und Stoff für justizpolitische Verwicklungen. [Anmerkung: „Hört, hört!“ - 8-9/2010] Das Thema ist so brisant, dass es in den Medien diskutiert wird. [5]....
FN4: „Bei Jörg K. Wird von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Boulevardblatt von 2 Mio. Euro berichtet. Ein früheres RAF-Mitglied soll nach seiner Haftentlassung von demselben Boulevardblatt Unterlassung der Berichterstattung gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EURO erwirkt haben.
Noch ein Brüller zum Rosenmontag und Kachelmann:- aus einer Rezension (nein, nicht „Alice Schwarzer: Der Fall Jörg Kachelmann“ ;-) ): „Gelungene Kommentierung (und Vernehmungshilfe)“
Ein begnadeter Strafrechts-Comedian vor dem Herrn, wie sonst nur Fritjof Haft und Knut Amelung???
Dr. Heiko Artkämper (KRIMINALISTIK 8-9/2010 S. 479), Staatsanwalt (GL) Dortmund zu:
Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (hrsg.), NomosKommentar zum Strafgesetzbuch in zwei Bänden, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2010, 3. Auflage, 6.545 S., geb. 348 €
"Das materielle Strafrecht ist für viele Polizeibeamte mehr oder minder ein „Buch mit sieben Siegeln“; die Gesetzesauslegung und -anwendung schient den Juristen (Staatsanwälten und Richtern) vorbehalten. Dieser Irrglaube bedarf deutlicher Korrektur, da in den meisten Fällen polizeiliche Vernehmungen für den Ausgang eines Strafverfahrens maßgebend sind. Die Kenntnis materiell-rechtlicher Normen ist daher durchaus relevant, ermöglicht doch nur sie eine tatbestandsbezogene und damit gelungene Vernehmung.[...]
„Mänz bleibt Mänz und Köln – et is ja emma nochmal jut jejangen“ - is' 'n Dregg dajejen....;-))
Mehr?
Yep, ma wolle ä reinlasse (online):
Tätä....tätä....tätä!
LuSt-Briefe - Sorry, die Diner heißen abgekürzt tatsächlich so (Lehr- und Studienbriefe!) - Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht und Vernehmungen: Taktik, Psychologie, Recht
Vorwort: Abschnitt 3 und 4 ;-)))
[url=http://www.vdpolizei.de/Portals/0/abbildungen/abbildungen_buch/100706.pdf ]http://www.vdpolizei.de/Portals/0/abbildungen/abbildungen_buch/100706.pdf [/url]
und
Vorwort: Abschnitt 3 und 4 ;-)))
http://www.vdpolizei.de/Portals/0/abbildungen/abbildungen_buch/100727.pdf[i]
01.03.2011 | ||||
|
24.02.2011 | ||||
|
23.02.2011 | ||||
|
17.02.2011 | ||||
|