Hartz, aber herzlos. (genauer natürlich: 1,,1 Periode 6/Minute) Wenn es um eine 30-minütige Verspätung geht. Hätte nicht das zuständige Sozialgericht Zustände bekommen und wegen Versprechens/Verschreibens gegen die Menschlichkeit, die Herzlosigkeit der (noch) arbeitsplatzer- und besitzenden ARGE-Helfershelferin, die soooooo hurtig wie geschind (1 Tag) REagierte, chirurgisch behoben.
Dabei wäre ohnehin strafmildernd in Betracht gekommen, dass - wir haben es via Google Earth überprüft - fast Frankreich ist. Mindestens so französisch, wie Bautzen, Görlitz oder Pulsnitz polnisch.
Warum diese Urteil (Aktenzeichen: S 2 AS 417/08) allerdings HEUTE bei bafög-aktuell.de steht erschließt sich uns (noch) nicht so ganz.
Neue Solidarität der wegen "Bulimie-Bildung" (Transparentaufschrift!!!) streikenden Studentenschaft mit der arbeitenden bzw. arbeitslosen Klasse?
Ach ja, es geht noch weiter ...
Dabei wäre ohnehin strafmildernd in Betracht gekommen, dass - wir haben es via Google Earth überprüft - fast Frankreich ist. Mindestens so französisch, wie Bautzen, Görlitz oder Pulsnitz polnisch.
Warum diese Urteil (Aktenzeichen: S 2 AS 417/08) allerdings HEUTE bei bafög-aktuell.de steht erschließt sich uns (noch) nicht so ganz.
Neue Solidarität der wegen "Bulimie-Bildung" (Transparentaufschrift!!!) streikenden Studentenschaft mit der arbeitenden bzw. arbeitslosen Klasse?
Ach ja, es geht noch weiter ...
Für ein paar Dollars mehr durften sich gleich zwei Gerichte ...."
"In diesem Fall mussten sich gleich zwei Gerichte mit der Verspätung von 30 Minuten befassen. Das Amtsgericht Trier war für die Frage zuständig, ob die Rechtsanwaltskosten vom Staat übernommen werden. Schon von dieser Seite wurde Unverständnis für die Entscheidung der Arge deutlich, zumal es viele Gründe gebe, weshalb sich jemand verspäte. Auffallend sei zudem, wie schnell die Behörde reagiert hatte. Einen Grund für die Leistungskürzung sah das Amtsgericht jedenfalls nicht. Auch das Sozialgericht konnte die Entscheidung der Sachbearbeiterin nicht nachvollziehen und gab der Hartz-IV-Empfängerin Recht