1. "Er las immer Agamemnon statt angenommen,
so sehr hatte er seinen Homer gelesen."
So sudelte schon Lichtenberg in seinem so genannten Sudelbuch.2.a hatte sie gesagtb wollte sie sagenc hatte sie gemeintd hatte der vernehmende Polizist verstandene hatte er diktiertf hatte die Schreibkraft getipptg las der Richter daraush hat der Richter verstandeni wollte der Richter vorlesenj las der Richter vork war ihre Einlassung vor Gerichtl verstand der Richter als ihre Einlassungm ließ er ins Protokoll aufnehmenAuf die Differenz zwischen h und l angesprochen, brach die Angesprochene in Tränen aus und erklärte "n" wäre richtig gewesen - und entschuldige sich.
3 .Schon während der Studienzeit war es ein netter Zeitvertreib dem Fußnoten-Klau nachzugehen, hatte man einmal einen Verweisfehler entdeckt, der sich ganz eigentümlich gleich durch mehrere Werke (wohl ungeprüft) durchzog, weil es einige Leute immer wieder für sinnvoll hielten, gleich den ganzen Apparat der Einfachheit halber "mitgehen" zu lassen.
So zieht denn bis heute so manches falsche Zitat bis heute seine nicht enden wollende Leuchtspur hinter sich her.
Wie einst Churchill sollte man es mit Zitaten allerdings halten, wie er mit Statistiken.
Gerade in Google-Zeiten wie diesen.
So meldete der SPIEGEL (wohl auf der Suche nach einer passenden Meldung just zum "Vatertag") im Frühjahr 2009 - aufgeschreckt durch den OLG-Report - mit noch größerem Time-lag von einem gescheiterten Einbenennungsversuch einer sorgeberechtigten Mutter, die zunächst durch Falschentscheidung am AG Trier (sic!) durch ohnehin formal falsches Übergehen des Vaters (keine mündliche Anhörung beim Jugendamt des LK TR-Saarburg, keine mündliche Anhörung bei der eigentlichen Verhandlung beim AG Trier) schon zu obsiegen schien, hurtiig und geschwind sogar schon die Urkunden umstellen ließ.
Der SPIEGEL, ja der SPIEGELonline (SPON) meldete dann also der materiell und formell falsche Beschluss sei daraufhin vom OLG TRIER einkassiert worden. Ein OLG Trier gab und gibt es allerdings nicht.
Der Wunsch eines Kindes, den Namen seines
Stiefvaters anzunehmen, rechtfertigt demnach
... Oberlandesgericht (
OLG) Trier Namensänderung. zu
SPIEGEL WISSEN ...https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626205,00.html - ÄhnlichABer wo finden wir es noch? (221 bei Google) In diesem Zusammenhang?HIER: http://www.jurablogs.com/de/kind-darf-stiefvater-heissenUnd HIER: http://www.ra-osswald.de/aktuelles_details.php?newsref_id=27HIER: http://log.handakte.de/22955/kind-darf-nicht-wie-stiefvater-heisen/Den größten Klopper leistete sich allerdings das OLG Koblenz selbst. SO intensiv das BGB gelesen... - dass im Urteil ZPO mit BGB vertauscht wurde, wartete man den fristgemäßen Rückversand des fehlerhaften Urteils des nörgelnden und Schlimmeres (sich mokierende Medien) antizipierenden Vaters ab und fasste einen kurzen Zusatzbeschluss.Was passierte? Klar: Murphy's Gesetz, das auch in Rheinland-Pfalz (Koblenz) gilt, entfaltete seine Wirkung. Dem Vater war es trotz bestem Willen nicht gelungen, Schaden vom OLG Koblenz und dem mehrheitlich weiblich besetzten Spruchkörper abzuwenden. Mit erheblicher Zeitverzögerung fand sich dann diese "ursprüngliche" Peinlichkeit dann auch noch in der FamRZ 5/2009 Seite 439. Aber damit immer noch nicht genug:Ging es ja gerade in dem Beschluss darum zu sagen, dass der einzige Vater bleibt, titelte - vermutlich im Überschwang ihrer verletzten feministischen Gefühle - eine Zusammenfasserin/Eindampferin beim Haufe-Verlag allen Ernstes und mit Wahrnehmungs- oder Wahrgebungsproblemen realitätsverzerrend:Patchwork-Familien: Väter kommen und gehen, der Name bleibt
28.05.2009 | Familien- & Erbrecht
Scheidungskinder sollen den Namen ihres leiblichen Vaters behalten, auch wenn es einen neuen Vater in der Familie gibt ..."(DAS KIND hat KEINEN neuen Vater!) Um dann auch noch den Tipp an weitere AnwältINNEN nachzureichen: "Hier ist die Kreativität von Anwälten gefordert: Welche Gründe ausnahmsweise eine Namensänderung zulassen, ließen die OLG-Richter in ihrem Beschluss nämlich offen. (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss, 9 UF 116/08)"
Tja, da müssen sich die Mütter und hier Haufe-unterrichteten Anwälte beim nächsten Fall aber beeilen. In diesem Fall kam - man(n) ahnt es - inzwischen der Stiefvater abhanden.
Der Titel musste also korrekt lauten:
"Stiefväter kommen und gehen, der Vatersname bleibt (auch deshalb)"