Dienstag, 8. September 2009

Vormerken: Liebe und Gewalt - Existentielle Erfahrungen im Spiegel der Wissenschaft

Liebe und Gewalt Existentielle Erfahrungen im Spiegel der Wissenschaft

Die Frage nach Gewalt und Liebe hängt eng mit existenziellen Fragen nach dem Wesen des Menschen zusammen, so der Münchner Philosoph Prof. Dr. Martin Thurner: Der Mensch entwickle sich ständig weiter und anfangs wisse er noch gar nicht, wer er eigentlich sei. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Folge entdeckt der Mensch sein "Ich" nur in Beziehung zu anderen Menschen - diese spiegeln ihm, wie sie ihn wahrnehmen. Der Mensch selbst kreiert dadurch eine eigene Vision vom "Selbst". Dieses "Eigen-Bild" wiederum wird dann in Beziehung zum Gesamtgefüge der Welt gesetzt. Erst an diesem Punkt offenbart sich das, was unsere eigentliche Identität ausmacht. Hier zeigt sich, wie wir uns anderen zuwenden oder von ihnen abgrenzen, wie wir Liebe für andere aufwenden beziehungsweise in Abwehrhaltung gegen unliebsame Einflüsse gehen, ja Gewalt in ihren vielfältigen Ausformungen anwenden, um unsere eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen. [...]
BR-ALPHA (online)

alpha-Forum "Liebe und Gewalt - Existentielle Erfahrungen im Spiegel der Wissenschaft" - am Mittwoch, 9. September um 20.15 Uhr, Wiederholung am 10. September um 13.00 Uhr [BR-alpha]

Verhör-Techniken: Der weisse Neger Wumbamba und Lady Mondegreen an deutschen Gerichten


Das kleine Handblog des Verhörens: Er arbeitete bei den "Sieben Zwergen" statt bei den Siemens-Werken. Dass das im Protokoll landete führt die Forscherin darauf zurück, dass die protokollierende Beamtin wohl aus dem Osten stammte ... .

http://mp3.swr.de/swr2/eckpunkt/podcast/swr2leben20070102_-_missverstaendnisse-oder-einbahnfreie-verhoerer.6444m.mp3



Da können wir aber aus dem Westen doch noch mit ganz anderen Beispielen dienen.
Und wehe, wenn aus Gründen des öffentlichen Vermögensverfalls (?!?! - oder warum auch immer) der Richter/die Richterin seiner Kreativität direkt am Diktiergerät (möglichst hinter vorgehaltener Hand und wenn sich die Parteien gerade quer unterhalten) freien Lauf lassen darf... . (Manchmal wird man halt den Verdacht nicht los, dass es nicht mal ein Versprecher oder ein protokollierter Verhörer ist, sondern dass es sich um Absicht handelt.)

Also diesen Beitrag ruhig mal auf Wiedervorlage legen ... Es werden sich wohl einige Ergüsse einfinden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%B6rer


Die Marktlücke "Verhörer an deutschen Gerichten" wird gefüllt.

Nur nebenbei: Bei den SONGVERHÖRERN ist unser Favorit aktuell ALMIGHURT...

Almigurth (Schleichwerbung?)

A-ha



http://songverhoerer.de/?i=list




Stille-Post-Spiel für Juristen: Ersatzväter kommen und gehen, der Name bleibt

1. "Er las immer Agamemnon statt angenommen,
so sehr hatte er seinen Homer gelesen."

So sudelte schon Lichtenberg in seinem so genannten Sudelbuch.

2.
a hatte sie gesagt
b wollte sie sagen
c hatte sie gemeint
d hatte der vernehmende Polizist verstanden
e hatte er diktiert
f hatte die Schreibkraft getippt
g las der Richter daraus
h hat der Richter verstanden
i wollte der Richter vorlesen
j las der Richter vor
k war ihre Einlassung vor Gericht
l verstand der Richter als ihre Einlassung
m ließ er ins Protokoll aufnehmen

Auf die Differenz zwischen h und l angesprochen, brach die Angesprochene in Tränen aus und erklärte "n" wäre richtig gewesen - und entschuldige sich.

3 .Schon während der Studienzeit war es ein netter Zeitvertreib dem Fußnoten-Klau nachzugehen, hatte man einmal einen Verweisfehler entdeckt, der sich ganz eigentümlich gleich durch mehrere Werke (wohl ungeprüft) durchzog, weil es einige Leute immer wieder für sinnvoll hielten, gleich den ganzen Apparat der Einfachheit halber "mitgehen" zu lassen.
So zieht denn bis heute so manches falsche Zitat bis heute seine nicht enden wollende Leuchtspur hinter sich her.
Wie einst Churchill sollte man es mit Zitaten allerdings halten, wie er mit Statistiken.
Gerade in Google-Zeiten wie diesen.
So meldete der SPIEGEL (wohl auf der Suche nach einer passenden Meldung just zum "Vatertag") im Frühjahr 2009 - aufgeschreckt durch den OLG-Report - mit noch größerem Time-lag von einem gescheiterten Einbenennungsversuch einer sorgeberechtigten Mutter, die zunächst durch Falschentscheidung am AG Trier (sic!) durch ohnehin formal falsches Übergehen des Vaters (keine mündliche Anhörung beim Jugendamt des LK TR-Saarburg, keine mündliche Anhörung bei der eigentlichen Verhandlung beim AG Trier) schon zu obsiegen schien, hurtiig und geschwind sogar schon die Urkunden umstellen ließ.
Der SPIEGEL, ja der SPIEGELonline (SPON) meldete dann also der materiell und formell falsche Beschluss sei daraufhin vom OLG TRIER einkassiert worden. Ein OLG Trier gab und gibt es allerdings nicht.

Gerichtsurteil: Kind darf nicht wie Stiefvater heißen - SPIEGEL ...

Der Wunsch eines Kindes, den Namen seines Stiefvaters anzunehmen, rechtfertigt demnach ... Oberlandesgericht (OLG) Trier Namensänderung. zu SPIEGEL WISSEN ...
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626205,00.html - Ähnlich



ABer wo finden wir es noch? (221 bei Google) In diesem Zusammenhang?

HIER: http://www.jurablogs.com/de/kind-darf-stiefvater-heissen

Und HIER: http://www.ra-osswald.de/aktuelles_details.php?newsref_id=27

HIER: http://log.handakte.de/22955/kind-darf-nicht-wie-stiefvater-heisen/

Den größten Klopper leistete sich allerdings das OLG Koblenz selbst. SO intensiv das BGB gelesen... - dass im Urteil ZPO mit BGB vertauscht wurde, wartete man den fristgemäßen Rückversand des fehlerhaften Urteils des nörgelnden und Schlimmeres (sich mokierende Medien) antizipierenden Vaters ab und fasste einen kurzen Zusatzbeschluss.
Was passierte? Klar: Murphy's Gesetz, das auch in Rheinland-Pfalz (Koblenz) gilt, entfaltete seine Wirkung. Dem Vater war es trotz bestem Willen nicht gelungen, Schaden vom OLG Koblenz und dem mehrheitlich weiblich besetzten Spruchkörper abzuwenden. Mit erheblicher Zeitverzögerung fand sich dann diese "ursprüngliche" Peinlichkeit dann auch noch in der FamRZ 5/2009 Seite 439.

Aber damit immer noch nicht genug:

Ging es ja gerade in dem Beschluss darum zu sagen, dass der einzige Vater bleibt, titelte - vermutlich im Überschwang ihrer verletzten feministischen Gefühle - eine Zusammenfasserin/Eindampferin beim Haufe-Verlag allen Ernstes und mit Wahrnehmungs- oder Wahrgebungsproblemen realitätsverzerrend:

Patchwork-Familien: Väter kommen und gehen, der Name bleibt

28.05.2009 | Familien- & Erbrecht

Scheidungskinder sollen den Namen ihres leiblichen Vaters behalten, auch wenn es einen neuen Vater in der Familie gibt ..."
(DAS KIND hat KEINEN neuen Vater!)
Um dann auch noch den Tipp an weitere AnwältINNEN nachzureichen: "Hier ist die Kreativität von Anwälten gefordert: Welche Gründe ausnahmsweise eine Namensänderung zulassen, ließen die OLG-Richter in ihrem Beschluss nämlich offen. (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss, 9 UF 116/08)"

Tja, da müssen sich die Mütter und hier Haufe-unterrichteten Anwälte beim nächsten Fall aber beeilen. In diesem Fall kam - man(n) ahnt es - inzwischen der Stiefvater abhanden.
Der Titel musste also korrekt lauten: