Donnerstag, 15. Dezember 2011

Spaßguerilla-Marketing: "Unser Weihnachtsgeschenk für Sie: Scheidungsantrag gratis"

DIE GELEGENHEIT! - Nur so lange Vorrat reicht, oder wie oder was??? Normalerweise machen wir ja keine Werbung (für Dritte), aber die Jungs und Mädels haben es sich redlich verdient. Via NEWSLETTER - Betreffzeile: 

"Unser Weihnachtsgeschenk für Sie: Scheidungsantrag gratis"

und so geht's weiter ;-):

viele meinen, unterm Tannenbaum ist der ideale Platz für eine Generalabrechnung. Anlässe gibt’s genug: die pink-farbenen Kugeln, die Schwiegereltern, die missratenen Kinder. Und im neuen Jahr stehen die Streithähne dann vor Ihrer Kanzleitür und wollen nie mehr gemeinsam Weihnachten feiern.

Mit dem kostenlosen Muster zum Scheidungsantrag sind Sie hierauf bestens vorbereitet. Wie übrigens mit allen Formularen des Rechtsportals Familienrecht. Über 350 Mustertexte, Checklisten und Arbeitshilfen stehen Ihnen zum direkten Ausfüllen auf Ihrem PC zur Verfügung.


Und wenn als Spätfolgen des Weihnachtsfestes auch noch Einkommen/Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Verfahrenskostenhilfe berechnet werden müssen – kein Problem. Denn mit dem „1x1 des Familienrechts“ bietet das Rechtsportal Familienrecht als einziger Onlinedienst ein seit Jahren bewährtes Berechnungsprogramm!

 Unser Weihnachtsgeschenk: Wenn Sie heute das Rechtsportal Familienrecht hier kostenlos testen, erhalten Sie den Mustertext zum Scheidungsantrag völlig gratis!



 Ja, ich teste das Rechtsportal Familienrecht kostenlos und erhalte sofort den Gratis-Download „Scheidungsantrag“

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Sie haben richtig gelesen: Jetzt auch inkl. Online-Unterhaltsberechnung!

Ein Online-Dienst für Familienrechtler, mit dem man auch den Unterhalt berechnen kann? Ja, das gibt es: Es ist das Rechtsportal Familienrecht. Denn nur das Rechtsportal Familienrecht enthält das bewährte Berechnungsprogramm „1x1 des Familienrechts“, mit dem Sie mühelos Einkommen, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Verfahrenskostenhilfe berechnen. Und selbstverständlich ist bei der Unterhaltsberechnung die neueste Rechtsprechung schon berücksichtigt! 
Und so einfach bedienen Sie die Online-Version des 1x1 des Familienrechts:





und da kommt man raus.