Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte auf der Auftaktveranstaltung des Bundesverbandes Mediation die Bedeutung der Mediation für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft. "Bei der Mediation geht es um eine neue Kultur der Streitbeilegung, die mehr auf den Konsens setzt und bei der die streitenden Parteien in einen Dialog eintreten. Die Mediation ist das Mittel der Konfliktlösung für die Fälle, in denen es nicht nur um Ansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern auch um weitere andere Anliegen, Belange, Bedürfnisse der streitenden Beteiligten, die in Recht und Gesetz nicht immer abgebildet sind."
Bamberger ging in seiner Rede auf das Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation ein. "Wir haben mit dem Landeskonzept 'Gerichtsinterne Mediation' in Rheinland-Pfalz neben den klassischen Aufgaben der Justiz in Gestalt der Schlichtung und Streitentscheidung eine weitere alternative Konfliktlösungsmöglichkeit geschaffen, ganz im Sinne einer bürgerfreundlichen, dienstleistungsorientierten und modernen Justiz. Wir können uns freuen und festhalten, dass die gerichtsinterne Mediation schon jetzt, also nur zehn Monate nach Beginn der Umsetzung des Konzeptes, bei 46 von insgesamt 74 Gerichten, mithin bei nahezu zwei Dritteln aller rheinland-pfälzischen Gerichte angeboten wird. Das ist ein Erfolg", bekräftigte der Minister.
Bei der gerichtsinternen Mediation wird die Richterin oder Richter, und zwar nicht die oder der für die Streitentscheidung zuständige, sondern eine für die Mediation ausgebildete Richterin oder Richter mit der Mediation befasst. Es ist im Einzelnen festgelegt worden, für welche Verfahren (Familiensachen, Nachbarrechtssachen, verwaltungsgerichtliche Verfahren, sozialgerichtliche Verfahren) sich die Mediation eignet. Sie soll nach Möglichkeit in einem Termin durchgeführt werden. Ist ein länger andauerndes Verfahren zu erwarten, sollen die Parteien darüber unterrichtet werden, dass sie auch die gerichtsnahe Mediation externer Anbieter in Anspruch nehmen können. Zur Wahrung der Vertraulichkeit wird das gerichtliche Mediationsverfahren - anders als z. B. die Verhandlungen vor dem Zivilgericht - in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt.
Eine getroffene Vereinbarung der Parteien wird als gerichtlicher Vergleich protokolliert. Protokolliert wird auch, wenn ein Mediationsverfahren erfolglos war. Zur Wahrung der Vertraulichkeit werden jedoch weder Inhalt noch Ablauf des Mediationsverfahrens protokolliert.
Das Konzept sieht vor, dass die Durchführung eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens zum Bereich der richterlichen Tätigkeit gehört. Die Richterinnen und Richter sind auch darin unabhängig. War die gerichtsinterne Mediation erfolglos, wird das Verfahren an die Richterin oder den Richter zurückverwiesen, der für eine streitige Entscheidung zuständig ist.
Information:
Das Landeskonzept zur gerichtsinternen Mediation steht auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz www.justiz.rlp.de zum Herunterladen bereit. Das Konzept wird seit Beginn dieses Jahres umgesetzt. Inzwischen wird bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerichtsinterne Mediation angeboten. Die Sozialgerichtsbarkeit bietet mit vier von fünf Gerichten die gerichtsinterne Mediation an. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also bei den Amtsgerichten, den Landgerichten und den beiden Oberlandesgerichten wird die gerichtsinterne Mediation derzeit bereits bei 37 von insgesamt 56 Gerichten angeboten. Das Finanzgericht wird gerichtsinterne Mediation im kommenden Jahr einrichten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht derzeit zwar nicht das Angebot der gerichtsinternen Mediation im Sinne des Landeskonzeptes. Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Auftaktveranstaltung Bundesverband Mediation
Bamberger: Mediation wichtig für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft
Bamberger ging in seiner Rede auf das Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation ein. "Wir haben mit dem Landeskonzept 'Gerichtsinterne Mediation' in Rheinland-Pfalz neben den klassischen Aufgaben der Justiz in Gestalt der Schlichtung und Streitentscheidung eine weitere alternative Konfliktlösungsmöglichkeit geschaffen, ganz im Sinne einer bürgerfreundlichen, dienstleistungsorientierten und modernen Justiz. Wir können uns freuen und festhalten, dass die gerichtsinterne Mediation schon jetzt, also nur zehn Monate nach Beginn der Umsetzung des Konzeptes, bei 46 von insgesamt 74 Gerichten, mithin bei nahezu zwei Dritteln aller rheinland-pfälzischen Gerichte angeboten wird. Das ist ein Erfolg", bekräftigte der Minister.
Bei der gerichtsinternen Mediation wird die Richterin oder Richter, und zwar nicht die oder der für die Streitentscheidung zuständige, sondern eine für die Mediation ausgebildete Richterin oder Richter mit der Mediation befasst. Es ist im Einzelnen festgelegt worden, für welche Verfahren (Familiensachen, Nachbarrechtssachen, verwaltungsgerichtliche Verfahren, sozialgerichtliche Verfahren) sich die Mediation eignet. Sie soll nach Möglichkeit in einem Termin durchgeführt werden. Ist ein länger andauerndes Verfahren zu erwarten, sollen die Parteien darüber unterrichtet werden, dass sie auch die gerichtsnahe Mediation externer Anbieter in Anspruch nehmen können. Zur Wahrung der Vertraulichkeit wird das gerichtliche Mediationsverfahren - anders als z. B. die Verhandlungen vor dem Zivilgericht - in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt.
Eine getroffene Vereinbarung der Parteien wird als gerichtlicher Vergleich protokolliert. Protokolliert wird auch, wenn ein Mediationsverfahren erfolglos war. Zur Wahrung der Vertraulichkeit werden jedoch weder Inhalt noch Ablauf des Mediationsverfahrens protokolliert.
Das Konzept sieht vor, dass die Durchführung eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens zum Bereich der richterlichen Tätigkeit gehört. Die Richterinnen und Richter sind auch darin unabhängig. War die gerichtsinterne Mediation erfolglos, wird das Verfahren an die Richterin oder den Richter zurückverwiesen, der für eine streitige Entscheidung zuständig ist.
Information:
Das Landeskonzept zur gerichtsinternen Mediation steht auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz www.justiz.rlp.de zum Herunterladen bereit. Das Konzept wird seit Beginn dieses Jahres umgesetzt. Inzwischen wird bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerichtsinterne Mediation angeboten. Die Sozialgerichtsbarkeit bietet mit vier von fünf Gerichten die gerichtsinterne Mediation an. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also bei den Amtsgerichten, den Landgerichten und den beiden Oberlandesgerichten wird die gerichtsinterne Mediation derzeit bereits bei 37 von insgesamt 56 Gerichten angeboten. Das Finanzgericht wird gerichtsinterne Mediation im kommenden Jahr einrichten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht derzeit zwar nicht das Angebot der gerichtsinternen Mediation im Sinne des Landeskonzeptes. Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Auftaktveranstaltung Bundesverband Mediation
Bamberger: Mediation wichtig für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft
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