Donnerstag, 12. November 2009

Die Urteile der Anderen - die Strafen der Anderen: Saudis köpfen und kreuzigen Kindes-Vergewaltiger

Da z.B. gerade in Österreich eine Umfrage ergab, dass sich fast die Hälfte der muslimischen Migranten vorstellen können, dort nebenbei die Sharia einzuführen, interessanterweise aber der größte Anteil derjenigen wiederum ihren Migrationshintergrund gerade in Ländern haben, die selbst keine Sharia, selbst sogar - wie z.B. die Türkei - eine laiizistische politische, gesellschaftliche, staatliche Ordnung haben (Das erinnert irgendwie daran, dass vor 20 Jahren die Ausreiseantragsrate im "Tal der Ahnungslosen" rund um Dresden ohne Westfernsehen=eigene Anschauuung am höchsten, das "Fernweh" am größten war.), ist es wohl an der Zeit, dass man sich hier allmählich einmal mehr mit den Auswirkungen und den Vereinbarkeiten mit deutschem und europäischem Recht beschäftigt.
Ein Kassationsgericht in Saudi- Arabien bestätigte gerade eine Entscheidung einen 22-jähriger Mann zu köpfen und zu kreuzigen, der beschuldigt wurde fünf Kindern vergewaltigt zu haben, eines bei der Fahrt in der Wüste sterben ließ, berichteten dortige Zeitungen bereits am Dienstag.
Der Verurteilte wurde zu Beginn des Jahres verhaftet nachdem ein sieben Jahre alter Junge der Polizei bei den Untersuchungen geholfen hatte. Das Kind, das in der Wüste nach der Vergewaltigung zurückgelassen wurde, sei drei Jahre alt gewesen, heißt es in der Zeitung Okaz.
Internationale Menschenrechtsgruppen haben daraufhin Saudi-Arabien, den Geburtsort des Islams, der Anwendung von drakonischen Justiz beschuldigt, wie die Enthauptung von Mördern, Vergewaltigern und Drogenhändlern in der Öffentlichkeit. In diesem Jahr wurden bereits 40 Menschen in Saudi Arabien hingerichtet.

In Saudi-Arabien, bedeutet Kreuzigung Bindung der Körper des Verurteilten auf Holzbalken, um ihn NACH dem Köpfen der Öffentlichkeit zu zeigen.

MAKTOOB >>>>>>>>>>




Im SUDAN wurde dagegen gerade ein Fußball-Nationalspieler - nicht etwa wegen unbotmäßiger Äußerungen gegen seinen Vereinsvorstand - wegen Genuß von Alkohol zu 40 Peitschenhieben verurteilt.

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