Dienstag, 30. März 2010

Wer wollte da Richter sein?

Einerseits:

Zweitehe - Todesstrafe für dutzendfachen Mord aus Eifersucht

Der Islam erlaubt einem Mann die Ehe mit bis zu vier Frauen gleichzeitig. Eine Frau konnte schon eine Nebenbuhlerin nicht ertragen - und zündete während der Feier ein Zelt mit Frauen und Kindern an. Nun soll sie selbst sterben.
Zum Beitrag:
http://www.focus.de/panorama/welt/zweitehe-todesstrafe-fuer-dutzendfachen-mord-aus-eifersucht_aid_494472.html



Andererseits:


Babydrama um Sandra Bullock


Angeblich erlitt sie zwei Fehlgeburten

Sie wurde vom eigenen Mann betrogen und öffentlich gedemütigt. Man sollte meinen, es könne für Sandra Bullock nicht mehr schlimmer kommen. Doch jetzt hat das amerikanische 'Star Magazine' eine neue Schreckensmeldung veröffentlicht. Demnach soll die Oscar-Preisträgerin während ihrer Ehe mit Jesse James zweimal schwanger gewesen sein, die Babys jedoch auf tragische Weise verloren haben.Sollte das wirklich stimmen, wären Jesses Affären noch grausamer und unverzeihbarer. Wer betrügt seine Ehefrau, nachdem sie zwei Fehlgeburten erlitten hat, gleich mit einer ganzem Heer von Frauen?[...]

RTL >>>>>>>>>>>

Kinderpornographie - weltweit gesetzliche Regelungen durchsetzen

"Ein zentrales Anliegen muss es sein, sich dafür einzusetzen, dass in allen Staaten der Welt wirksame gesetzliche Regelungen der Strafbarkeit und der Strafverfolgung sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornographie umgesetzt werden", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der gestrigen Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, der zufolge die Mitgliedsstaaten zur Sperrung von Internetseiten verpflichtet werden sollen.

"Angesichts der weltweiten Vernetzung über das Internet haben die vorhandenen gesetzesfreien Räume auch unmittelbare Auswirkungen auf die Situation in Deutschland. Sie sind maßgeblich mit dafür verantwortlich, dass trotz aller Bemühungen kinderpornographisches Material auch heute noch massenhaft – über das Internet auch von Deutschland aus - vorhanden ist. Das Löschen dieser Inhalte muss selbstverständlich Vorrang vor dem Sperren genießen, in den Fällen, wo dies möglich ist", bekräftigte der Minister.



Es sei völlig inakzeptabel, dass es immer noch Staaten gibt, die keine oder nur völlig unzureichende Gesetze zur Strafbarkeit von Kinderpornographie hätten, so der Minister.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Kinderpornographie


Bamberger: Kinderpornographie - weltweit gesetzliche Regelungen durchsetzen


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

Förderunterricht für Richter mit Migrationshintergrund? Verhör-Techniken - Der weisse Neger Wumbamba und Lady Mondegreen - Stille-Post -für-Erwachsene

Ein wohl besonders hübsches Beispiel für "Verhörtechniken" an deutschen Gerichten zeigte sich kürzlich an einem deutschen Familiengericht.
Ob es daran lag, dass der (deutsche) Vater, der das überdurchschnittlich intelligente, aber nach der 1. Trennung "sprachlich retardierte" (Gutachten) Kind nicht nur wieder aufpeppelte, sondern bis zur 2. Trennung spielerisch auf ein überdurchschnittliches (zweisprachiges) Niveau brachte, sich bereits sorgenvoll über seine reduzierten Einflussmöglichkeiten (Umgangsrecht) einerseits und den regional-sprachlichen Einfluss des Umgangs ("Vermieters") der russischen Mutter andererseits äußerte. Und der Richter - weil die ersten Zeugnisse auch nichts Gutes verhießen - das Ergebnis seiner inzwischen offensichtlichen Sorgerechts- Fehllentscheidung sich innerlich spät-antizipierend selbst eingestand. Es sich also eher um eine "Freud'sche Fehlleistung" handelte.
Oder ob der Richter einfach das dialektgefärbte Genuschel des Kindes nicht richtig verstand, weil er selbst Migrationshintergrund hatte - nicht aus der Region stammt. Wir wissen es - nicht. Jedenfalls - aus hier nicht näher darzulegenden Gründen - wurde das Kind bereits einen Tag VOR der eigentlichen neuen Sorgerechtsverhandlung vom Richter allein (ohne Verfahrenspflegerin des verfahrenen Verfahrens oder Jugendamtsvertreter) "angehört". Das schriftliche Protokoll lag in der eigentlichen Sitzung am nächsten Tag schon vor. Die Mutter protestierte wohl sofort. Das Protokoll wurde handschriftlich geändert.
Als der nicht anwesende Vater zunächst das Protokoll der Verhandlung sah, verstand er zunächst nichts. (Es stand nur allgemein drin "Mutter erhebt Protest gegen ...blabla das Protokoll". Er dachte wohl, wie immer ...
Als er das Protokoll der richterlichen Anhörung des Kindes las, musste er dann trotz der höchst dramatischen Gesamtsituation schallend lachen - und war beruhigt. Dort stand gestrichen (Handvermerk):

Das Kind besucht die Förderklasse der ... XYZ-Schule.

Tatsächlich besucht das Kind (die Mutter hatte Recht mit ihrem Protest) nicht die/eine Förderklasse, sondern inzwischen die


Förte (Vierte)
Klasse der Schule.

Eine weitere Fehlerquelle für dieses Stille-Post-Spiel gibt es natürlich auch noch. Die Geschäftsstelle des inzwischen groß(artig) gewordenen Großen Familiengerichts. Es könnte natürlich auch sein, dass da jemand das Genuschel des Richters mit Migrationshintergrund nicht verstanden hatte - und das Kind selbst dann doch weniger sprachlich retardiert ist als zunächst befürchtet.
http://www.jurablogs.com/de/go/verhoer-techniken-weisse-neger-wumbamba-lady-mondegreen-deutschen-gerichten