Kachelmann vs. "Bild": Wer hat denn nun gesiegt?
Bild.de wollte durch seinen Widerspruch aber eigentlich erreichen, dass auch die Berichterstattung vor diesem Zeitpunkt als rechtmäßig eingestuft wird - und ist damit gescheitert. Hier dürfte auch die Antwort auf die von "Bild"-Anwalt Aroukatos per Pressemitteilung aufgeworfene Frage, wie "Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will", liegen.[...]
http://www.dwdl.de/story/27339/kachelmann_vs_bild_wer_hat_denn_nun_gesiegt/"Unsere Kanzlei hat für Jörg Kachelmann in den letzten Monaten fast 20 einstweilige Verfügungen allein gegen BILD (Print und Online) erwirkt. Die Richter der Pressekammer des LG Köln haben in einer mündlichen Verhandlung heute erkennen lassen, dass der Widerspruch der BILD Digital GmbH & Co. KG (bild.de) gegen die einstweilige Verfügung des LG Köln vom 07.04.2010 keine Aussicht auf Erfolg hat.
In der Verfügung war es bild.de verboten worden, Details aus der Ermittlungsakte zu verbreiten, die bild.de aus einem FOCUS-Bericht entnommen hatte. Die Richter hielten heute ausdrücklich an ihrer Entscheidung fest, dass die Berichterstattung rechtswidrig war und Herrn Kachelmann in seinen Rechten verletzte. Nachdem jedoch die Staatsanwaltschaft Mannheim in ihrer Pressemitteilung vom 19.05.2010 die von bild.de verbreiteten rechtswidrigen Inhalte unter Verstoß gegen das Landespressegesetz bestätigt hatte, griff ab diesem Moment zugunsten von bild.de ein presserechtliches Privileg. In dem Moment, in dem eine ermittelnde Staatsanwaltschaft rechtswidriger Weise Details bekannt gibt oder bestätigt, dürfen diese in der Regel auch von der Presse zitiert werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim half bild.de durch ihre rechtswidrige Pressemitteilung somit, eine rechtswidrige Berichterstattung mit Wirkung ab dem 19.05.2010 zu legitimieren. Aus diesem Grund hat Herr Kachelmann für die Zeit nach dem 19.05.2010 auf die Rechte aus der Verfügung verzichtet. Bild.de war jedoch der Meinung, dass die Berichterstattung auch vor der Pressemitteilung der StA zulässig gewesen sei. Dies wollte bild.de durch einen Widerspruch gegen die Verfügung gerichtlich feststellen lassen. Mit diesem Antrag ist bild.de heute gescheitert. Die Richter ließen deutlich erkennen, dass der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg haben, sondern zurückgewiesen werden wird. Bis zum 19.05.2010 war die Berichterstattung von bild.de also rechtswidrig.
Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.: „BILD ist heute zu 100% baden gegangen. Das LG Köln hat heute bestätigt, dass BILD.de Herrn Kachelmann in seinen Rechten verletzt hat und am 01.09.2010 vor Gericht unterliegen wird. Bis zum 19.05.2010 war die Berichterstattung von bild.de rechtswidrig. Am 19.05.2010 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim die Flucht nach vorn angetreten und eine gegen das Landespressegesetz verstoßende Pressemitteilung herausgegeben, die die rechtswidrige Presseberichterstattung von bild.de mit Wirkung ab dem 19.05.2010 legitimierte. Die StA Mannheim hat sich so erneut zu einem Komplizen von BILD und FOCUS gemacht.“
1.08.2010 – Pressemitteilung
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Auf Nachfrage erklärt Höcker: “In der heutigen Bild-Pressmitteilung wurde ganz geschickt nur dieser letzte Punkt herausgriffen. Bild tut allerdings so, als sei dies ein Ergebnis der heutigen Verhandlung, Herr Kachelmann hat diesen Verzicht jedoch schon am 22. Juli erklärt.”