Sonntag, 5. Juni 2011

Fall Jörg Kachelmann: Kein Zweifel 5:0 für Jreog/gegen Claudia D. - Strafverfahren gegen Tanja May/Patricia Riekel (BUNTE)? Rechtliche Schritte gegen RA Johann Schwenn?

Und Rücktritt von Rechtsanwalt Thomas Franz (Ketsch), um weiteren Schaden vom „Weißen Ring“ und anderen mutmaßlichen Opferorganisationen abzuhalten? Ausgerechnet RA Schwenn "nur begrenzt zurechnungsfähig"? PRO7 bringt Neuverfilmung von „Ben Hur“! - Die Party geht weiter ….
Gezielte Indiskretion via BILDonline und BAMS [HIER der Direktlink
http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html]? Warum gerade jetzt noch kurz vor der Einlegung der Revision, um die doch noch „Verwirrung“ herrsche? Cui bono? 

Das Urteil Die Klägerin wurde auf den Freispruch vorbereitet


BILD - ‎Vor 3 Stunden‎
Nach dem Freispruch am Dienstag fährt Jörg Kachelmann mit seinen Anwälten aus der Tiefgarage des Landgericht Mannheim. Am Steuer seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé. Die fünf Schöffen und Berufsrichter entschieden einstimming. ...
Verspottete noch vor wenigen Wochen eine Zeitung Staatsanwalt Oltrogge, dem FOCUS früh, allzu früh bereits Terrierqualitäten bescheinigte, um den optischen Eindrucks eines schwarzgewandeten Pudels vergessen zu machen, als „Schnelldenker“ (statt Gründlich- bzw. Richtigdenker), so meldete man von seiten der STA Mannheim, man denke noch nach. Wohl auch um gegenüber der unvereinigten Weltpresse ein Zeichen des dort vorhandenen Galgenhumors zu vermitteln. Immerhin! Man denke nach (Aha, nun doch Epimetheus statt PROmetheus.). Ist natürlich blöd, wenn man nicht lange genug vor(aus)gedacht hat. Und man jetzt nur eine Woche (böser Gesetzgeber!) Zeit hat nachzudenken. Schnell denken muss. Nun stand ja Lars Torben Oltrogge wie (oben) gebloggt schon längst vorher unter dringendstem Terrierverdacht. Durch die Diskretionen seines Noch-Chefs gegenüber dem Buschfunk (SWR), der es denn sogleich trommelte, konnte es das ganze globale Dorf es sogleich vernehmen: Er will sein Stöckchen nicht loslassen. Offensichtlich hatte man zwar – wie die BAMS (BILDonline) wissen will – zwar das ehemals mutmaßliche Opfer bereits seit längerer Zeit schonend auf ein Scheitern der Klage vorbereitet (wie Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL wiederum zu berichtigen weiß, wohl für das Wohlbefinden von RA Franz und Mobiliar nicht schonend genug). Dabei hatte man wohl allerdings vergessen, die Mitglieder der STA Mannheim psychologisch-therapeutisch auf deren schwere narzisstische Kränkung durch den Freispruch Kachelmanns zu begleiten (WELT: Verwirrung um Revision).
Und nun ein Leak, das just über Nacht und zwei Tage vor Ablauf der Frist?! Um Einsicht bei den Uneinsichtigen ("Revision ein Zeichen von Unbelehrbarkeit!" Prof Frommel, Kiel) einzufordern, dieser „Kavallerie der Justiz“ (Tucholsky), die einfach nicht von der längst verreckten Schindmähre absteigen will, dem toten Gaul, den sie in ihrer Selbstverblendung immer noch für einen Verwandten Totilas zu halten scheint? [Wobei wir darauf bestehen, dass der Gaul schon längst tot war, ehe sich eine ungeschlachte Alice Schwarzer als selbsternannte Nebenneben-und-sich-selbst-vertretende-Klägerin in den schon voll besetzten Sattel als Overkill-Mittel dazusetzen zu müssen meinte.]

www.dradio.de
Sie sei geradezu empört über den Prozessverlauf, sagt Monika Frommel, Direktorin für Sanktionsrecht und Kriminologie der Uni Kiel. Das Gericht habe sich im Fall Kachelmann unprofessionell und provinziell verhalten.
Einstimmig, unisono, 5:0, besser ginge es ja nicht für Jörg Kachelmann unterhalb eines Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Schlechter für das mutmaßlichen Opfer Claudia D., das unmittelbar nach der Lüge gegenüber ihren Eltern und den ersten Untersuchungen in die angebliche Tatort-Mansarde, in der sie noch nachts „aufgeräumt“ hatte, zurückkehrte, auch kaum. Von wegen Freispruch 3. Klasse, wie eine rechtlich und faktisch ahnungslose Dummschreiberin (siehe mehrere Urteile gg die nach Selbsteinschätzung zu den Illuminaten dieses Verfahrens Gehörende („Ich gehöre zu den Bestinformierten.“) zuletzt auch noch einen Vergleich mit Zahllast für sie von 14.000 EURO gegen RA Birkenstock) in jedes ihr entgegengehaltene Mikrofon und ein Masse-Anwalt gleich hinterher tröteten.
Nun, wer könnte ausgerechnet jetzt – vorausgesetzt es stimmt ! - ein gesteigertes Interesse haben, einen Jörg Kachelmann so kurz vor Ablauf der Revisionsfrist so gut und die NK (als Beweismittel - „Ein Mangel bleibt ein Mangel.“ Gutachterin Prof. Greuel) so schlecht dastehen zu lassen?
Nun, zumindest größte Profiteuse wäre bei einer Rücknahme bzw. Nicht-Einlegung ohne Zweifel die Richterin, die die Aufgabe hätte, das zunächst nur mündlich vorgetragene Urteil schriftlich über mehrere Monate und mehrere hundert Seiten zu begründen. Was natürlich einen Jörg Kachelmann und die Anwälte Combé, Schwenn, Birkenstock und Höcker natürlich besonders freuen würde, da „das Gericht“ (namentlich eben Richterin Daniel Bültmann) dazu nötigen würde, haarklein darzulegen, warum sie eben Zweifel hatten.
Damit uns allen nicht langweilig wird hat der sich von RA Johann Schwenn via ZDF-Sendung „Markus Lanz“ sich zu Unrecht angegriffene Welte rechtliche Schritte angekündigt, dabei auch seine - sicherlich durch eine Fachausbildung begründete ! („Wir erinnern uns an das Bild der NK mit dem Buch vor dem Gesicht!) - Ferndiagnose über RA Johann Schwenn zum Besten gab.


Burda News | Social Media Newsroom

3. Juni 2011 ... „Das ist kompletter Unsinn. Schwenn ist offenkundig nur begrenzt zurechnungsfähig. Wir werden juristisch gegen ihn vorgehen", kontert Welte. ...

Meedia: “Schwenn nur begrenzt zurechnungsfähig

3. Juni 2011 ... Der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, hatte in der ZDF-Talkshow “
Markus Lanz” gesagt, dass Burda-Vorstand Philipp Welte bei ...
meedia.de/.../welte-schwenn...zurechnungsfaehig/.../03.html

Eben jenen Schwenn, der doch gerade in der Sendung daran erinnerte, dass er bereits beim BverG durchsetzte, dass der ehemalige Generalstaatsanwalt Karge, der wie Alice Schwarzer auch seit der Sendung von Anne Will vom 2.8.2010 tingelt (der zuletzt bei Plasberg in „Hart – aber fair““ am Mittwoch) als „durchgeknallter Staatsanwalt“ bezeichnet werden darf; parallel in einem BGH-Verfahren (das er dem kalt erwischten Vorsitzenden „live“ überreichte) erreicht hatte, dass die Zirkelschluß-Traumatologie endlich, endlich, endlich in den Orkus verbannt wurde (wobei man sich allerdings doch schon fragen muss, dass voll (auch in Aussagenlogik!) ausgebildete Juristen/Richter sie überhaupt ernstnehmend haben kommen lassen! - Für Spender-Geldverbrennung beim „Weißen Ring“ sollte sie also auch wenigstens zukünftig nicht mehr zum Einsatz kommen.).
Nach Ablauf der Frist gehen wir im Übrigen vom längst fälligen Rücktritt des sich nicht am Boden zerstört fühlenden NK-Masse-Anwalts aus Ketsch Thomas Franz vom „Weißer Ring“-BW-Landesvorstandes aus, um wenigstens weiteren Schaden vom WR und anderen mutmaßlichen Opferverbänden abzuhalten. Nun mag es ja nur ein Geschmäckle sein, wenn Immobilienmakler und Versicherungsvertreter „zufällig“ gehäuft bei Rotary, Lions oder Golf Clubs auftauchen, um „Networking“ zu betreiben. Eine mutmaßliche Opferorganisation wie der „Weiße Ring“ kann sich allerdings nicht auf Dauer, nicht lokal, nicht landes- und auch nicht bundesweit erlauben, wenn Rechtsanwälte den inzwischen dadurch sehr angeschlagenen guten Namen für ihre vordergründigen und kurzfristigen Eigen- (bzw. Mandanten.)-Interessen missbrauchen, indem sie noch bevor das Gerichtsverfahren überhaupt begonnen hat, „Marketing“ via Sendungen wie Kerner gegen den zu diesem Zeitpunkt unter rechtsstaatlicher Unschuldsvermutung Stehenden unqualifiziert Stimmung zu betreiben. Angesichts seit Jahrzehnten explodierender ANZEIGEZAHLEN (damit lediglich polizeilich Tatverdächtige - siehe Charts unten) bei gleichzeitig schwach rückläufigen Verurteiltenzahlen aht sich die Verurteiltenquote stetig auf nunmehr 12,7% zurückentwickelt. Anlass genug in der Zwischenzeit zwischen Anzeige und LETZTER Gerichtsverhandlung öffentlich den Ball äußerst flach zu halten, will man sich nicht als Staats- und Spendengelder verbrennende Opferindustrie mit gehöriger Portion Eigeninteresse (Arbeitsplätze, Honorarverträge, etc.) zu Recht verhöhnen lassen. (Auf das Beispiel, die angeblich vergewaltigte „Jungfrau“, das das von RA Schwenn in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitierte Justizopfer Witte – ebenfalls bei Markus Lanz - nannte und dessen Coaching und Pamperung bis zum Amerikaflug (sic!), sei ausdrücklich daher nochmals verwiesen.)
Inzwischen ging nicht nur das Gericht (in der ersten PM nach dem Urteil) und die allgemeine Presse, wie z.B. die FAZ(online) auf Distanz zum ehemals mutmaßlichen Opfer Claudia D., wie selbst die BUNTE sie inzwischen nennt. Kein Pseudonym mehr, wie Sabine W., Gerti Reit, Tatjana May, Petra S. oder ähnliches, keine Andeutungen und Anspielungen mehr wie „Weizen“, Schwabenkorn, Spelz, Spelt, Vesen, Fesen, nein. Wie gesagt: Selbst das Gericht haute im Überschwang den vollen Familiennamen raus. Jetzt rächt sich natürlich die einst propagierte „Strategie“ eines „Opfer“anwalts Franz (zumal durch BAZonline schon früh Bilder der gegenüberliegenden Wohnung der Eltern, ein Bild der Mansardenwohnung sowie ihres damaligen Autos mit KZ (Initialen) im Umlauf war und wird zum Bumerang – via Google Earth weit über Schwetzingen hinaus. Solche „Fehler“ wie von N-TV (noch heute bei Google „Bilder“) und ihre Autogrammkarte mal nicht mitgerechnet.
Sogar Terre des femmes gibt via Deutschlandradio Frau Claudia D. noch eins mit auf den wohl nicht mehr geradlinigen Lebens-Weg. Schließlich war SIE es, die das Spektakel eröffnete oder eröffnen ließ - eben nicht einschritt als ihr Noch-Anwalt früh, allzu früh zu Kerner ging, nicht einschritt als FOCUS früh, allzu früh Innenansichten des Hauses und der Mansarden-Whnung mit Skizze etc. und Auszüge aus der Ermittlungsakte brachte und damit den da erst kommenden Prozess zu einer Jahrmarkts-Attraktion machte (und keinewegs RA Johann Schwenn den Prozess, wie die – wie so häufig ahnungslose – Schwadroneuse Alice Schwarzer für BILD behauptete).
So etwas rächt sich nun für sie und ihre Familie und hält hoffentlich Falschanzeigerinnen in Zukunft ab. Dann hätte es für die Steuerzahler on the long run dann wenigstens dann doch noch was Gutes.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1471764/

http://www.faz.net/artikel/C30602/kachelmann-prozess-ein-dilemma-keine-katastrophe-30428278.html

Wenn Frau Claudia D. so etwas wie Restanstand und Verantwortung gegenüber dem sie unterstützenden WR fühlen würde, wäre ein letzter anständiger Schritt, RA FRANZ zum Rücktritt von seinem Amt im Landesvorstand BW des Weißen Rings aufzufordern, um weiteren Schaden von diesem Verein, und echten Opfern und Opferorganisationen abzuwenden.






Kachelmann und ich


Nun noch zu Tanja May,


Tanja May Kopf: kress.de

1. Okt. 2010 ... Tanja May (Foto), 37, und Katrin Sachse, 46, steigen zum 1. Januar zu stellvertretenden Chefredakteurinnen bei Burdas People-Blatt "Bunte" ...
kress.de/kresskoepfe/.../9248-tanja-may.htm
 
der Hub der einstigen Lausemädchen (wenigstens der gegen Entgelt von 5.000 bis 50.000 EURO Redefreudigen) bei der BUNTE (neben FOCUS dem zweiten Blatt aus dem Hause BURDA, das sich frühzeitig auf Kachelmann, als Hüterin ihrer angeblichen Sexualmoral einschoss. Diese hat inzwischen ja eine erste interne Beförderung erfahren; auf eine externe warten viele noch. Die Chancen dafür scheinen zumindest nicht schlecht zu stehen. Immerhin sind die Auflagen der Gegner aus dem Hause SPRINGER (BILD) und BURDA (FOCUS/BUNTE) seit dem Beginn der Causa Kachelmann und deren serieller ignoranten persönlichkeits-rechtsverletzender Begleitung (siehe unzählige PM unter www.hoecker.eu zu Urteilen gg BILD, FOCUS, BUNTE und Alice Schwarzer als Bloggerin persönlich – zuletzt 14.000 EURO zu zahlen an RA Birkenstock).
So "meinte" eben jene Tanja May unter der Ägide der Noch-Chefredakteuse Patricia Riekel, die wiederum in FOCUS (als Gast-Kommentatorin) und BUNTE wortgleich mit Bilder zweier verschiedener (?) Frauen bzw. wenigstens einer schwer photogeshopt erscheinenden Frau, ihre Meinung durchdrücken zu müssen meint, doch sehr viel über eine gewisse Schweizerin österreichischen Ursprungs, die von der Schweiz aus ein Blog zum (nach dem Harry-Wörz-Verfahren zweiten, großen, weltweit beachteten) Skandalprozess in Mannheim betreibt:


"Die Schweizer Bloggerin Rita-Eva Neeser [Anm.: wohlgemerkt! alut TANJA MAY REN  selbst!]   beschimpfte Claudia D. seit März 2010 als "Stalkerin", "rachsüchtigte Geliebte", "Lügnerin", rief zur "Hexenjagd" auf und zur "Errichtung eeines Scheiterhaufens in Schwetzingen". BUNTE 23 2011 Seite 77

Zum Vergleich:

"[...]Wir entlassen [...] die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, [...] als potentielle rachsüchtige Lügnerin." (Richter Seidling im Wortlaut FOCUS)

Wir können uns gut vorstellen, dass die Betroffene Rita Eva Neeser gegen Frau May straf- und zivilrechtlich vorgeht. Und es würde auch nicht wundern, wenn der Hamburg-Mannheimer Strafrechtsspezialist Schwenn als auch der Köln-Mannheimer Medienanwalt Prof. Höcker die Pro-bono-Vertretung (wir übersetzen dies mal launig mit „für den Spaß“) der Pensionärin, die Herrn Kachelmann bis heute nicht kennt, übernehmen würden.
Denn schließlich wäre auch dies eine weitere gute Gelegenheit einer breiteren Öffentlichkeit für ALLE ZUKUNFT zu erläutern, dass man tunlichst, das was man behauptet, auch tunlichst beweisen können sollte. Mal schauen, ob Frau May in der Lage sein wird, ihre tollkühn erscheinenden Behauptungen auch zu belegen. Oder ob sie nicht vielmehr etwas vollkommen missverstanden hat, da es sich wohl eher um einen modernen „HexeRprozess“ mit einer wie bei den Hexenprozessen üblichen Beweislastumkehr nach dem „Hexenhammer" (Malleus Maleficarum) handelte.
Eine überziehende „Thauris“ könnte dabei auch gleich mit verarztet (be-/ver-) werden. Die glaubte doch tatsächlich von UNTERMENSCHEN aus dem Umfeld Kachelmanns schreiben zu können/dürfen. Zwar wurde der Beitrag zwischenzeitlich durch den Admin des Forums korrigiert, findet sich allerdings im Google-Cache immer noch.
„Wir werden sehen, sagte der Zen-Meister.“
Zu allem Überfluss bringt in dieses Klima Pro7 eine Neuverfilmung von Ben Hur (Regisseur der Sohn des Produzenten des Oskar-Klassiker mit dem 2m-Hünen (!) Charlton Heston als Juda aus dem Hause Hur).
Man hatte da eigentlich eher erwartet, dass uns quer über alle privaten und öffentlich-rechtlichen Sender hinweg, sämtliche Film-Versionen des anderen Klassikers der Weltliteratur zu unschuldig Verfolgten, dem armen, unschuldig verurteilten E. Dantes, der als Graf von Monte Christo zum Großreinemachen zurückkehrte, uns entgegenstrahlen würden.
Aber nein: Pro7 bleibt optimistisch und sendet tapfer, das Drama (mit „gutem“, christlichen) Ausgang, wenn auch „zeitgemäß“ (Alice S., übernehmen Sie!?) aufgepimpt („schöne Hure Athene/Lucia Jiménez - siehe highlight tv – TV Digital Nr 12 vom 27.05.2011 S. 6 – 9 „Sklaven, Sex & Superhelden):
Zur Erinnerung: Juda aus dem Hause Hur (Ben Hur) wird von seinem (homoerotischen?) Jugendfreund Messala aus eigenen Karriereinteressen verbannt, obwohl der weiß, dass Juda Ben Hur völlig unschuldig ist, es sich soagr um einen Unfall handelte, als der Ziegelstein vom Dach fiel, der das Pferd des Statthalters scheuen ließ ….
TV Digital den Regisseur Steve Shill („Das Prinzip 'Auge um Auge' ist falsch!“):
„ABER TAUGT DIE ALTE STORY NOCH für ein heutiges Publikum? Eindeutig ja, findet Shill. Die Geschichte sei schließlich universell. „Wir möchten zeigen, dass viele Konflikte unnötig sind, wenn wir nicht dem fatalen Prinzip 'Auge um Auge' folgen. Unsere mühsam erkämpfte Zivilisation ist nur ein hauchdünner Schutzschild, der jederzeit brechen kann. Entsprechend erklärt unsere Version von „Ben Hur“ vor allem jüngeren Zuschauern, die die Geschichte noch nicht kennen, dass Menschen nur zu Helden werden, wenn sie zur Vergebung fähig sind. Sie dürfen nicht wie der junge Ben Hur als Zombies durch die Welt wandeln, denen es ganz allein um Rache geht.“ (S. 9) – Bildunterschriften:
„HELDENTUM
Begeistert feiern die Bewohner von Jerusalem den Sieger des Rennens, der erst jetzt seine Identität preisgibt.
ERLEUCHTUNG
Ben Hur begegnet Jesus auf dem Kreuzweg. Der flüstert ihm zu: „Vergib Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.“
WUNDER
Als Ben Hur seien Rachegedanken aufgibt, genesen seine Mutter Ruth und Schwester Tirzan von der Lepra.
AUSSÖHNUNG
Finale: Am Totenbett von Messala verzeiht Ben Hur seinem Freund.

Ach ja, evangelischer Kirchtag mit Pop-Star M. Käßmann und viele, vielen, die die Lehren des Zimmermanns-Adoptiv- und Jungfrauen-Sohnes (so die einen) und herumstreunenden, arbeitslosen Ausbildungsabbrechers und Bandenführers (so die anderen) sogar universitär studiert haben, ist auch noch gerade zum Abschluss des Kachelmann-Verfahrens in Drsden abgehalten worden.
Also mehr Botschaft geht eigentlich gar nicht. - für „Sklavinnen und Sklaven der Rache“ - und die Zuschauerinnen des „Nicht-Theaters“ (Richter Seidling) und falschen Films (RA Johann Schwenn).

Fortsetzung folgt !? Dennoch!?!

Kachelmann-Urteil: "Revision ein Zeichen der Unbelehrbarkeit"

FOCUS Online - ‎03.06.2011‎
Die Staatsanwaltschaft hat sich im Fall Kachelmann angeblich zur Revision entschlossen, bis Dienstag müsste sie auch offiziell Rechtsmittel einlegen. Sinn und Unsinn erklärt die Strafrechtlerin Monika Frommel im FOCUS-Online-Interview. ...

"Aber das Urteil, finde ich, hat doch fatale Auswirkungen ...


Deutschlandfunk - Vor 3 Tagen
Die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Terre Des Femmes, ... "Bedenken sie, dass Frau Dinkel möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war. ...

Kachelmann-Prozess


FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Vor 4 Tagen
Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes gab nach dem Freispruch bekannt, ... Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel möglicherweise Opfer ..



UPDATE wegen des Kommentars unten:

Aber natürlich können wir ;-) rechts LINKliste BGH - dort Datenbank 5 St 319/10 vom 27.10.201 oder HIER HRR-Strafrecht.de http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/10/5-319-10.php

...Nebenklägerin auf nicht weiter erklärte Erinnerungsverluste bezogen. Dies sei auch hinsichtlich der in mehreren Vernehmungen unterschiedlich geschilderten Situation geschehen, bei der die Nebenklägerin gefesselt gewesen sei, ferner zu dem Messereinsatz des Angeklagten und dem von ihr geschilderten Fluchtversuch.
14
Hinsichtlich unterschiedlicher Angaben der Nebenklägerin zum Kerngeschehen, nämlich der Art und Reihenfolge der abgenötigten und erduldeten Sexualhandlungen, hat es das Landgericht als nicht nachvollziehbar gewertet, dass die Nebenklägerin in einer späteren Vernehmung die versuchte vaginale Penetration als - weil ihren Freund möglicherweise belastend - besonders bedeutsam, in ihrer Erstvernehmung und bei der Befragung durch den Arzt aber als nicht erwähnenswert betrachtet habe. Die Angabe der Nebenklägerin, sie sei von dem Arzt nicht nach der Vornahme des Oralverkehrs befragt worden, hat das Landgericht durch die Aussage des sachverständigen Zeugen A. als widerlegt angesehen.
15
Das Landgericht hat diese Qualitätsmängel in der Aussage der Nebenklägerin als Ungereimtheiten, Widersprüche und Falschaussagen bewertet und sich nicht in der Lage gesehen, eine Verurteilung auf die Aussage der Nebenklägerin zu gründen, die auch nicht durch äußere Umstände gestützt worden sei.
16
2. Das Urteil hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung stand.
17
a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).
18
Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen...aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.