Donnerstag, 9. Dezember 2010

Jörg Kachelmann: Domain Alice Schwarzer.de seit gestern off - Werden Höcker, Schwenn und Combé jetzt "Jurablogs"-Blogger?

Auch das EMMA-Forum seit gestern off-line ... Angeblich in "Arbeit". (Ein Forum in Arbeit?) - Beendet das Team Johann Schwenn jetzt das "Stille-Post-Spiel für Erwachsene" in der Berichterstattung über das LG Mannheim nach dem "Weißer-Neger-Wumbaba-Prinzip"?
Die letzte gute Kuschelkurs-Tat des RA Birkenstock im Fall Alice Schwarzer? (Schließlich war auch er persönlich über den Fall Kachelmann hinaus durch den Falschvorwurf - bisher Antrag 5000 EURO) betroffen.)) Oder ist es einfach nur ein technisches Probelm nach dem Männer-Trauma-Muster ("Frauen und Technik ..."), also ein "einfaches" Admina-Problem? Hat sie etwa das W-LAN-Kabel verboten um die Kurve gelegt und geknickt oder das Katze-5-Kabel mit der Frequenzbiegzange verbogen? Wir wissen es nicht (Eine Frage für "Jugend forscht!"). Jedenfalls - investaiver Bloggerismus! - wird Alice Cooper, äh Schwarzer unter denic.de noch als Domina = (ungegendert!) natürlicher Ansprechpartner (sic!) geführt... www.denic.de Oder steht bzw. sitzt einfach nur AS mal wieder auf der Leitung?

Ohne einen Zusammenhang herstellen zu wollen (Domains kann man ja nicht nur blockieren lassen [ Das kommt ja in den besten Familien (WIKIPEDIA! ) vor] , sondern sogar pfänden lassen (wennn sie "werthaltig" sind, EMMA-Forum ? Na ja! AliceSchwarzer.de - Na ja!), wollen wir dennoch hier unseren Runnning-Gag auch unterbringen: Natürlich stehen auch die Bilanzzahlen für 2009 (Fristablauf für kleine GmbHs wie das Tante-Emma-Lädchen "Frauenverlagsgesellschaft mbh 31.12.2010) noch nicht online...
Dabei wirbt doch gerade lexware: "Fertig! - Mit Lexware Office erledigen Sie ihre Büroarbeit mit 5 Minuten am Tag."
Dennoch findet sie offensichtlich Zeit heute, den angeschlagenen Gottes Schalk vom Sender mit dem man bei zugeahltenem Auge besser sehen soll, in Fidel-Castro-Manier, aber durchaus gender-objektiv ins künstliche Koma oder in natürliche Ohnmacht zu quatschen.
. (Deshalb vorsichtshalber Aufzeichnung? Sendung am Sonntagabend.)

ACHTUNG! ACHTUNG!
Vom Diekmanns BILD-Lausemädchen von Seite 5 ist es nur ein kleiner Schritt/Schnitt zur Werbe-Ikone (nein, nicht für KiK) für Nivea-VISAGE oder L'Oréal (hat ja schließlich sogar Französisch, statt Romanistik bei der "Alliance Francaise"" "studiert".) "Men expert" oder als Anti-Mager-Model bei der gerade entlobten und tarumatisierten (?) Sarah ("Kohle statt Koks!) Kern. (Wir berichten dann (und wann) vom Kerngeschehen. Gern geschehen!)

Nun zum von RA Johann Schwenn ausgemachten Mangel an geeigneten Staatsanwaälten, Richtern, Beiständen und akkreditierten (innen) und selsbternannten (außen) Journalisten beim LG Mannheim.
Gerade gestern noch haben wir endlich mal daran gedacht im Palandt einen Verweis in einem eher exostischen Nebengebiet nachzuschlagen, bei dem uns sowohl das Originalurteil (weil wir selsbt daran mitgewirkt haben), Fundstelle im OLG-Report, den darauf rekurierenden SPON-Bericht als auch weitere bizarre Fundstellen ("Titelzeilen!) aus dem wirrwahren Internet vorliegen.
Außerdem sind ja jedem Juristen (nicht nur Richtern!) verwirrende Praxis des Paraphrasierens in Polizeiberichten (nicht nur im JK-Prozess) bekannt. (Zum "Verbot" des Paraphrasierens durch Richter in Zeiten der Digitaltechnik ohnehin Nonsens und weitere ABM unsere Dauer-EMpfehleung Bender/Nack.)
Wenn also zu befürchten steht, dass "Journalisten", seien sie als Angehörige der Generation Park, äh Pratikum ) bzw. Irgendwas-mit-Medien) nun Mikrofonhalter und Stichwortgeber für Alice Schwarzer, also nicht mal als Jura-Bachelor(ette) oder gar als Staasanwalt zu gebrauchen (benutzen?), also der mehr als dringende Verdacht besteht, einen Aufsatz (ob in Kopie oder online als Beirat des STRAFVERTEIDIGERS ausnahmsweise freigeschaltet) wie den jüngsten von RA Schwenn, erst gar nicht zu verstehen; einen sinnlos einfeforderten O-Ton dann auch noch zu zerschneiden, so bleibt als einzige Konsequenz selbst unter Jurablos zu bloggen. (Zumal wenn man auch noch den Aufsatz von Gisela Friedrichsen aus der "Zeitschrift für Rechtspolitik " (8/2010) zur Ligitation (eigentlich: den Sorgen und (finanziellen) Nöten der Gerichtsjournalisten) kennt.
In Ansätzen war dies ja schon auf den Homepages von Birkenstock und Höcker mit PM zu finden. Der Fluß ist aber nur an der Quelle rein.
Dann hat auch der geneigte Leser, der nicht zum handverlesenen Kreis derjenigen gehört, der die von RA Schwenn geleitete Hauptverhandlung (öffentlicher Teil: "RA Schwenn-Show" ) nach taktisch-zermürbender Warterei als Gnadenakt "live" miterleben darf/durfte, eine Chance hat(te) , den Feinheiten "nachzuspüren", nach den geworfenen Perlen zu suchen.
.

Ein Vergleich zwischen dem, was RA Schwenn sagte, wollte und tat und dem, was "Journalisten" ("Tagschreiber" -Karl Kraus "die Fackel", inzwischen "geimenfrei " in: "Das Gehirn des Journalisten") daraus machen bzw. zu machen versuchen (sieh RA Birkenstock gegen Alice Schwarzer, noch beide Köln) , wäre dann auch viel besser
Das geeignetste Instrument dazu, ist nun einmal der Blog. Das hat bzw. hatte selbst Alice Schwarzer (am Mittwoch vor laufenden Kameras - geschnitten/nicht gesendet: "Ich bin keine Juristin!") zunächst erkannt - bis ihr Blog offline war. ("

www.aliceschwarzer.de

Willkommen auf www.aliceschwarzer.de
Für diese Domain steht momentan keine Website zur Verfügung.")

Also ist es grundsätzlich nicht eine Frage des Alters ... wenn selbst die seit 3.12.2010 68 Jahre alte Alice Schwarzer das kann bzw. konnte.... .(bis gestern).

Wie gesagt: Als Quick-and-Dirty-Lösung würde es ja schon gut tun, den Aufssatz aus der STRAFVERTEIDIGER 11/2010 schraf zu schalten.... -. (Wir kennen ihn ;-))) - Gerade deshalb!
Bei CICERO (KAchelmann Prozess - Die Pest unserer Tage ) ging es ja auch kurzfristig.


BTW, liebe TV-Journalisten: Im Umkehrschluß dürfte Rain Andrea Combè ja jetzt NICHT MEHR "quasi entmündigt" (Schwenn in öffentlicher Sitzung über Vorgänger RA Birkenstock).

Wie der folgende Beitrag zeigt, ist sie sogar in der Lage dialektfrei (und damit bundesweit send- und verstehbar) Interviews z.B. zu MANNHEIM-LEAKS (hier Fall Zehnbauer) zu geben.

EIn Versuch wär's wert:




aus Mona-Lisa-Newsletter:
am Sonntag, den 12. Dezember 2010 um 18.00 geht es bei ML Mona Lisa um die folgenden Themen:

DER PROZESS DES JAHRES - KACHELMANN UND KEIN ENDE ...
Der neue Anwalt von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, holt aus zu einem Schlag gegen den Burda-Verlag. Er wirft verschiedenen Redaktionen vor, Meinung machen zu wollen, möglicherweise sogar
Zeuginnen beeinflusst zu haben. Es handle sich dabei um eine "unlautere Manipulation" des Gerichts.
Der Prozess gegen Kachelmann, dem vorgeworfen wird im Februar seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben, wird am 10.12.2010 fortgesetzt. Und nicht nur den Beobachtern stellt sich die Frage: Um was geht es in diesem Prozess eigentlich?"

http://monalisa.zdf.de/


Na vielleicht um unseren RECHTSSTAAT!?!?? Nur mal so als Grundidee, MONA LISA!
Es geht - in der Tat - längst nicht (mehr) nur um die beiden Leben. Es geht darum, ob wir unter gegenderten Zeichen ins juristische Mittelalter zurückgebaemt werden/wurden - gegendert! - wie gebloggt. Mal drüber nachdenken, Mona Lisa!

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum: 10.12.2010

Kurzbeschreibung:

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Weitere Hauptverhandlungstermine

Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer hat neue Hauptverhandlungstermine im Jahr 2011 bestimmt. Die vier weiteren Dezembertermine 2010 finden wie angekündigt statt.


Freitag, 10. Dezember 2010 9.00 Uhr Saal 1
Montag, 13. Dezember 2010 9.00 Uhr Saal 1
Montag, 20. Dezember 2010 9.00 Uhr Saal 1
Dienstag, 21. Dezember 2010 9.00 Uhr Saal 1

Mittwoch, 19. Januar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Donnerstag, 20. Januar 2011 13.30 Uhr Saal 1
Montag, 24. Januar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Dienstag, 01. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Donnerstag, 03. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Mittwoch, 09. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Freitag, 11. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Dienstag, 15. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Mittwoch, 23. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Freitag, 25. Februar 2011 9.00 Uhr Saal 1
Dienstag, 01. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Donnerstag, 03. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Montag, 21. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Mittwoch, 23. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Freitag, 25. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Dienstag, 29. März 2011 9.00 Uhr Saal 1
Donnerstag, 31. März 2011 9.00 Uhr Saal 1

Über den Fortgang des Verfahrens - insbesondere zum beabsichtigten Programm an den einzelnen Hauptverhandlungstagen - werden Sie wie bisher rechtzeitig im Rahmen schriftlicher Pressemitteilungen unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden können.


Dr. Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent)

Fall Jörg Kachelmann: Der Beweis: "„vors Rathaus aufs Lästerbänklein“" Mannheim schon immer hochmodern-



Immer großkarierte Kulturstadt von europäischem Rang - daher bedarf es auch sachverständiger Zeugen mit Weltruf.... . "

"In den Deliktsbereichen, in denen dem Stadtgericht weiterhin die Rolle der urteilenden Instanz zukam (etwa Schmähsachen oder „Missetaten wegen falscher Handschriften“, aber auch Bettelei, Kuppelei und „Dirnenunwesen“), war das Bemühen spürbar, im Ergebnis die Verhängung von Freiheitsstrafen zu vermeiden. Der Hintergedanke dieses Phänomens war durchaus „modern“: Der Strafvollzug war für die Stadt – die nur über 2 provisorische Arrestlokale verfügte9 – sehr kostspielig, so daß die Verhängung von Geldstrafen und der Verweis aus der Stadt – neben der Möglichkeit, Straftäter „vors Rathaus aufs Lästerbänklein“ zu stellen – bevorzugt wurden."

Bedeutsam – auch und gerade für die Gerichtstätigkeit dieser Zeit – war, daß Mannheim durch die Besiedelungspolitik des Kurfürsten schon damals zu einer „Vielvölkerstadt“ geworden war. So galt deutsch zwar als offizielle Sprache des
Magistrats und seiner Protokolle,[...]


aber jedenfalls steht dieser Satz am Beginn einer Entwicklung, die aus Mannheim
innerhalb von 100 Jahren eine glanzvolle Residenz und ein Kulturzentrum
von europäischem Rang machte.
„Wenn wir noch zehn Jahre leben und kein Krieg noch Sterben kommt, wollen wir
aus Mannheim ein zweites Rom machen, allem Neide zum Trotz“.

Tradition und Moderne: virtuelles Welt-Lästerbänkchen vor dem Ratloshaus:
M A N N H E I M
von Zehnbauer und Harry Wörz) :

Anwältin - eine in der Region sehr bekannte ...
RAein Andrea Combè: "Es kann ja wohl nicht angehen:

http://www.youtube.com/watch?v=7BBT0Xpvuoc&feature=related

Apropos: Jedem seine 7-Sekunden-Wahrhol-Weltberühmtheit und weltweitem virtuellen Lust-, Laster- und Lästerbänkchen:

Self-Fulfilling prophecy?

RA Schwenn macht (von ihm traumatisierten) Traumatologen Seidler "weltberühmt" ;-))))

Das ist doch, was er wollte. Bonfire of vanities!

Jedem seinen virtuellen Platz auf dem Bänkchen vor dem Rathaus. BRÜLLER! So, now all in english, please!
http://www.google.de/search?q=prof+seidler+weltber%...C3%BChmt&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&client=firefox-a#sclient=psy&hl=de&clie



Fall Kachelmann: RA Schwenn ruft ehemaligen Richter zur Kleider-Ordnung!

Auf Schlips und Robe getreten (gefühlt) ...?!?!? (Update: Noch mehr Robenjagd bei FR-Online)
Ein wenig unterging nicht nur der zur Traumavermeidung des Traumatologen beigeordnete ehemalige OLG-Richter Wolfgang Steffen, sondern auch die Berichterstattung in der wichtigen Frage des sitzungs(um)leitenden RA Schwenn zur Kleider-Ordnung. (Dazu hatte STA Oltrogge nicht mal mehr stimmlos-kehlig was zu "sagen". War auch zu sehr mit den in B.-W. nun auch in Gerichtsälen üblichen Bürgerunruhen beschäftigt....Bettelte irritiert, wer denn nun die Sitzung leitete, noch richtig bei Richter Seilding um Ordnung wider den Plebs. Beim nächsten Mal ist wohl mit Wasserwerfern, Reizgas u.ä.m. zu rechnen. Wir bitten jetzt schon ausdrücklich deeskalierend um Verzicht technischer Hilfen für geschlossene Räume mittels USB-Port am Rechner. Schließlich muss das wehrlose Publikum, alles was zur Verteidigung und zum Fotobeweis gegen die baden-württembergische Staatsgewalt geeignet wäre, an der Schleuse abgeben oder an der Brezel-Bude zwischenlagern.)

Zufall? Notwendigkeit? Werden jetzt Richter aus werdenden Demokratien/Rechtsstaaten jetzt bereits weiträumig umgeleitet? >>>>>
(auch DIES weist wohl in eine andere Himmels-Richtung!)


Zurück zum Ausgangsthema (zum Paradiesvogel/André-Agassi - kleidungstechnisch ! kleidungstechnisch - des Mannheimer Center Courts, dem farbhemdigen Anwalt der Nebenklägerin Franz schwieg Schwenn schmähend-eisig bis eiskalt. - Schand o Schand: Man(n) kommt bei Mannheim zu leicht vom Hölzchen aufs Stöckchen bzw. von Zehnbauer (Ra Andrea Combé >>>>) auf Harry Wörz) :

Google-sucht man danach, was denn so (nicht nur beiden sonst so steifen Hamburgern) "üblich" ist (Schwenn: "Ich komme ja weit rum, aber ..." - Allerdings zur Weltbekanntheit des Weltraum-atologen Seidler) trifft man - köstlich, köstlich! - auf "alte Bekannte" (JURABLOGS).


Ob der Traumatologe (bald nicht-öffentliche Vernehmung als Klingelton?) trotz Beistand nach schwennscher Vernehmung razsgetragen werden musste, wurde (bisher) noch nicht geleakt (warten wir also FOCUS-Leak vom nächsten Montag ab). (BTW, Frau Friedrichsen: In der Ausgabe 27/1987 brachte SPIEGEL eine Titelgeschichte "Vergewaltigung in der Ehe", die via Archiv dankenswert online gestellt wurde. Leider läßt sich die Seite mit den darauf folgenden Leserbriefen ""Allnächtlicher Horror" (SPIEGEL 30/1987 Seite 7 unterschrieben "Gleich haben wir ihn in flagranti" nicht online abgreifen bzw. verlinken. Kann man nicht bei der weiteren Print-Berichterstattung die dortige Karaikatur mit den beiden Herren in schwarz unterm Bett nicht zur Auflockerung Ihrer Berichterstattung aufleben lassen. Aktualisierung/Update/Konkretisierung (Belockung des einen Herrn muss nicht sein....).

Eine Hamburger Leserbrief-SchreiberiIN, deren (Real-?)Namen wir hier zur ihrem späten Schutz nicht nennen möchten, meinte seinerzeit dort übrigens naiv(ß), ironisch(?), realitätsfern:

"Keine (sic!) Frau, dei ihren Mann liebt(sic!), würde ihn erpressen: Wenn du mir keinen Persianer-Mantel kaufst, zeige ich dich wegen Vergewaltigung an. Dann wäre sie doch ihren Mann auf Nimmerwiedersehen los!"

Klar, eben im Knast.

Suchstring: kleiderordnung bei gericht robe rechtsanwalt beistand
  1. Erst kein Schlips, jetzt keine Robe | Kanzlei Hoenig Info

    7. Juli 2009 ... Dass man optisch “vor” dem Mandanten steht, der den Beistand braucht. ... Die Kleidung “macht mich gemein mit Richtern und Staatsanwälten und schafft eine ... Wenn dann auch noch der eigene Anwalt eine Robe trage, .... Is ja geil, ich bin kein Anwalt und trage zum Spass bei Gericht ein Robe. ...
    www.kanzlei-hoenig.info/erst-kein-schlips-jetzt-keine-robe - Im Cache - Ähnliche Seiten
  2. Landgericht Mannheim - Pressemitteilung Krawattenstreit

    27. Jan. 2009 ... Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim ...
    www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/.../index.html?... - Im Cache
  3. Unverhältnismäßiger Krawattenzwang im Strafrecht | Urteilsrubrik

    Vorab stellte das Gericht jedoch fest, dass der Anwalt eine Krawatte hätte ... Da der Anwalt mit geschlossener Robe auftrat und keine Kleidungsstücke trug, ... ohne seinen anwaltlichen Beistand in der Hauptverhandlung agieren musste. ...
    www.urteilsrubrik.de/.../unverhaltnismasiger-krawattenzwang-im-strafrecht/ - Im Cache
  4. Standesrecht - Erste Entscheidung im Mannheimer Krawattenstreit ...

    30. Jan. 2009... am 27.10.2008 als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war. ... „Das Gericht stellt fest, dass der Nebenklägervertreter RA N. unter der ... zur Robe einen Langbinder, also eine Krawatte, zu tragen. ... Kleidung nicht geeignet gewesen, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen. ...
    www.kanzlei-lbk.de/.../standesrecht---erste-entscheidung-im-mannheimer-krawattenstreit.html - Im Cache
  5. Deutschlandradio Kultur - Länderreport - Der Kampf um die Robe und ...

    17. Dez. 2009 ... Lockerheit gegen die starre Kleiderordnung im Gerichtssaal. ... taz oder Rechtsbeistand von Erich Mielke - die Fälle wechselten, die Robe blieb. Der Robenzwang für Rechtsanwälte. Ebenso wie für Richter und Staatsanwälte. ...
    www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/1087719/ - Ähnliche Seiten
  6. Entscheidung - Rechtsanwälte Wittner in Leipzig :: Rechtsanwalt ...

    30. Jan. 2009 ... Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim ...
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  7. Die Amtstracht Robe im Zwielicht der Betrachter | OA News

    21. Mai 2010 ... Rechtsanwälte wurden aus Gerichtsverhandlungen verwiesen, wenn sie nicht ... Strafrichter als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war. ... präzisierte hingegen im gleichen Jahr die Kleiderordnung der Art, ...
    www.online-artikel.de/.../die-amtstracht-robe-im-zwielicht-der-betrachter-48839-1.html - Im Cache
  8. Mannheimer Krawattenstreit | Rechtsanwalt, Berufsrecht | Rechtslupe

    11. Febr. 2009 ... Muss ein Rechtsanwalt, der in einem Strafprozess als Verteidiger auftritt, ... Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu ...
    www.rechtslupe.de/.../mannheimer-krawattenstreit-36887 - Im Cache


Pressemitteilung Krawattenstreit

Datum: 27.01.2009

Kurzbeschreibung:

Pressemitteilung vom 27. Januar 2009

Erste Entscheidung im sog. Krawattenstreit

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat mit Beschluss vom heutigen Tag auf die Beschwerde eines Mannheimer Rechtsanwalts festgestellt, dass dessen Zurückweisung in einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am 27.10.2008 als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war.

Das Amtsgericht Mannheim hatte seine Entscheidung - gestützt auf eine Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 01.07.1976 - damit begründet, dass der Anwalt unter seiner geschlossenen Robe zwar einen Anzug und ein Hemd in dezenter Farbe, nicht aber eine Krawatte getragen und sich auch nicht dazu bereit gefunden hatte, eine ihm von dritter Seite angebotene Krawatte anzulegen.


Das Verfahren vor dem Amtsgericht ist mittlerweile durch eine Einstellung abgeschlossen worden.

Die Kammer hat in ihrer Entscheidung betont, dass das Tragen einer Krawatte zur Anwaltsrobe - gestützt auf einen breiten Konsens zwischen Justiz und Anwaltschaft - auch heute noch der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte entspricht.


Ausdrücklich offen gelassen hat die Kammer, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe.


Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da die Zurückweisung jedenfalls ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig war.


Nach Ansicht der Kammer hatte das Amtsgericht insbesondere nicht in ausreichender Weise berücksichtigt, dass die Wirkungen der Zurückweisung vor allem auch den Nebenkläger trafen, der nunmehr - jedenfalls was seine rechtliche Beratung anbelangte - weitgehend auf sich allein gestellt gewesen war, zumal der Anwalt in geschlossener Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu angetan erschien, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen.


In den beiden anderen ähnlich gelagerten Beschwerdeverfahren - anhängig bei der 14. Strafkammer - sind noch keine Entscheidungen ergangen.

Verordnung des Justizministeriums über


die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten


vom 1. Juli 1976



§ 1


(1) Die Amtstracht besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz


1. aus Samt bei Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten,


2. aus Wollstoff bei Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.


Zur Amtstracht ist ein weißes Hemd mit weißem Langbinder zu tragen. Frauen tragen eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife angelegt werden kann.


(2) Von den ehrenamtlichen Richtern sind nur die Handelsrichter zum Tragen der Amtstracht berechtigt und verpflichtet.


(3) Für Bedienstete, die gemäß § 9 Abs. 2 und § 10 AGGVG mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatsanwalts oder Amtsanwalts betraut sind, gelten die Bestimmungen über deren Amtstracht entsprechend. Sie dürfen auch die Amtstracht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle tragen.

§ 2


(1) Die Amtstracht der Rechtsanwälte entspricht der Amtstracht der Richter und Staatsanwälte. Der Besatz ist aus Seide; Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart können auch einen Samtbesatz tragen. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend; zur Amtstracht können auch andere nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke getragen werden.


(2) In den Sitzungen vor dem Amtsgericht in Zivilsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Rechtsanwälte davon absehen, ihre Amtstracht zu tragen. In Ehesachen vor dem Familiengericht ist die Amtstracht zu tragen.


§ 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.