Donnerstag, 22. April 2010

Legal Eagle - Staatsanwälte küsst man nicht - Bischof Dr. Walter Mixa - Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer und die Traumaforschung

In "Legal Eagle" (deutsch etwa: erfolgreicher Rechtsanwalt und nicht "Staatsanwälte küsst man nicht.") tanzt der Staatsanwalt nachts, wenn er mal wieder nicht schlafen kann, Stepp. Das ist unsereinem dann doch zu mühsam. Nachdem wir heute Nacht nach unserem VOXhochschulkurs "Lie to me" zur Körpersprache erst recht (aufgewühlt) nicht mehr schlafen konnten, haben wir uns dann auch noch den Moderator von "Geist und Gehirn" im alpha-Forum des BR-(alpha) reingetan, während wir unsere Zehen kreisen ließen.
Da wurde einem nochmals so richtig bewußt, welcher zweiten Traumatisierung Ex-Bischof in spe Dr. Walter Mixa (Körpersprache ! am Ende "seines" Interviews mit seinen handverlesenene Kameraleuten!) den wohl mittlerweile 8 Schäfchen durch sein wochenlanges Ringen MIT SICH SELBST und den Medien (gute Zusammenfassung bei ZAPP NDR ) ausgesetzt hat(te):

(Die Passagen zu Schule, freiem Willen etc. sind natürlich nicht weniger nachlesenswert)

BR-Alpha stellt dankenswerterweise den kompletten Text als PDF-Datei auf seiner Homepage HIER zur Verfügung:
"Ruchlak: Macht man das auch in der Traumatherapie? Versucht man dort, bestimmte Erlebnisse neu zu besetzen?
Spitzer: Nicht wirklich. Man hat etwas sehr lange gemacht, von dem man heute weiß, dass es nicht funktioniert: Man hat früher die Betroffenen nach dem Trauma sehr viel darüber reden lassen. Darüber gibt es sehr gute Forschungen, z. B. nach der Katastrophe vom 11. September 2001, also dem Anschlag auf das World Trade Center. Man hat damals ja auch jede Menge Psychologen zu den Überlebenden geschickt, um lange und ausführlich mit ihnen zu reden. Aber man fand später leider heraus: Je mehr darüber geredet wurde, desto traumatisierter waren die Betroffenen. Denn es ist nun einmal so, dass das Gedächtnis Gedächtnisspuren anlegt: Alles, was wir erleben, gräbt sich da ein. Und wenn man noch lange darüber spricht, immer wieder darüber spricht und alles wieder und wieder durchkaut, gräbt sich das Erlebte immer noch tiefer ein. Deswegen wird das Trauma umso größer, je länger und intensiver man hinterher darüber spricht.
Ruchlak: Das heißt, man sollte nicht darüber reden?
Spitzer: Ja, zuerst einmal ist schweigen Gold und reden nur Silber.
Ruchlak: Eine erstaunliche Aussage.
Spitzer: Die Psychologie eines Menschen ist nun einmal komplizierter als Hollywood. In einem Hollywood-Film ist es immer so, dass da etwas in einem Menschen bohrt und bohrt und wenn man dann mit ihm nur lange genug darüber redet, ist er geheilt. Das ist aber alles Unsinn. Wenn irgendwo die nächste schreckliche Katastrophe passiert und irgendein Minister sagt, dass da nun Psychologen hingeschickt werden müssen, dann ist das Unfug! Wissenschaftlich betrachtet ist das wirklich grober Unfug. Wenn Menschen traumatisiert sind, dann kann man Therapien machen, in denen sie umlernen können: Sie müssen dann lernen, dass sie, wenn sie sich sehr schlecht fühlen, wenn erneut dieses rasende Herzklopfen kommt, die Möglichkeit haben, darüber Kontrolle zu erlangen. Das kann man also tatsächlich lernen. Aber das ist etwas ganz anderes, denn dabei lernt man, mit den eigenen eingefahrenen Reaktionen besser umzugehen, mit diesen eingefahrenen Reaktionen, die negativ sind, die man nicht haben möchte, weil man merkt, dass sie einem nicht gut tun, weil man merkt, dass es nicht gut ist, wenn man selbst bei banalsten Sachen rasendes Herzklopfen bekommt. Das funktioniert und so funktionieren auch Traumatherapien. Aber es ist wirklich Nonsens, was uns Hollywood und die Pop-Psychologie vorgaukeln, dass man nämlich über die schrecklichen Dinge nur lange genug reden muss, bis sie sozusagen den Körper, den Kopf, die Psyche des betroffenen Menschen verlassen und das Problem gelöst ist."

Prof. Dr. Manfred Spitzer Psychiater und Lernforscher

Manfred Spitzer ist Professor für Psychiatrie an der Universität Ulm, ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Ulm und Leiter des Transferzentrums für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL). Seit 2004 präsentiert er in BR-alpha die Ergebnisse der aktuellen Hirnforschung in der Sendung "Geist & Gehirn".

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Die Rechtsanwäldin | vor 2 Tagen — ... . (Ersatzweise Timbaland - Apologize (feat. One Republic) http://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=ePyRrb2-fzs - It's too late to apologize .... Bischof Mixa bittet um Verzeihung Erstellt 20.04.10, 12:23h, aktualisiert 20.04.10, 12:32h Entschuldigung auf der Homepage: Der unter scharfer öffentlicher Kritik stehende Augsburger Bischof Walter Mixa bedauert eigenes Fehlverhalten. Es tue ihm „im Herzen weh und leid“, vielen Menschen „Kummer und Leid“ bereitet zu haben.[...] http://www.ksta.de/html/ ... …

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Die Rechtsanwäldin | 7. April 2010 —Wir haben es genau gesehen. An Karfreitag und Ostersonntag, bei Kabel1. Irgendwie ein Anachronismus. Das mit den 10 Geboten, oder? Noch kurz vor Ostern ließ uns ja sieneMerk- undGlaubwürden Mixa körpersprachlich daran zweifeln, dass es noch überhaupt noch 10 seien. Obwohl er schon sein eigenes Kameratema hatte, schwächlete in der letzten Sekundedann doch mit dem "festen" Blick. Da wirauch kurz danach keinen Hahn krähen hörten, fülten wir uns dann doch "lost in translation" of bodylanguage, schließlich besuchen wir nicht umsonst seit Wochen die VOXHS "Lie to me"zum Erwerb eines weiteren ... …

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Die Rechtsanwäldin | 1. April 2010 —Neues vom Mixa: Als er von seinem Trierer Kollegen, dem Ackermann Gottes, erfahren habe, dass nicht nur zum 4500 mal klingelte, soll er verwirrt gebrülllt haben: "Warum kostenlos? Warum kostenlos?" Anschließend habe er seinen Bußgürtel und die 5-Schwänzige geschnappt, seinen Dienstwagen entweiht und alle Nobelkarossen zur geistigen Insolvenzmasse der Katholischen Kirche erklärt, Bezahlung der Caritas (Barmherzigkeit: genial von wortschöpferisch Luther übersetzt) nach BAT und Beamten verflucht, gerufen, "Das unsinkbare Kirchenschiff hat die Spitze des Eisbergs gerammt. Wir sinken. Wir sinken." ... …

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Die Rechtsanwäldin | 1. April 2010 —Neues vom Mixa: Als er von seinem Trierer Kollegen, dem Ackermann Gottes, erfahren habe, dass nicht die Hotline nun zum 4500 mal klingelte, soll er verwirrt gebrülllt haben: "Warum kostenlos? Warum kostenlos?" Anschließend habe er seinen Bußgürtel und seine 5-Schwänzige geschnappt, seinen Dienstwagen entweiht und alle Nobelkarossen zur geistigen Insolvenzmasse der Katholischen Kirche erklärt, Bezahlung der Caritas (Barmherzigkeit: genial von wortschöpferisch Luther übersetzt) nach BAT und Beamten verflucht, gerufen, "Das unsinkbare Kirchenschiff hat die Spitze des Eisbergs gerammt. Wir sinken. ... …

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In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen - Urteil v.18. März 2010, AZ: 10 A 11244/09.OVG Rheinland-Pfalz

"Deutsche Behörden sind nicht berechtigt, einer von einem Deutschen in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Dem deutschen Kläger, der noch keine Fahrerlaubnis besessen hatte, wurde in Tschechien eine Fahrerlaubnis erteilt, obwohl er in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Wohnanschrift in Deutschland wurde in den Führerschein eingetragen. Die deutsche Straßenverkehrsbehörde stellte gegenüber dem Kläger fest, dass er nicht berechtigt sei, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Der Inhaber einer in einem anderen EU-Land erworbenen Fahrerlaubnis, der im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland habe, sei nicht berechtigt, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht gab der Berufung des Klägers statt und hob den Feststellungsbescheid auf.

Nach EU-Recht dürfe ein Führerschein nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz habe. Die Mitgliedstaaten seien zur gegenseitigen Anerkennung der von ihnen ausgestellten Führerscheine verpflichtet. Ausnahmsweise könne jedoch eine Anerkennung durch den Staat, in dem der Führerscheininhaber wohne, abgelehnt werden, nämlich wenn ihm dort zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Allein die – aus dem Führerschein erkennbar werdende – Verletzung des Wohnsitzerfordernisses berechtige dagegen nicht dazu, dem Führerschein die Geltung im Inland zu versagen. Eine Nichtanerkennung komme auch in diesem Fall nach Europarecht nur in Betracht, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber im Zeitpunkt der Führerscheinausstellung zusätzlich in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen gewesen sei.

Damit gebe der Senat seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der die Verletzung des Wohnsitzerfordernisses für die Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis im Staat des Wohnsitzes des Betreffenden ausgereicht habe.

Urteil vom 18. März 2010, Aktenzeichen: 10 A 11244/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz"

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 23/2010


In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen

siehe auch:

LexisNexis® Strafrecht Online Blog | vor 5 Stunden — Der sog. Führerscheintourismus beschäftigt uns schon einige Zeit und beschäftigt uns auch immer wieder, vor allem hinsichtlich der Frage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Rechtsprechung zu der Problematik ist unüberschaubar. Deshalb ist es zu begrüßen, dass nun auch das LG Regensburg in seinem Beschl. v. 15.03.2010 – 7 Qs 14/10 - die Sac…

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Angebote von Banken: ... und täglich grüßt der Lockvogel.. -

Ministerin warnt Verbraucher statt Ministerkollegen und Ministerpräsidenten ;-). (siehe Hypo Real Estate, Hypo Alpe Adria, IKB,...) Es müßte halt eine Minister(innen)schutzministerin geben.... und eine Schutzministerin für städtische Finanzdezernenten (Swapgeschäfte zu Lasten von Stadthaushalten ...nicht nur in NRW). Es gibt einfach zu wenig Schutzminister(innen): Aber wenigstens das läßt sich ja ändern.

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor Lockvogelangeboten von Banken: "Anleger sollten sich nicht zu leicht ködern lassen!"

Schön dass wir mal drüber gesprochen/gebloggt haben: PM hinter/nach den schützenden LINKS


UPDATE: 22.04.2010 FAZonline

13,6 Prozent Schulden

Loch in griechischer Staatskasse größer als gedacht

Die griechische Schuldenkrise verschärft sich einmal mehr: Europäische Statistiker haben herausgefunden, dass das Staatsdefizit deutlich höher ist als ohnehin angenommen. Die Renditen für griechische Staatsanleihen stiegen abermals.[...>>>>>>>>>>>>]


Der Tübinger Wirtschaftsprofessor Joachim Starbatty forderte im Gespräch mit der F.A.Z. einen Austritt Griechenlands aus der europäischen Währungsunion (Ökonom Starbatty: „Die Währungsunion wird zur Inflationsunion“).

Swap-Geschäfte: Spekulationsgewinne der Banken auf Kosten der Kommunen

07.02.09 - Während angeblich "notleidende" Banken ihre "faulen Kredite" auf Kosten von Steuergeldern entsorgen können, werden die kommunalen Haushalte systematisch weiter für den Profit des Finanzkapitals geplündert. Die Schuldenberge der Kommunen garantieren den Banken auf Jahrzehnte hinaus wachsende Zinsgewinne. So muss zum Beispiel die Stadt Mönchengladbach in diesem Jahr 118 Millionen Euro neue Schulden aufnehmen, nur um die Zinsen für den angehäuften riesigen Schuldenberg von 1,1 Milliarden Euro zu begleichen

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Swap-Geschäfte: Kommunen verwetten Milliarden Steuergelder ...

27. Aug. 2007 ... Swap-Geschäfte. Kommunen verwetten Milliarden Steuergelder. Von Christoph Rottwilm. In Zeiten chronisch knapper Kassen haben deutsche Städte ...

Derivate – Schadensersatzforderung der Stadt Hagen gegen die ...

21. Juli 2008 ... KOMMUNALREPORT. KOMMUNALWIRTSCHAFT Derivate – Schadensersatzforderung der Stadt Hagen gegen die Deutsche Bank in erster Instanz abgelehnt ...

  1. 22.05.2007: BayernLB beteiligt sich mehrheitlich an der Hypo Alpe ...

    Mit der BayernLB steht der Hypo Group Alpe Adria zukünftig ein starker Partner zur Seite, der zudem in der Mitte Europas über eine herausragende ...
    www.hypo-alpe-adria.de/115/com_cms/group/home.nsf/id_print/560
  2. Hypo Alpe Adria und BayernLB - Verdächtiges in der Verkaufskette ...

    8. Apr. 2010 ... Hypo Alpe Adria und BayernLB Verdächtiges in der Verkaufskette Ein Milieu, das Normalverdienern den Atem nimmt: Interne Bank-Dokumente ...
    www.sueddeutsche.de/finanzen/842/507993/text/
  3. BayernLB und Hypo Alpe Adria - Bank-Debakel kostet drei Milliarden ...

    13. Dez. 2009 ... BayernLB und Hypo Alpe Adria Bank-Debakel kostet drei Milliarden Euro Die Regierung Seehofer erwartet hohe Kosten durch die missglückte ...
    www.sueddeutsche.de/bayern/190/497494/text/
  4. BayernLB - Hypo Alpe Adria: Die Skandalbankchronik | Geld & Leben ...

    1. Febr. 2010 ... Die Hypo Group Alpe Adria hat schon in den 90er-Jahren im Balkan investiert und hatte eine marktbeherrschende Stellung.
    www.br-online.de/.../landesbank-wirtschaftsmagazin-wirtschaft-bayernlb-hypo-alpe-ID1265033544203.xml - Im Cache
  5. Vorstand Schmidt verlässt BayernLB - Hypo Alpe Adria - derStandard ...

    26. März 2010 ... München - Die BayernLB, zu der die österreichische Hypo Group Alpe Adria (HGAA) gehört, trennt sich einem Bericht der "Financial Times ...
    derstandard.at/.../Hypo-Group-Mutter-Vorstand-Schmidt-verlaesst-BayernLB - Im Cache
  6. BayernLB/Hypo Group Alpe Adria: Neue Verdachtsmomente - manager ...

    18. Febr. 2010 ... Im Skandal um den Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die BayernLB kommen neue Details ans Licht. Nach Informationen von manager magazin ...
    www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,678331,00.html
  7. Hypo Alpe Adria: Ex-BayernLB-Chef wehrt sich - Unternehmen ...

    10. Jan. 2010 ... Der einstige Chef der BayernLB hat sich gegen Vorwürfe beim Kauf der Hypo Alpe Adria gewehrt. Der Erwerb des Kreditinstitutes sei kein ...
    www.handelsblatt.com/.../hypo-alpe-adria-ex-bayernlb-chef-wehrt-sich;...
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Lockvogelangebote von Banken (PM 53/10 vom 22.04.10)

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor Lockvogelangeboten von Banken: "Anleger sollten sich nicht zu leicht ködern lassen!"



Ob im Fernsehen kurz vor der Tagesschau oder morgens beim Blick in die Zeitung. Im Moment sieht man sie überall: Werbeanzeigen von Banken, die um den Anleger buhlen. "Hier ist Vorsicht geboten", warnt Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. Bei diesen Anzeigen handelt es sich häufig um Lockvogelangebote. Diese sind zwar regelmäßig wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, der Verbraucher sollte aber ganz genau hinsehen.

Der Angelhaken ist ein hoher Festgeldzinssatz, geworben wird zum Beispiel mit "2,4 % Tagesgeldzinsen p.a.". Merk: "Liest man aber auch das Kleingedruckte, und leider beinhalten diese Anzeigen fast mehr Klein- als Normalgedrucktes, dann erscheint das Angebot in einem ganz anderen Licht: Der schöne Zinssatz gilt nur für Neukunden, nur bis Summen von 10.000 Euro und nur bis 1. Oktober 2010. Nicht beschränkt sind allerdings die möglicherweise anfallenden Gebühren."

Die Banken spekulieren mit derartigen Angeboten darauf, dass der Verbraucher nach Ablauf der "Lockphase" die Bank nicht wechselt und dann sein Geld zu deutlich schlechteren Konditionen zur Verfügung stellt. "Diese Rechnung geht vielfach auf, da die wenigstens Menschen Zeit und Lust haben, alle paar Monate den mit einem Bankwechsel verbundenen Aufwand zu betreiben", be-stätigt Merk. Der Verbraucher sollte sich daher gut überlegen, ob sich für ihn ein Bankwechsel wirklich lohnt.



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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de

Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet - 6 K 1135/08.MZ

Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. – (Kläger) ist nicht berechtigt, die Bestellung von Losen für die ZDF-Fernsehlotterie Aktion Mensch über das Internet bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Lotterieteilnehmer zu ermöglichen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.Der rheinland-pfälzische Minister der Finanzen hatte – zugleich im Namen der übrigen Bundesländer – ein Recht des Klägers, in der besagten Weise vorzugehen, verneint, weil diese Vorgehensweise gegen das im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, verstoßen würde.

Die Richter der 6. Kammer haben die Richtigkeit dieser Auffassung bestätigt und deshalb die Klage des Klägers, mit der er seine Berechtigung gerichtlich festgestellt sehen wollte, abgewiesen. Eine Glücksspielveranstaltung im Internet liege nicht nur bei den eigentlichen Online-Glücksspielen mit sofortiger Ausspielung im Internet vor, sondern auch bei Glücksspielen, deren Ausspielung außerhalb des Internets stattfinde, bei denen aber die Möglichkeit zur Teilnahme im Internet eröffnet werde. Der Zweck des Internetverbots, Suchtprävention zu betreiben, werde nämlich nur erreicht, wenn das Verbot bereits bei der Ermöglichung der Spielteilnahme greife. Mit der vom Kläger geplanten Vorgehensweise würde die Spielteilnahme im Internet ermöglicht, weil mit der Bestellung der Lose und der Erteilung der Einzugsermächtigungen alles getan wäre, um an der Lotterie teilzunehmen.

Der mit dem Internetverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. Für die Vermittlung von Lottoprodukten im Internet habe das das Bundesverfassungsgericht bereits unter Hinweis auf die mit dem Internetverbot angestrebte Suchtprävention, die ein Gemeinwohlbelang von hohem Rang sei, bestätigt. Diese Erwägung greife auch bei der Lotterie des Klägers, die sich unter dem Gesichtspunkt der Suchtgefahr nicht gravierend von Lotto unterscheide.

Durch das Internetverbot werde der Kläger auch nicht in seiner gemeinschaftsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit verletzt, die nur berührt werde, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliege. Dies sei hier nicht der Fall, weil die fragliche Dienstleistung – Möglichkeit zur Bestellung von Losen und zur Erteilung von Einzugsermächtigungen im Internet – nur im Inland angeboten werde. Dies ergebe sich vor allem daraus, dass bei der für die Losbestellung erforderlichen Registrierung der Kundendaten unter der Rubrik „Land” Deutschland zwingend vorgegeben sei und ein anderes Land nicht eingegeben werden könne.

6 K 1135/08.MZ


Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.jm.rlp.de).

Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.justiz.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.justiz.rlp.de , sodann unter Aktuelles zur Verfügung.

Verwaltungsgericht Mainz
Pressemitteilung 8/2010

Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet