Freitag, 6. Juli 2012

Ach was!? Veronika Saß (geb. Stoiber) ohne Doktor? Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen.Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12

Vroni geplagt: Doktor-Väter ohne Schuld, wenn Doktor-Kinder (Doktoranden) nicht wissenschaftlich arbeiten können/wollen! -  
"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen. Dies entschied das Gericht mit dem den Beteiligten nun zugestellten Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12).

Das Verwaltungsgericht stellte fest, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades hätten nicht vorgelegen. Denn die Klägerin habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen, ohne das etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen. Dass sie die Werke in ihrem Literaturverzeichnis aufgenommen habe, stelle die Berechtigung des Plagiatsvorwurfs nicht in Frage; denn der Leser eines wissenschaftlichen Werks erwarte, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken bei den jeweiligen Textstellen als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht werden. Dass auf mehreren Seiten in Fußnoten auf die Dritttexte verwiesen worden sei, genüge nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erwecke die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet. Im Übrigen habe sie an zahlreichen Stellen ihrer Dissertation, an denen sie fremde Texte wortgleich übernommen habe, die Autoren nicht einmal in Fußnoten angegeben. Hinzuweisen sei beispielsweise auf die 26 Seiten der Dissertation, die nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen worden seien. Auch den größten Teil der in diesem Werk enthaltenen umfangreichen Fußnoten habe die Klägerin wortgleich in ihre Dissertation eingearbeitet. An keiner dieser Seiten ihrer Dissertation werde aber auf das andere Werk in Fußnoten hingewiesen.


Die erheblichen Nachteile, die die rückwirkende Entziehung des Doktorgrades für die Klägerin in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht nach sich ziehe, habe die Universität Konstanz bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt. Dass die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet worden seien, sei aber rechtlich in keiner Weise zu beanstanden. Ohne Erfolg bleibe die Rüge der Klägerin, die Beklagte habe die Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Dissertation verletzt. Mit der Einreichung der Dissertation sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken fremder Autoren kenntlich zu machen. Dass der Betreuer ihrer Dissertation sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Er habe vielmehr ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.

Mama, hör auf damit! - Wenn Mütter ihre Kinder missbrauchenSexueller Missbrauch von Frauen an Kindern ist immer noch ein absolutes Tabuthema, schließlich widerspricht er allen gängigen Klischees.

Unglaublich! Das wurde aber auch Zeit. Unglaublich! Sollte es tatäschlich noch nicht gehirngewaschen-durchgegenderte Sendungen, ABteilungen, ja Sender unter den Öffentlichen Rechtlichen geben? DAS und nur DAS war/ist das letzte Tabu dieser Gesellschaft mit dem der WEIBLICHEN häuslichen Gewalt  GEGEN Männer. Wow!  Da gehört Mut dazu, WDR/ARD. Und das"in Sichtweite" vom unsäglichen Frauenturm mit Mieterin EMMA-Redaktion (Alice Schwarzer, welch Geschmäckle!, spendete nur 5000 EURO ihres Anteils des im Wesentlichen von Sarah Wiener im Wesentlichen erspielten Gewinn, an eine Initiative in Waldbröl, aber den fetten Rest an 'ihren Frauenturm', in dem ausgerechnet die EMMA-Redaktion "rumsitzt", um ihr 3-Monatsheftle zu produzieren. ... und keine(r) regt sich (mehr) auf.) Beim ZDF bereits völlig schmerzfrei?!?!?. Lob vorab, WDR/ARD!
 Es werde Licht!
"Noch immer muss Andrea weinen, wenn sie daran denkt, wie die eigene Mutter sich an ihr, der damals Vierjährigen, in der Badewanne und im elterlichen Bett verging. Die einsame Mutter benutzte ihre Tochter zur Befriedigung sexueller Wünsche. Erst in der Pubertät, als Andrea sich gegen die Übergriffe der Mutter zur Wehr setzte, endete der Missbrauch.
Erinnerung kehrt mit Wucht zurück

 Oft werden Verdachtsmomente nicht ernst genommen.
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Auch Axel, heute 49 Jahre alt, wurde als Kind von seiner Mutter jahrelang sexuell missbraucht. Als er sich seinem Vater anvertraute, schlug der ihn halbtot – denn in seinen Augen hatte Axel die Mutter verführt. Damals war Axel acht Jahre alt. Erst als es im Dorf Gerüchte gab und die Polizei Ermittlungen aufnahm, hörte die Mutter auf. Wie Andrea hat auch Axel das Trauma jahrzehntelang verdrängt. Bis die schmerzhafte Erinnerung mit aller Wucht zurückkam.
Ein Tabuthema  >>>MEHR

Die Story im Ersten: Mama, hör auf damit! (WDR)

Wenn Mütter ihre Kinder missbrauchen
Sendeanstalt und Sendedatum: Sendetermin Montag, 9. Juli 2012, 22.45 Uhr im Ersten

Mama, hör auf damit

Aus der Reihe: "Die Story im Ersten"
Donnerstag, 12.07.12
20:15 - 21:00 (45 Min.)
20:15 (VPS)

Links in der ARD