Donnerstag, 10. November 2011

Causa Jörg Kachelmann: Urteil gegen seinerzeit von WR-Vorstand RA Thomas Franz vertretene Nebenklägerin rechtskräftig (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011)

"Langsam müsste die presserechtliche Schlammschlacht in Sachen Kachelmann ein Ende nehmen." - so schon  Birgit Rosenbaum II von Lampmann, Behn, Rosenbaum am 27.Juli (!!!) 2011 (http://www.lbr-law.de/lbr-blog/presse-und-medienrecht/kachelmann-und-das-presserecht)
Im Detail: 
Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, verboten, Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens gegen Claudia D. war ein Interview, das das angebliche Opfer gegen ein erhebliches Honorar in der Zeitschrift BUNTE vom 16.06.2011 gegeben hatte. Darin beschuldigte sie den gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann erneut ganz massiv.
Das Landgericht Köln stellte in seiner Verurteilung der Claudia D. nun fest, dass ihre Interviewäußerungen
"(...) ein bloßes Unterhaltungsinteresse (befriedigen)."
Weiter heißt es im Urteil zu Claudia D´s Beschuldigungen:
"(...) der - gemessen am Informationsgehalt - vorhandene Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen (spricht) in der Abwägung entscheidend gegen eine Angemessenheit der Äußerungen."
Der "Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen" ergibt sich nach Einschätzung des Gerichts z.B. aus
"(...) Duktus und Inhalt der Äußerungen, so der erregten ausrufähnlichen Äußerung "ES WAR ABER SO!" (...), im Übrigen aus der emotionalisierend-dramatisierenden Darstellungsweise (...)"
Die Darstellung der Beklagten Claudia D. stelle eine
"(...) ins Detail gehende und gerade hierdurch emotionalisierende Situationsschilderung dar, die der im Zeitpunkt der Äußerung erstinstanzlich, wenn auch zum Zeitpunkt der münlichen Verhandlung nicht rechtskräftig (Anm. HÖCKER: Der Freispruch ist inzwischen rechtskräftig) freigesprochene Verfügungskläger nicht hinnehmen muss."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, der Kachelmann im Verfahren gegen Claudia D. vertrat:
"Es ist schlimm genug, dass Herr Kachelmann während seines Strafverfahrens zu Unrecht vorverurteilt wurde. Das LG Köln hat nun auch seiner Nachverurteilung ein Ende gesetzt."
In einer weiteren Entscheidung *konnten wir für Herrn Kachelmann erwirken, dass Claudia D. nicht mehr als "Geschädigte" bezeichnet werden darf.
In einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und der Polizeidirektion Sigmaringen konnten wir zudem durchsetzen, dass sie auch nicht mehr "Opfer" genannt werden darf. Nähere Informationen hierzu werden in einer weiteren Pressemitteilung folgen."
 http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=189
*
19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
HÖCKER hatte im Namen von Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen eine Staatsanwältin erwirkt, die einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verfasst hatte. Im Rahmen des Beitrags erweckte die Juristin den unzutreffenden Eindruck, der Wettermoderator habe die ihm ehemals vor dem Landgericht Mannheim vorgeworfene Vergewaltigung tatsächlich begangen. Dies wurde ihr vom Landgericht Köln per Beschlussverfügung verboten (28 O 617/11). Den Widerspruch gegen die Verfügung nahm die Staatsanwältin im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage auf Anraten des Gerichts zurück. Es bleibt ihr damit verboten, die frühere Freundin Kachelmanns noch einmal als "Geschädigte" zu bezeichnen.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=185 


UPDATE: 14:00 Uhr

Pressemitteilung
10.11.2011





PD Sigmaringen

Richtigstellung
In der Pressemitteilung vom 31.10.2011 zum Opferschutztag der PD Sigmaringen schrieben wir:
 
Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.
 
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:
 
Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.