Dienstag, 8. Februar 2011

FG Rheinland-Pfalz 3. Januar 2011 zum Kindergeldrecht (Az.: 5 K 1345/09) Familienkasse muss sich mit den in den Akten befindlichen Unterlagen auch auseinandersetzen, bevor sie einen Antrag auf Kindergeld ablehnt.

Mit Urteil vom 3. Januar 2011 zum Kindergeldrecht (Az.: 5 K 1345/09) hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit der Frage befasst, in welcher Form die für die Gewährung von Kindergeld notwendigen Nachweise - für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines Kindes wegen einer Behinderung - zu führen sind.

Im Streitfall stellte der Kläger am 27. August 2008 für seinen Sohn (S) bei der beklagten Familienkasse (F) einen Antrag auf (Weiter-) Zahlung des Kindergeldes und gab an, S sei wegen eines Tumors z.Zt. nicht arbeitsfähig, er sei noch in Behandlung. Auf Anfrage der F war von der zuständigen ARGE bereits im Sept. 2007 mitgeteilt worden, S sei seit Dez. 2005 als arbeitssuchend gemeldet, aber nach Aussage des Gesundheitsamtes wegen eines Gehirntumors und einer Operation auf unbestimmte Zeit nicht erwerbsfähig. In der Kindergeldakte befindet sich weiter ein am 26. August 2008 unterzeichneter „ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung“, in dem u.a. ausgeführt wird, dass S wegen eines Hirntumors operiert worden sei. Ein Resttumor sei weiterhin vorhanden. Der Patient werde für dauernd erwerbsunfähig gehalten, die Symptome könnten sich nicht mehr ausreichend bessern, eine Arbeitsfähigkeit werde sich nicht mehr einstellen. Darauf hin wurde mit Bescheid vom 2. September 2008 zwar für die Zeit ab Juni 2008 Kindergeld für S festgesetzt. Jedoch schon mit Schreiben vom 9. September 2008 teilte die F dem Kläger mit, über den Antrag auf Kindergeld könne noch nicht endgültig entschieden werden, weil noch der Nachweis der Behinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis) und der Nachweis etwaiger Einkünfte und Bezüge fehlen würden. Mit Bescheid vom 30. September 2008 wurde der Antrag des Klägers auf Kindergeld für S ab November 2008 abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass die für die Entscheidung über den Kindergeldanspruch notwendigen Unterlagen bisher nicht eingereicht worden seien. Bei dieser Ansicht blieb die F auch in der Einspruchsentscheidung vom 10. März 2009. Bei der F ging darauf hin ein Schreiben des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 ein, in dem ausgeführt wird, dass S mehrfach begutachtet worden sei. Gemäß dem jüngsten Gutachten vom April 2008 bestehe bei S aus Krankheitsgründen für die Kalenderjahre 2008 und 2009 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit.
Die F blieb auch im Klageverfahren bei ihrer ablehnenden Ansicht. Hinsichtlich des Schreibens des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 meint sie nur, es fehlten darin Angaben zu einer etwaigen Behinderung des S.

Die dagegen gerichtete Klage war jedoch in vollem Umfang erfolgreich.
Das FG Reinland-Pfalz führte u.a. aus, der arbeitslos gemeldete S habe im Oktober 2008 des 21. Lebensjahr vollendet, so dass Voraussetzung für die Berücksichtigung des S sei, dass er wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sei, sich selbst zu unterhalten. Zwischen den Beteiligten sei unstreitig, dass die Einkünfte und Bezüge des S so niedrig gewesen seien, dass er außerstande gewesen sei, sich selbst zu unterhalten. Streitig sei demnach allein, ob für diese Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eine Behinderung des S ursächlich sei.
Bei Anwendung der für die F geltenden Dienstanweisung sei der Nachweis der Behinderung des S im vorliegenden Falle sogar zweifach erbracht worden: In der Akte befinde sich einerseits der „ärztliche Befundbericht“ vom 26. August 2008, in dem ausgeführt werde, dass S wegen des Hirntumors, der noch teilweise vorhanden sei, für dauernd erwerbsunfähig gehalten werde. Andererseits befinde sich in der Kindergeldakte in Kopie noch ein Rentenbescheid vom 25. September 2008, der nachweise, dass dem S wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen würden, nämlich ein „Bescheid über die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ mit dem S von Dezember 2005 bis September 2009 entsprechende Leistungen bewilligt worden seien. Das Gesundheitsamt habe zudem mit Schreiben vom 12. März 2009 mitgeteilt, dass bei S aus Krankheitsgründen (auch) für die Kalenderjahre 2008 und 2009 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Die F habe sich weder im Einspruchsverfahren noch im Klageverfahren mit den genannten Unterlagen befasst. Im Klageverfahren sei lediglich beanstandet worden, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 keine Aussage zu einer etwaigen Behinderung des S enthalte. Dabei sei jedoch verkannt worden, dass weitere Nachweise vorgelegen hätten und dass eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung des „ärztlichen Befundberichts“ und des Rentenbescheides hätte erfolgen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.justiz.rlp.de/Aktuelles/Newsmailer/ 
siehe auch:
http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/abzweigung-von-bereits-ausgezahltem-kindergeld-325661

Jörg Kachelmann: Alice Schwarzer und ihre Mitleidsmasche - Dr. Jens Dallmeyer, you made my day!

"Ich erinnere aber daran, dass das Zeugnisverweigerungsrecht ein Recht ist, keine Pflicht. Frau Schwarzer kann aus freien Stücken entscheiden, ob sie zu den Tatsachen aussagt, um die es dem Verteidiger Schwenn geht."








War da nicht was?
Ach ja richtig: Die Kommentatorin in Not (nicht Berichterstatterin der BILD, um zu meinen, muss frau ja keine Ahnung haben ...) mit löchrigem Pulli (BAZONLINE) und löchriger Bilanz (>>>): 28.10.2010 - 23:44 UHR

Alice Schwarzer kommentiert:

  "Kachelmann und die Mitleidsmasche"

[...]

"Ein Angeklagter hat das Recht zu schweigen – jedoch nicht die Pflicht. "

Da kommentierte eine Autorität, auf die sich der Fachanwalt verlassen kann ;-)

 ..

Update: MORGEN 14:00 Uhr -

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann – jetzt wurde Alice Schwarzer als Zeugin vor Gericht geladen!  (BILDonline ca.: 15:00 Uhr)

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum:  08.02.2011
Kurzbeschreibung: 
Weiterer Ablauf der Hauptverhandlung in der Kalenderwoche 6 (09. und 11. Februar 2011) Ergänzend zur Pressemitteilung vom 04. Februar 2011 wird mitgeteilt, dass die Kammer die Zeugin Alice Schwarzer auf Mittwoch, den 09. Februar 2011 14.00 Uhr geladen hat. Das Programm der Kammer am 11. Februar 2011 häng....


Kachelmann-Prozess: Gericht kauft Panzerschrank - hunderte Mails


Dienstag, den 08. Februar 2011 um 15:49 Uhr
 

"„5. Autoritäten und Zitate

Na, hören wir mal, dann sehen wir schon ... ,-))))

Mal schauen, was die Wahrsagerin ("Ich habe abgetrieben. Ich habe nicht abgetrieben." - Ich habe Psychologie, Französisch "studiert"**...) denn so zu sagen, wenn sie nicht - wie beim investigativen PANORAMA-Beitrag zu den ominösen Emails zwischen ihr und der NK - aufsteht ...;-).

Mitleidsmasch?

" Sie konnte, so erzählte sie in einer Vorlesung jungen Journalisten, sogar mit dem bulligen CSU-Politiker Franz Josef Strauß Mitgefühl entwickeln, weil seine Gegner "abwertend über seinen feisten Nacken und seinen Körper schrieben". In einem Brief an eine Jugendfreundin beschreibt sie, wie sie als junges Mädchen mit Verdacht auf Kinderlähmung im Krankenhaus lag und was wohl aus ihr geworden wäre, hätte sie diese Krankheit mit einer Behinderung überlebt: "Feministin vermutlich nicht. Eine hinkende Alice Schwarzer … es hat auch so gereicht."

SPIEGEL 15.11.2010: "Die gekränkte Frau"

Narzisstisch gekränkt, wie Simone de Beauvoir? (Die allerdings vom eigenen Vater!)



* Dr. Jens Dallmeyer ist Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main und Lehrbeauftragter an der dortigen Goethe-Universität.

 

Kachelmann und Schwarzer - die IV.

http://www.gabrielewolff.de/files/zwischen3.html 

 

**"wo ich auf der Alliance Française Französisch studiert" 

 

BTW 1 (Vielleicht mal "studieren"  ....)

"Die mutmaßlichen Täter stammten in etwas mehr als der Hälfte der Fälle aus dem direkten familiären Umfeld der Zeugen, dagegen handelte es sich in 49% der Fälle um außerfamiliäre Tatverdächtige wie Nachbarn, Bekannte der Eltern oder Lehrer. V...on den 138 Aussagen wurden aufgrund der Inhaltsanalyse 57% als wahrscheinlich erlebnisfundiert (glaubhaft) und 43% als wahrscheinlich nicht erlebnisfundiert (nicht glaubhaft) beurteilt." S.60 

 

BTW 2 (vielleicht mal "studieren"...):

  1. Wenn Frauen schlagen - Tabuthema Männer als Opfer häuslicher Gewalt

    3. Nov. 2010 ... Von allen Tabus in unserer Gesellschaft ist die Gewalt, die von Frauen gegen Männer in Partnerschaften ausgeübt wird, wahrscheinlich das ...
    www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/149186/... - Im Cache
  2. Häusliche Gewalt - oft verschwiegen aus Scham - 3sat.online

    Einige Männer sind auch von ihrem kulturellen Hintergrund her der ...
    www.3sat.de/page/?source=/vivo/120038/index.html - Im Cache